Buch- und Medienwirtschaft – Buch- und Musikalienhandel

Lehrzeit: 3 Jahre

Einstiegsgehalt nach der Lehre: ca. 1.740,- €

Lehrberuf

  • Worum es geht

    Buch- und Musikalienhändler*innen handeln mit Büchern, Musikalien und anderen Medien (z. B. DVDs, Blue rays, CDs, Hörkassetten, Computersoftware). Sie arbeiten zu einem überwiegenden Teil im Verkauf und beraten und informieren ihre Kundinnen und Kunden bei der Auswahl der gewünschten Produkte. Zu ihrem Aufgabenbereich zählt außerdem das Bestellen und Präsentieren der Waren, kaufmännische Tätigkeiten (Zahlungen abwickeln, Rechnungen ausstellen) sowie das Durchführen von Werbemaßnahmen etc.

    Buch- und Musikalienhändler*innen arbeiten im Team mit Berufskolleginnen und -kollegen, Vorgesetzten und anderen Mitarbeiter*innen aus dem Verlags- und Medienbereich (z. B. Verlagskaufleute, Mitarbeiter*innen von Bibliotheken) und haben Kontakt zu Kundinnen/Kunden und Lieferanten.

  • Wo man arbeitet

    „Man sollte recht offen sein für die Leute, es gibt doch sehr anstrengende Kunden; man sollte Geduld haben; … kaufmännisch ist auch viel zu tun. Also, so wie die meisten Leute glauben, Buchhändler sitzen in der Buchhandlung und lesen die ganze Zeit, das ist absoluter Schwachsinn.“
    Olga Kowalczyk, Lehrling, in einem Interview aus: AMS your job, 2005.

    Buch- und Musikalienhändler*innen kaufen und verkaufen Bücher, Musikalien sowie andere Medienprodukte. Ihr Sortiment umfasst Sachbücher, Zeitschriften, Belletristik, Musik- und Notenbücher, Druckwerke (z. B. Landkarten, Ansichtskarten), Schreibwaren, CDs, Hörkassetten, Videos, Musikinstrumente sowie Produkte der „neuen Medien“ wie z. B. E-Books oder verschiedenste Software (z. B. Lernsoftware wie Sprachkurse, digitale Lexika etc.).

    Ihre wichtigsten Tätigkeiten ist die Kundenbetreuung. Sie beraten und informieren ihre Kundinnen und Kunden beim Kauf und helfen bei der Suche nach dem gewünschten Produkt. Sie sind die Profis rund um die Beschaffung von Büchern, Musikalien und anderen Medien. Sie holen Informationen über Neuerscheinungen ein, bestellen bei Verlagen und Großhändler*innen, kontrollieren die Lieferungen, ordnen die bestellten Waren ein, führen Verhandlungen mit Lieferanten, wickeln den Zahlungsverkehr ab und führen Werbemaßnahmen durch (z. B. Präsentation der Produkte, Organisieren von Events wie Lesungen oder Signierstunden).

    Ist ein Kunde/eine Kundin mit der gekauften/bestellten Ware einmal nicht zufrieden, weil diese z. B. beschädigt ist, nehmen Buch- und Musikalienhändler*innen die Reklamation entgegen, tauschen die Waren um oder stellen Gutschriften aus.

    Immer wichtiger wird im Buch- und Musikalienhandel die Verkaufsabwicklung über E-Commerce – also Verkaufsportale im Internet. Für viele Buch- und Musikalienhändler*innen wird daher auch der sichere Umgang mit E-Commerce-Anwendungen immer wichtiger. Dabei spielt sowohl die rasche, als auch die richtige Abwicklung der Kundenbestellungen eine besondere Rolle.

  • Womit man arbeitet

    Buch- und Musikalienhändler*innen verwenden und bedienen die üblichen Büro- und Kommunikationsgeräte (Computer, Scanner, Kopiergeräte) sowie Scanner-, Registrier- und Bankomatkassen und moderne Bestellsysteme. Größere Buchhandlungen verfügen über eigene Bestellterminals, die an einen Zentralcomputer bei einem Auslieferer angeschlossen sind. Bestellungen werden so eingespeichert und weitergeleitet, ebenso läuft der Warenein- und Warenausgang (Lagerlogistik) über den Computer. Sie führen Datenbanken, Archiven, Kundenverzeichnissen und verwenden Prospekte, Kataloge und Online-Verzeichnisse für ihr Sortiment.

    Auch der Internethandel gehört für viele Buch- und Musikalienhändler*innen mittlerweile zum Arbeitsalltag, d. h. viele Bestellungen werden über das Internet durchgeführt. Wie in allen Handels- und Dienstleistungsbereichen müssen sie auch gut für ihre Kundinnen und Kunden erreichbar sein, dazu ist ein sicherer Umgang mit Telefon, E-Mail, Messengern etc. wichtig.

  • Wie man arbeitet

    Buch- und Musikalienhändler*innen arbeiten in den Räumlichkeiten (Lager, Büro, Verkaufsräume) von Buch- oder Musikhandlungen, Antiquariaten, Buch- und Zeitschriftenverlagen, Großhandelsunternehmen für Bücher, Zeitschriften und Zeitungen und dergleichen.

    Sie arbeiten eigenständig sowie im Team mit Berufskolleginnen/-kollegen und Vorgesetzten und haben Kontakt zu ihren Kundinnen/Kunden und Lieferanten sowie zu Mitarbeiter*innen im Verlags- und Medienbereich, siehe z. B. die Lehrberufe Buch- und Medienwirtschaft – Buch- und Pressegroßhandel (Lehrberuf), Buch- und Medienwirtschaft – Verlag (Lehrberuf).

    Wie in anderen Einzelhandelsberufen arbeiten Buch- und Musikalienhändler*innen auch in Teilzeit und teilweise auch an Samstagen und am Abend. Im Einzelhandel arbeitet man viel im Stehen, was eine gewisse körperliche Fitness erfordert.

  • Was man macht

    • Bedarf für die Warenbeschaffung ermitteln und Warenbestellungen abwickeln
    • Warenlieferungen überwachen und administrativ bearbeiten
    • Waren übernehmen, kontrollieren, lagern und pflegen
    • ein marktorientiertes Sortiment von Büchern, anderen Medien und/oder Musikalien zusammenstellen und präsentieren
    • Kunden/Kundinnen bei der Produktauswahl beraten und Serviceleistungen anbieten
    • Verkaufs- und Beratungsgespräche führen
    • Bibliographieren und Recherchieren
    • mit Datenbanken und Nachschlagewerken arbeiten
    • Bestellungen und Kundenaufträge entgegennehmen und abwickeln
    • Rechnungslegung und Zahlungsverkehr durchführen
    • Kundenreklamationen behandeln
    • administrative Arbeiten mit Hilfe der betrieblichen Informations- und Kommunikationssysteme durchführen
    • an der betrieblichen Buchführung und Kostenrechnung mitwirken
    • Betriebsbücher, Dateien und Karteien führen
  • Für wen man arbeitet

    • Bucheinzelhandel
    • Buchgroßhandel
    • Musikalieneinzelhandel
    • Musikaliengroßhandel
    • Antiquariate
  • Ausbildungs­inhalte / Was man lernt

    Wichtige Ausbildungsinhalte:

    • Buch- und Medienwirtschaft
    • Buchhandel, Musikalienhandel
    • IT-Anwendungen
    • Datenbanken, Archive
    • Betriebswirtschaft
    • Buchhaltung, Rechnungswesen
    • Kundenberatung und -betreuung
  • Wie man sich weiterbilden kann

    Im Buchhandel kam es in den letzten Jahren zu einem starken Verdrängungswettbewerb der Klein- und Mittelbetriebe durch große, zum Teil international tätige Handelsunternehmen. Gleichzeitig erfolgte eine Zunahme an Spezial- und Fachbuchhandlungen, die dort beschäftigten Buch- und Musikalienhändler*innen müssen über ausgezeichnetes Fachwissen verfügen und sich ständig weiterbilden.

    Weiterbildungsbereiche für Buch- und Musikalienhändler*innen sind beispielsweise:

    • betriebliche Softwareprogramme
    • digitale Datenbanken
    • Kundenberatung und -betreuung
    • Buchhaltung, Inventur, Lagerhaltung
    • Reklamationswesen/li>
    • Marketing und Werbung
    • Verkaufsflächengestaltung, Warenpräsentation
    • E-Commerce
    • Datensicherheit, Datenschutz
    • Umgang mit sozialen Medien

    Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten verschiedene Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge für Berufstätige an berufsbildenden höheren Schulen. Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges (3 Jahre) ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht. Auch die Berufsreifeprüfung (insb. Lehre mit Matura) oder eine Studienberechtigungsprüfung ermöglichen den Zugang zum Studium.

    Kurse zu vielen der oben genannten Bereichen bieten beispielsweise das Berufsförderungsinstitutes (bfi)und dasWirtschaftsförderungsinstitutes (WIFI). Außerdem veranstaltet der Hauptverband des Österreichischen Buchhandels zahlreiche facheinschlägige Kurse an.

    Nach mehrjähriger beruflicher Erfahrung und Zusatzqualifikationen können Buch- und Musikalienhändler*innen zu Category Manager*innen, Teamleiter*innen, Abteilungsleiter*innen, Filialleiter*innen oder Gebietsleiter*innen aufsteigen und führen als solche Mitarbeiter*innen und Teams. Vor allem große Buch- und Medienhandelsketten bieten diesbezüglich meist gute innerbetriebliche Aufstiegsmöglichkeiten. Auch Spezialisierungen auf bestimmte Spezialgebiete (z. B. Kinderbuch, Reiseliteratur) innerhalb des Buch- und Musikalienhandels oder die Qualifizierung zum/zur Ausbilder*in sind Entwicklungsmöglichkeiten.

    Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

  • Was du mitbringen solltest

    Jeder Beruf erfordert ganz spezielle Sach- und Fachkenntnisse, die in der Ausbildung vermittelt werden. Daneben gibt es auch eine Reihe von Anforderungen, die praktisch in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören: Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und Pünktlichkeit, genaues und sorgfältiges Arbeiten, selbstständiges Arbeiten, Einsatzfreude und Verantwortungsbewusstsein. Auch die Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit) und Lernbereitschaft sind heute kaum noch wegzudenken.

    Welche Fähigkeiten und Eigenschaften in DIESEM Beruf sonst noch erwartet werden, kann von Betrieb zu Betrieb sehr unterschiedlich sein. Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere Anforderungen, die häufig gestellt werden.

     

    Denk daran: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

     

    Sachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

    • Anwendung und Bedienung digitaler Tools
    • Datensicherheit und Datenschutz
    • gute Deutschkenntnisse
    • gute rhetorische Fähigkeit
    • gutes Gedächtnis
    • kaufmännisches Verständnis
    • Zahlenverständnis und Rechnen

     

    Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

    • Argumentationsfähigkeit / Überzeugungsfähigkeit
    • Aufgeschlossenheit
    • Hilfsbereitschaft
    • Kommunikationsfähigkeit
    • Kontaktfreude
    • Kundinnen- / Kundenorientierung
    • Verkaufstalent

     

    Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

    • Aufmerksamkeit
    • Eigeninitiative
    • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
    • Freundlichkeit
    • Geduld

     

    Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?

    • gepflegtes Erscheinungsbild

     

    Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

    • Informationsrecherche und Wissensmanagement
    • Organisationsfähigkeit
    • systematische Arbeitsweise
    • Umgang mit sozialen Medien
    • unternehmerisches Denken
  • Was es noch gibt

    Ersatz von Lehrabschlussprüfungen:

    Die abgelegte Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Buch- und Medienwirtschaft – Buch- und Musikalienhandel ersetzt die Lehrabschlussprüfung in den Lehrberufen

    Verwandte Lehrberufe

    Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf).

    Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

    • ?Assistent*in in der Sicherheitsverwaltung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Bankkaufmann / Bankkauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Betriebsdienstleister*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Betriebslogistikkaufmann / Betriebslogistikkauffrau (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Buch- und Medienwirtschaft – Buch- und Pressegroßhandel (Lehrberuf), „1., 2., 3. voll“
    • Buch- und Medienwirtschaft – Verlag (Lehrberuf), „1., 2., 3. voll“
    • Bürokaufmann / Bürokauffrau (Lehrberuf), „1., 2., 3. voll“
    • Drogist*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • E-Commerce-Kaufmann / E-Commerce-Kauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • EDV-Kaufmann / EDV-Kauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Einkäufer*in (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Einzelhandel (Lehrberuf), „1., 2., 3. voll“
    • Eventkaufmann / Eventkauffrau (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Finanz- und Rechnungswesenassistenz (Lehrberuf), „1. voll“
    • Finanzdienstleistungskaufmann / Finanzdienstleistungskauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Foto- und Multimediakaufmann / Foto- und Multimediakauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Großhandelskaufmann / Großhandelskauffrau (Lehrberuf), „1., 2., 3. voll“
    • Hotel- und Gastgewerbeassistent*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Hotel- und Restaurantfachmann / Hotel- und Restaurantfachfrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Hotelkaufmann / Hotelkauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Immobilienkaufmann / Immobilienkauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Industriekaufmann / Industriekauffrau (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Kanzleiassistent*in – Notariatskanzlei (Lehrberuf), „1. voll“
    • Kanzleiassistent*in – Rechtsanwaltskanzlei (Lehrberuf), „1. voll“
    • Medizinproduktekaufmann / Medizinproduktekauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Mobilitätsservice (Lehrberuf), „1. voll“
    • Personaldienstleistung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Pharmazeutisch-kaufmännische Assistenz (Lehrberuf), „1. voll“
    • Reisebüroassistent*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Speditionskaufmann / Speditionskauffrau (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Speditionslogistik (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Sportadministration (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Steuerassistenz (Lehrberuf), „1. voll“
    • Versicherungskaufmann / Versicherungskauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Verwaltungsassistent*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Waffen- und Munitionshändler*in (Lehrberuf), „1. voll“

    Alternativen (Auswahl)

    Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

    Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

    • Assistent*in in der Sicherheitsverwaltung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Bankkaufmann / Bankkauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Betriebsdienstleister*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Betriebslogistikkaufmann / Betriebslogistikkauffrau (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Buch- und Medienwirtschaft – Buch- und Pressegroßhandel (Lehrberuf), „1., 2., 3. voll“
    • Buch- und Medienwirtschaft – Verlag (Lehrberuf), „1., 2., 3. voll“
    • Bürokaufmann / Bürokauffrau (Lehrberuf), „1., 2., 3. voll“
    • Direktberater*in
    • Drogist*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • E-Commerce-Kaufmann / E-Commerce-Kauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • E-Commerce-Manager*in
    • EDV-Kaufmann / EDV-Kauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Einkäufer*in
    • Einkäufer*in (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Einzelhandel (Lehrberuf), „1., 2., 3. voll“
    • Eventkaufmann / Eventkauffrau (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Exportkaufmann / Exportkauffrau
    • Finanz- und Rechnungswesenassistenz (Lehrberuf), „1. voll“
    • Finanzdienstleistungskaufmann / Finanzdienstleistungskauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Foto- und Multimediakaufmann / Foto- und Multimediakauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Großhandelskaufmann / Großhandelskauffrau (Lehrberuf), „1., 2., 3. voll“
    • Handelsvertreter*in
    • Hotel- und Gastgewerbeassistent*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Hotel- und Restaurantfachmann / Hotel- und Restaurantfachfrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Hotelkaufmann / Hotelkauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Immobilienkaufmann / Immobilienkauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Industriekaufmann / Industriekauffrau (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Kanzleiassistent*in – Notariatskanzlei (Lehrberuf), „1. voll“
    • Kanzleiassistent*in – Rechtsanwaltskanzlei (Lehrberuf), „1. voll“
    • Kassier*in – Einzelhandel
    • Kund*innenbetreuer*in
    • Medizinproduktekaufmann / Medizinproduktekauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Mobilitätsservice (Lehrberuf), „1. voll“
    • Personaldienstleistung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Pharmazeutisch-kaufmännische Assistenz (Lehrberuf), „1. voll“
    • Reisebüroassistent*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Speditionskaufmann / Speditionskauffrau (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Speditionslogistik (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Sportadministration (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Steuerassistenz (Lehrberuf), „1. voll“
    • Verkäufer*in
    • Verkaufstechniker*in / Vertriebstechniker*in
    • Verlagslektor*in
    • Verleger*in (Buch), Verlagsfachmann / Verlagsfachfrau
    • Versicherungskaufmann / Versicherungskauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Vertriebswirt*in
    • Verwaltungsassistent*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Waffen- und Munitionshändler*in (Lehrberuf), „1. voll“
  • Lehre und Matura

    Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

    Und so geht es:

    Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

    Wie funktioniert die Vorbereitung?

    Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

    Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

    Link: Häufig gestellte Fragen!

  • Selbst­ständigkeit

    Selbstständigkeit

    Die Möglichkeit einer selbständigen Berufsausübung ist gegeben durch:

    Freies Gewerbe:

    • Handelsgewerbe
    • Buch-, Kunst- und Musikalienverlag

    Informationen zum „Freien Gewerbe“:
    freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirksverwaltungsbehörde). Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.

    Liste der Freien Gewerbe:

     

    ALLGEMEINE HINWEISE:

    Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
    Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
    • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
    • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

    Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt/Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt/-anwältin, Musiker*in, Schriftsteller*in und andere Künstlerberufe). Für einige freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessensvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. Künstler*in, Schriftsteller*in, Journalist/Journalistin, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten.

    In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

    Weitere Informationen und Kontakte:

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Buchhändlerin

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