Garten- und Grünflächengestaltung

Lehrzeit: 3 Jahre

Einstiegsgehalt nach der Lehre: ca. 1.380,- bis 1.890,- €

Lehrberuf

  • Worum es geht

    Garten- und Grünflächengestalter*innen gestalten Gärten, Ziergärten, Dachterrassen, Grünanlagen in Parks, Blumeninseln im Stadtgebiet, aber auch Sportanlagen, insbesondere Golfplätzen. Sie pflanzen Rasen- und Wiesenflächen, Sträucher oder Blumen und lockern, bewässern und düngen den Boden, entfernen das Unkraut und mähen die Grünflächen. Dabei arbeiten sie mit Hacken, Krampen, Schaufeln und Rechen, mit Gartenscheren, motorisierten Heckenschären, Rasenmähern. Sie säen Rasen aus und setzen Jungpflanzen oder Pflanzensamen ein und bringen Befestigungen und Ziersteine an. Fallweise erstellen sie auch Feuchtbiotope oder Schwimmteiche.

    Garten- und Grünflächengestalter*innen arbeiten im Freien zusammen mit Berufskolleginnen und -kollegen und haben Kontakt mit Planer*innen, Lieferantinnen und Lieferanten und mit ihren Auftraggeber*innen bzw. Kundinnen und Kunden.

     

    Der Lehrberuf Garten- und Grünflächengestalter*innen ist ein Schwerpunktlehrberuf. Nähere Beschreibung zum Berufsprofil, Ausbildung, Alternativen etc. findest du bei den folgenden Schwerpunkten:

    • Garten- und Grünflächengestaltung – Greenkeeping (Lehrberuf)
    • Garten- und Grünflächengestaltung – Landschaftsgärtnerei (Lehrberuf)
  • Ausbildungs­inhalte / Was man lernt

    Die Berufsschulstandorte und etwaige alternative schulische Ausbildungsmöglichkeiten können je nach Ausbildungsschwerpunkt unterschiedlich sein. Vergleiche dazu die Infos bei den Beschreibungen zu den jeweiligen Schwerpunkten.

    • Garten- und Grünflächengestaltung – Greenkeeping (Lehrberuf)
    • Garten- und Grünflächengestaltung – Landschaftsgärtnerei (Lehrberuf)
  • Wie man sich weiterbilden kann

    Garten- und Grünflächengestalter*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

    Weiterbildungsmöglichkeiten für Garten- und Grünflächengestalter*innen bieten die Landesinnungen der Gärtner, die z. B. Baumschnittkurse oder Kurse über Rasen- und Bodenbearbeitung durchführen.

    Das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) ,das Berufsförderungsinstitut (bfi) und die Ländlichen Fortbildungsinstitute (LFI) bieten ebenfalls facheinschlägige Weiterbildungskurse an.

    Für Weiterbildungsmöglichkeiten je nach Ausbildungsschwerpunkt, vergleiche die Infos bei den Beschreibungen zu den jeweiligen Schwerpunkten:

    • Garten- und Grünflächengestaltung – Greenkeeping (Lehrberuf)
    • Garten- und Grünflächengestaltung – Landschaftsgärtnerei (Lehrberuf)

    Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

  • Was du mitbringen solltest

    Jeder Beruf erfordert ganz spezielle Sach- und Fachkenntnisse, die in der Ausbildung vermittelt werden. Daneben gibt es auch eine Reihe von Anforderungen, die praktisch in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören: Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und Pünktlichkeit, genaues und sorgfältiges Arbeiten, selbstständiges Arbeiten, Einsatzfreude und Verantwortungsbewusstsein. Auch die Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit) und Lernbereitschaft sind heute kaum noch wegzudenken.

    Welche Fähigkeiten und Eigenschaften in DIESEM Beruf sonst noch erwartet werden, kann von Betrieb zu Betrieb sehr unterschiedlich sein. Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere Anforderungen, die häufig gestellt werden.

     

    Denk daran: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

     

    Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?

    • Beweglichkeit
    • gute körperliche Verfassung
    • Trittsicherheit
    • Wetterfest

     

    Sachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

    • Gefühl für Farben und Formen
    • gestalterische Fähigkeit
    • gutes Augenmaß
    • handwerkliche Geschicklichkeit
    • mit Pflanzen umgehen können
    • räumliches Vorstellungsvermögen

     

    Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

    • Aufgeschlossenheit
    • Kommunikationsfähigkeit
    • Kundinnen- / Kundenorientierung

     

    Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

    • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
    • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
    • Naturliebe
    • Umweltbewusstsein

     

    Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?

    • Mobilität (wechselnde Arbeitsorte)

     

    Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

    • Kreativität
    • Planungsfähigkeit
    • systematische Arbeitsweise
  • Was es noch gibt

    Verwandte Lehrberufe

    Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf).

    Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

    • Facharbeiter*in Forstwirtschaft (Lehrberuf)
    • Facharbeiter*in Gartenbau (Lehrberuf)
    • Facharbeiter*in Obstbau und Obstverwertung (Lehrberuf)
    • Facharbeiter*in Weinbau- und Kellerwirtschaft (Lehrberuf)
    • Florist*in (Lehrberuf), „1. voll, 2. 1/3“
    • Forsttechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Friedhofs- und Ziergärtner*in (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Pflasterer / Pflasterin (Lehrberuf)
    • Straßenerhaltungsfachmann / Straßenerhaltungsfachfrau (Lehrberuf), „1. voll“

    Alternativen (Auswahl)

    Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

    Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

    • Facharbeiter*in Forstwirtschaft (Lehrberuf)
    • Facharbeiter*in Gartenbau (Lehrberuf)
    • Facharbeiter*in Obstbau und Obstverwertung (Lehrberuf)
    • Facharbeiter*in Weinbau- und Kellerwirtschaft (Lehrberuf)
    • Florist*in (Lehrberuf), „1. voll, 2. 1/3“
    • Förster*in
    • Forsttechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Friedhofs- und Ziergärtner*in (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Gartenbautechniker*in
    • Landschaftsplaner*in
    • Pflasterer / Pflasterin (Lehrberuf)
    • Raumplaner*in
    • Straßenerhaltungsfachmann / Straßenerhaltungsfachfrau (Lehrberuf), „1. voll“
  • Lehre und Matura

    Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

    Und so geht es:

    Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

    Wie funktioniert die Vorbereitung?

    Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

    Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

    Link: Häufig gestellte Fragen!

  • Selbst­ständigkeit

    Selbstständigkeit

    Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:

    a) reglementiertes Gewerbe / Handwerk:

    • Handwerk der Gärtner, BGBl. II Nr. 49/2003 (Novelle Art. 15 BGBl. II Nr. 399/2008)

    Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
    Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe

    b) Freies Gewerbe:

    • Friedhofsgärtnerei

    Informationen zum „Freien Gewerbe“: freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.

    Liste der Freien Gewerbe:

     

    ALLGEMEINE HINWEISE:

    Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
    Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen Sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
    • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
    • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

    In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

    Weitere Informationen und Kontakte:

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