Bankkaufmann / Bankkauffrau

Lehrzeit: 3 Jahre

Einstiegsgehalt nach der Lehre: ca. 1.730,- €

Lehrberuf

  • Worum es geht

    Bankkaufleute informieren und betreuen Bankkundinnen und -kunden bei ihren Geldgeschäften. Sie beraten die Kundinnen und Kunden über Kontoführung, Kreditaufnahme und informieren sie über verschiedene Anlagemöglichkeiten. Außerdem bearbeiten sie alle Vorgänge, die mit dem Zahlungsverkehr zu tun haben. Die Buchführung und Kostenrechnung erledigen sie mittels digitalen Datenbanksystemen. Bankkaufleute arbeiten in Beratungszonen von Banken oder in Büroräumen im Backoffice sowohl eigenständig als auch gemeinsam mit Kolleginnen und Kollegen und Expertinnen und Experten anderer Abteilungen.

  • Wo man arbeitet

    Ein wesentlicher Aufgabenbereich von Bankkaufleuten ist die Kundenberatung in der Beratungszone von Banken. Dabei geht es meist um den täglichen Zahlungsverkehr, Geldanlagen oder Finanzierungen (Kredite). Die persönliche Betreuung der Kundinnen und Kunden erfolgt sowohl im direkten Kontakt im Kreditinstitut als auch per Telefon, E-Mail oder anderen digitalen Kommunikationsmöglichkeiten. Im Rahmen einer individuellen Beratung vermitteln Bankkaufleute auch Bausparverträge, Lebensversicherungen oder Leasingverträge. Besonders bei Firmenkunden liegt ein wichtiger Bereich der individuellen Beratung in der Entwicklung von Finanzierungskonzepten für größere Investitionsvorhaben.

    Ein interessantes Feld wartet auf die Bankkaufleute auch im nationalen und internationalen Wertpapierhandel und der Veranlagungsberatung für ihre Kundinnen und Kunden. Wichtige Aufgaben im administrativen Bereich sind die Mitwirkung beim laufenden Schriftverkehr, bei der betrieblichen Buchführung und Kostenrechnung sowie die Erstellung, Ergänzung und Auswertung von Statistiken und Kundendatenbanken.

    Weitere Tätigkeitsbereiche sind z. B. die kompetente Beantwortung von Anfragen zu den verschiedensten Themen. Bankkaufleute helfen überall dort, wo Probleme oder Fragen auftauchen. So helfen sie Kundinnen und Kunden bei der Benutzung von Selbstbedienungsterminals und Geldzählautomaten und weisen in die Handhabung der bankeigenen Online-Banking-Systeme ein oder kümmern sich als Jugendbetreuer*in, um die speziellen Bedürfnisse der jugendlichen Bankkundinnen und -kunden.

    Bankkaufleute spezialisieren sich im Laufe ihrer Berufstätigkeit häufig auf bestimmte Kundengruppen (z. B. Privatkundinnen und -kunden, Unternehmen/Großkunden) oder Geschäftsbereiche (Finanzierung und Kreditvergabe, Veranlagung etc.) und entwickeln dort ein spezielles Fach-Know-how.

    Siehe auch Bankangestellter / Bankangestellte

  • Womit man arbeitet

    Bankkaufleute haben mit Bargeld in verschiedenen Währungen zu tun. Die meisten Bankgeschäfte werden jedoch heute bargeldlos abgewickelt, d. h. mit Kreditkarten, Überweisungsautomaten, Onlinebanking etc. Die notwendigen Buchungen erledigen Bankkaufleute am Computer. Sie bedienen dabei teilweise bankenspezifische Textverarbeitungs-, Rechen- und Buchungsprogramme und andere Bürosoftware. Außerdem verwenden sie bei ihrer Arbeit Vertragsformulare, Umrechnungs- und Währungstabellen, Börsenberichte, Wertpapieranalysen, Broschüren, Folder usw. Sie hantieren auch mit Geldzähl- und -sortiermaschinen sowie anderen (teil-)automatisierten Bankgeräten wie z. B. Überweisungs- oder Sparautomaten.

    Der persönliche Kundenkontakt ist ein wesentlicher Bestandteil der Arbeit von Bankkaufleuten. Ein gepflegtes Erscheinungsbild, sicheres und kompetentes Auftreten und die Freude an der Arbeit mit Menschen sind in diesem Berufe daher ebenso wichtig wie gutes Zahlenverständnis.

  • Wie man arbeitet

    Bankkaufleute arbeiten in Büro-, Kassa- und Beratungsbereichen der Banken sowie in Besprechungs- und Verhandlungsräumen von Banken. Sie erledigen ihre verschiedenen Tätigkeiten überwiegend in eigenverantwortlicher Alleinarbeit in direktem Kundenkontakt. Besonders bei der Besprechung von Anlagestrategien oder bei größeren Finanzierungsvorhaben und bei vielen nicht alltäglichen Problemstellungen der Kundinnen und Kunden arbeiten sie aber auch im Team mit Kolleginnen und Kollegen, die auf das jeweilige Fachgebiet spezialisiert sind. Sie haben Kontakt zu Mitarbeiter*innen andere Kreditinstitute (Banken), von Zentralbanken, zu Grundbuch- und Firmenbuchgerichten, Behörden, Inkassobüros usw.

    Bankkaufleute arbeiten sowohl in der Kundenberatung als auch in den Verwaltungstätigkeiten viel im Sitzen an Computern. In vielen Banken gibt es aber auch noch Erstkontaktschalter an denen Bankkaufleute im Stehen arbeiten. Die Arbeitszeiten entsprechen in der Regel den üblichen Bürozeiten.

  • Was man macht

    • Kundinnen und Kunden empfangen, bedienen und beraten
    • unterschiedliche Bankprodukte und -dienstleistungen verkaufen
    • Giro-, Spar- und Kreditkonten eröffnen, führen und abrechnen
    • Schaltergeschäfte (Einlagen, Abhebungen und Zahlungsverkehr) abwickeln; auch bargeldlos
    • über Möglichkeiten des Electronic und Online Banking beraten und informieren
    • Kundendaten und Transaktionen im IT-System erfassen
    • im Veranlagungs-, Wertpapier- und Kreditgeschäft beraten und Veranlagungen und Kreditgewährung im Rahmen der vorgegebenen Grenzen durchführen
    • bei Arbeiten im internationalen Zahlungsverkehr und bei Auslandsgeschäften mitwirken
    • in der betrieblichen Buchführung und Kostenrechnung mitwirken
    • Statistiken, Datenbanken etc. anlegen, laufend warten und auswerten
    • administrative Arbeiten wie Schriftverkehr, Ablage, Dokumentation durchführen
  • Für wen man arbeitet

    • Geld- und Kreditinstitute wie Banken, Sparkassen, Hypothekenbanken, Bausparkassen
    • Spezialinstitute wie Zentral- und Kontrollbanken
  • Ausbildungs­inhalte / Was man lernt

    Wichtige Ausbildungsinhalte:

    • Betriebswirtschaft
    • Bankwesen, Finanzwesen, Bankmanagement
    • Kredit-, Wertpapier- und Hypothekenwesen
    • Investitions- und Finanzplanung
    • facheinschlägige Softwareprogramme
    • Datensicherheit, Datenschutz
    • Kundenberatung und -betreuung
    • Fachenglisch
  • Wie man sich weiterbilden kann

    Bankkaufleute sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

    Zur Höherqualifizierung der Bankkaufleute werden von den Geld- und Kreditinstituten innerbetriebliche Kurse oder Lehrgänge durchgeführt. Viele Banken haben inzwischen auch eigene Akademien zur Weiterbildung ihrer Mitarbeiter*innen.

    Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten außerdem Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge für Berufstätige an berufsbildenden höheren Schulen, insbesondere Handelsakademien. Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges (3 Jahre) ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht. Auch die Berufsreifeprüfung (insb. Lehre mit Matura) oder eine Studienberechtigungsprüfung ermöglichen den Zugang zum Studium.

    Weiterbildungseinrichtungen wie z. B. das Berufsförderungsinstitut (BFI) und das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) führen in vielen relevanten Bereichen Kurse und Lehrgänge durch.

    Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

  • Was du mitbringen solltest

    Jeder Beruf erfordert ganz spezielle Sach- und Fachkenntnisse, die in der Ausbildung vermittelt werden. Daneben gibt es auch eine Reihe von Anforderungen, die praktisch in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören: Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und Pünktlichkeit, genaues und sorgfältiges Arbeiten, selbstständiges Arbeiten, Einsatzfreude und Verantwortungsbewusstsein. Auch die Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit) und Lernbereitschaft sind heute kaum noch wegzudenken.

    Welche Fähigkeiten und Eigenschaften in DIESEM Beruf sonst noch erwartet werden, kann von Betrieb zu Betrieb sehr unterschiedlich sein. Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere Anforderungen, die häufig gestellt werden.

    Denk daran: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

      Sachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

    • Anwendung und Bedienung digitaler Tools
    • Datensicherheit und Datenschutz
    • gute Deutschkenntnisse
    • gute rhetorische Fähigkeit
    • kaufmännisches Verständnis
    • Repräsentationsvermögen
    • wirtschaftliches Verständnis
    • Zahlenverständnis und Rechnen

       

      Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

    • Argumentationsfähigkeit / Überzeugungsfähigkeit
    • Aufgeschlossenheit
    • interkulturelle Kompetenz
    • Kommunikationsfähigkeit
    • Kontaktfreude
    • Kundinnen- / Kundenorientierung
    • Verhandlungsgeschick
    • Verkaufstalent

       

      Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

    • Aufmerksamkeit
    • Belastbarkeit / Resilienz
    • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
    • Eigeninitiative
    • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
    • Freundlichkeit
    • Geduld
    • Verschwiegenheit / Diskretion

       

      Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?

    • gepflegtes Erscheinungsbild
    • Risikobewusstsein

       

      Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

    • logisch-analytisches Denken / Kombinationsfähigkeit
    • Planungsfähigkeit
    • Problemlösungsfähigkeit
    • Prozessverständnis
  • Was es noch gibt

    Ersatz von Lehrabschlussprüfungen

    Die abgelegte Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Bankkaufmann*frau ersetzt die Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf

    Verwandte Lehrberufe

    Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf).

    Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

    • ?Assistent*in in der Sicherheitsverwaltung (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Betriebsdienstleister*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Betriebslogistikkaufmann / Betriebslogistikkauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Buch- und Medienwirtschaft – Buch- und Musikalienhandel (Lehrberuf), „1. voll“
    • Buch- und Medienwirtschaft – Buch- und Pressegroßhandel (Lehrberuf), „1. voll“
    • Buch- und Medienwirtschaft – Verlag (Lehrberuf), „1. voll“
    • Bürokaufmann / Bürokauffrau (Lehrberuf), „1., 2., 3. voll“
    • Drogist*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • E-Commerce-Kaufmann / E-Commerce-Kauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • EDV-Kaufmann / EDV-Kauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Einkäufer*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Einzelhandel (Lehrberuf), „1. voll“
    • Eventkaufmann / Eventkauffrau (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Finanz- und Rechnungswesenassistenz (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Finanzdienstleistungskaufmann / Finanzdienstleistungskauffrau (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Foto- und Multimediakaufmann / Foto- und Multimediakauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Großhandelskaufmann / Großhandelskauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Hotel- und Gastgewerbeassistent*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Hotel- und Restaurantfachmann / Hotel- und Restaurantfachfrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Hotelkaufmann / Hotelkauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Immobilienkaufmann / Immobilienkauffrau (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Industriekaufmann / Industriekauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Kanzleiassistent*in – Notariatskanzlei (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Kanzleiassistent*in – Rechtsanwaltskanzlei (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Medizinproduktekaufmann / Medizinproduktekauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Mobilitätsservice (Lehrberuf), „1. voll“
    • Personaldienstleistung (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Pharmazeutisch-kaufmännische Assistenz (Lehrberuf), „1. voll“
    • Reisebüroassistent*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Speditionskaufmann / Speditionskauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Speditionslogistik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Sportadministration (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Steuerassistenz (Lehrberuf), „1. voll“
    • Versicherungskaufmann / Versicherungskauffrau (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Verwaltungsassistent*in (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Waffen- und Munitionshändler*in (Lehrberuf), „1. voll“

    Alternativen (Auswahl)

    Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

    Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

    • Assistent*in in der Sicherheitsverwaltung (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Bankangestellter / Bankangestellte
    • Betriebsdienstleister*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Betriebslogistikkaufmann / Betriebslogistikkauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Buch- und Medienwirtschaft – Buch- und Musikalienhandel (Lehrberuf), „1. voll“
    • Buch- und Medienwirtschaft – Buch- und Pressegroßhandel (Lehrberuf), „1. voll“
    • Buch- und Medienwirtschaft – Verlag (Lehrberuf), „1. voll“
    • Buchhalter*in
    • Bürokaufmann / Bürokauffrau (Lehrberuf), „1., 2., 3. voll“
    • Controller*in
    • Data Scientist (m./w./d.)
    • Data Security Advisor (m./w./d.)
    • Drogist*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • E-Commerce-Kaufmann / E-Commerce-Kauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • EDV-Kaufmann / EDV-Kauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Einkäufer*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Einzelhandel (Lehrberuf), „1. voll“
    • Eventkaufmann / Eventkauffrau (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Finanz- und Rechnungswesenassistenz (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Finanzbeamter / Finanzbeamtin
    • Finanzberater*in
    • Finanzdienstleistungskaufmann / Finanzdienstleistungskauffrau (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Foto- und Multimediakaufmann / Foto- und Multimediakauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Großhandelskaufmann / Großhandelskauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Hotel- und Gastgewerbeassistent*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Hotel- und Restaurantfachmann / Hotel- und Restaurantfachfrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Hotelkaufmann / Hotelkauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Immobilienkaufmann / Immobilienkauffrau (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Industriekaufmann / Industriekauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Informationsbroker (m./w./d.)
    • Informationsmanager*in
    • Kanzleiassistent*in – Notariatskanzlei (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Kanzleiassistent*in – Rechtsanwaltskanzlei (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Medizinproduktekaufmann / Medizinproduktekauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Mobilitätsservice (Lehrberuf), „1. voll“
    • Personaldienstleistung (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Pharmazeutisch-kaufmännische Assistenz (Lehrberuf), „1. voll“
    • Reisebüroassistent*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Risk Manager*in
    • Speditionskaufmann / Speditionskauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Speditionslogistik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Sportadministration (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Statistiker*in
    • Steuerassistenz (Lehrberuf), „1. voll“
    • Unternehmensberater*in
    • Versicherungsfachmann / Versicherungsfachfrau
    • Versicherungskaufmann / Versicherungskauffrau (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Versicherungsmathematiker*in
    • Verwaltungsassistent*in (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Verwaltungsfachbeamter / Verwaltungsfachbeamtin
    • Waffen- und Munitionshändler*in (Lehrberuf), „1. voll“

    Spezialisierungsmöglichkeiten (Auswahl):

    • Bankangestellter / Bankangestellte (Auslandsreferate)
    • Bankangestellter / Bankangestellte (Bankinterner Bereich)
    • Digital Banker (m./w./d.)
    • Filialleiter*in
    • Investment Banker (m./w./d.)
    • Kommerzkundenbetreuer*in
    • Kreditprüfer*in
    • Kreditreferent*in
    • Leasingspezialist*in
    • Portfoliomanager*in
    • Private Banker (m./w./d.)
    • Wertpapierberater*in
  • Lehre und Matura

    Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

    Und so geht es:

    Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

    Wie funktioniert die Vorbereitung?

    Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

    Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

    Link: Häufig gestellte Fragen!

  • Selbst­ständigkeit

    Selbstständigkeit

    Bankkaufleute gehen ihrer Arbeit in der Regel im Rahmen eines Angestelltenverhältnisses nach. Grundsätzlich (theoretisch) besteht aber auch die Möglichkeit selbst eine Bank zu gründen. Voraussetzung dafür ist die Erteilung einer Bankkonzession (Legalkonzession) gemäß dem Bankwesengesetz (BWG). Dazu ist u. a. ein Antrag auf Erteilung der Konzession bei der österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) einzubringen und ein komplexes Bewilligungsverfahren erforderlich. Detaillierte Informationen dazu findest du auf der Homepage der österreichischen Finanzmarktaufsicht.

    Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung z. B. durch:

    a) Reglementierte Gewerbe:

    • Versicherungsagent, Versicherungsmakler und Beratung in Versicherungsangelegenheiten, BGBl. II Nr. 156/2010

    b) Rechtskraftgewerbe:

    • Gewerblicher Vermögensberatung einschließlich Berechtigung zur Versicherungsvermittlung, BGBl. II Nr. 95/2003 und BGBl. II Nr. 156/2010

    Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
    Rechtskraftgewerbe sind reglementierte Gewerbe, bei denen die Zuverlässigkeit des Gewerbeanmelders/der Gewerbeanmelderin durch die Gewerbebehörde (Bezirksverwaltungsbehörde bzw. Magistrat) geprüft und festgestellt wird.

    Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe bzw. im Rechtsinformationssystem Österreich

    c) Freie Gewerbe:

    • Handelsgewerbe

    Informationen zum „Freien Gewerbe“: freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.

    Liste der Freien Gewerbe:

    Allgemeine Hinweise:

    Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
    Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
    • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
    • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

    Weitere Informationen und Kontakte:

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