Elektronik – Informations- und Telekommunikationstechnik

Lehrzeit: 3 1/2 bzw. 4 Jahre

Einstiegsgehalt nach der Lehre: ca. 2.130,- bis 2.490,- €

Modullehrberuf

  • Worum es geht

    Elektroniker*innen in der Informations- und Telekommunikationstechnik entwickeln, erzeugen, montieren und reparieren informations- und telekommunikationstechnische Bauteile, Komponenten und Baugruppen. Zu diesen zählen z. B. Computersysteme, Server-Systeme und Netzwerke, Telefonanlagen und andere Geräte und Anlagen der Kommunikations- und Informationstechnik.
    Sie entwickeln die Bauelemente und bauen diese in Geräte und größere Anlagen und Systeme ein. Sie setzen diese in Betrieb und stellen die Funktionen ein. Sie montieren und verdrahten Geräte beheben Störungen, führen aber auch Wartungen und Reparaturen durch.

    Elektroniker*innen in der Informations- und Telekommunikationstechnik arbeiten mit Berufskolleg*innen und Spezialist*innen aus den verschiedenen Anwendungsbereichen zusammen, z. B. mit Mikrotechniker*innen und Mechatroniker*innen. Sie arbeiten in Forschungs- und Entwicklungslabors an und mit Laborgeräten sowie in industriellen Produktions- und Fertigungshallen oder bei Montagearbeiten direkt bei den Kund*innen vor Ort.

  • Wo man arbeitet

    Elektroniker*innen in der Informations- und Telekommunikationstechnik stellen informations- und kommunikationstechnische Bauelemente, Bauteile und Baugruppen für Geräte, Maschinen und Anlagen her. Sie montieren die genannten Teile und Geräte und führen alle Vorarbeiten zur Inbetriebnahme durch. Sie errichten informations- und kommunikationstechnische Anlagen (z. B. Telefonanlagen, Netzwerksysteme) und verlegen dazu auch nachrichtentechnische Kabel und Leitungen. Sie nehmen die Anlagen und Geräte in Betrieb, warten und prüfen sie und führen Reparaturen durch. Sie programmieren und konfigurieren die Betriebssysteme, nehmen erforderliche Einstellungen (Nebenstellen, Rufumleitungen, Anrufbeantworter, Faxfunktionen usw.) vor, vergeben Zugriffsberechtigungen und führen Maßnahmen zur Datensicherung und zum Datenschutz durch.

    Elektroniker*innen in der Informations- und Telekommunikationstechnik lesen Schaltpläne und Stromlaufpläne und fertigen diese auch selbst an. Sie stellen die Werkzeuge und Geräte für den Einsatz bereit und protokollieren ihre Arbeiten und halten technische Daten in Dokumentationen fest. Im Rahmen von Wartungs-, Reparatur- oder Installationsarbeiten stellen sie elektrische Verbindungen zwischen Bauelementen und Baugruppen durch Klemmen, Stecken, Löten usw. her. Sie suchen Fehler und Defekte mit speziellen Mess- und Prüfgeräten, grenzen diese ein und beheben sie, in dem sie Bauteile und Komponenten austauschen.

    Im Kundenservice warten und reparieren sie Systeme und Anlagen der Informations- und Telekommunikationstechnik und beraten und informieren ihre Kund*innen und Auftraggeber*innen.

  • Womit man arbeitet

    Elektroniker*innen in der Informations- und Telekommunikationstechnik verwenden bei ihrer Tätigkeit die verschiedensten analogen und digitalen Mess- und Prüfgeräte (z. B. Oszilloskop, Voltmeter, pH-Meter, Aräometer). Sie lesen Installations- und Montage-, Schalt- und Bestückungspläne, stellen Mikrochips, elektronische Schaltungen, Schaltkreise und Mikroleitungen her, bestücken Leiterplatten mit Widerständen, Dioden, Kondensatoren, Steckverbindungen und hantieren mit SMD-Bauteilen (= surface mounted device). Sie installieren und programmieren Telefonanlagen, Signal- und Schalteranlagen, arbeiten mit Geräten und Anlagen der Elektroakustik, Hochfrequenztechnik (z. B. Funk-, Antennen- und Satellitenanlagen), Digitaltechnik, Speichertechnik und mit Netzwerksystemen und -technologien wie z. B. LAN, WAN, DFÜ, VoIP, Breitbandtechnologie.

    Elektroniker*innen in der Informations- und Telekommunikationstechnik arbeiten unter Einhaltung der betrieblichen Qualitäts-, Umwelt- und Sicherheitsstandards mit Gasen, Ätzmitteln, Klebstoffen und anderen Arbeitsstoffen, verwenden Werkzeuge wie Schraubenzieher, Pinzetten, Zangen, Printbohrmaschinen, Lötgeräte und diverse Fein- und Spezialwerkzeuge. Computer und Kommunikationsanlagen gehören ebenso zum Arbeitsalltag.

  • Wie man arbeitet

    Elektroniker*innen in der Informations- und Telekommunikationstechnik arbeiten in Werkstätten, Produktions- und Fertigungshallen von Gewerbe- und Industriebetrieben, in Forschungs- und Entwicklungslabors sowie Im Rahmen von Montage- und Serviceleistungen auch direkt bei Kunden vor Ort. Je nach betrieblicher Funktion sind sie dabei im Team mit Berufskolleg*innen, Vorgesetzten und Fachkräften anderer Abteilungen bzw. Spezialist*innen der unterschiedlichen Anwendungsbereiche der Elektronik, z. B. Mikrotechniker*in / Mikrosystemtechniker*in, Elektrotechniker*in, Mechatroniker*in, Regelungs- und Automatisierungstechniker*in, Medizintechniker*in, Kommunikationstechniker*in, Telematiker*in, Informatiker*in, Produktionsleiter*in, tätig.

  • Was man macht

    • Geräte und Anlagen der Informations- und Telekommunikationstechnik installieren, in Betrieb nehmen, prüfen, entstören, warten und reparieren
    • normgerechte technische Zeichnungen und Dokumentationsunterlagen der Netzwerktopologie anfertigen
    • Serverbetriebssysteme sowie zugehörige Applikationen im Anwendungsbereich der Kommunikationstechnik (Audio, Video, VoIP [Voice over Internet Protocol], Breitbandtechnologie, Kompression), errichten, in Betrieb nehmen, verwalten und sichern
    • analoge und digitale Kommunikationssysteme und deren Komponenten prüfen und entstören
    • nachrichtentechnische Leitungen und Kabel verlegen, verbinden und prüfen
    • Netzwerke, System- und Standardsoftware installieren, konfigurieren, programmieren
    • Systemboards und Erweiterungskarten konfigurieren
    • Telefonanlagen (z. B. Rufumleitungen, Zugriffsberechtigungen, Anrufbeantworter, Nebenstellen, Faxfunktionen usw.) einstellen und programmieren
    • technische Unterlagen, Schalt- und Stromlaufpläne, Bedienungsanleitungen lesen und interpretieren
    • Materialien und Werkstoffe auswählen, beschaffen und prüfen
    • Bauelemente und -gruppen durch Klemmen, Stecken, Löten usw. zusammenbauen und verbinden
    • Leiterplatten prüfen und reparieren
    • Fehler und Defekte mit Hilfe von Mess- und Prüfgeräten aufsuchen, eingrenzen und beheben
    • Betriebsbücher, Wartungs- und Serviceprotokolle, Kund*innenkarteien, technische Unterlagen und Dokumentationen führen
    • Arbeiten unter Berücksichtigung der facheinschlägigen Qualitäts-, Sicherheits- und Umweltstandards ausführen
    • Kund*innen beraten und informieren, Verkaufs- und Beratungsgespräche führen, Einschulungen durchführen
  • Für wen man arbeitet

    • Elektro- und Elektronikindustrie und -gewerbe, Telekommunikationsbetriebe
    • Serviceunternehmen des Kommunikationselektronikgewerbes
    • Handelsbetriebe für Elektro- und Elektronikgeräte mit Service- und Reparaturwerkstätten
  • Ausbildungs­inhalte / Was man lernt

    Die Ausbildung im Modullehrberuf Elektronik – Informations- und Kommunikationstechnik umfasst verpflichtend eine 2jährige Ausbildung im Grundmodul Elektronik und eine eineinhalbjährige Ausbildung im Hauptmodul Informations- und Kommunikationstechnik.

    Zusätzlich kann in einem weiteren halben Ausbildungsjahr eines der folgenden Spezialmodule gewählt werden:

    • Netzwerktechnik
    • Eisenbahntelekommunikationstechnik

    Das Hauptmodul Informations- und Telekommunikationstechnik ist NICHT mit anderen Hauptmodulen kombinierbar.

    Dauer der Lehrzeit:

    • 3,5 Jahre: Grundmodul + ein Hauptmodul
    • 4 Jahre: Grundmodul + ein Hauptmodul + ein Spezialmodul

    Wichtige Ausbildungsinhalte:

    • Elektronik
    • Informations- und Telekommunikationstechnik
    • Physik, Mathematik
    • Analog- und Digitaltechnik
    • analoge und digitale Kommunikationssysteme
    • Computersysteme und periphere Einrichtungen
    • Büro- und Kommunikationstechnik
    • Breitbandtechnologien
    • Netzwerke und Serverbetriebssysteme
    • Datenspeicherung, Datensicherheit und Virenschutz
    • Service, Wartung und Reparatur
    • Qualitätssicherung
    • Projektmanagement, Dokumentation
    • Sicherheits- und Umweltstandards
  • Wie man sich weiterbilden kann

    Für Elektroniker*innen in der Informations- und Telekommunikationstechnik bedeutet Weiterbildung, berufliches Wissen und Können vor allem in Bezug auf technische Neuerungen laufend zu aktualisieren und zu ergänzen:

    Weiterbildungsbereiche:

    • Computer und Betriebssysteme
    • Digitale und analoge Kommunikationssysteme (z. B. ISDN, GSM)
    • Leistungselektronik, Analog- und Digitaltechnik
    • Mechatronik und Mikrosystemtechnik
    • Netzwerktechnik (LAN, WAN, Internet und Intranet usw.)
    • Qualitätsmanagement

    Das Berufsförderungsinstitut (bfi) und das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten Weiterbildungsmöglichkeiten in verschiedenen Kursen für Elektroberufe (z. B. Mikrocomputertechnik/Mikroprozessoren, Speicherprogrammierbare Steuerungstechnik, Europäischer Installationsbus, Verkabelungstechnik) an.

    Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

  • Was du mitbringen solltest

    Jeder Beruf erfordert ganz spezielle Sach- und Fachkenntnisse, die in der Ausbildung vermittelt werden. Daneben gibt es auch eine Reihe von Anforderungen, die praktisch in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören: Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und Pünktlichkeit, genaues und sorgfältiges Arbeiten, selbstständiges Arbeiten, Einsatzfreude und Verantwortungsbewusstsein. Auch die Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit) und Lernbereitschaft sind heute kaum noch wegzudenken.

    Welche Fähigkeiten und Eigenschaften in DIESEM Beruf sonst noch erwartet werden, kann von Betrieb zu Betrieb sehr unterschiedlich sein. Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere Anforderungen, die häufig gestellt werden.

    Denk daran: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

      Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?

    • Auge-Hand-Koordination
    • Farbsehen
    • Fingerfertigkeit
    • gute körperliche Verfassung

       

      Sachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

    • Anwendung und Bedienung digitaler Tools
    • Datensicherheit und Datenschutz
    • handwerkliche Geschicklichkeit
    • mathematisches Verständnis
    • räumliches Vorstellungsvermögen
    • technisches Verständnis

       

      Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

    • Kommunikationsfähigkeit
    • Kundinnen- / Kundenorientierung

       

      Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

    • Aufmerksamkeit
    • Belastbarkeit / Resilienz
    • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
    • Geduld
    • Sicherheitsbewusstsein
    • Umweltbewusstsein

       

      Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

    • Kreativität
    • logisch-analytisches Denken / Kombinationsfähigkeit
    • Problemlösungsfähigkeit
    • Prozessverständnis
    • systematische Arbeitsweise
  • Was es noch gibt

    Verwandte Lehrberufe

    Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf).

    Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

    • Kälteanlagentechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Konstrukteur*in – Elektroinstallationstechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Konstrukteur*in – Maschinenbautechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Konstrukteur*in – Werkzeugbautechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Kraftfahrzeugtechnik (Modullehrberuf), „1. voll“
    • Mechatronik (Modullehrberuf), „1. voll“
    • Metalltechnik (Modullehrberuf), „1. voll“
    • Prozesstechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Veranstaltungstechnik (Lehrberuf), „1. voll“

    Alternativen (Auswahl)

    Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

    Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

    • Kälteanlagentechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Konstrukteur*in – Elektroinstallationstechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Konstrukteur*in – Maschinenbautechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Konstrukteur*in – Werkzeugbautechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Kraftfahrzeugtechnik (Modullehrberuf), „1. voll“
    • Mechatronik (Modullehrberuf), „1. voll“
    • Metalltechnik (Modullehrberuf), „1. voll“
    • Prozesstechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Veranstaltungstechnik (Lehrberuf), „1. voll“
  • Lehre und Matura

    Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

    Und so geht es:

    Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

    Wie funktioniert die Vorbereitung?

    Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

    Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

    Link: Häufig gestellte Fragen!

  • Selbst­ständigkeit

    Selbstständigkeit

    Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist z. B. gegeben durch:

    a) Reglementierte Gewerbe/Handwerke:

    • Ingenieurbüros (Beratende Ingenieure), BGBl. II Nr. 89/2003 (Novelle mit Art. 58 BGBl. II Nr. 399/2008)
    • Mechatroniker für Elektromaschinenbau und Automatisierung, BGBl. II Nr. 69/2003 (Novelle mit Art. 31 BGBl. II Nr. 399/2008)
    • Mechatroniker für Elektronik, BGBl. II Nr. 69/2003 (Novelle mit Art. 31 BGBl. II Nr. 399/2008)
    • Mechatroniker für Büro- und EDV-Systemtechnik, BGBl. II Nr. 69/2003 (Novelle mit Art. 31 BGBl. II Nr. 399/2008)
    • Mechatroniker für Maschinen- und Fertigungstechnik, BGBl. II Nr. 69/2003 (Novelle mit Art. 31 BGBl. II Nr. 399/2008)
    • Mechatroniker für Medizingerätetechnik, BGBl. II Nr. 69/2003 (Novelle Art. 31 BGBl. II Nr. 399/2008)
    • Kommunikationselektronik, BGBl. Nr. II 62/2003 (Novelle mit Art. 25 BGBl. II Nr. 399/2008)

    Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
    Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe

    b) Rechtskraftgewerbe:

    • Elektrotechnik, BGBl. II Nr. 41/2003 (Novelle Art. 10 BGBl. II Nr. 399/2008).

    Rechtskraftgewerbe sind regelmentierte Gewerbe, bei denen die Zuverlässigkeit des Gewerbeanmelders/der Gewerbeanmelderin durch die Gewerbebehörde (Bezirksverwaltungsbehörde bzw. Magistrat) geprüft und festgestellt wird.

    ALLGEMEINE HINWEISE:

    Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
    Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
    • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
    • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

    In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

    Weitere Informationen und Kontakte:

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