Fitnessbetreuung

Lehrzeit: 3 Jahre

Einstiegsgehalt nach der Lehre: ca. 1.300,- bis 1.960,- €

Lehrberuf

  • Worum es geht

    Fitnessbetreuer*innen beraten und betreuen ihre Kundinnen und Kunden bei der Auswahl von Trainingsgeräten und der Durchführung von Trainingsprogrammen; sie stellen auch individuelle Fitnesskonzepte zusammen. Sie warten die Geräte, stellen Mitgliedskarten aus und verkaufen Vitamingetränke und Fitnesszubehör. Zu ihrem Tätigkeitsbereich gehören außerdem Büro- und Verwaltungsaufgaben. Sie sind in Fitness-Centern, Sportstudios und Freizeit- und Trainingszentren tätig.

    Fitnessbetreuer*innen arbeiten mit Berufskolleginnen/-kollegen und Trainer*innen mit div. Spezialisierungen (z. B. Aerobic-Trainer*innen, Yoga-Lehrer*innen, Gymnastik-Lehrer*innen) zusammen und haben Kontakt zu Mitarbeiter*innen der Verwaltung, zu Lieferanten und selbstverständlich zu ihren Kundinnen und Kunden.

  • Wo man arbeitet

    Das Bedürfnis nach Fitness, Sport und Bewegung nimmt im Zuge des steigenden allgemeinen Gesundheitsbewusstseins zu. Bei der Fitnessbetreuung geht es darum, verschiedene Aspekte von körperlicher Gesundheit zu berücksichtigen. Neben Muskelaufbau und -formung, Kondition und Fettabbau nehmen auch Entspannung, Stressabbau, Steigerung des allgemeinen Wohlbefindens und gesunde Ernährung einen wichtigen Platz ein.

    Fitnessbetreuer*innen beraten und betreuen Kundinnen und Kunden bei der Auswahl von Trainingsprogrammen unter Berücksichtigung ihrer individuellen körperlichen Voraussetzungen und zeitlichen Ressourcen. Sie erstellen Trainingspläne (meist mit IT-Unterstützung) in Abstimmung mit den Zielen und Wünschen der Kundinnen/Kunden (z. B. Muskelaufbau, Fettabbau, Herz-Kreislauf-Training etc.). Während der Trainingseinheiten leiten sie Einzelpersonen und Gruppen an, unterstützen und korrigieren sie.

    Insbesondere unterweisen Fitnessbetreuer*innen Sporttreibende im richtigen Umgang mit Fitnessgeräten. Sie bereiten die verschiedenen Trainingsgeräte vor, stellen Gewichte ein und erklären deren Funktionsweise. Viele Fitness-Center und Institute sind auf spezifische Trainingsprinzipien (z. B. Pilates, Rückenschulen) spezialisiert, die von den Fitnessbetreuer*innen vermittelt werden. Fitnessbetreuer*innen achten immer auf das Trainingsniveau ihrer Kundinnen/Kunden und können im Notfall Erste Hilfe leisten.

    Fitnessbetreuer*innen sind auch für die Pflege und Wartung der Trainingsgeräte zuständig und führen gegebenenfalls kleine Reparaturarbeiten durch. Zu ihren Tätigkeiten gehören außerdem allgemeine Büroarbeiten wie Schriftverkehr und Telefonate. Sie vergeben Termine, stellen Mitgliedskarten aus und führen Kundenkarteien. Fitnessbetreuer*innen betreuen in den Fitnessstudios auch Buffets und Shops, in denen Produkte wie Vitamingetränke, Snacks, Trainingsartikel oder Kosmetika zum Kauf angeboten werden.

  • Womit man arbeitet

    Fitnessbetreuer*innen arbeiten mit den unterschiedlichsten Trainings- und Sportgeräten eines Fitnessstudios (u. a. Ergometer, Rudergeräte, Laufbänder, Crosstrainer, Stepper, Kabelzuggeräte, aber auch mit Gewichten, Hanteln, Bällen oder Matten). Sie führen digitale Listen und Kundenkarteien sowie Handbücher und technische Unterlagen zur Bedienung und Wartung der Geräte. Im Rahmen von allgemeinen Büroarbeiten arbeiten sie mit Computern und Telefonen, Mobiltelefonen und verwenden Datenbanken, Terminkalender und diverse Büromaterialien.

  • Wie man arbeitet

    Fitnessbetreuer*innen sind in den Trainings-, Verkaufs- und Büroräumlichkeiten von Fitness-Centern, Sportinstituten, Hotels, Wellness-Ressorts, Ferienanlagen und Freizeitzentren tätig – häufig in geschlossenen Trainingsräumen, manchmal aber auch im Freien. Sie arbeiten mit Berufskolleginnen und -kollegen sowie mit verschiedenen Fachkräften des Bereiches Fitness und Wellness zusammen, siehe z. B. Wellnesstrainer*in, Aerobic-Trainer*in, Sportlehrer*in. Sie haben Kontakt zu Mitarbeiter*innen der Verwaltung, zu Lieferanten und natürlich zu ihren Kundinnen und Kunden. Fitnessbetreuer*innen haben keinen „nine-to-five“ Job, sondern arbeiten auch abends sowie an Wochenenden, wenn ihre Kundinnen und Kunden frei und damit Zeit für das Training haben.

  • Was man macht

    • Kundinnen und Kunden bei der Auswahl und der Zusammenstellung des Trainingsprogramms beraten und Fitnesskonzepte erstellen
    • Fitnesstests durchführen
    • Trainingseinheiten auf Effektivität überprüfen
    • Trainingsgeräte vorbereiten, einstellen und erklären
    • die Kundinnen und Kunden bei der Durchführung von Bewegungsabläufen beobachten und korrigieren
    • Indoor- und Outdoor-Veranstaltungen planen und organisieren
    • Einstell-, Wartungs- und Reinigungsarbeiten an den Geräten durchführen und gegebenenfalls Reparaturarbeiten veranlassen
    • Produkte und Geräte annehmen, kontrollieren, lagern und pflegen
    • beim Ermitteln des Materialbedarfs und bei der Inventur mitwirken
    • Reklamationen und Beschwerden bearbeiten
    • Bürotätigkeiten wie Schriftverkehr, Postverkehr durchführen
    • Mitgliedskarten, Zahlungsbelege etc. ausstellen
  • Für wen man arbeitet

    • Fitness-Center
    • Sportstudios
    • Freizeitzentren
    • Ferienanlagen
    • Hotels und Wellness Ressorts
  • Ausbildungs­inhalte / Was man lernt

    Neben der Absolvierung einer Lehre bieten auch verschiedene schulische Ausbildungen einen möglichen Zugang zu diesem Beruf. Dazu zählen berufsbildende Schulen mit sportlicher Zusatzausbildung, z. B. Handelsschule für Leistungssportler*innen, Schihandelsschule und Hotelfachschulen mit dem Ausbildungsschwerpunkt „Sport“. Weiters können mit einer Sportlehrer*innenausbildung, der Staatlichen Berg- und Schiführer*innenausbildung oder einer Trainer*innenausbildung wichtige Zugangsvoraussetzungen zu diesem Beruf erworben werden. Einige Allgemeinbildende Höhere Schulen (AHS) bieten ebenfalls sportliche Zusatzausbildungen, die als Grundlage für eine spätere Tätigkeit im Bereich der Fitnessbetreuung dienen können, z. B. Sport- und Schi-Gymnasien.

    Wichtige Ausbildungsinhalte:

    • Trainingsgeräte, Betriebs- und Hilfsmittel
    • Sicherheitsvorschriften und Erste Hilfe
    • Anatomie, Sportphysiologie, Bewegungslehre, Ernährungslehre (Grundkenntnisse) und Sporternährung
    • Motivations-, Kommunikations- und Animationstechniken sowie didaktische Methoden der Sport- und Freizeitpädagogik
    • Beratungs- und Verkaufsgespräche sowie Beschwerdemanagement
    • Lagerung der Produkte und Pflege der Geräte
    • Zahlungsverkehr, Abrechnungssysteme, Kundenkarteien
  • Wie man sich weiterbilden kann

    Weiterbildungsmöglichkeiten in Form von Seminaren oder Kursen (die u. a. von facheinschlägigen Hersteller-Unternehmen und von BFI oder WIFI angeboten werden) sind im Bereich neuer Entwicklungen bei Trainingsprogrammen, Fitness- und Trainings-Geräten, Fitness- und Gesundheitsprodukten usw. sinnvoll. Darüber hinaus sind auch betriebswirtschaftliche und kaufmännische Weiterbildungen, Fremdsprachenkurse und Kurse im Büro- und Verwaltungsbereich empfehlenswert.

    Ferner sind Fortbildungen in den Bereichen Bewegung, Sport, Gesundheit und Wellness z. B. in Form von Diplomlehrgängen, Universitäts- und Fachhochschulstudien und Universitätslehrgängen möglich.

    Weiterbildungsbereiche für Fitnessbetreuer*innen sind beispielsweise:

    • bewusste Ernährung
    • neue Trainingsmethoden und Trainingsgeräte
    • Datensicherheit, Datenschutz, Privacy
    • Personal Training
    • Wellness und Spa
    • Mentaltraining/-coaching
    • Kindertraining, Seniorentraining

    Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

  • Was du mitbringen solltest

    Jeder Beruf erfordert ganz spezielle Sach- und Fachkenntnisse, die in der Ausbildung vermittelt werden. Daneben gibt es auch eine Reihe von Anforderungen, die praktisch in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören: Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und Pünktlichkeit, genaues und sorgfältiges Arbeiten, selbstständiges Arbeiten, Einsatzfreude und Verantwortungsbewusstsein. Auch die Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit) und Lernbereitschaft sind heute kaum noch wegzudenken.

    Welche Fähigkeiten und Eigenschaften in DIESEM Beruf sonst noch erwartet werden, kann von Betrieb zu Betrieb sehr unterschiedlich sein. Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere Anforderungen, die häufig gestellt werden.

    Denk daran: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

      Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?

    • Auge-Hand-Koordination
    • Beweglichkeit
    • gute körperliche Verfassung
    • Sportlichkeit

       

      Sachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

    • Datensicherheit und Datenschutz
    • didaktische Fähigkeiten
    • Ernährungskompetenz
    • gute Beobachtungsgabe
    • gute Deutschkenntnisse
    • gute rhetorische Fähigkeit
    • kaufmännisches Verständnis
    • medizinisches Verständnis

       

      Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

    • Argumentationsfähigkeit / Überzeugungsfähigkeit
    • Aufgeschlossenheit
    • Einfühlungsvermögen
    • Kommunikationsfähigkeit
    • Kontaktfreude
    • Kundinnen- / Kundenorientierung
    • Motivationsfähigkeit

       

      Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

    • Aufmerksamkeit
    • Ausdauer / Durchhaltevermögen
    • Begeisterungsfähigkeit
    • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
    • Freundlichkeit
    • Geduld
    • Gesundheitsbewusstsein
    • Selbstvertrauen / Selbstbewusstsein
    • Sicherheitsbewusstsein

       

      Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?

    • gepflegtes Erscheinungsbild
    • Hygienebewusstsein

       

      Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

    • Kreativität
    • Organisationsfähigkeit
  • Was es noch gibt

    Verwandte Lehrberufe

    Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf).

    Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

    • Einzelhandel (Lehrberuf), „1. voll“
    • Eventkaufmann / Eventkauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Medizinproduktekaufmann / Medizinproduktekauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Sportadministration (Lehrberuf), „1. voll“
    • Sportgerätefachkraft (Lehrberuf)

    Alternativen (Auswahl)

    Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

    Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

    • E-Commerce-Kaufmann / E-Commerce-Kauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Einzelhandel (Lehrberuf), „1. voll“
    • Ergotherapeut*in
    • Eventkaufmann / Eventkauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Freizeitberater*in
    • Gesundheitstrainer*in
    • Lehrer*in für Bewegung und Sport (an Höherbildenden Schulen)
    • Lehrer*in für Bewegung und Sport (Pflichtschulen)
    • Leistungssportler*in
    • Medizinproduktekaufmann / Medizinproduktekauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Physiotherapeut*in
    • Sportadministration (Lehrberuf), „1. voll“
    • Sportgerätefachkraft (Lehrberuf)
    • Sportlehrer*in
    • Sportmanager*in
    • Sporttherapeut*in
    • Sportwissenschafter*in
    • Trainer*in (Sport)
    • Wellnesstrainer*in
  • Lehre und Matura

    Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

    Und so geht es:

    Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

    Wie funktioniert die Vorbereitung?

    Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

    Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

    Link: Häufig gestellte Fragen!

  • Selbst­ständigkeit

    Selbstständigkeit

    Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist z. B. gegeben durch:

    a) Freie Berufe:

    • freiberufliche*r Sport-Trainer*in (Fitnesstrainer*in)

    Hinweis: soweit sich die Tätigkeit auf die Planung und Anleitung (Unterricht, Privatunterricht) zu Fitnessübung für Gruppen oder Einzelpersonen beschränkt und keine weitergehenden Beratungsleistungen damit verbunden sind, die in den Rahmen eines Reglementierten Gewerbes fallen könnten.

    Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt/Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt/-anwältin, Musiker*in, Schriftsteller*in und andere Künstlerberufe). Für einige freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessensvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. Künstler*in, Schriftsteller*in, Journalist/Journalistin, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten.

    In jedem Fall muss die Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit aber der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt gemeldet werden.

    b) Freies Gewerbe

    • Betrieb eines Fitnessstudios (Zurverfügungstellen von Fitnessgeräten)
    • Erstellung von Trainingskonzepten für gesundheitsbewusste Personen

    Informationen zum „Freien Gewerbe“: freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.

    Liste der Freien Gewerbe:

    ALLGEMEINE HINWEISE:

    Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
    Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen Sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
    • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
    • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

    In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

    Weitere Informationen und Kontakte:

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Viktoria Hildner

Fitnessbetreuerin

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