Einzelhandel – Eisen- und Hartwaren

Lehrzeit: 3 Jahre

Einstiegsgehalt nach der Lehre: ca. 1.640,- bis 1.740,- €

Lehrberuf

  • Worum es geht

    Einzelhandelskaufleute im Bereich Eisen- und Hartwaren (Eisen- und Hartwarenhändler*innen) verkaufen Metallwaren wie Beschläge, Werkzeuge, Kleinmaschinen usw. und beraten ihre Kundinnen und Kunden über die technische Anwendung, Aufbewahrung und Pflege der Produkte. Sie bestellen Waren, übernehmen Lieferungen und sorgen für eine fachgerechte Lagerung. Sie planen verkaufsfördernde Maßnahmen (z. B. Werbung) und setzen diese um. Beim Verkauf ihrer Waren wickeln sie den Zahlungsverkehr ab und verwenden Computer und andere Bürogeräte für die anfallenden betriebswirtschaftlichen Tätigkeiten.

    Eisen- und Hartwarenhändler*innen arbeiten in Einzelhandelsbetrieben der Eisenwarenbranche, in Filialen großer Einzelhandelsketten (z. B. Baumärkten) oder Kaufhäusern im Team mit ihren Kolleginnen und Kollegen und haben Kontakt zu Fachkräften aus anderen Abteilungen sowie zu ihren Kundinnen und Kunden.

  • Wo man arbeitet

    Einzelhandelskaufleute im Bereich Eisen- und Hartwaren sind zuständig für die Präsentation, die Beratung und den Verkauf des Warensortiments an Eisen- und Hartwaren. Hierzu gehören z. B. Beschläge, Werkzeuge, Kleinmaschinen, Schlösser und Materialien zur Befestigungstechnik.

    Sie verfügen über Kenntnisse der Ver- und Bearbeitung von Holz, Metall und Beton und über die dafür notwendigen Werkzeugen und Maschinen sowie die jeweiligen Bedienungs- und Sicherheitseinrichtungen. Außerdem wirken sie in der Warenbestellung, -annahme und -lagerung mit. Darüber hinaus können sie aber auch bei betriebswirtschaftliche Aufgaben im Personal- und Rechnungswesen unterstützen.

    Der Schwerpunkt ihrer Tätigkeit ist der Verkauf von Waren (z. B. Werkzeuge und Kleinmaschinen) und die entsprechende Beratung ihrer Kundinnen und Kunden. Im Einkauf ermitteln die Einzelhandelskaufleute den Warenbedarf des Betriebes anhand des Lagerbestandes und entsprechend der Nachfrage. Bei der Warenübernahme kontrollieren sie, ob Bestellung und Lieferung hinsichtlich Menge, Qualität und Preis übereinstimmen. Bei etwaigen Mängeln der Waren, oder bei durch den Transport verursachten Schäden, verständigen sie die Lieferanten. Anschließend nehmen sie die gelieferten Waren in die IT-gestützte Lagerbuchhaltung auf, indem sie die entsprechenden Kenndaten der Waren in den Computer eingeben. Bevor die Waren zum Verkauf angeboten werden, sind die Verkaufspreise auszuzeichnen. Die Preisauszeichnung erfolgt im Lager oder beim Einschlichten der Waren in Verkaufsregale bzw. beim Aufstellen im Verkaufsraum. Beim Verkauf steht das Verkaufsgespräch, also die Beratung der Kundinnen und Kunden im Vordergrund.

    Die zentrale Tätigkeit der Eisen- und Hartwarenhändler*innen ist der Verkauf der Waren. Sie beraten ihre Kunden und Kundinnen über das Warensortiment, über Eigenschaften, Qualität und Unterschiede der verschiedenen Angebote. Informieren über mögliche Alternativen, Preise, Mengen und wickeln auch die Zahlung ab. Sie informieren über den sachgemäßen Gebrauch der Materialien, für die Be- und Verarbeitung erforderliche Werkzeuge, Zusatz- und Hilfsmaterialien, Sicherheitsinformationen usw.
    Nicht lagernde Waren bestellen sie auf Wunsch der Kunden/Kundinnen bei Produzenten oder Großhändlern.

    Ist ein Kunde/eine Kundin mit der gekauften/bestellten Ware einmal nicht zufrieden, weil diese z. B. beschädigt ist oder eine falsche Größe, Form, Farbe etc. gewählt wurde, nehmen Einzelhändler*innen im Schwerpunkt Eisen- und Hartwaren die Reklamation entgegen, tauschen die Waren um oder stellen Gutschriften aus.

    Immer wichtiger wird im Einzelhandel die Verkaufsabwicklung über E-Commerce – also Verkaufsportale im Internet. Für viele Fachkräfte im Einzelhandel wird daher auch der sichere Umgang mit E-Commerce-Anwendungen immer wichtiger. Dabei spielt sowohl die rasche, als auch die richtige Abwicklung der Kundenbestellungen eine große Rolle.

  • Womit man arbeitet

    Einzelhandelskaufleute im Bereich Eisen- und Hartwaren verwenden für ihre Arbeit Kassen-, Bestell- und Lagersysteme, die durch spezielle Computersoftware gesteuert werden (Bestell- und Abrechnungssysteme). Auch der Internethandel gehört für viele Einzelhandelskaufleute mittlerweile zum Arbeitsalltag, d. h. viele Bestellungen werden bereits über das Internet durchgeführt. Wie in allen Handels- und Dienstleistungsbereichen müssen sie auch jederzeit für ihre Kundinnen und Kunden erreichbar sein, dazu ist ein sicherer Umgang mit Telefon, E-Mail, Fax und immer öfter auch weiteren Kommunikationsformen wie z. B. Messengerdienste etc. besonders wichtig.
    Für die kaufmännischen Arbeiten setzen sie IT-Anlagen (Computer), verschiedene Peripheriegeräte (Drucker, Scanner, Kopierer) und Bürokommunikationsgeräte (Telefone, Mobiltelefone) ein. Sie bedienen Scannerkassen und verwenden Formulare wie z. B. Rechnungen, Bestell- und Lieferscheine.

    Darüber hinaus hantieren sie mit ihrem vielfältigen Warensortiment, das von unterschiedlichsten Beschlägen, Befestigungsmaterialien (Nägel, Schrauben etc.) über diverse Werkzeuge bis hin zu Kleinmaschinen und Geräten reicht.

    Besonders bei großen Einzelhandelsketten tragen Eisen- und Hartwarenhändler*innen bei ihrer Arbeit häufig eigene Arbeitskleidung.

  • Wie man arbeitet

    Einzelhandelskaufleute im Schwerpunkt Eisen- und Hartwaren arbeiten vor allem in Verkaufs- und Büroräumen von Einzelhandelsgeschäften und Filialen des Eisenwarenhandels, aber auch in Lagerräumen oder auf Freiflächen. Sie arbeiten im Team mit ihren Kolleginnen und Kollegen und haben Kontakt zu Kundinnen/Kunden, Lieferanten sowie zu Fachkräften aus anderen Abteilungen wie z. B. Lagerhaltung oder Rechnungswesen.

    Wie in anderen Einzelhandelsberufen arbeiten Eisen- und Hartwarenhändler*innen häufig in Teilzeit und teilweise auch an Samstagen und am Abend. Im Einzelhandel arbeitet man viel im Stehen, was eine gewisse körperliche Fitness erfordert.

  • Was man macht

    • Warenbedarf ermitteln und Warenbestellungen in der betriebsüblichen Kommunikationsform durchführen
    • Warenlieferungen überwachen und administrativ bearbeiten
    • Waren übernehmen, kontrollieren, lagern und pflegen
    • betriebliches Warensortiment vorbereiten, bereitstellen und verkaufsgerecht präsentieren
    • Reparaturaufträge übernehmen und Serviceleistungen erbringen
    • Verkaufsgespräche führen
    • Bestellungen und Aufträge entgegennehmen und abwickeln inklusive Rechnungslegung und Zahlungsverkehr
    • Beratung und fachkundige Hilfestellung für den/die Heimwerker*in
    • über die fachgerechte Anwendung der einzelnen Produkte für Werkstatt, Haus und Garten beraten
    • über Brandschutz, Brandschutzklassen und Versicherungswerte informieren
    • bei der Vermietung von Arbeitsmaschinen und Geräten mitarbeiten
    • Zahlungsverkehr und Kundenreklamationen behandeln
  • Für wen man arbeitet

    • Einzelhandelsbetriebe der Eisenwarenbranche
    • Filialen von Eisen- und Hartwarenunternehmen
    • Fachabteilungen von Baumärkten
    • Entsprechende Abteilungen in Kaufhäusern
  • Ausbildungs­inhalte / Was man lernt

    Schulstandorte für Berufsschulen für den Lehrberuf Einzelhandel siehe unter Einzelhandel – Allgemeiner Einzelhandel (Lehrberuf).

    Im Eisen- und Hartwarenhandel werden gerne auch Personen mit technischen bzw. handwerklichen Qualifikationen oder Vorerfahrungen ausgebildet und beschäftigt.

    Wichtige Ausbildungsinhalte:

    • Einzelhandel – Allgemein
    • Buchhaltung, Kostenrechnung
    • Material- und Warenwirtschaft
    • Waren- und Produktkunde
    • Lagerhaltung und Logistik
    • Werbung, Verkaufsförderung
    • Verkaufsflächengestaltung, Warenpräsentation
    • Kundenberatung, Kundenservice
    • Reklamationswesen
    • Datensicherheit, Datenschutz, Privacy
  • Wie man sich weiterbilden kann

    Einzelhandelskaufleute sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

    Neue Entwicklungen und Weiterbildungsbereiche für Einzelhandelskaufleute betreffen z. B.:

    • Betriebswirtschaft
    • Lagerhaltung, Logistik
    • Kundenservice
    • Reklamationswesen/li>
    • Marketing und Werbung
    • Verkaufsflächengestaltung, Warenpräsentation
    • E-Commerce
    • Datensicherheit, Datenschutz
    • Umgang mit sozialen Medien

    Weiterbildungseinrichtungen wie zum Beispiel das Berufsförderungsinstitut (bfi) und das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten zahlreiche Kurse für den Bereich Handel an.

    Nach mehrjähriger beruflicher Erfahrung und Zusatzqualifikationen können Einzelhandelskaufleute zu Category Manager*innen, Teamleiter*innen, Abteilungsleiter*innen, Filialleiter*innen oder Gebietsleiter*innen aufsteigen und führen als solche Mitarbeiter*innen und Teams. Vor allem große Einzelhandelsketten bieten diesbezüglich meist gute innerbetriebliche Aufstiegsmöglichkeiten. Auch Spezialisierungen auf bestimmte Sortimente oder die Qualifizierung zum/zur Ausbilder*in sind Entwicklungsmöglichkeiten.

     

    Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten weiters Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge an berufsbildenden höheren Schulen. Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht. Auch die Berufsreifeprüfung (insb. Lehre mit Matura) oder eine Studienberechtigungsprüfung ermöglichen den Zugang zum Studium.

    Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

  • Was du mitbringen solltest

    Jeder Beruf erfordert ganz spezielle Sach- und Fachkenntnisse, die in der Ausbildung vermittelt werden. Daneben gibt es auch eine Reihe von Anforderungen, die praktisch in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören: Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und Pünktlichkeit, genaues und sorgfältiges Arbeiten, selbstständiges Arbeiten, Einsatzfreude und Verantwortungsbewusstsein. Auch die Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit) und Lernbereitschaft sind heute kaum noch wegzudenken.

    Welche Fähigkeiten und Eigenschaften in DIESEM Beruf sonst noch erwartet werden, kann von Betrieb zu Betrieb sehr unterschiedlich sein. Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere Anforderungen, die häufig gestellt werden.

     

    Denk daran: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

     

    Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?

    • gute körperliche Verfassung – Stehen

     

    Sachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

    • Anwendung und Bedienung digitaler Tools
    • Datensicherheit und Datenschutz
    • gute Beobachtungsgabe
    • gute Deutschkenntnisse
    • gute rhetorische Fähigkeit
    • gutes Gedächtnis
    • kaufmännisches Verständnis
    • technisches Verständnis
    • Zahlenverständnis und Rechnen

     

    Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

    • Argumentationsfähigkeit / Überzeugungsfähigkeit
    • Aufgeschlossenheit
    • Hilfsbereitschaft
    • Kontaktfreude
    • Kundinnen- / Kundenorientierung
    • Verkaufstalent

     

    Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

    • Aufmerksamkeit
    • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
    • Freundlichkeit
    • Selbstvertrauen / Selbstbewusstsein
    • Sicherheitsbewusstsein
    • Umweltbewusstsein

     

    Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?

    • gepflegtes Erscheinungsbild

     

    Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

    • Organisationsfähigkeit
    • Problemlösungsfähigkeit
    • Prozessverständnis
    • systematische Arbeitsweise
    • Umgang mit sozialen Medien
  • Was es noch gibt

    Ersatz von Lehrabschlussprüfungen

    Die abgelegte Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Einzelhandel ersetzt die Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf

    Verwandte Lehrberufe

    Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf).

    Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

    • ?Assistent*in in der Sicherheitsverwaltung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Bankkaufmann / Bankkauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Betriebslogistikkaufmann / Betriebslogistikkauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Buch- und Medienwirtschaft – Buch- und Musikalienhandel (Lehrberuf), „1. voll“
    • Buch- und Medienwirtschaft – Buch- und Pressegroßhandel (Lehrberuf), „1. voll“
    • Buch- und Medienwirtschaft – Verlag (Lehrberuf), „1. voll“
    • Bürokaufmann / Bürokauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Drogist*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • E-Commerce-Kaufmann / E-Commerce-Kauffrau (Lehrberuf), „1. voll, 2. erste Hälfte“
    • EDV-Kaufmann / EDV-Kauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Einkäufer*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Eventkaufmann / Eventkauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Finanz- und Rechnungswesenassistenz (Lehrberuf), „1. voll“
    • Finanzdienstleistungskaufmann / Finanzdienstleistungskauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Fitnessbetreuung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Fleischverkauf (Lehrberuf), „1. voll“ *
      * Anmerkung: Lehrzeiten, die in einem Fleischerbetrieb im Lehrberuf Einzelhandelskaufmann/-frau oder FleischerIn zurückgelegt wurden, sind auf die Lehrzeit im Lehrberuf Fleischverkauf in vollem Ausmaß anzurechnen.
    • Foto- und Multimediakaufmann / Foto- und Multimediakauffrau (Lehrberuf), „1., 2., 3. voll“
    • Großhandelskaufmann / Großhandelskauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Hotel- und Gastgewerbeassistent*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Hotelkaufmann / Hotelkauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Immobilienkaufmann / Immobilienkauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Industriekaufmann / Industriekauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Kanzleiassistent*in – Notariatskanzlei (Lehrberuf), „1. voll“
    • Kanzleiassistent*in – Rechtsanwaltskanzlei (Lehrberuf), „1. voll“
    • Medizinproduktekaufmann / Medizinproduktekauffrau (Lehrberuf), „1., 2., 3. voll“
    • Mobilitätsservice (Lehrberuf), „1. voll“
    • Personaldienstleistung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Pharmazeutisch-kaufmännische Assistenz (Lehrberuf), „1. voll“
    • Reisebüroassistent*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Speditionskaufmann / Speditionskauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Speditionslogistik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Sportadministration (Lehrberuf), „1. voll“
    • Sportgerätefachkraft (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Steuerassistenz (Lehrberuf), „1. voll“
    • Versicherungskaufmann / Versicherungskauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Verwaltungsassistent*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Waffen- und Munitionshändler*in (Lehrberuf), „1., 2. voll“

    Alternativen (Auswahl)

    Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

    Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

    • Archiv-, Bibliotheks- und Informationsassistent*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Assistent*in in der Sicherheitsverwaltung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Autoverkäufer*in
    • Bankkaufmann / Bankkauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Baukaufmann / Baukauffrau
    • Betriebslogistikkaufmann / Betriebslogistikkauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Buch- und Medienwirtschaft – Buch- und Musikalienhandel (Lehrberuf), „1. voll“
    • Buch- und Medienwirtschaft – Buch- und Pressegroßhandel (Lehrberuf), „1. voll“
    • Buch- und Medienwirtschaft – Verlag (Lehrberuf), „1. voll“
    • Bürokaufmann / Bürokauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Dekorateur*in
    • Direktberater*in
    • Drogist*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • E-Commerce-Kaufmann / E-Commerce-Kauffrau (Lehrberuf), „1. voll, 2. erste Hälfte“
    • E-Commerce-Manager*in
    • EDV-Kaufmann / EDV-Kauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Einkäufer*in
    • Einkäufer*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Eventkaufmann / Eventkauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Exportkaufmann / Exportkauffrau
    • Finanz- und Rechnungswesenassistenz (Lehrberuf), „1. voll“
    • Finanzdienstleistungskaufmann / Finanzdienstleistungskauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Fitnessbetreuung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Fleischverkauf (Lehrberuf), „1. voll“
    • Foto- und Multimediakaufmann / Foto- und Multimediakauffrau (Lehrberuf), „1., 2., 3. voll“
    • Großhandelskaufmann / Großhandelskauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Handelsvertreter*in
    • Hotel- und Gastgewerbeassistent*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Hotelkaufmann / Hotelkauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Immobilienkaufmann / Immobilienkauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Industriekaufmann / Industriekauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Kanzleiassistent*in – Notariatskanzlei (Lehrberuf), „1. voll“
    • Kanzleiassistent*in – Rechtsanwaltskanzlei (Lehrberuf), „1. voll“
    • Kassier*in – Einzelhandel
    • Kund*innenbetreuer*in
    • Medizinproduktekaufmann / Medizinproduktekauffrau (Lehrberuf), „1., 2., 3. voll“
    • Mobilitätsservice (Lehrberuf), „1. voll“
    • Personaldienstleistung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Pharmazeutisch-kaufmännische Assistenz (Lehrberuf), „1. voll“
    • Reisebüroassistent*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Speditionskaufmann / Speditionskauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Speditionslogistik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Sportadministration (Lehrberuf), „1. voll“
    • Sportgerätefachkraft (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Steuerassistenz (Lehrberuf), „1. voll“
    • Textilkaufmann / Textilkauffrau
    • Verkaufstechniker*in / Vertriebstechniker*in
    • Versicherungskaufmann / Versicherungskauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Vertriebswirt*in
    • Verwaltungsassistent*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Waffen- und Munitionshändler*in (Lehrberuf), „1., 2. voll“

    Spezialisierungsmöglichkeiten (Auswahl):

    • Filialleiter*in
  • Lehre und Matura

    Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

    Und so geht es:

    Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

    Wie funktioniert die Vorbereitung?

    Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

    Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

    Link: Häufig gestellte Fragen!

  • Selbst­ständigkeit

    Selbstständigkeit

    Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:

    Freies Gewerbe:

    • Handelsgewerbe

    Informationen zum „Freien Gewerbe“: freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.

    Liste der Freien Gewerbe:

     

    ALLGEMEINE HINWEISE:

    Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
    Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
    • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
    • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

    Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt/Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt/-anwältin, Musiker*in, Schriftsteller*in und andere Künstlerberufe). Für einige freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessensvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. Künstler*in, Schriftsteller*in, Journalist/Journalistin, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten.

    In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

    Weitere Informationen und Kontakte:

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