Brau- und Getränketechnik

Lehrzeit: 3 Jahre

Einstiegsgehalt nach der Lehre: ca. 1.760,- bis 2.850,- €

Lehrberuf

  • Worum es geht

    Brau- und Getränketechniker*innen erzeugen nicht-alkoholische und alkoholische Getränke. Sie brauen Bier und produzieren Biermischgetränke, Erfrischungsgetränke, Fruchtsäfte usw. Sie reinigen, sortieren und lagern die Grundstoffe, überwachen und kontrollieren einzelne Teilbereiche des Produktionsvorgangs – die meisten zur Getränkeherstellung notwendigen Arbeitsschritte sind automatisiert. Im Anschluss an die Herstellung füllen Brau- und Getränketechniker*innen die Getränke in Fässer, Flaschen, Dosen usw. ab.
    Brau- und Getränketechniker*innen sind vorwiegend in Großbetrieben der Brau- und Getränkeindustrie tätig. Sie arbeiten mit Berufskolleg*innen und anderen Mitarbeiter*innen der Brauerei- und Getränkeindustrie zusammen.

  • Wo man arbeitet

    Brau- und Getränketechniker*innen sind mit allen Tätigkeiten, die zur Bier- und Getränkeherstellung erforderlich sind, befasst. Ein wesentlicher Teil ihres Tätigkeitsbereiches besteht aus der Steuerung, Bedienung und Überwachung der Produktionsanlagen. Dabei achten sie ständig auf die Einhaltung der Hygienevorschriften und führen regelmäßige Qualitätskontrollen durch.

    Sie stellen Malz her, indem sie Gerste weichen, keimen und rösten. Zusammen mit Wasser, Hopfen und Hefe brauen sie daraus dann Bier. Dazu setzen sie das Malz mit Wasser an und läutern die entstandene Maische, trennen also die festen von den flüssigen Teilen. Im Anschluss kochen Brau- und Getränketechniker*innen die Würze, kühlen sie und lassen sie gären. Die Reifung des Bieres dauert 5 bis 16 Wochen, danach wird es in Flaschen, Dosen bzw. Fässer abgefüllt.
    Die Verkostung des Bieres gehört hier zum Beruf. Schließlich müssen Geschmack, Farbe und Schaumbildung stimmen, denn Laboruntersuchungen allein können nicht feststellen, ob das Bier auch so schmeckt, wie es schmecken soll.

    Sowohl bei der Herstellung von Bier als auch bei jener von Fruchtsäften und Limonaden arbeiten Brau- und Getränketechniker*innen an der Auswahl und Prüfung der Rohstoffe mit. Sie kontrollieren, ob die Produkte einwandfrei sind und lagern sie fachgerecht. Sie bedienen die Anlagen zur Saftgewinnung (Mühlen, Passiermaschinen, Pressen), besorgen die Filtration und Haltbarmachung der Getränke und deren Abfüllung in Fässer, Flaschen, Dosen, Tetrapacks und andere Getränkeverpackungen.

    Brau- und Getränketechniker*innen sind auch an der Verbreitung der Getränke beteiligt: Sie beraten Kund*innen z. B. im Gastronomiebereich und installieren und prüfen Schankanlagen.

  • Womit man arbeitet

    Brau- und Getränketechniker*innen verwenden für ihre Arbeit je nach Getränk, das produziert wird, diverse Obstsorten, Gemüse, Gerste, Hopfen, Wasser und Aromen. Sie bedienen und warten unterschiedliche Maschinen und Anlagen, wie z. B. Malzentkeimungsmaschinen, Malzschrotanlagen, Brauwasseraufbereitungsanlagen, Abfüllanlagen, Mühlen, Pressen, Bottiche und Pfannen. Sie produzieren die Getränke nach vorgegebenen Rezepturen oder entwickeln eigene Rezepte.

  • Wie man arbeitet

    Brau- und Getränketechniker*innen arbeiten in Produktions- und Lagerhallen von Betrieben der Brau- und Getränkeindustrie. Sie arbeiten in den einzelnen Teilen der Brauerei wie z. B. Mälzerei, Sudhaus, Gärkeller, im Lager- und Filterkeller und in der Abfüllung. Unter anderem sind sie im Team mit Berufskolleg*innen, Braumeister*innen, aber auch Hilfskräften der Produktion und Lagerarbeiter*innen tätig. Mitunter haben sie Kontakt zu Lieferanten und Kunden.

  • Was man macht

    • Rohstoffe (z. B. Braugerste, Hopfen, Früchte, Gemüse) übernehmen, sortieren, reinigen und lagern
    • Maschinen zur Getränkeherstellung bedienen
    • Produktionsvorgänge an computergesteuerten Maschinen überwachen
    • erforderliche Temperaturen während der Gärung regeln und Gärvorgang kontrollieren
    • Jungbier in Fässer abpumpen, im Lagerkeller einlagern
    • Klarheit, Kohlensäuregehalt, Alkoholgehalt des Bieres während der Nachgärung kontrollieren
    • Anlagen zur Saftgewinnung bedienen, Fruchtsäfte filtrieren und haltbar machen
    • Getränke (Bier, Fruchtsäfte, Mineralwasser, Limonaden usw.) in Flaschen und andere Gebindeformen (Getränkeverpackungen) abfüllen
    • Qualitätskontrollen durchführen
    • Gerätschaften, Anlagen und Behälter reinigen und desinfizieren
    • Kund*innen beraten, Schankanlagen aufbauen und einrichten
    • Einhaltung der Hygienevorschriften laufend kontrollieren und beachten
  • Für wen man arbeitet

    • Klein-, Mittel- und Großbetriebe der Brauerei- und Getränkeindustrie (Fruchtsaft und Limonadenhersteller), Mineralwasserproduzenten und Getränkeabfüller
  • Ausbildungs­inhalte / Was man lernt

    Wichtige Ausbildungsinhalte:

    • Lebensmittel- und Getränkewirtschaft
    • Getränkeherstellung
    • Lebensmittelchemie
    • Gär- und Fermentierungsprozesse
    • Brauerei und Mälzerei
    • Rohstoffe und Zutatenkunde
    • Maschinen- und Gerätekunde
    • Arbeitsvorbereitung
    • Hygiene
    • Qualitätsmanagement
    • Getränkeabfüllung, Lagerung
    • Buchhaltung, Dokumentation
  • Wie man sich weiterbilden kann

    Infolge der zunehmenden Automatisierung der Getränkeherstellung (insbesondere der Bierherstellung) ist regelmäßige Weiterbildung, insbesondere in den Bereichen elektronische Steuerungs- und Regeltechnik und Betriebsanlagenüberwachung, sinnvoll. Daneben sind z. B. Fortbildungen im Bereich Qualitätssicherung nützlich. Eine Reihe an Weiterbildungsveranstaltungen (fachspezifisch, aber auch z. B. zu den Themen Hygiene, Produktmarketing, Lebensmittelrecht) bietet derLebensmittel-Cluster Oberösterreich.

    Das Berufsförderungsinstitut (bfi) und das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten entsprechende Kurse an.

    Mit erworbener Studienberechtigung kann auch eine Universität oder Fachhochschule besucht werden (z. B. die Studienrichtung Lebensmittel- und Biotechnologie).

    Aufstiegschancen bietet auch der Besuch der Werkmeisterschule für Berufstätige mit der Fachrichtung „Bio- und Lebensmitteltechnologie“. Da es in Österreich keine Braumeisterschule gibt, müssen angehende Braumeister*innen diese Höherqualifizierung z. B. in Deutschland absolvieren.

    Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

  • Was du mitbringen solltest

    Jeder Beruf erfordert ganz spezielle Sach- und Fachkenntnisse, die in der Ausbildung vermittelt werden. Daneben gibt es auch eine Reihe von Anforderungen, die praktisch in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören: Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und Pünktlichkeit, genaues und sorgfältiges Arbeiten, selbstständiges Arbeiten, Einsatzfreude und Verantwortungsbewusstsein. Auch die Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit) und Lernbereitschaft sind heute kaum noch wegzudenken.

    Welche Fähigkeiten und Eigenschaften in DIESEM Beruf sonst noch erwartet werden, kann von Betrieb zu Betrieb sehr unterschiedlich sein. Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere Anforderungen, die häufig gestellt werden.

    Denk daran: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

      Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?

    • gute körperliche Verfassung
    • guter Geruchssinn
    • guter Geschmackssinn
    • Unempfindlichkeit gegenüber Gerüchen

       

      Sachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

    • chemisches Verständnis
    • gute Beobachtungsgabe
    • technisches Verständnis

       

      Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

    • Aufgeschlossenheit
    • Kommunikationsfähigkeit

       

      Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

    • Aufmerksamkeit
    • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
    • Eigeninitiative
    • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
    • Sicherheitsbewusstsein
    • Umweltbewusstsein

       

      Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?

    • gepflegtes Erscheinungsbild
    • Hygienebewusstsein

       

      Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

    • Organisationsfähigkeit
    • systematische Arbeitsweise
  • Was es noch gibt

    Verwandte Lehrberufe

    Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf).

    Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

    • Einzelhandel – Lebensmittelhandel (Lehrberuf)
    • Facharbeiter*in Weinbau- und Kellerwirtschaft (Lehrberuf)
    • Lebensmitteltechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Milchtechnologie (Lehrberuf), „1. voll“
    • Prozesstechnik (Lehrberuf), „1. voll“

    Alternativen (Auswahl)

    Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

    Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

    • Einzelhandel – Lebensmittelhandel (Lehrberuf)
    • Facharbeiter*in Weinbau- und Kellerwirtschaft (Lehrberuf)
    • Fermentationstechniker*in
    • Getränkehersteller*in
    • Lebensmittelaufsichtsorgan (m./w./d.)
    • Lebensmitteltechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Lebensmitteltechniker*in
    • Milchtechnologie (Lehrberuf), „1. voll“
    • Prozesstechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Weinbautechniker*in
    • Weinhändler*in
    • Weinhauer*in
  • Lehre und Matura

    Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

    Und so geht es:

    Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

    Wie funktioniert die Vorbereitung?

    Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

    Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

    Link: Häufig gestellte Fragen!

  • Selbst­ständigkeit

    Selbstständigkeit

    Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:

    die freien Gewerbe:

    • Betrieb einer Brauerei
    • Erzeugung künstlicher Mineralwässer und künstlicher Mineralwasserprodukte
    • Erzeugung von Fruchtsäften
    • Erzeugung kohlensäurehältiger Getränke

    Informationen zum „Freien Gewerbe“:
    Freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirksverwaltungsbehörde). Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.

    Liste der Freien Gewerbe:

    ALLGEMEINE HINWEISE:

    Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
    Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen Sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
    • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
    • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

    In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

    Weitere Informationen und Kontakte:

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