Betonfertigteiltechnik

Lehrzeit: 3 Jahre

Einstiegsgehalt nach der Lehre: ca. 2.160,- bis 2.340,- €

Lehrberuf

  • Worum es geht

    Betonfertigteiltechniker*innen stellen Betonwaren oder Betonfertigteile für den Hoch- und Tiefbau her. Zu ihren Erzeugnissen zählen z. B. Mauersteine, Betonpflastersteine, Randsteine, Treppen, Gehwegplatten, Gartenmauerteile, Bahnschwellen, Rohre und Schächte, Fundamente, Decken, Stützen, Träger für den Hallenbau oder Wandelemente für den Wohnbau.

    Betonfertigteiltechniker*innen überprüfen und beurteilen die Anforderungen und Pläne für die Betonteile und erstellten Schalungen aus Holz, Stahl oder Kunststoff. Je nach Fertigungsverfahren, werden die Betongemische manuell oder maschinell in die Schalungen eingebracht, verdichtet und ausgehärtet. Dabei bedienen die Fachkräfte in der Betonfertigteiltechnik die Fertigungsmaschinen (z. B. Förder- und Mischanlagen). Sie trennen die gehärteten Betonteile von den Schalungen, prüfen die Qualität der Erzeugnisse und führen erforderliche Nachbearbeitungen durch. Abschließend bereiten sie die Betonteile für den Transport auf die Baustelle vor und sorgen für eine sichere Verladung.

    Betonfertigteiltechniker*innen arbeiten in Gewerbe- oder Industriebetrieben in Werkhallen oder auf Baustellen im Team mit Berufskolleginnen und -kollegen und verschiedenen Fach- und Hilfskräften.

  • Wo man arbeitet

    Betonfertigteiltechniker*innen stellen Betonwaren und Betonfertigteile für den Hoch- und Tiefbau in Einzelanfertigung oder in Serie her. Beton ist ein Gemisch aus Zement, Sand, Kies, Wasser und verschiedenen Zusatzstoffen. Die Materialeigenschaften der Betonwaren werden durch das Mischungsverhältnis dieser Inhaltsstoffe bestimmt (Zementanteil, Kiesanteil usw.), welches die Betonfertigteiltechniker*innen berechnen, bevor sie die Betonmischung herstellen.

    Betonfertigteiltechniker*innen überprüfen einerseits die Anforderungen an die Betondeckung und andererseits, ob sich die vorgegebenen Betonrezepturen für die zu erstellenden Betonteile eignen. Sie kontrollieren, ob die Vorgaben bezüglich Einbauten und Bewehrungen den notwendigen Anforderungen entsprechen und veranlassen Korrekturen, wenn sie Abweichungen feststellen. Sie wählen anhand der Pläne die geeigneten Materialien für Schalungen aus (z. B. Holz, Kunststoff oder Stahl) und bereiten die Schalungen vor. Die Betonbauteile werden mit maschinellen oder manuellen Fertigungsmethoden hergestellt. Dazu werden die Schalungen mit dem flüssigen Betongemisch befüllt. An den Schalungen sind Rüttelmaschinen („Rüttler“) angebracht, die durch ständiges Rütteln das Betongemisch verdichten. Zur Verringerung von Spannungen im Beton werden Stahlstäbe und Eisengitter („Bewehrungen“) in die Verschalungen verlegt.
    Auch die Herstellung der Betonmischungen erfolgt computergesteuert, wobei aus verschiedenen Materialsilos die Inhaltsstoffe über Fließbänder zur Betonmischanlage transportiert werden.

    Nachdem der Beton hart geworden ist (ausgehärtet ist), werden die Schalungen fachgerecht entfernt und verschiedene Nachbehandlungsarbeiten (wie z. B. Glätten, Nivellieren, Schleifen und Polieren oder auch Wachsen und Ölen) an den fertigen Betonwaren durchgeführt. Die benutzten Schalungen werden je nach Art gereinigt und wiederverwendet.

    Bei der automatisierten Herstellung von Betonwaren steuern und überwachen die Fachkräfte für Betonfertigteiltechnik die Maschinen und Anlagen, sie beheben Störungen und führen kleinere Reparaturen durch. Eine zentrale Aufgabe ist die Überprüfung der Qualität der erzeugten Betonwaren. Dabei überprüfen sie beispielsweise die Größe und die Oberflächenqualität, identifizieren Fehler oder Schäden. Kleinere oberflächliche Beschädigungen können nachbearbeitet werden, größere Fehler oder Schäden müssen durch Anpassung der Betonrezeptur und Neuproduktion behoben werden. Die fertigen Betonteile werden fachgerecht gelagert und für die den Transport auf Baustellen vorbereitet, wo sie montiert bzw. verlegt werden. Bei der Verladung achten Betonfertigteiltechniker*innen besonders auf die erforderliche Ladungssicherung.

    Bei der Arbeit mit Beton ist es besonders wichtig, alle verwendeten Geräte, Maschinen und Werkzeuge sorgfältig zu reinigen und laufend zu warten. Wichtige Erzeugnisse von Betonfertigteiltechniker*innen sind Wand- und Deckenelemente, Stützen und Träger für den Hallenbau, Mauersteine, Betonpflaster, Gehwegplatten, Gartenmauerteile, Rohre und Schächte für den Kanalbau, Bahnschwellen, Randsteine usw.

  • Womit man arbeitet

    Betonfertigteiltechniker*innen arbeiten mit Berechnungen, Bauzeichnungen und Plänen. Sie bearbeiten Holz, Stahl und Kunststoff (für Schalungen und Bewehrungen) und mischen aus Zement, Sand, Kies, Wasser und verschiedenen Zusatzstoffen Beton. Die Betonerzeugung erfolgt häufig mit computergesteuerten Maschinen und Anlagen, die sie einrichten und überwachen. An den Verschalungen bringen sie sog. Rüttler an. Sie verwenden Trennmittel für die Trennung der gehärteten Betonteile von der Schalung, diverse Materialen und Geräte für die Nachbearbeitung der Betonteile und Reinigung der Schalungen und Maschinen und Prüfgeräte zur Qualitätsprüfung.

    Betonfertigteiltechniker*innen arbeiten mit unterschiedlichen digitalen Geräten, betrieblicher Software und Datenbanken zur Produktionsplanung und -steuerung, aber auch für die Kommunikation im Betrieb und die Dokumentation der Produktionsdaten und Rezepturen.

  • Wie man arbeitet

    Betonfertigteiltechniker*innen arbeiten in Werkhallen von gewerblichen oder industriellen Betonwaren- und -fertigteilerzeuger*innen. Sie arbeiten im Team mit Berufskolleginnen und -kollegen und mit anderen Fach- und Hilfskräften zusammen und stehen in Kontakt mit Fachkräften auf der Baustelle (siehe z. B. Tiefbau (Lehrberuf), Betonbau (Lehrberuf), Transportbetontechnik (Lehrberuf), Bautechniker*in).

    Betonfertigteiltechniker*innen haben grundsätzlich geregelte Arbeitszeiten während der betriebsüblichen Produktionszeiten. In den Fertigungshallen müssen sie mit einer gewissen Staub- und Lärmbelastung rechnen, die durch entsprechende Schutzmaßnahmen und durch den Einsatz moderner Produktionsanlagen laufend reduziert werden.

  • Was man macht

    • Produktionspläne, technische Zeichnungen, Rezepturen prüfen und beurteilen
    • Schalungen und Formen nach Zeichnungen und Konstruktionsplänen aus unterschiedlichen Materialien anfertigen
    • Betonstahldrähte und -rahmen (Bewehrungen) schneiden, biegen und in die Schalungen verlegen
    • Betonmischungen berechnen und Materialien auswählen, wie z. B. Sand, Kies, Sandsteinschotter; Farbstoffe und andere Zusatzstoffe, Wasser, Zement usw. beigeben und mischen
    • Förderanlagen und Betonmischanlagen bedienen
    • flüssige Betonmischungen in die Schalungen einfüllen
    • Formenteile und Schalungen nach Aushärten der Betonschichten entfernen
    • Oberflächenbehandlungen an Betonwaren durchführen (z. B. mit Dampf, Wasserbehandlung, um Risse zu verhindern, Schleifen, Polieren)
    • Schalungen, Maschinen, Gerätschaften und Anlagen reinigen und warten
    • Betonwaren und Betonfertigteile für den Transport vorbereiten und Ladungen sichern
  • Für wen man arbeitet

    • Betriebe der gewerblichen und industriellen Betonwarenerzeugung
    • Zementindustrie
  • Was du mitbringen solltest

    In jedem Beruf brauchst du ganz spezielles fachlisches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen, welche fachlichen Kompetenzen in diesem Beruf besonders wichtig sind.

    Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

    • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
    • genaues und sorgfältiges Arbeiten
    • selbstständiges Arbeiten
    • Einsatzfreude
    • Verantwortungsbewusstsein
    • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
    • Lernbereitschaft

    Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich von Betrieb zu Betrieb sehr unterschiedlich sein.

    DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

    Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?

    • gute körperliche Verfassung
    • Kraft
    • Lärmunempfindlichkeit
    • Unempfindlichkeit gegenüber Staub

    Sachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

    • Anwendung und Bedienung digitaler Tools
    • Datensicherheit und Datenschutz
    • gutes Augenmaß
    • handwerkliche Geschicklichkeit
    • räumliches Vorstellungsvermögen
    • technisches Verständnis
    • Zahlenverständnis und Rechnen

    Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

    • Kommunikationsfähigkeit
    • Kund*innenorientierung

    Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

    • Aufmerksamkeit
    • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
    • Eigeninitiative
    • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
    • Sicherheitsbewusstsein
    • Umweltbewusstsein

    Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

    • Problemlösungsfähigkeit
    • Prozessverständnis
    • systematische Arbeitsweise

    Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?

    • Mobilität (wechselnde Arbeitsorte)
  • Was es noch gibt

    Verwandte Lehrberufe

    Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf).

    Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

    • Betonbau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Betonbauspezialist*in – Konstruktiver Betonbau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Betonbauspezialist*in – Stahlbetonhochbau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Chemieverfahrenstechnik (Lehrberuf)
    • Hochbau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Labortechnik – Chemie (Modullehrberuf)
    • Maurer*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Metalltechnik – Stahlbautechnik (Modullehrberuf)
    • Pflasterer / Pflasterin (Lehrberuf)
    • Physiklaborant*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Prozesstechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Tiefbau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Tiefbauspezialist*in – Siedlungswasserbau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Tiefbauspezialist*in – Verkehrswegebau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Transportbetontechnik (Lehrberuf), „1., 2. voll“

    Alternativen (Auswahl)

    Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

    Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

    • Baumeister*in
    • Baustatiker*in
    • Bautechniker*in
    • Bautechnische Assistenz (Lehrberuf)
    • Betonbau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Betonbauspezialist*in – Konstruktiver Betonbau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Betonbauspezialist*in – Stahlbetonhochbau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Chemietechniker*in
    • Chemieverfahrenstechnik (Lehrberuf)
    • Hochbau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Labortechnik – Chemie (Modullehrberuf)
    • Maurer*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Metalltechnik – Stahlbautechnik (Modullehrberuf)
    • Pflasterer / Pflasterin (Lehrberuf)
    • Physiker*in (TechnischeR -)
    • Physiklaborant*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Platzmeister*in (Bau)
    • Polier*in
    • Prozesstechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Tiefbau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Tiefbauspezialist*in – Siedlungswasserbau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Tiefbauspezialist*in – Verkehrswegebau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Transportbetontechnik (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Verfahrenstechniker*in
    • Werkstofftechniker*in
  • Lehre und Matura

    Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

    Und so geht es:

    Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

    Wie funktioniert die Vorbereitung?

    Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

    Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

    Link: Häufig gestellte Fragen!

  • Selbst­ständigkeit

    Selbstständigkeit

    Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:

    a) Freies Gewerbe:

    • Erzeugung von Betonwaren

    Informationen zum „Freien Gewerbe“: freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.

    Liste der Freien Gewerbe:

     

    b) Reglementierte Gewerbe/Handwerke:

    • Steinmetzmeister einschließlich Kunststeinerzeugung und Terrazzomacher, BGBl. II Nr. 86/2003, Novelle mit Artikel 41 BGBl. II Nr. 399/2008

    Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
    Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe

     

    c) Teilgewerbe:

    • Betonbohren und Schneiden

    Informationen zum „Teilgewerbe“: Befähigungsnachweis für Teilgewerbe besteht in einem Vergleich zu reglementierten Gewerben vereinfachten Zugang (z. B. Lehrabschlussprüfung und/oder Praxiszeiten); Aufwertung der Teilgewerbe gem. GewONov. 2002: keine Einschränkung der Beschäftigtenzahl, Möglichkeit zur Lehrlingsausbildung, Ausübung von Teilgewerben durch alle Gewerbetreibenden, wenn fachlicher Zusammenhang besteht).

     

    ALLGEMEINE HINWEISE:

    Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
    Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
    • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
    • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

    Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt/Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt/-anwältin, Musiker*in, Schriftsteller*in und andere Künstlerberufe). Für einige freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessensvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. Künstler*in, Schriftsteller*in, Journalist/Journalistin, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten.

    In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

    Weitere Informationen und Kontakte:

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