Einzelhandel – Feinkostfachverkauf

Lehrzeit: 3 Jahre

Einstiegsgehalt nach der Lehre: ca. 1.260,- bis 1.740,- €

Lehrberuf

  • Worum es geht

    Einzelhandelskaufleute im Bereich Feinkostfachverkauf verkaufen Feinkostwaren aller Art, das sind Wurst und Fleisch, Brot, Gebäck, Käse, Aufstriche usw. Sie beraten ihre Kundinnen und Kunden bei der Auswahl und Zusammenstellung und geben Tipps zur Zubereitung und zum Servieren der Produkte. Sie bestellen die Ware, übernehmen die Lieferungen, kontrollieren die Qualität, Haltbarkeit und Frische und sorgen für die fachgerechte Lagerung. Dabei achten sie auf die genaue Einhaltung der Hygienebestimmungen.
    Beim Verkauf ihrer Waren wickeln sie teilweise auch den Zahlungsverkehr ab.

    Feinkostfachverkäufer*innen arbeiten im Team mit ihren Kolleginnen/Kollegen in Feinkostläden, in Feinkostabteilungen von Supermärkten und anderen Einzelhandelsbetrieben, aber auch im Verkauf von Fleischereibetrieben.

  • Wo man arbeitet

    Einzelhandelskaufleute im Feinkostfachverkauf sind vorwiegend im Verkauf tätig. Sie beraten die Kundinnen/Kunden über die küchenmäßige Verwendbarkeit von Fleisch und Wurstwaren, Käse, Brot und Gebäck und anderen Feinkostartikeln. Sie wissen über die einzelnen Schlachtvieharten und Fleischteile Bescheid, über die Bezeichnung von Fleisch und Fleischerzeugnissen und über deren Nährstoffgehalt. Sie schneiden die Fleischteile (z. B. Schnitzel, Stelzen, Koteletts), Wurst- und Käsewaren küchen- bzw. servierfertig auf, wiegen und verpacken sie. Sie backen vorgefertigte Brote und Gebäckwaren frisch und portionieren Aufstriche usw.

    Der Schwerpunkt ihrer Tätigkeit ist der Verkauf von Waren (z. B. Fleisch, Wurst, fertige Speisen, Käse, Brot, Semmeln usw.) an die Endabnehmer*innen. Im Einkauf ermitteln die Einzelhandelskaufleute den Warenbedarf des Betriebes anhand des Lagerbestandes und entsprechend der Nachfrage. Bei der Warenübernahme kontrollieren sie, ob Bestellung und Lieferung hinsichtlich Menge, Qualität (Frische) und Preis übereinstimmen. Bei etwaigen Mängeln der Waren oder bei durch den Transport verursachten Schäden verständigen sie die Lieferanten. Anschließend nehmen sie die gelieferten Waren in die computergestützte Lagerbuchhaltung auf, indem sie die entsprechenden Kenndaten der Waren in den Computer eingegeben. Bevor die Waren zum Verkauf angeboten werden, sind die Verkaufspreise auszuzeichnen. Die Preisauszeichnung erfolgt im Lager oder beim Einschlichten der Waren in Verkaufsregale, Kühlvitrinen, Brotkörbe usw.

    Beim Verkauf selbst steht die Beratung der Kundinnen/Kunden bzw. das Verkaufsgespräch im Vordergrund. Sie informieren die Kundinnen und Kunden über Qualität und Verwendbarkeit der Erzeugnisse. Sie geben Tipps zur Zubereitung, machen Serviervorschläge, weisen auf Sonderangebote und Neuheiten im Sortiment hin und arrangieren z. B. Wurst- und Käseplatten oder bereiten einfache kalte und warme Imbisse etc. vor. Immer wichtiger wird es in der Kundenberatung auch, über mögliche Allergene und Unverträglichkeiten Bescheid zu wissen.

    Ist ein Kunde/eine Kundin mit der gekauften Ware einmal nicht zufrieden, weil z. B. das Ablaufdatum überschritten ist oder eine falsche Größe, Form, Farbe etc. gewählt wurde, nehmen Einzelhandelskaufleute die Reklamation entgegen, tauschen die Waren um oder stellen Gutschriften aus.

  • Womit man arbeitet

    Einzelhandelskaufleute im Feinkostfachverkauf verwenden für ihre Arbeit Kassen-, Bestell- und Lagersysteme, die durch spezielle Computersoftware gesteuert werden (Bestell- und Abrechnungssysteme). Bei ihrer Arbeit kommen Maschinen und Geräte wie Waagen, Kühltruhen und -vitrinen, Backautomaten, Aufschneidemaschinen, Faschiermaschinen und Registrierkassen sowie Werkzeuge, wie Messer, Beile und Gabeln zum Einsatz, die regelmäßig gewartet, gereinigt und desinfiziert (= Abtöten von Krankheitserregern) werden müssen.

    Bei allen Tätigkeiten sind Sicherheits- und Hygienevorschriften einzuhalten, deshalb tragen sie auch Einweghandschuhe und Kopfbedeckungen.

  • Wie man arbeitet

    Einzelhandelskaufleute im Feinkostfachverkauf arbeiten vor allem in den Feinkostabteilungen von Supermärkten, in Feinkostläden, teilweise auch in Verkaufsräumen von Fleischhauereien und Filialen von Fleisch- und Wurstwarenerzeugerbetrieben. Außerdem sind sie in angeschlossenen Kühlräumen, Wurstküchen, Räucherräumen, aber auch in Büro- und Lagerräumen tätig. Sie arbeiten im Team mit Berufskolleginnen und -kollegen, anderen Fachkräften des Einzelhandels, mit Kassier*innen, Hilfskräften und leitenden Angestellten. Sie haben direkten Kontakt zu ihren Kundinnen/Kunden und häufig auch zu den Lieferanten.

    Wie in anderen Einzelhandelsberufen arbeiten Feinkostfachverkäufer*innen häufig in Teilzeit und teilweise auch an Samstagen und am Abend. Im Einzelhandel arbeitet man viel im Stehen, was eine gewisse körperliche Fitness erfordert.

  • Was man macht

    • Bedarf für die Warenbeschaffung und Bestellung ermitteln
    • Wareneingänge, wie Fleisch, Fleisch- und Wurstwaren, Brot, Gebäck, Käse usw. unter Berücksichtigung der Qualität, Haltbarkeit und Frische kontrollieren
    • die Waren nach Art und Qualität und nach ihrer Verwendungsmöglichkeit beurteilen
    • Fleisch, Fleischwaren, Wurstwaren, Käse und andere Milchprodukte kühlen, einfrieren und einlagern
    • Warensortiment vorbereiten, bereitstellen und verkaufsgerecht präsentieren
    • Kund*innen über die Auswahl, die Zubereitung und über das Servieren von Fleisch, Fleisch- und Wurstwaren, Käsespezialitäten usw. beraten
    • Bestellungen und Kund*innenaufträge entgegennehmen und abwickeln; inklusive Rechnungslegung und Zahlungsverkehr
    • Garnierungsarbeiten durchführen und kalte und warme Imbisse zubereiten
    • Reklamationen behandeln
    • bei Maßnahmen der Lebensmittelhygiene mitwirken
  • Für wen man arbeitet

    • Einzelhandelsbetriebe: Supermärkte, Feinkostenläden usw.
    • Betriebe des Fleischergewerbes
    • Filialen von Fleischerunternehmen
  • Ausbildungs­inhalte / Was man lernt

    Wichtige Ausbildungsinhalte:

    • Einzelhandel – Allgemein
    • Buchhaltung, Kostenrechnung
    • Material- und Warenwirtschaft
    • Waren- und Produktkunde
    • Lagerhaltung und Logistik
    • Werbung, Verkaufsförderung
    • Verkaufsflächengestaltung, Warenpräsentation
    • Kundenberatung, Kundenservice
    • Reklamationswesen
    • Datensicherheit, Datenschutz, Privacy
  • Wie man sich weiterbilden kann

    Einzelhandelskaufleute sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

    Neue Entwicklungen und Weiterbildungsbereiche für Einzelhandelskaufleute betreffen z. B.:

    • Betriebswirtschaft
    • Lagerhaltung, Logistik
    • Kundenservice
    • Reklamationswesen/li>
    • Marketing und Werbung
    • Verkaufsflächengestaltung, Warenpräsentation
    • E-Commerce
    • Datensicherheit, Datenschutz
    • Umgang mit sozialen Medien

    Weiterbildungseinrichtungen wie zum Beispiel das Berufsförderungsinstitut (bfi) und das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten zahlreiche Kurse für den Bereich Handel an.

    Nach mehrjähriger beruflicher Erfahrung und Zusatzqualifikationen können Einzelhandelskaufleute zu Category Manager*innen, Teamleiter*innen, Abteilungsleiter*innen, Filialleiter*innen oder Gebietsleiter*innen aufsteigen und führen als solche Mitarbeiter*innen und Teams. Vor allem große Einzelhandelsketten bieten diesbezüglich meist gute innerbetriebliche Aufstiegsmöglichkeiten. Auch Spezialisierungen auf bestimmte Sortimente oder die Qualifizierung zum/zur Ausbilder*in sind Entwicklungsmöglichkeiten.

     

    Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten weiters Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge an berufsbildenden höheren Schulen. Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht. Auch die Berufsreifeprüfung (insb. Lehre mit Matura) oder eine Studienberechtigungsprüfung ermöglichen den Zugang zum Studium.

    Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

  • Was du mitbringen solltest

    Jeder Beruf erfordert ganz spezielle Sach- und Fachkenntnisse, die in der Ausbildung vermittelt werden. Daneben gibt es auch eine Reihe von Anforderungen, die praktisch in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören: Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und Pünktlichkeit, genaues und sorgfältiges Arbeiten, selbstständiges Arbeiten, Einsatzfreude und Verantwortungsbewusstsein. Auch die Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit) und Lernbereitschaft sind heute kaum noch wegzudenken.

    Welche Fähigkeiten und Eigenschaften in DIESEM Beruf sonst noch erwartet werden, kann von Betrieb zu Betrieb sehr unterschiedlich sein. Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere Anforderungen, die häufig gestellt werden.

     

    Denk daran: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

     

    Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?

    • Fingerfertigkeit
    • gute körperliche Verfassung – Stehen

     

    Sachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

    • Anwendung und Bedienung digitaler Tools
    • Datensicherheit und Datenschutz
    • gute Deutschkenntnisse
    • gutes Augenmaß
    • kaufmännisches Verständnis
    • Zahlenverständnis und Rechnen

     

    Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

    • Argumentationsfähigkeit / Überzeugungsfähigkeit
    • Aufgeschlossenheit
    • Hilfsbereitschaft
    • Kontaktfreude
    • Kundinnen- / Kundenorientierung
    • Verkaufstalent

     

    Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

    • Aufmerksamkeit
    • Belastbarkeit / Resilienz
    • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
    • Freundlichkeit
    • Selbstvertrauen / Selbstbewusstsein

     

    Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?

    • gepflegtes Erscheinungsbild
    • Hygienebewusstsein
    • Infektionsfreiheit

     

    Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

    • Organisationsfähigkeit
    • Problemlösungsfähigkeit
    • Prozessverständnis
    • systematische Arbeitsweise
    • Umgang mit sozialen Medien
  • Was es noch gibt

    Ersatz von Lehrabschlussprüfungen

    Die abgelegte Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Einzelhandel ersetzt die Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf

    Verwandte Lehrberufe

    Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf).

    Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

    • ?Assistent*in in der Sicherheitsverwaltung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Bankkaufmann / Bankkauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Betriebslogistikkaufmann / Betriebslogistikkauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Buch- und Medienwirtschaft – Buch- und Musikalienhandel (Lehrberuf), „1. voll“
    • Buch- und Medienwirtschaft – Buch- und Pressegroßhandel (Lehrberuf), „1. voll“
    • Buch- und Medienwirtschaft – Verlag (Lehrberuf), „1. voll“
    • Bürokaufmann / Bürokauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Drogist*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • E-Commerce-Kaufmann / E-Commerce-Kauffrau (Lehrberuf), „1. voll, 2. erste Hälfte“
    • EDV-Kaufmann / EDV-Kauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Einkäufer*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Eventkaufmann / Eventkauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Finanz- und Rechnungswesenassistenz (Lehrberuf), „1. voll“
    • Finanzdienstleistungskaufmann / Finanzdienstleistungskauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Fitnessbetreuung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Fleischverarbeitung (Lehrberuf)
    • Fleischverkauf (Lehrberuf), „1. voll“ *
      * Anmerkung: Lehrzeiten, die in einem Fleischerbetrieb im Lehrberuf Einzelhandelskaufmann/-frau oder FleischerIn zurückgelegt wurden, sind auf die Lehrzeit im Lehrberuf Fleischverkauf in vollem Ausmaß anzurechnen.
    • Foto- und Multimediakaufmann / Foto- und Multimediakauffrau (Lehrberuf), „1., 2., 3. voll“
    • Großhandelskaufmann / Großhandelskauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Hotel- und Gastgewerbeassistent*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Hotelkaufmann / Hotelkauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Immobilienkaufmann / Immobilienkauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Industriekaufmann / Industriekauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Kanzleiassistent*in – Notariatskanzlei (Lehrberuf), „1. voll“
    • Kanzleiassistent*in – Rechtsanwaltskanzlei (Lehrberuf), „1. voll“
    • Koch / Köchin (Lehrberuf)
    • Lebensmitteltechnik (Lehrberuf)
    • Medizinproduktekaufmann / Medizinproduktekauffrau (Lehrberuf), „1., 2., 3. voll“
    • Milchtechnologie (Lehrberuf)
    • Mobilitätsservice (Lehrberuf), „1. voll“
    • Personaldienstleistung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Pharmazeutisch-kaufmännische Assistenz (Lehrberuf), „1. voll“
    • Reisebüroassistent*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Restaurantfachmann / Restaurantfachfrau (Lehrberuf)
    • Speditionskaufmann / Speditionskauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Speditionslogistik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Sportadministration (Lehrberuf), „1. voll“
    • Sportgerätefachkraft (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Steuerassistenz (Lehrberuf), „1. voll“
    • Systemgastronomiefachmann / Systemgastronomiefachfrau (Lehrberuf)
    • Versicherungskaufmann / Versicherungskauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Verwaltungsassistent*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Waffen- und Munitionshändler*in (Lehrberuf), „1., 2. voll“

    Alternativen (Auswahl)

    Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

    Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

    • Archiv-, Bibliotheks- und Informationsassistent*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Assistent*in in der Sicherheitsverwaltung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Bankkaufmann / Bankkauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Betriebslogistikkaufmann / Betriebslogistikkauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Buch- und Medienwirtschaft – Buch- und Musikalienhandel (Lehrberuf), „1. voll“
    • Buch- und Medienwirtschaft – Buch- und Pressegroßhandel (Lehrberuf), „1. voll“
    • Buch- und Medienwirtschaft – Verlag (Lehrberuf), „1. voll“
    • Bürokaufmann / Bürokauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Catering-Spezialist*in
    • Direktberater*in
    • Drogist*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • E-Commerce-Kaufmann / E-Commerce-Kauffrau (Lehrberuf), „1. voll, 2. erste Hälfte“
    • EDV-Kaufmann / EDV-Kauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Einkäufer*in
    • Einkäufer*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Eventkaufmann / Eventkauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Finanz- und Rechnungswesenassistenz (Lehrberuf), „1. voll“
    • Finanzdienstleistungskaufmann / Finanzdienstleistungskauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Fitnessbetreuung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Fleischverarbeitung (Lehrberuf)
    • Fleischverkauf (Lehrberuf), „1. voll“
    • Foto- und Multimediakaufmann / Foto- und Multimediakauffrau (Lehrberuf), „1., 2., 3. voll“
    • Großhandelskaufmann / Großhandelskauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Handelsvertreter*in
    • Hotel- und Gastgewerbeassistent*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Hotelkaufmann / Hotelkauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Immobilienkaufmann / Immobilienkauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Industriekaufmann / Industriekauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Kanzleiassistent*in – Notariatskanzlei (Lehrberuf), „1. voll“
    • Kanzleiassistent*in – Rechtsanwaltskanzlei (Lehrberuf), „1. voll“
    • Kassier*in – Einzelhandel
    • Koch / Köchin (Lehrberuf)
    • Lebensmittelaufsichtsorgan (m./w./d.)
    • Lebensmitteltechnik (Lehrberuf)
    • Medizinproduktekaufmann / Medizinproduktekauffrau (Lehrberuf), „1., 2., 3. voll“
    • Milchtechnologie (Lehrberuf)
    • Mobilitätsservice (Lehrberuf), „1. voll“
    • Personaldienstleistung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Pharmazeutisch-kaufmännische Assistenz (Lehrberuf), „1. voll“
    • Reisebüroassistent*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Restaurantfachmann / Restaurantfachfrau (Lehrberuf)
    • Speditionskaufmann / Speditionskauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Speditionslogistik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Sportadministration (Lehrberuf), „1. voll“
    • Sportgerätefachkraft (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Steuerassistenz (Lehrberuf), „1. voll“
    • Systemgastronomiefachmann / Systemgastronomiefachfrau (Lehrberuf)
    • Versicherungskaufmann / Versicherungskauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Verwaltungsassistent*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Waffen- und Munitionshändler*in (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Weinhauer*in

    Spezialisierungsmöglichkeiten (Auswahl):

    • Filialleiter*in
  • Lehre und Matura

    Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

    Und so geht es:

    Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

    Wie funktioniert die Vorbereitung?

    Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

    Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

    Link: Häufig gestellte Fragen!

  • Selbst­ständigkeit

    Selbstständigkeit

    Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:

    Freies Gewerbe:

    • Handelsgewerbe

    Informationen zum „Freien Gewerbe“:
    Freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirksverwaltungsbehörde). Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.

    Liste der Freien Gewerbe:

     

    ALLGEMEINE HINWEISE:

    Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
    Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
    • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
    • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

    Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt/Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt/-anwältin, Musiker*in, Schriftsteller*in und andere Künstlerberufe). Für einige freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessensvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. Künstler*in, Schriftsteller*in, Journalist/Journalistin, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten.

    In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

    Weitere Informationen und Kontakte:

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