Einzelhandel – Lebensmittelhandel

Erfolgsgeschichte von Narges,

Einzelhandelskauffrau

Narges macht die Lehre zur Einzelhandelskauffrau. Sie ist gerne mit Menschen in Kontakt und ihr Ziel ist es, Filialleiterin zu werden.

Lehrzeit: 3 Jahre

Einstiegsgehalt nach der Lehre: ca. 1.260,- bis 1.740,- €

Lehrberuf

  • Worum es geht

    Einzelhandelskaufleute im Bereich Lebensmittelhandel verkaufen Lebensmittel und beraten ihre Kundinnen und Kunden. Sie bestellen Waren, übernehmen Lieferungen und sorgen für eine fachgerechte Lagerung. Dabei achten sie auf die Einhaltung der Hygienebestimmungen. Sie planen verkaufsfördernde Maßnahmen (z. B. Werbung) und setzen diese um. Außerdem dekorieren sie das Geschäftslokal passend zu den jahreszeitlichen Gegebenheiten (Weihnachten, Ostern etc.). Beim Verkauf ihrer Waren wickeln sie den Zahlungsverkehr ab. Für das Erledigen der anfallenden betriebswirtschaftlichen Tätigkeiten beherrschen sie den Umgang mit dem Computer.

    Sie arbeiten in Betrieben des Lebensmitteleinzelhandels im Team mit ihren Berufskolleginnen/-kollegen und Hilfskräften und haben Kontakt zu Fachkräften aus anderen Abteilungen und ihren Kundinnen und Kunden.

  • Wo man arbeitet

    Der Einzelhandelsbereich Lebensmittel umfasst eine Vielzahl an Warengruppen, z. B. Milch und Milcherzeugnisse, Eier, Obst und Gemüse, Wurst- und Fleischwaren, Fisch, Wild und Geflügel, Brot und Backwaren, Getränke, Gewürze, Speisefette und -öle, Kaffee, Tee und Kakao, Süßwaren und Dauergebäck.

    Einzelhandelskaufleute im Bereich Lebensmittelhandel ermitteln den Warenbedarf und bestellen Waren in entsprechender Qualität und Menge. Sie übernehmen Lieferungen, kontrollieren die Wareneingänge auf Qualität, Haltbarkeit und Frische und lagern die Waren unter Berücksichtigung von Hygiene, Licht- und Temperaturvorschriften. Sie präsentieren die Lebensmittel und Feinkostprodukte in den Verkaufsräumen, führen Dekorationsarbeiten durch, platzieren Aktionen und Sonderangebote und sind für die fachgerechte Beratung der Kundinnen und Kunden zuständig. Außerdem nehmen sie Bestellungen und Kundenaufträge entgegen und wickeln die Rechnungslegung und den Zahlungsverkehr ab.

    Die zentrale Tätigkeit der Lebensmittelhändler*innen ist – wie bei allen Einzelhandelskaufleuten – der Verkauf der Waren. Sie beraten ihre Kunden und Kundinnen über das Warensortiment, über Eigenschaften, Qualität und Unterschiede der verschiedenen Angebote. Sie informieren über mögliche Alternativen, Preise, Mengen und wickeln auch die Zahlung ab. Bei Frage der Kunden/Kundinnen informieren sie über die Zubereitung von Lebensmitteln, Inhaltsstoffe, die Haltbarkeit und sachgemäße Lagerung. Sie machen Serviervorschläge und informieren über den richtigen Verzehr von Nahrungs- und Genussmitteln. Immer wichtiger wird es in der Kundenberatung auch, über mögliche Allergene und Unverträglichkeiten Bescheid zu wissen.

    Ist ein Kunde/eine Kundin mit der gekauften/bestellten Ware einmal nicht zufrieden, weil diese z. B. verdorben ist, das Ablaufdatum überschritten ist oder eine falsche Menge etc. gewählt wurde, nehmen Einzelhandelskaufleute die Reklamation entgegen, tauschen die Waren um oder stellen Gutschriften aus.

    Auch im Lebensmittelhandel wird die Verkaufsabwicklung über E-Commerce – also Verkaufsportale im Internet wichtiger. Für viele Einzelhandelskaufleute wird daher auch der sichere Umgang mit E-Commerce-Anwendungen erforderlich. Dabei spielt sowohl die rasche, als auch die richtige Abwicklung der Kundenbestellungen eine besondere Rolle. Im Lebensmittelhandel hat dabei die Abwicklung mit Zustelldiensten als wachsende Serviceleistung große Bedeutung.

  • Womit man arbeitet

    Einzelhandelskaufleute im Bereich Lebensmittelhandel führen Warenlisten und arbeiten mit Kassen- und Lagersystemen, zum Beispiel Scanner- oder Datenkassen. Dabei bedienen sie Computer mit der entsprechenden Software, Telekommunikationsmittel und andere Bürogeräte. Vor allem hantieren sie aber mit ihren Produkten, den unterschiedlichsten Lebensmitteln.
    Nachdem auch im Lebensmittelhandel der Internethandel an Bedeutung gewinnt, gehört für viele Einzelhandelskaufleute der Umgang mit E-Commerce mittlerweile zum Arbeitsalltag, d. h., immer häufiger werden Bestellungen über das Internet durchgeführt.

  • Wie man arbeitet

    Einzelhandelskaufleute im Bereich Lebensmittelhandel arbeiten vorwiegend in den Verkaufsräumen von Lebensmittelgeschäften oder in Filialen von großen Lebensmittelhandelsketten (Supermärkten). Sie arbeiten mit Berufskolleginnen/-kollegen und Hilfskräften zusammen und haben Kontakt zu Lieferanten und zu ihren Kundinnen und Kunden sowie zu Fachkräften aus anderen Abteilungen (z. B. Lagerhaltung, Rechnungswesen).

    Wie in anderen Einzelhandelsberufen arbeiten Lebensmittelhändler*innen häufig in Teilzeit und teilweise auch an Samstagen und am Abend. Im Einzelhandel arbeitet man viel im Stehen, was eine gewisse körperliche Fitness erfordert.

  • Was man macht

    • Bedarf für die Warenbeschaffung und Durchführung der Warenbestellungen ermitteln
    • Wareneingänge wie Lebens- und Genussmittel auf Qualität, Haltbarkeit, Frische und Aussehen kontrollieren
    • Warenlieferungen koordinieren und administrativ bearbeiten (Protokolle, Listen führen)
    • Waren übernehmen, kontrollieren, lagern und pflegen
    • betriebliches Warensortiment vorbereiten und verkaufsgerecht präsentieren, Aktionen und Sonderangebote platzieren, Feinkostprodukte arrangieren
    • Kundinnen/Kunden über die Aufbewahrung, die Zusammenstellung, die Zubereitung, das Servieren und den Verzehr von Nahrungs- und Genussmitteln beraten
    • Kundinnen/Kunden bei der Produktauswahl beraten, Verkaufsgespräche führen, Serviceleistungen (z. B. Hauszustellungen) anbieten
    • Bestellungen und Aufträge entgegennehmen und abwickeln; inklusive Rechnungslegung und Zahlungsverkehr
    • Reklamationen behandeln
    • bei Maßnahmen in der Lebensmittelhygiene mitwirken
  • Für wen man arbeitet

    • Klein- und Mittelbetriebe des Lebensmitteleinzelhandels
    • Filialen von Lebensmittelhandelsketten
  • Ausbildungs­inhalte / Was man lernt

    Wichtige Ausbildungsinhalte:

    • Einzelhandel – Allgemein
    • Buchhaltung, Kostenrechnung
    • Material- und Warenwirtschaft
    • Waren- und Produktkunde
    • Lagerhaltung und Logistik
    • Werbung, Verkaufsförderung
    • Verkaufsflächengestaltung, Warenpräsentation
    • Kundenberatung, Kundenservice
    • Reklamationswesen
    • Datensicherheit, Datenschutz, Privacy
  • Wie man sich weiterbilden kann

    Einzelhandelskaufleute sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

    Die Bereitschaft, sich sowohl in fachlicher (Lebensmittel) und kaufmännisch-betriebswirtschaftlicher Hinsicht (z. B. Finanz- und Rechnungswesen, Verkaufstechniken und Kundenbetreuung) weiterzubilden, ist Teil der erfolgreichen Berufsausübung.

    Weitere Entwicklungen und Weiterbildungsbereiche für Einzelhandelskaufleute betreffen z. B.:

    • Betriebswirtschaft
    • Lagerhaltung, Logistik
    • Kundenservice
    • Reklamationswesen/li>
    • Marketing und Werbung
    • Verkaufsflächengestaltung, Warenpräsentation
    • Datensicherheit, Datenschutz

    Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge an berufsbildenden höheren Schulen für Berufstätige. Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges (3 Jahre) ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht. Auch die Berufsreifeprüfung (insb. Lehre mit Matura) oder eine Studienberechtigungsprüfung ermöglichen den Zugang zum Studium.

    Das Berufsförderungsinstitut (bfi) und das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten zahlreiche Kurse für den Bereich Handel an.

    Nach mehrjähriger beruflicher Erfahrung und Zusatzqualifikationen können Einzelhandelskaufleute zu Teamleiter*innen, Abteilungsleiter*innen, Filialleiter*innen oder Gebietsleiter*innen aufsteigen und führen als solche Mitarbeiter*innen und Teams. Vor allem große Einzelhandelsketten bieten diesbezüglich meist gute innerbetriebliche Aufstiegsmöglichkeiten.

     

    Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

  • Was du mitbringen solltest

    Jeder Beruf erfordert ganz spezielle Sach- und Fachkenntnisse, die in der Ausbildung vermittelt werden. Daneben gibt es auch eine Reihe von Anforderungen, die praktisch in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören: Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und Pünktlichkeit, genaues und sorgfältiges Arbeiten, selbstständiges Arbeiten, Einsatzfreude und Verantwortungsbewusstsein. Auch die Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit) und Lernbereitschaft sind heute kaum noch wegzudenken.

    Welche Fähigkeiten und Eigenschaften in DIESEM Beruf sonst noch erwartet werden, kann von Betrieb zu Betrieb sehr unterschiedlich sein. Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere Anforderungen, die häufig gestellt werden.

     

    Denk daran: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

     

    Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?

    • Fingerfertigkeit
    • gute körperliche Verfassung – Stehen

     

    Sachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

    • Anwendung und Bedienung digitaler Tools
    • Datensicherheit und Datenschutz
    • gute Beobachtungsgabe
    • gute Deutschkenntnisse
    • gutes Gedächtnis
    • kaufmännisches Verständnis
    • Zahlenverständnis und Rechnen

     

    Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

    • Argumentationsfähigkeit / Überzeugungsfähigkeit
    • Hilfsbereitschaft
    • Kommunikationsfähigkeit
    • Kontaktfreude
    • Kundinnen- / Kundenorientierung
    • Verkaufstalent

     

    Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

    • Aufmerksamkeit
    • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
    • Freundlichkeit
    • Selbstvertrauen / Selbstbewusstsein

     

    Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?

    • gepflegtes Erscheinungsbild
    • Hygienebewusstsein
    • Infektionsfreiheit

     

    Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

    • Organisationsfähigkeit
    • Problemlösungsfähigkeit
    • Prozessverständnis
    • systematische Arbeitsweise
    • Umgang mit sozialen Medien
  • Was es noch gibt

    Ersatz von Lehrabschlussprüfungen

    Die abgelegte Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Einzelhandel ersetzt die Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf

    Verwandte Lehrberufe

    Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf).

    Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

    • ?Assistent*in in der Sicherheitsverwaltung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Bankkaufmann / Bankkauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Betriebslogistikkaufmann / Betriebslogistikkauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Buch- und Medienwirtschaft – Buch- und Musikalienhandel (Lehrberuf), „1. voll“
    • Buch- und Medienwirtschaft – Buch- und Pressegroßhandel (Lehrberuf), „1. voll“
    • Buch- und Medienwirtschaft – Verlag (Lehrberuf), „1. voll“
    • Bürokaufmann / Bürokauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Drogist*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • E-Commerce-Kaufmann / E-Commerce-Kauffrau (Lehrberuf), „1. voll, 2. erste Hälfte“
    • EDV-Kaufmann / EDV-Kauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Einkäufer*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Eventkaufmann / Eventkauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Finanz- und Rechnungswesenassistenz (Lehrberuf), „1. voll“
    • Finanzdienstleistungskaufmann / Finanzdienstleistungskauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Fitnessbetreuung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Fleischverkauf (Lehrberuf), „1. voll“ *
      * Anmerkung: Lehrzeiten, die in einem Fleischerbetrieb im Lehrberuf Einzelhandelskaufmann/-frau oder FleischerIn zurückgelegt wurden, sind auf die Lehrzeit im Lehrberuf Fleischverkauf in vollem Ausmaß anzurechnen.
    • Foto- und Multimediakaufmann / Foto- und Multimediakauffrau (Lehrberuf), „1., 2., 3. voll“
    • Großhandelskaufmann / Großhandelskauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Hotel- und Gastgewerbeassistent*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Hotelkaufmann / Hotelkauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Immobilienkaufmann / Immobilienkauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Industriekaufmann / Industriekauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Kanzleiassistent*in – Notariatskanzlei (Lehrberuf), „1. voll“
    • Kanzleiassistent*in – Rechtsanwaltskanzlei (Lehrberuf), „1. voll“
    • Lebensmitteltechnik (Lehrberuf)
    • Medizinproduktekaufmann / Medizinproduktekauffrau (Lehrberuf), „1., 2., 3. voll“
    • Milchtechnologie (Lehrberuf)
    • Mobilitätsservice (Lehrberuf), „1. voll“
    • Personaldienstleistung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Pharmazeutisch-kaufmännische Assistenz (Lehrberuf), „1. voll“
    • Reisebüroassistent*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Speditionskaufmann / Speditionskauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Speditionslogistik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Sportadministration (Lehrberuf), „1. voll“
    • Sportgerätefachkraft (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Steuerassistenz (Lehrberuf), „1. voll“
    • Versicherungskaufmann / Versicherungskauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Verwaltungsassistent*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Waffen- und Munitionshändler*in (Lehrberuf), „1., 2. voll“

    Alternativen (Auswahl)

    Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

    Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

    • Assistent*in in der Sicherheitsverwaltung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Bankkaufmann / Bankkauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Betriebslogistikkaufmann / Betriebslogistikkauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Buch- und Medienwirtschaft – Buch- und Musikalienhandel (Lehrberuf), „1. voll“
    • Buch- und Medienwirtschaft – Buch- und Pressegroßhandel (Lehrberuf), „1. voll“
    • Buch- und Medienwirtschaft – Verlag (Lehrberuf), „1. voll“
    • Bürokaufmann / Bürokauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Dekorateur*in
    • Direktberater*in
    • Drogist*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • E-Commerce-Kaufmann / E-Commerce-Kauffrau (Lehrberuf), „1. voll, 2. erste Hälfte“
    • EDV-Kaufmann / EDV-Kauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Einkäufer*in
    • Einkäufer*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Eventkaufmann / Eventkauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Finanz- und Rechnungswesenassistenz (Lehrberuf), „1. voll“
    • Finanzdienstleistungskaufmann / Finanzdienstleistungskauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Fitnessbetreuung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Fleischverkauf (Lehrberuf), „1. voll“
    • Foto- und Multimediakaufmann / Foto- und Multimediakauffrau (Lehrberuf), „1., 2., 3. voll“
    • Großhandelskaufmann / Großhandelskauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Hotel- und Gastgewerbeassistent*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Hotelkaufmann / Hotelkauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Immobilienkaufmann / Immobilienkauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Industriekaufmann / Industriekauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Kanzleiassistent*in – Notariatskanzlei (Lehrberuf), „1. voll“
    • Kanzleiassistent*in – Rechtsanwaltskanzlei (Lehrberuf), „1. voll“
    • Kassier*in – Einzelhandel
    • Kund*innenbetreuer*in
    • Lebensmittelaufsichtsorgan (m./w./d.)
    • Lebensmitteltechnik (Lehrberuf)
    • Medizinproduktekaufmann / Medizinproduktekauffrau (Lehrberuf), „1., 2., 3. voll“
    • Milchtechnologie (Lehrberuf)
    • Mobilitätsservice (Lehrberuf), „1. voll“
    • Personaldienstleistung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Pharmazeutisch-kaufmännische Assistenz (Lehrberuf), „1. voll“
    • Reisebüroassistent*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Sommelier / Sommelière
    • Speditionskaufmann / Speditionskauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Speditionslogistik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Sportadministration (Lehrberuf), „1. voll“
    • Sportgerätefachkraft (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Steuerassistenz (Lehrberuf), „1. voll“
    • Verkäufer*in
    • Verkaufstechniker*in / Vertriebstechniker*in
    • Versicherungskaufmann / Versicherungskauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Vertriebswirt*in
    • Verwaltungsassistent*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Waffen- und Munitionshändler*in (Lehrberuf), „1., 2. voll“

    Spezialisierungsmöglichkeiten (Auswahl):

    • Filialleiter*in
  • Lehre und Matura

    Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

    Und so geht es:

    Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

    Wie funktioniert die Vorbereitung?

    Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

    Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

    Link: Häufig gestellte Fragen!

  • Selbst­ständigkeit

    Selbstständigkeit

    Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:

    Freies Gewerbe:

    • Handelsgewerbe

    Informationen zum „Freien Gewerbe“:
    Freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirksverwaltungsbehörde). Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.

    Liste der Freien Gewerbe:

     

    ALLGEMEINE HINWEISE:

    Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
    Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
    • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
    • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

    Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt/Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt/-anwältin, Musiker*in, Schriftsteller*in und andere Künstlerberufe). Für einige freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessensvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. Künstler*in, Schriftsteller*in, Journalist/Journalistin, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten.

    In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

    Weitere Informationen und Kontakte:

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