Fußpfleger*in

Lehrzeit: 2 Jahre

Einstiegsgehalt nach der Lehre: ca. 1.390,- €

Lehrberuf

  • Worum es geht

    Fußpfleger*innen (Fußpflege = Pediküre) kümmern sich um die Erhaltung der Fußgesundheit (z. B. durch Verabreichung von Fußbädern) und behandeln Fußprobleme (z. B. Schwielen, verhornte Hautstellen oder Hühneraugen). Daneben führen sie manchmal auch die Handpflege („Maniküre“) durch, die vor allem die Behandlung der Fingernägel (z. B. Nageldekoration) und die Handmassage umfasst. Sie verwenden Scheren, Feilen und kleine Zangen. Fußpfleger*innen beraten ihre Kundinnen und Kunden und verkaufen Fuß- und Handpflegemittel. Sie arbeiten gemeinsam mit ihren Kolleginnen und Kollegen in speziellen Fußpflege- und Kosmetiksalons, in Spas und Wellnesseinrichtungen, teilweise aber auch bei den Kundinnen und Kunden zu Hause.

  • Wo man arbeitet

    „Ich habe mich schon immer für Beauty und Schönheitspflege interessiert und kann diese Leidenschaft nun voll in meinem Beruf ausleben. Als Kosmetikerin und Fußpflegerin kann ich Kunden glücklich machen. Ich freue mich besonders, wenn ich das Lächeln meiner Kunden sehe, wenn sie mit meinen Leistungen zufrieden sind. Das ist die schönste Bestätigung für mich.“
    Melanie Chalupsky, Lehrling bei dm drogerie markt GmbH, ibw Fotowettbewerb 2007

    Fußpfleger*innen arbeiten im kosmetischen und podologischen (= Heilkunde am Fuß) Bereich und dürfen all jene Behandlungen durchführen, die nicht ausdrücklich in den Bereich ärztlicher bzw. orthopädischer Behandlung fallen.

    Die wichtigsten Bereiche der Fußpflege sind das Entfernen von Hautverhärtungen (Hornhaut, Hühneraugen, Schwielen), das Kürzen und Formen der Zehennägel („Pediküre“) sowie die Behandlung eingewachsener und deformierter (ungestalteter) Zehennägel, die Fußmassage und gegebenenfalls die Anfertigung von Nagelprothetik und Korrektur- bzw. Stützteilen („Orthesen“) zur Korrektur von Fuß- und Zehenveränderungen.

    Einer Fußbehandlung geht zunächst ein Fußbad voran, das die Fußpfleger*innen mit verschiedenen Badezusätzen (Badesalz, Kräuteröl, Desinfektionsmittel usw.) zubereiten. Das Fußbad dient der Reinigung, Desinfektion (Hautpilzerkrankungen) und der Erweichung von Zehennägeln und Hornhautbildungen. Bei der Entfernung von Hornhautbildungen und Hühneraugen lösen die Fußpfleger*innen zunächst die abgestorbenen Hautteile mit verschiedenen Instrumenten (z. B. Skalpell, Hornhauthobel, Spezialscheren). Bei der Nagelpflege schneiden die Fußpfleger*innen die Zehennägel, reinigen den Nagelrand und das Nagelbett. Weiters entfernen sie mit einer Hautschere oder einer Hautzange abgestorbene Hautteilchen und feilen die Nagelränder mit einer Feile oder einem Fräsgerät (vor allem bei verdickten Nägeln) ab. Gelegentlich lackieren sie die Nägel abschließend mit Nagellack.

    Nach der Behandlung cremen sie den Fuß mit einer Salbe ein, die das Austrocknen der Haut und das Nachwachsen der Hornhaut verhindern soll. Fußpfleger*innen führen auch Fußmassagen durch, die der Durchblutungsförderung und der Lockerung der Fußmuskeln dienen.

  • Womit man arbeitet

    Fußpfleger*innen verwenden bei ihrer Arbeit Spezialscheren, Hautscheren, Hautzangen, Fräsgeräte (vor allem bei verdickten Nägeln), Hornhauthobel, Nagelprothetik und Korrektur- bzw. Stützteile („Orthesen“) und kosmetische und gesundheitsfördernde Produkte (z. B. Badesalze, Kräuteröle, Salben, Nagellacke). Um die zu behandelnden Stellen gut sehen zu können, arbeiten sie auch mit sogenannten Leuchtlupen.

    Hygiene ist in der Fußpflege ein unbedingtes Muss. Desinfektionsmittel, Mundschutz und Einweghandschuhe gehören daher ebenso zu den Arbeitsmitteln von Fußpfleger*innen wie Desinfektionsgeräte wie z. B. Ultraschall für die verwendeten Instrumente. In Fußpflegeinstituten behandeln sie ihre Kundinnen und Kunden auf speziellen Fußpflegestühlen.

  • Wie man arbeitet

    Fußpfleger*innen arbeiten in Salons kleiner Gewerbebetriebe oder in Kosmetiksalons, aber auch in Wellnesseinrichtungen, Thermen, Kurbädern und Spitälern. Häufig sind Fußpfleger*innen auch mobil tätig und besuchen ihre Kundinnen und Kunden zu Hause oder in Alten- und Pflegeheimen. Teilweise arbeiten sie im Team mit Masseur*innen (Masseur*in (Lehrberuf)), Kosmetiker*innen (Kosmetiker*in (Lehrberuf)) und Friseur*innen (Friseur*in (Stylist*in) (Lehrberuf)).
    Sie haben Kontakt zu ihren Kundinnen und Kunden, bei älteren Kundinnen und Kunden häufig auch zu deren Familienmitgliedern, zu Heimhelfer*innen oder zu Pflegefachkräften in Alters- und Pflegeheimen.

  • Was man macht

    • den Hautzustand aus fußpflegerischer Sicht beurteilen
    • Instrumente, Apparate, Geräte, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten
    • Kundinnen und Kunden fachkundig und fallbezogen beraten, Verkaufsgespräche führen
    • Füße und Beine massieren (aber keine Massage zu Heilzwecken)
    • Fußbäder verabreichen
    • physikalische Fußpflege (Elektrizität, Wasser, Licht, Wärme und Kälte) anwenden
    • Nagelveränderungen und Nageldeformationen an den Zehennägeln behandeln und normalisieren
    • Zehennägel schneiden, schleifen, feilen, fräsen und lackieren
    • Verhärtungen, Schwielen, Hühneraugen und verhornte Hautstellen entfernen
    • Druckschutzverbände und Kompressen anlegen
    • Hände und Nägel pflegen
    • spezielle Behandlungen des Alters- und Diabetesfußes anwenden
  • Für wen man arbeitet

    • Kleinbetriebe des Fußpflegergewerbes (Fußpflegesalons, Kosmetiksalons)
    • Drogeriemärkte mit angeschlossenen Kosmetiksalons
    • Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime
    • Kurbäder, Thermen und Thermalbäder, Wellnessresorts
  • Ausbildungs­inhalte / Was man lernt

    Hinweis: Der Lehrberuf Fußpfleger*in wird häufig gemeinsam mit dem Lehrberuf Kosmetiker*in (Lehrberuf) erlernt und ausgeübt (=Doppellehre).

    Wichtige Ausbildungsinhalte:

    • Instrumente, Apparate, Geräte, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe handhaben und warten
    • Beratungs- und Verkaufsgespräch führen und Hautzustand beurteilen
    • physikalische Fußpflege, Fuß- bzw. Beinmassage, Kräuterbehandlungen, Fußbäder, Druckschutzverbände und Kompressen anwenden
    • Nagelveränderungen und Nageldeformationen am Fuß behandeln
    • Zehennägel schneiden, schleifen, feilen, fräsen und lackieren
    • Verhärtungen, Schwielen, Hühneraugen und verhornten Hautstellen entfernen
    • Hand- und Fingernagelpflege durchführen
    • Alters- und Diabetikerfuß behandeln
    • Varizen, Erfrierungen sowie Haut- und Nagelmykosen erkennen und berücksichtigen
  • Wie man sich weiterbilden kann

    Das steigende Körper- und Gesundheitsbewusstsein der Bevölkerung wirkt sich günstig auf die Auftragslage im Fußpflegergewerbe aus.

    Als Weiterbildungsmöglichkeit für Fußpfleger*innen stehen Kurse über z. B. Fußreflexzonenmassage und Fußpflege bei Diabetes zur Verfügung, die beispielsweise vom Berufsförderungsinstitut (bfi) und vom Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) angeboten werden.

    Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

  • Was du mitbringen solltest

    Jeder Beruf erfordert ganz spezielle Sach- und Fachkenntnisse, die in der Ausbildung vermittelt werden. Daneben gibt es auch eine Reihe von Anforderungen, die praktisch in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören: Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und Pünktlichkeit, genaues und sorgfältiges Arbeiten, selbstständiges Arbeiten, Einsatzfreude und Verantwortungsbewusstsein. Auch die Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit) und Lernbereitschaft sind heute kaum noch wegzudenken.

    Welche Fähigkeiten und Eigenschaften in DIESEM Beruf sonst noch erwartet werden, kann von Betrieb zu Betrieb sehr unterschiedlich sein. Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere Anforderungen, die häufig gestellt werden.

    Denk daran: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

      Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?

    • ausgeprägter Tastsinn
    • Fingerfertigkeit
    • gutes Sehvermögen
    • Unempfindlichkeit gegenüber Gerüchen

       

      Sachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

    • gestalterische Fähigkeit
    • gute Beobachtungsgabe
    • gute Deutschkenntnisse
    • gutes Augenmaß
    • handwerkliche Geschicklichkeit

       

      Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

    • Aufgeschlossenheit
    • Bereitschaft zum Zuhören
    • Einfühlungsvermögen
    • Kommunikationsfähigkeit
    • Kontaktfreude
    • Kundinnen- / Kundenorientierung

       

      Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

    • Aufmerksamkeit
    • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
    • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
    • Freundlichkeit
    • Geduld
    • Gesundheitsbewusstsein
    • Verschwiegenheit / Diskretion

       

      Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?

    • gepflegtes Erscheinungsbild
    • Hygienebewusstsein
    • Infektionsfreiheit
  • Was es noch gibt

    Verwandte Lehrberufe

    Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf).

    Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

    • Friseur*in (Stylist*in) (Lehrberuf)
    • Kosmetiker*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Maskenbildner*in (Lehrberuf)
    • Masseur*in (Lehrberuf), „1. voll“

    Alternativen (Auswahl)

    Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

    Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

    • Farb- und Typberater*in
    • Friseur*in (Stylist*in) (Lehrberuf)
    • Kosmetiker*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Maskenbildner*in (Lehrberuf)
    • Masseur*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Medizinischer Masseur / Medizinische Masseurin
    • Tätowierer*in und Piercer*in
    • Visagist*in

    Spezialisierungsmöglichkeiten (Auswahl):

    • Podologe / Podologin
    • Podologische*r Fußpfleger*in
  • Lehre und Matura

    Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

    Und so geht es:

    Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

    Wie funktioniert die Vorbereitung?

    Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

    Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

    Link: Häufig gestellte Fragen!

  • Selbst­ständigkeit

    Selbstständigkeit

    Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:

    a) Reglementiertes Gewerbe:

    • Gewerbe der Fußpflege, BGBl. II Nr. 48/2003 (Ausübungsregeln gemäß BGBl. II Nr. 262/2008)

    Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
    Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe

    b) Freies Gewerbe:

    • Modellieren von Fingernägeln (Nagelstudio)

    Informationen zum „Freien Gewerbe“: freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.

    Liste der Freien Gewerbe:

    ALLGEMEINE HINWEISE:

    Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
    Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen Sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
    • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
    • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

    In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

    Weitere Informationen und Kontakte:

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