Bootbauer*in

Lehrzeit: 3 Jahre

Einstiegsgehalt nach der Lehre: ca. 1.550,- bis 2.400,- €

Lehrberuf

  • Worum es geht

    Bootbauer*innen stellen verschiedene Arten von Booten aus Holz oder Kunststoff her. Ihre wichtigsten Erzeugnisse sind Ruder-, Segel- und Motorboote aller Typen und Größen. Bei der Herstellung von Booten verarbeiten sie Materialien wie harte und weiche Hölzer, Stahl, Aluminium und Kunststoffe. Nach technischen Plänen und Zeichnungen stellen sie zunächst einzelne Bauteile und Baugruppen her, welche sie anschließend in verschiedenen Arbeitsschritten zusammenbauen. Dabei hantieren sie mit verschiedenen holz- und kunststoffbearbeitenden Werkzeugen, Geräten und Maschinen, wie z. B. Kreis- und Bandsägen, Hobel- und Drehmaschinen, Feilen, Poliergeräten und dergleichen.

    Bootbauer*innen arbeiten vorwiegend in Werkstätten und Werkhallen des Bootbaugewerbes (zumeist Klein- und Mittelbetriebe), aber auch im Freien im Team mit Berufskolleg*innen und haben Kontakt zu Kund*innen und Lieferant*innen.

  • Wo man arbeitet

    Bootbauer*innen stellen verschiedene Boote, wie Ruder-, Paddel-, Segel-, Motor- und Arbeitsboote in Einzel- oder Serienanfertigung her. Sie fertigen einzelne Bootsteile wie Masten, Rümpfe, Decks und Kiele an. Bootbauer*innen verarbeiten dabei harte und weiche Hölzer, Stahl und Aluminium, technische Fasern, wie Glas- und Kohlefasern sowie duroplastische Kunststoffe, wie Polyesterharz, Vinylesterharz, Epoxidharz und dergleichen.

    Zur Herstellung eines Bootes lesen und verwenden sie technische Pläne und Konstruktionszeichnungen, die sie auch selbst anfertigen. Sie besprechen mit ihren Kund*innen Details der Ausführung und des Herstellungsverfahrens und wählen mit ihnen die gewünschten Materialien wie Hölzer, Fasern und Kunststoffe aus. Ein Großteil der Arbeiten wird von den Bootbauer*innen auch heute noch von Hand ausgeführt, vor allem bei Einzel- und Sonderanfertigungen.

    Beim Herstellen von Holzbooten schneiden sie die entsprechenden Bauteile mit Sägen aus und bearbeiten diese mit verschiedenen Techniken wie Hobeln, Fräsen und Schleifen. Sie errichten eine Hilfskonstruktion, auf der die Planken zur Rohform des Bootes zusammengefügt werden. Danach passen sie die einzelnen Teile des Bootes wie Spanten, Steven, Kiel und Spiegel ein und verkleben bzw. verschrauben die Teile. Sie schleifen den fertigen Bootsrahmen mehrmals ab und versehen ihn mit mehreren Schichten aus wasser- und korrosionsbeständigem Bootslack aus Kunstharz. Danach bauen sie verschiedene Komponenten wie Masten, Deck, Kajüte usw. ein und bringen zuletzt verschiedene Beschläge aus Metall oder Kunststoff an.
    Ein weiterer wichtiger Aufgabenbereich von Bootbauer*innen betrifft die Wartung und Reparatur von Booten, wie z. B. das regelmäßige Austauschen von Verschleißteilen oder das Aufbringen von speziellen Unterwasseranstrichen.

  • Womit man arbeitet

    Bootbauer*innen hantieren mit Hölzern, Metallen und Kunststoffen verschiedenster Art sowie mit Hilfsstoffen wie Klebstoffen, Leim, Lacken, Poliermitteln, Schmierölen, Lösungs- und Reinigungsmitteln usw. Sie arbeiten mit Handwerkzeugen wie Hobel, Löt- und Schweißgeräten, Sägen, Stecheisen, Ziehklingen, Fuchsschwänzen, Maßbändern, Zirkel, Bleistiften etc. sowie mit holz- und kunststoffbearbeitenden Maschinen und Geräten wie Band- und Kreissägen, Hobel- und Fräsmaschinen, Schleifmaschinen und dergleichen.
    Sie lesen und verwenden technische Pläne und Konstruktionszeichnungen und führen Betriebsbücher, Arbeitsprotokolle, technische Dokumentationen, Kund*innenkarteien sowie Listen und Journale.

  • Wie man arbeitet

    Bootbauer*innen arbeiten vorwiegend in Werkstätten und Werkhallen von Betrieben des Bootbau-Gewerbes, außerdem auf dem Betriebsgelände im Freien und direkt am Wasser bei den Booten. Sie arbeiten mit Berufskolleg*innen zusammen und haben Kontakt zu Kund*innen und Lieferant*innen und anderen handwerklichen Fachkräften, siehe z. B.: Modellbauer*in (Lehrberuf), Fassbinder*in (Lehrberuf), Drechsler*in (Lehrberuf), Tischlerei (Lehrberuf) oder Zimmerei (Lehrberuf).

    Bootbauer*innen arbeiten zum Teil bei unterschiedlichen Wetterbedingungen im Freien. Die Arbeitszeiten sind grundsätzlich regelmäßig, es können aber auch Mehrarbeit und Überstunden anfallen, um Fertigstellungstermine einzuhalten.

  • Was man macht

    • technische Unterlagen lesen und anwenden
    • Entwürfe, Modellskizzen und technische Zeichnungen anfertigen
    • Hölzer, Fasern und Kunststoffe fachgerecht auswählen, beschaffen und überprüfen
    • Bootsrahmen und weitere Bootsteile, wie Kiel, Masten, Deck usw. herstellen
    • dabei verschiedene Materialien, wie Hölzer, Kunststoffe und Metalle verarbeiten
    • Bauteile, wie z. B. Bootsplanken, Spanten, Steven, Kiel und Spiegel einsetzen
    • Oberflächen behandeln und konservieren
    • Motoren und Navigationssysteme einbauen
    • Funktionen einstellen, Qualitätsprüfungen durchführen
    • Boote an Kund*innen ausfertigen
    • Boote warten, reinigen und reparieren
    • technische Dokumentationen, Betriebsbücher, Arbeitsprotokolle führen
  • Für wen man arbeitet

    • Klein- und Mittelbetriebe des Bootbauer*innengewerbes rund um Österreichs Seen und entlang der Donau, vor allem in Oberösterreich, Salzburg, Kärnten, dem Burgenland und Vorarlberg
    • Betriebe des Kunststoffbootbaus
  • Ausbildungs­inhalte / Was man lernt

    Wichtige Ausbildungsinhalte:

    • Boots- und Schiffstechnik
    • Bootstypenkunde
    • Werkstoffkunde
    • Methoden und Verfahren der Holzbearbeitung
    • Kunststoffbearbeitung
    • Metallbearbeitung
    • Technisches Zeichnen (CAD)
    • Elektrotechnik (Steuerungstechnik)
    • Qualitätssicherung
    • Projektmanagement
    • technische Dokumentation
  • Wie man sich weiterbilden kann

    Für Bootsbauer*innen bedeutet Weiterbildung, berufliches Wissen und handwerkliches Können vor allem in Bezug auf Bootstypen und deren technische Neuerungen zu aktualisieren und zu ergänzen:

    Weiterbildungsbereiche für Bootsbauer*innen sind beispielsweise:

    • Boots- und Schiffstechnik
    • Kunststofftechnik und Kunststoffschweißen
    • Metallbearbeitung
    • Oberflächenbehandlung
    • Steuerungs- und Navigationssysteme
    • Qualitätssicherung
    • Energieeffizienz, Nachhhaltigkeit, Ressourcenschonung
    • Restaurierung, Sanierung
    • Datenschutz und Datensicherheit
    • Simulationstechnologie

    Weiterbildungseinrichtungen wie z. B. das Berufsförderungsinstitut (BFI) und das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten zahlreiche Kurse und Lehrgänge in verschiedenen relevanten Bereichen an.

    Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten weiters Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge an berufsbildenden höheren Schulen, Werkmeisterschulen für Berufstätige oder Vorbereitungskurse für die Meisterprüfung. Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht. Auch die Berufsreifeprüfung (insb. Lehre mit Matura) oder eine Studienberechtigungsprüfung ermöglichen den Zugang zum Studium.

    Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

  • Was du mitbringen solltest

    Jeder Beruf erfordert ganz spezielle Sach- und Fachkenntnisse, die in der Ausbildung vermittelt werden. Daneben gibt es auch eine Reihe von Anforderungen, die praktisch in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören: Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und Pünktlichkeit, genaues und sorgfältiges Arbeiten, selbstständiges Arbeiten, Einsatzfreude und Verantwortungsbewusstsein. Auch die Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit) und Lernbereitschaft sind heute kaum noch wegzudenken.

    Welche Fähigkeiten und Eigenschaften in DIESEM Beruf sonst noch erwartet werden, kann von Betrieb zu Betrieb sehr unterschiedlich sein. Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere Anforderungen, die häufig gestellt werden.

    Denk daran: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

      Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?

    • Auge-Hand-Koordination
    • Fingerfertigkeit
    • gute körperliche Verfassung
    • Kraft
    • Trittsicherheit

       

      Sachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

    • handwerkliche Geschicklichkeit
    • räumliches Vorstellungsvermögen
    • technisches Verständnis

       

      Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

    • Kommunikationsfähigkeit
    • Kundinnen- / Kundenorientierung

       

      Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

    • Ausdauer / Durchhaltevermögen
    • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
    • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
    • Geduld
    • Selbstvertrauen / Selbstbewusstsein
    • Sicherheitsbewusstsein

       

      Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

    • Koordinationsfähigkeit
    • Planungsfähigkeit
    • systematische Arbeitsweise
  • Was es noch gibt

    Verwandte Lehrberufe

    Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf).

    Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

    • Konstrukteur*in (Lehrberuf)
    • Kunststoffformgebung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Kunststofftechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Modellbauer*in (Lehrberuf)
    • Skibautechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Tischlerei (Lehrberuf), „1. voll“
    • Tischlereitechnik – Planung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Tischlereitechnik – Produktion (Lehrberuf), „1. voll“
    • Zimmerei (Lehrberuf), „1. voll“
    • Zimmereitechnik (Lehrberuf), „1. voll“

    Alternativen (Auswahl)

    Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

    Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

    • Bühnenbildner*in
    • Holztechnik (Modullehrberuf)
    • Holztechniker*in
    • Innenarchitekt*in
    • Innenausbauer*in
    • Konstrukteur*in (Lehrberuf)
    • Kunststoffformgebung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Kunststofftechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Kunststofftechniker*in
    • Modellbauer*in (Lehrberuf)
    • Schiffsbautechniker*in
    • Seiler*in
    • Skibautechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Tischlerei (Lehrberuf), „1. voll“
    • Tischlereitechnik – Planung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Tischlereitechnik – Produktion (Lehrberuf), „1. voll“
    • Zimmerei (Lehrberuf), „1. voll“
    • Zimmereitechnik (Lehrberuf), „1. voll“
  • Lehre und Matura

    Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

    Und so geht es:

    Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

    Wie funktioniert die Vorbereitung?

    Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

    Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

    Link: Häufig gestellte Fragen!

  • Selbst­ständigkeit

    Selbstständigkeit

    Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist beispielsweise gegeben durch:

    a) Reglementierte Gewerbe/Handwerke:

    • Bootbauer, BGBl. II 91/2003 (Novelle mit Art. 3 BGBl. II Nr. 399/2008)

    Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
    Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe.

    b) Freie Gewerbe:

    • Zusammenbau von Möbelbausätzen
    • Wagner
    • Wartung und Pflege von Booten
    • Vermietung von beweglichen Sachen ausgenommen Waffen, Medizinprodukte und Luftfahrzeuge [Anmerkung: die Anbringung von Zusätzen in Klammer wie Gerüstverleih, Kostümverleih, Videothek, Bootsverleih oder Kraftfahrzeugverleih ist möglich]

    Liste der Freien Gewerbe:

    ALLGEMEINE HINWEISE:

    Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
    Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen Sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
    • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
    • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

    In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

    Weitere Informationen und Kontakte:

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