Bonbon- und Konfektmacher*in

Lehrzeit: 2 Jahre

Einstiegsgehalt nach der Lehre: ca. 1.300,- bis 1.900,- €

Lehrberuf

  • Worum es geht

    Hinweis: Der Lehrberuf Bonbon- und Konfektmacher*in wurde per 31.07.2021 durch den Lehrberuf Chocolatier / Chocolatière ersetzt. Eine Ausbildung in diesem Lehrberuf ist nicht mehr möglich.

    Bonbon- und Konfektmacher*innen stellen Süßwaren wie Schokoladen, Bonbons, Konfekt, Marzipan oder Überzugsmassen her. In vielen Betrieben sind die Arbeitsvorgänge automatisiert, d. h., dass Bonbon- und Konfektmacher*innen im Rahmen ihrer Tätigkeit Maschinen und Anlagen steuern und überwachen. Sie verrichten ihre Arbeit mit Hilfe von Rührmaschinen, Walzmaschinen oder Formmaschinen. Meistens arbeiten sie nach vorgegebenen Rezepten, sie entwickeln aber auch neue Kreationen. Bonbon- und Konfektmacher*innen sind in Betrieben der Süßwarenindustrie oder in Konditoreien beschäftigt und arbeiten mit Berufskolleg*innen und Hilfskräften zusammen.

  • Wo man arbeitet

    Bonbon- und Konfektmacher*innen reinigen, sortieren, mahlen und rösten Kakaobohnen, Nüsse oder Mandeln. Zur Schokoladenherstellung wird das Kakaopulver aus Kakaobohnen gefiltert und zu einer Kakaogrundmasse weiterverarbeitet. Diese verfeinern sie mit verschieden Zutaten, wie z. B. Zucker, Kakaobutter und Aromastoffen und gießen sie in verschiedene Formen (z. B. Schokoladetafeln).
    Bei der Konfektherstellung wiegen Bonbon- und Konfektmacher*innen die Zutaten mit einem automatischen Wiegesystem und mischen diese nach Rezept. Aus dem Teig formen sie Konfekt- und Zierstücke – entweder händisch oder maschinell. Die fertigen Konfektstücke werden mit verschiedenen Füllungen gefüllt, mit Glasuren übergossen und dekoriert.
    Bei der Marzipanherstellung mischen und mahlen Bonbon- und Konfektmacher*innen die entsprechenden Zutaten wie Mandeln, Kartoffelsirup und Staubzucker in einer speziellen Maschine („Melangeur“) und verarbeiten sie zu einer Marzipanmasse. Aus der fertigen Masse formen sie händisch oder maschinell Marzipanstücke, -rollen oder -figuren.

    Während der Produktion überprüfen Bonbon- und Konfektmacher*innen laufend, ob die Massen die richtige Farbe und Konsistenz haben und entnehmen Proben, damit sie in den Produktionsprozess eingreifen können, falls etwas nicht stimmt. Abschließend werden die Produkte verpackt, eingelagert bzw. für die Auslieferung bereitgestellt. Die Bonbon- und Konfektmacher*innen reinigen und warten von Zeit zu Zeit auch die Maschinen und Anlagen.

    Damit einwandfreie Zutaten in der Produktion verwendet werden, beurteilen Bonbon- und Konfektmacher*innen die Qualität der Rohstoffe (z. B. Persipan, Nüsse und Trockenfrüchte, Nougat, Kakao oder Schokolade, Fett und Aromen).

    Bonbon- und Konfektmacher*innen in der Süßwarenindustrie verrichten einen Großteil ihrer Arbeit im Rahmen von automatisierten Produktionsvorgängen, sie entwickeln und erproben aber auch neue Rezepturen und stellen gegebenenfalls verschiedenste – meist besonders hochwertige – Produkte händisch her.

  • Womit man arbeitet

    Bonbon- und Konfektmacher*innen bedienen Kochanlagen, Röst- und Filteranlagen, Brech-, Walz- und Mahlmaschinen und andere maschinelle Anlagen zur Süßwarenerzeugung. Sie verwenden Waagen, Rührgeräte, Spachteln, Spritz- und anderen Formen und arbeiten zu einem beträchtlichen Teil auch nur mit ihren Händen. Viele der eingesetzten Maschinen werden elektronisch oder digital gesteuert. In modernen Produktionsbetrieben arbeiten Bonbon- und Konfektmacher*innen auch mit Softwareprogrammen zur Maschinensteuerung ( CAM).

  • Wie man arbeitet

    Bonbon- und Konfektmacher*innen sind in Backstuben von Konditoreien und Produktionshallen von Betrieben der Süßwarenindustrie tätig. Sie arbeiten – je nach Art und Größe des Betriebs – im Team mit Berufskolleg*innen und Hilfskräften zusammen, siehe auch: Bäckerei (Lehrberuf), Lebzelter*in und Wachszieher*in (Lehrberuf), Konditorei (Zuckerbäckerei) (Lehrberuf).

    Hygiene ist oberstes Gebot, deshalb tragen Bonbon- und Konfektmacher*innen Arbeitskleidung und Kopfbedeckung – fallweise benützen sie auch Gehörschutz, da Maschinen in der industriellen Fertigung teilweise höhere Lärmbelastung verursachen.

  • Was man macht

    • Maschinen und Anlagen einrichten, steuern und warten, Produktionsvorgänge überwachen
    • Roh- und Zusatzstoffe annehmen und bearbeiten
    • Kakaobohnen, Nüsse und Mandeln maschinell reinigen, sortieren, rösten und mahlen
    • Kakaobutter herstellen
    • Rohmassen in Walzwerken verreiben
    • Maschinen zur Herstellung von Schokoladenmassen, Überzugsmassen, Krokant-, Nougat- und Marzipanmassen bedienen und überwachen
    • Gieß- und Formautomaten bedienen und überwachen
    • Hohlkörper für die Konfektherstellung ausformen und füllen
    • Marzipanfiguren und -produkte herstellen
    • Zuckerwaren maschinell in Formen gießen oder spritzen
    • Konfekt dekorieren
    • Qualitätskontrollen durchführen
    • fertige Produkte verpacken
    • bei der Entwicklung und Erprobung von neuen Rezepturen mitwirken
    • Maschinen, Anlagen und Behälter reinigen
  • Für wen man arbeitet

    • Konditoreien
    • Betriebe der Süßwarenindustrie
  • Wie man sich weiterbilden kann

    Das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) führt Weiterbildungskurse für die Konditor*innenbranche und verwandte Berufe durch, z. B. Dekor- und Marzipanarbeiten für Weihnachten, Neujahr, Ostern und Muttertag, Zuckerkunstarbeiten, Glasieren, Hochzeitsdekor, Dessertbäckerei, Konfekt.

    Das WIFI bietet auch Vorbereitungskurse auf die Meister*innenprüfung für Konditor*innen an.

    Mit erworbener Studienberechtigung besteht auch die Möglichkeit ein Universitätsstudium oder einen Fachhochschulstudiengang zu absolvieren (z. B. Lebensmittel- und Biotechnologie).

    Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

  • Was du mitbringen solltest

    Jeder Beruf erfordert ganz spezielle Sach- und Fachkenntnisse, die in der Ausbildung vermittelt werden. Daneben gibt es auch eine Reihe von Anforderungen, die praktisch in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören: Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und Pünktlichkeit, genaues und sorgfältiges Arbeiten, selbstständiges Arbeiten, Einsatzfreude und Verantwortungsbewusstsein. Auch die Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit) und Lernbereitschaft sind heute kaum noch wegzudenken.

    Welche Fähigkeiten und Eigenschaften in DIESEM Beruf sonst noch erwartet werden, kann von Betrieb zu Betrieb sehr unterschiedlich sein. Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere Anforderungen, die häufig gestellt werden.

     

    Denk daran: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

     

    Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?

    • Fingerfertigkeit
    • gute körperliche Verfassung – Stehen
    • guter Geruchssinn
    • guter Geschmackssinn

     

    Sachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

    • gestalterische Fähigkeit
    • gutes Augenmaß

     

    Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

    • Kommunikationsfähigkeit

     

    Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

    • Ausdauer / Durchhaltevermögen
    • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
    • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
    • Geduld

     

    Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?

    • Hygienebewusstsein

     

    Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

    • Kreativität
    • systematische Arbeitsweise
  • Was es noch gibt

    Verwandte Lehrberufe

    Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf).

    Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

    Alternativen (Auswahl)

    Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

    Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

  • Lehre und Matura

    Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

    Und so geht es:

    Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

    Wie funktioniert die Vorbereitung?

    Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

    Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

    Link: Häufig gestellte Fragen!

  • Selbst­ständigkeit

    Selbstständigkeit

    Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:

    a) Reglementierte Gewerbe/Handwerke:

    • Handwerk der Konditoren (Zuckerbäcker) einschließlich der Lebzelter und der Kanditen-, Gefrorenes- und Schokoladewarenerzeugung, BGBl. Nr. II 63/2003, Novelle mit Artikel 26 BGBl. II Nr. 399/2008.

    Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
    Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe

     

    b) Teilgewerbe:

    • Erzeugung von Speise-Eis

    Informationen zum „Teilgewerbe“: Befähigungsnachweis für Teilgewerbe besteht in einem Vergleich zu reglementierten Gewerben vereinfachten Zugang (z. B. Lehrabschlussprüfung und/oder Praxiszeiten); Aufwertung der Teilgewerbe gem. GewONov. 2002: keine Einschränkung der Beschäftigtenzahl, Möglichkeit zur Lehrlingsausbildung, Ausübung von Teilgewerben durch alle Gewerbetreibenden, wenn fachlicher Zusammenhang besteht).

    c) Freies Gewerbe:

    • Handelsgewerbe

    Informationen zum „Freien Gewerbe“:
    Freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirksverwaltungsbehörde). Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.

    Liste der Freien Gewerbe:

     

    Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
    Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen Sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
    • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
    • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

    In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

    Weitere Informationen und Kontakte:

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