Buch- und Medienwirtschaft – Verlag

Lehrzeit: 3 Jahre

Einstiegsgehalt nach der Lehre: ca. 1.660,- €

Lehrberuf

  • Worum es geht

    Verlagskaufleute erledigen alle kaufmännischen und organisatorischen Arbeiten rund um die Herstellung, den Verkauf und den Vertrieb von Verlagsprodukten (z. B. Bücher, Zeitschriften, Zeitungen, multimediale Produkte wie digitale Lexika). Sie bereiten Verträge mit Autorinnen/Autoren und Lizenzverträge vor, erstellen Kataloge und Verzeichnisse und kümmern sich um Werbemaßnahmen. Sie arbeiten mit modernen fachspezifischen IT-Systemen und wissen bestens über die relevanten, rechtlichen Bestimmungen Bescheid (z. B. Presserecht, Urheberrecht). Je nach Aufgabenbereich haben sie Kontakte mit Berufskolleginnen/-kollegen aus den Bereichen Gestaltung und Grafik, Druckwesen, Marketing und PR, dem Lektorat sowie mit ihren Kundinnen und Kunden (z. B. Buchhandlungen).

  • Wo man arbeitet

    Zu den Verlagsprodukten zählen nicht nur Bücher, Zeitungen oder Zeitschriften, sondern auch multimediale Produkte wie z. B. Hörbücher, E-Books, Lern- und Lehrsoftware oder digitale Lexika und dergleichen mehr.

    Verlagskaufleute stehen in Kontakt mit den Autor*innen, Herausgeber*innen oder Übersetzer*innen und bereiten Verträge vor. Sie kümmern sich um die Abwicklung der technischen Produktion (holen z. B. Angebote von Druckereien ein und erteilen Aufträge). Verlagskaufleute sind auch für Werbemaßnahmen zuständig (z. B. Präsentation der Produkte auf Messen, Ausstellungen und Kongressen, Abwicklung der Öffentlichkeitsarbeit durch Verschicken von Aussendungen oder Betreuung der Verlagshomepage). Weiters wirken sie bei der Kalkulation von Herstellungs- und Vertriebskosten mit, bearbeiten Bestellungen und überwachen und pflegen den Lagerbestand.

    In Zeitungs- und Zeitschriftenverlagen beraten sie z. B. Kundinnen und Kunden über Gestaltung und Preise von Anzeigen. Sie organisieren die Abonnementverwaltung, führen Maßnahmen durch, um neue Leser*innen zu gewinnen oder überprüfen die Anzeigen auf Inhalt, Vollständigkeit und Qualität.

  • Womit man arbeitet

    Verlagskaufleute verwenden neben den üblichen Büro- und Kommunikationsgeräten (Mobiltelefon, Telefon, Fax, Drucker, Kopierer usw.) für ihre Arbeit moderne Computer und branchenspezifische IT-Systeme mit entsprechender Büro- und Verwaltungssoftware. Sie hantieren mit Datenbanken, Karteien und Formularen sowie mit Exemplaren der Verlagserzeugnisse (z. B. Zeitschriften).

  • Wie man arbeitet

    Verlagskaufleute arbeiten in den Räumlichkeiten (vor allem Büros und Besprechungszimmern) von Buch- und Zeitschriftenverlagen. Verlagskaufleute in größeren Verlagen sind meist auf einen Aufgabenbereich spezialisiert und arbeiten z. B. im Vertrieb oder in der Werbeabteilung.

    Sie arbeiten eigenständig sowie im Team mit Berufskolleginnen/-kollegen und Vorgesetzten und stehen in ständigem Kontakt mit ihren Mitarbeiter*innen aus anderen Abteilungen (z. B. dem Lektorat, siehe hierzu Verlagslektor*in oder mit Mitarbeiter*innen der grafischen Gestaltung (siehe hierzu z. B. die Berufe Medienfachmann / Medienfachfrau – Agenturdienstleistungen (Lehrberuf), Grafik-Designer*in). Abhängig vom konkreten Aufgabenbereich haben sie auch Kontakt zu Mitarbeiter*innen des Großhandels (siehe Buch- und Medienwirtschaft – Buch- und Pressegroßhandel (Lehrberuf)) oder von Buchhandlungen oder Druckereien (siehe z. B. die Berufe Buch- und Medienwirtschaft – Buch- und Musikalienhandel (Lehrberuf) und Drucktechnik (Lehrberuf)).

    Verlagskaufleute arbeiten viel an Bildschirmen unterschiedlicher Computerarbeitsplätze.

  • Was man macht

    • Einsatzmöglichkeiten von Satz- und Bildsystemen für die Herstellung von Verlagsprodukten ermitteln
    • Auswirkungen von Presserecht, Urheberrecht und verwandten Schutzrechten auf Verlagsprodukte beurteilen
    • Marktsegmente für die Platzierung von Produkten ermitteln
    • Kriterien für die Auswahl von Vertriebswegen ermitteln
    • Verkaufspreise kalkulieren und ermitteln
    • Verlagsprodukte präsentieren
    • Verlagsverzeichnisse und Kataloge zusammenstellen
    • Verlagsvertreter*innen betreuen
    • mit Datenbanken arbeiten
    • Verträge mit Autorinnen/Autoren und Lizenzverträge vorbereiten
    • Schrift-, Papier- und Einbandarten auswählen, Papiermengen berechnen
    • administrative Arbeiten mit Hilfe der betrieblichen Kommunikationssysteme durchführen
    • an der betrieblichen Buchführung und Kostenrechnung mitwirken
    • Statistiken, Dateien und Karteien anlegen, warten und auswerten
  • Für wen man arbeitet

    • Zeitungs-, Zeitschriften-, Buch- und Softwareverlage
  • Ausbildungs­inhalte / Was man lernt

    Wichtige Ausbildungsinhalte:

    • Buch- und Medienwirtschaft
    • Verlagswesen
    • Logistik und Vertrieb
    • EDV-Anwendungen
    • Datenbanken, Archive
    • Betriebswirtschaft, Rechnungswesen
    • Marketing und Werbung
    • Kundenberatung und -betreuung
  • Wie man sich weiterbilden kann

    In der Buch-, Verlags- und Medienbranche finden stetig Veränderungen und Neuerungen statt, zum Beispiel beim Einsatz neuer Marketinginstrumente oder bei den zu verlegenden Produkten, zum Beispiel im Bereich der elektronischen Medien.

    Weiterbildungsbereiche für Buch- und Verlagskaufleute sind beispielsweise:

    • Werbung und PR
    • Mediengestaltung
    • Marketing und Vertrieb im Verlag
    • elektronische Medien
    • Urheberrecht, Medienrecht
    • Reklamationswesen/li>
    • E-Commerce
    • Datensicherheit, Datenschutz
    • Umgang mit sozialen Medien

    Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten verschiedene Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge für Berufstätige an berufsbildenden höheren Schulen. Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges (3 Jahre) ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht. Auch die Berufsreifeprüfung (insb. Lehre mit Matura) oder eine Studienberechtigungsprüfung ermöglichen den Zugang zum Studium.

    Kurse zu vielen der oben genannten Bereichen bieten beispielsweise das Berufsförderungsinstitutes (bfi)und dasWirtschaftsförderungsinstitutes (WIFI). Außerdem veranstaltet der Hauptverband des Österreichischen Buchhandels zahlreiche facheinschlägige Kurse an.

    Nach mehrjähriger beruflicher Erfahrung können Buch- und Verlagskaufleute zu Teamleiter*innen oder Abteilungsleiter*innen aufsteigen und führen als solche Mitarbeiter*innen und Teams.

     

    Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

  • Was du mitbringen solltest

    Jeder Beruf erfordert ganz spezielle Sach- und Fachkenntnisse, die in der Ausbildung vermittelt werden. Daneben gibt es auch eine Reihe von Anforderungen, die praktisch in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören: Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und Pünktlichkeit, genaues und sorgfältiges Arbeiten, selbstständiges Arbeiten, Einsatzfreude und Verantwortungsbewusstsein. Auch die Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit) und Lernbereitschaft sind heute kaum noch wegzudenken.

    Welche Fähigkeiten und Eigenschaften in DIESEM Beruf sonst noch erwartet werden, kann von Betrieb zu Betrieb sehr unterschiedlich sein. Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere Anforderungen, die häufig gestellt werden.

     

    Denk daran: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

     

    Sachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

    • Anwendung und Bedienung digitaler Tools
    • Datensicherheit und Datenschutz
    • gute Deutschkenntnisse
    • gute rhetorische Fähigkeit
    • kaufmännisches Verständnis
    • Zahlenverständnis und Rechnen

     

    Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

    • Aufgeschlossenheit
    • Kommunikationsfähigkeit
    • Kontaktfreude
    • Kundinnen- / Kundenorientierung
    • Verhandlungsgeschick

     

    Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

    • Aufmerksamkeit
    • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
    • Eigeninitiative
    • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
    • Freundlichkeit
    • Rechtsbewusstsein

     

    Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?

    • gepflegtes Erscheinungsbild

     

    Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

    • Informationsrecherche und Wissensmanagement
    • Koordinationsfähigkeit
    • Kreativität
    • Organisationsfähigkeit
    • systematische Arbeitsweise
    • Umgang mit sozialen Medien
    • unternehmerisches Denken
  • Was es noch gibt

    Ersatz von Lehrabschlussprüfungen

    Die abgelegte Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Buch- und Medienwirtschaft – Verlag ersetzt die Lehrabschlussprüfung in den Lehrberufen

    Verwandte Lehrberufe

    Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf).

    Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

    • ?Assistent*in in der Sicherheitsverwaltung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Bankkaufmann / Bankkauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Betriebsdienstleister*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Betriebslogistikkaufmann / Betriebslogistikkauffrau (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Buch- und Medienwirtschaft – Buch- und Musikalienhandel (Lehrberuf), „1., 2., 3. voll“
    • Buch- und Medienwirtschaft – Buch- und Pressegroßhandel (Lehrberuf), „1., 2., 3. voll“
    • Bürokaufmann / Bürokauffrau (Lehrberuf), „1., 2., 3. voll“
    • Drogist*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • E-Commerce-Kaufmann / E-Commerce-Kauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • EDV-Kaufmann / EDV-Kauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Einkäufer*in (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Einzelhandel (Lehrberuf), „1., 2., 3. voll“
    • Eventkaufmann / Eventkauffrau (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Finanz- und Rechnungswesenassistenz (Lehrberuf), „1. voll“
    • Finanzdienstleistungskaufmann / Finanzdienstleistungskauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Foto- und Multimediakaufmann / Foto- und Multimediakauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Großhandelskaufmann / Großhandelskauffrau (Lehrberuf), „1., 2., 3. voll“
    • Hotel- und Gastgewerbeassistent*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Hotel- und Restaurantfachmann / Hotel- und Restaurantfachfrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Hotelkaufmann / Hotelkauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Immobilienkaufmann / Immobilienkauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Industriekaufmann / Industriekauffrau (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Kanzleiassistent*in – Notariatskanzlei (Lehrberuf), „1. voll“
    • Kanzleiassistent*in – Rechtsanwaltskanzlei (Lehrberuf), „1. voll“
    • Medizinproduktekaufmann / Medizinproduktekauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Mobilitätsservice (Lehrberuf), „1. voll“
    • Personaldienstleistung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Pharmazeutisch-kaufmännische Assistenz (Lehrberuf), „1. voll“
    • Reisebüroassistent*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Speditionskaufmann / Speditionskauffrau (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Speditionslogistik (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Sportadministration (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Steuerassistenz (Lehrberuf), „1. voll“
    • Versicherungskaufmann / Versicherungskauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Verwaltungsassistent*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Waffen- und Munitionshändler*in (Lehrberuf), „1. voll“

    Alternativen (Auswahl)

    Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

    Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

    • Assistent*in in der Sicherheitsverwaltung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Bankkaufmann / Bankkauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Betriebsdienstleister*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Betriebslogistikkaufmann / Betriebslogistikkauffrau (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Buch- und Medienwirtschaft – Buch- und Musikalienhandel (Lehrberuf), „1., 2., 3. voll“
    • Buch- und Medienwirtschaft – Buch- und Pressegroßhandel (Lehrberuf), „1., 2., 3. voll“
    • Bürokaufmann / Bürokauffrau (Lehrberuf), „1., 2., 3. voll“
    • Drogist*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • E-Commerce-Kaufmann / E-Commerce-Kauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • E-Commerce-Manager*in
    • EDV-Kaufmann / EDV-Kauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Einkäufer*in
    • Einkäufer*in (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Einzelhandel (Lehrberuf), „1., 2., 3. voll“
    • Eventkaufmann / Eventkauffrau (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Exportkaufmann / Exportkauffrau
    • Finanz- und Rechnungswesenassistenz (Lehrberuf), „1. voll“
    • Finanzdienstleistungskaufmann / Finanzdienstleistungskauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Foto- und Multimediakaufmann / Foto- und Multimediakauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Großhandelskaufmann / Großhandelskauffrau (Lehrberuf), „1., 2., 3. voll“
    • Handelsvertreter*in
    • Hotel- und Gastgewerbeassistent*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Hotel- und Restaurantfachmann / Hotel- und Restaurantfachfrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Hotelkaufmann / Hotelkauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Immobilienkaufmann / Immobilienkauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Industriekaufmann / Industriekauffrau (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Kanzleiassistent*in – Notariatskanzlei (Lehrberuf), „1. voll“
    • Kanzleiassistent*in – Rechtsanwaltskanzlei (Lehrberuf), „1. voll“
    • Kund*innenbetreuer*in
    • Logistiker*in
    • Managementassistent*in
    • Medizinproduktekaufmann / Medizinproduktekauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Mobilitätsservice (Lehrberuf), „1. voll“
    • Personaldienstleistung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Pharmazeutisch-kaufmännische Assistenz (Lehrberuf), „1. voll“
    • Reisebüroassistent*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Schriftsteller*in
    • Speditionskaufmann / Speditionskauffrau (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Speditionslogistik (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Sportadministration (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Steuerassistenz (Lehrberuf), „1. voll“
    • Verkaufstechniker*in / Vertriebstechniker*in
    • Verlagslektor*in
    • Verleger*in (Buch), Verlagsfachmann / Verlagsfachfrau
    • Versicherungskaufmann / Versicherungskauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Vertriebswirt*in
    • Verwaltungsassistent*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Waffen- und Munitionshändler*in (Lehrberuf), „1. voll“
  • Lehre und Matura

    Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

    Und so geht es:

    Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

    Wie funktioniert die Vorbereitung?

    Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

    Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

    Link: Häufig gestellte Fragen!

  • Selbst­ständigkeit

    Selbstständigkeit

    Die Möglichkeit einer selbständigen Berufsausübung ist gegeben durch:

    Freies Gewerbe:

    • Handelsgewerbe
    • Buch-, Kunst- und Musikalienverlag

    Informationen zum „Freien Gewerbe“:
    freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirksverwaltungsbehörde). Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.

    Liste der Freien Gewerbe:

     

    ALLGEMEINE HINWEISE:

    Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
    Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
    • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
    • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

    Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt/Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt/-anwältin, Musiker*in, Schriftsteller*in und andere Künstlerberufe). Für einige freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessensvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. Künstler*in, Schriftsteller*in, Journalist/Journalistin, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten.

    In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

    Weitere Informationen und Kontakte:

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