Geoinformationstechnik

Lehrzeit: 3 Jahre

Einstiegsgehalt nach der Lehre: ca. 1.630,- bis 1.740,- €

Lehrberuf

  • Worum es geht

    Geoinformationstechniker*innen erstellen und aktualisieren Pläne (z. B. Stadtpläne), Landkarten (z. B. Wander- und Straßenkarten, Atlanten), Industriekarten und geologische Karten. Sie übernehmen geologische Daten von Satelliten- oder GPS-Messungen, werten sie aus und stellen sie mit unterschiedlichen kartografischen Techniken dar. Sie arbeiten mit speziellen Softwareprogrammen am Computer, zeichnen einzelne Kartenelemente, welche sie anschließend zusammen montieren und zur Vervielfältigung (Kopieren, Drucken) oder digitalen Weiterverarbeitung weiterleiten. Im Bereich der Kartenüberarbeitung bringen Geoinformationstechniker*innen bereits vorhandene Karten auf den aktuellen Stand, indem sie Veränderungen wie z. B. neue Straßen, Eisenbahnlinien oder Grenzen einarbeiten.
    Geoinformationstechniker*innen arbeiten in kartografische Anstalten und Verlagen im Team mit Berufskolleg*innen und verschiedenen Fachkräften z. B. aus dem Druckereibereich.

  • Wo man arbeitet

    Im Bereich der Geoinformationstechnik und Kartografie fanden in den letzten Jahren tiefgreifende Modernisierungen statt. War früher die kartographische Tätigkeit durch manuelle Techniken wie Zeichnen und Gravieren geprägt, so steht heute die Bearbeitung, Gestaltung und Verwaltung digitaler Kartendaten am Computer mit Hilfe spezieller Softwareprogramme im Vordergrund.

    Geoinformationstechniker*innen erstellen unterschiedlichste thematische und topographische Karten wie z. B. Landkarten, geologische Karten, Atlanten, Stadtpläne, Industriepläne oder Wanderkarten zur Darstellung von Geländeformen, Straßen- und Wegverläufen, natürlichen und politischen Grenzen, Grundstücksgrenzen, Nutzungsformen, Bebauungen und Naturräumen usw.

    Die Erstellung von Karten erfolgt unter Verwendung von Geodaten verschiedenster Art: Vermessungsdaten, Luftaufnahmen, Satellitenbildern, statistische Erhebungen oder amtliche Karten. Die Rohdaten und Fachinformationen (topographische und thematische Karteninhalte) werden von den Geoinformationstechniker*innen übernommen und bewertet, ob sie für die kartografische Verarbeitung geeignet sind. Sie interpretieren die Inhalte, werten sie für die Weiterverarbeitung aus und erstellen erste Kartenentwürfe. Mit Hilfe von Bildbearbeitungs- und Kartographiesystemen werden die Daten digital erfasst und weiter bearbeitet. Die Geoinformationstechniker*innen wenden dabei verschiedene Techniken an, um z. B. Höhenschichtlinien, Felsen und Geländedetails darzustellen. Sie stellen Geländeschummerungen her, das sind Flächentönungen, mit denen ein räumlicher Eindruck z. B. von Höhenunterschieden des Geländes erzeugt wird. Bei allen Arbeiten ist es wichtig, die jeweiligen Kartenelemente im richtigen Maßstab und den richtigen Maßstabsverhältnissen zueinander darzustellen. Die Darstellung der einzelnen Kartenelemente erfolgt nach einem Zeichenschlüssel, der die Symbole und Farben festlegt.

    Nach dem Zeichnen erfolgt die Beschriftung der Karte. In einem Erläuterungsfeld werden mit Symbolen z. B. wirtschaftliche und geographische Gegebenheiten dargestellt. Sie bereiten die Entwürfe für die Weiterverarbeitung im Druck oder für die multimediale Verwendung vor und prüfen Druckvorlagen und Probedrucke (Proofs) auf mögliche Darstellungsfehler und Farbechtheit.
    Immer öfter bereiten Geoinformationstechniker*innen ihre Produkte für die interaktive Verwendung in multimedialen Anwendungen vor.

    Geoinformationstechniker*innen sind außerdem für redaktionelle Bearbeitung und Aktualisierung bestehender Karten zuständig. Sie prüfen Veränderungen z. B. in Straßen- und Wegverläufen, Siedlungen, Grundstücks- oder Landesgrenzen oder Geländeformationen und arbeiten diese in bestehendes Kartenmaterial ein. Häufig betreffen solche Anpassungen auch inhaltliche Veränderungen in thematischen Karten (z. B. neue oder aufgelassene Produktionsstandorte in Industriekarten). Sie verwalten und sichern alle Daten im Rahmen des Geodatenbankmanagements.
    In der Praxis sind Geoinformationstechniker*innen oft auf einzelne Kartengruppen, z. B. Stadtpläne, Atlanten, Industriekarten oder auf bestimmte Bearbeitungsbereiche spezialisiert.

  • Womit man arbeitet

    Geoinformationstechniker*innen arbeiten vor allem mit Computer und speziellen Softwareprogrammen (Kartografie- und Bildbearbeitungssoftware), mitunter aber auch mit Zeichenstiften, Zeichenbrettern, Linealen, Tusche und Pinsel, Gravierutensilien, Farbsprühgeräten usw. Sie verwenden weiters GPS-Messgeräte, Foto- und Digitalkameras, Lupen, Vergrößerungsgläser, hantieren mit Karten, Atlanten, Plänen, Kartenarchiven und führen, betreuen und verwalten Geodatenbankmanagementsysteme. Zur Beurteilung und Endkontrolle von Druckergebnissen arbeiten sie mit Prüfdrucks, sogenannten Proofs.

  • Wie man arbeitet

    Geoinformationstechniker*innen arbeiten in den Räumlichkeiten, Studios und Büros von kartografischen Anstalten und Instituten. Sie arbeiten im Team mit Berufskolleg*innen, Projektleiter*innen, verschiedenen Fachkräften z. B. aus dem Vermessungswesen (siehe z. B. Vermessungstechniker*in (Lehrberuf)), der EDV und zunehmend aus der Mediengestaltung (siehe z. B. Medienfachmann / Medienfachfrau – Grafik, Print, Publishing und audiovisuelle Medien (Audio, Video und Animation) (Lehrberuf)) und haben Kontakt zu Mitarbeiter*innen von Druckereibetrieben (siehe z. B. die Berufe: Druckvorstufentechnik (Lehrberuf)).

    Unter Umständen unterstützen Geoinformationstechniker*innen auch bei der Aufnahme der Daten und sind dabei im Freien tätig.

  • Was man macht

    • Karten- und Vermessungsdaten von Satelliten, GPS (Global Positioning System), digitalen Fotografien usw. entgegennehmen und auswerten
    • die Geo- und Fachinformationen zur Implementierung in Kartographiesystemen bewerten
    • Kartendaten mit computergestützten Verfahren, Geoinformationssystemen, Kartographie- und Bildbearbeitungssystemen aufbereiten und darstellen
    • Kartenelemente mit computergestützten Verfahren maßstabsgetreu entwerfen, zeichnen, kolorieren
    • verschiedene Fein- und Korrekturarbeiten durchführen
    • Fach- und Geodaten zu aussagekräftigen Produkten zusammenstellen
    • Kartenelemente zusammenmontieren, Druckvorlagen herstellen (am Bildschirm erstellte Karten werden mit einem speziellen Scanner in die für die Druckformherstellung erforderlichen Druckvorlagen umgewandelt)
    • Vorlagen für die multimediale Umsetzung, insb. in interaktiven Anwendungen, vorbereiten
    • vorhandene Karten aktualisieren, neue Geodaten wie z. B. neue Verkehrswege, Siedlungen, Staatsgrenzen usw. einarbeiten
    • Daten im Rahmen des Geodatenbankmanagements verwalten und sichern
  • Für wen man arbeitet

    • Kartografische Anstalten und Verlage
    • Öffentlicher Dienst, z. B. Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen
    • Ämter und Behörden der Landesplanung, des Städtebaus und der Raumplanung
  • Ausbildungs­inhalte / Was man lernt

    Wichtige Ausbildungsinhalte:

    • Kartographie
    • Vermessungswesen
    • GPS, Satellitenvermessung
    • Geräte- und Werkzeugkunde
    • kartographische Softwareprogramme, Grafik-, Bildbearbeitungs- und Präsentationsprogramme
    • Arbeitsvorbereitung
    • Raster- und Vektortechnik, Farbenlehre
    • mechanische, optische und digitale Passsysteme, Digitalisierungstechnik
    • Datenbanken und Dokumentation
  • Wie man sich weiterbilden kann

    Zusätzliche Kenntisse und Fähigkeiten in folgenden Bereichen sind von Vorteil:

    • Elektronische Regel- und Steuerungstechnik
    • CAD (Computer Aided Design)
    • DTP-Programme (Desktop Publishing)
    • Vermessungstechnik
    • Kartografie
    • Geo-Informations-Systeme (GIS)
    • Satelliten- und GPS-Technik
    • Hard- und Softwareentwicklungen
    • technisches Projektmanagement

    Das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) und das Berufsförderungsinstitut (bfi) bieten Weiterbildungsveranstaltungen in diesen Bereichen an. Weiters führt das WIFI Vorbereitungskurse für die Befähigungsprüfung im Gewerbe der „Drucker*innen und Druckformenhersteller*innen“ und weitere Bildungsveranstaltungen für Drucker*innen durch (z. B. Kosten- und Leistungsrechnung, Material- und Produktionswirtschaft, Branchenspezifische Rechtsausprägung).

    Herstellerfirmen führen in bestimmten Zeitabständen Schulungen durch, die Kenntnisse neuer Techniken im Reproduktionsbereich vermitteln. Im öffentlichen Dienst werden regelmäßig Kurse für Geoinformationstechniker*innen abgehalten.

    Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

  • Was du mitbringen solltest

    Jeder Beruf erfordert ganz spezielle Sach- und Fachkenntnisse, die in der Ausbildung vermittelt werden. Daneben gibt es auch eine Reihe von Anforderungen, die praktisch in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören: Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und Pünktlichkeit, genaues und sorgfältiges Arbeiten, selbstständiges Arbeiten, Einsatzfreude und Verantwortungsbewusstsein. Auch die Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit) und Lernbereitschaft sind heute kaum noch wegzudenken.

    Welche Fähigkeiten und Eigenschaften in DIESEM Beruf sonst noch erwartet werden, kann von Betrieb zu Betrieb sehr unterschiedlich sein. Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere Anforderungen, die häufig gestellt werden.

     

    Denk daran: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

     

    Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?

    • Auge-Hand-Koordination
    • gutes Sehvermögen (viel Lesen bzw. Arbeiten am Computer)

     

    Sachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

    • Anwendung und Bedienung digitaler Tools
    • Datensicherheit und Datenschutz
    • Freihandzeichnen
    • gestalterische Fähigkeit
    • gute Beobachtungsgabe
    • gutes Augenmaß
    • räumliches Vorstellungsvermögen

     

    Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

    • Kommunikationsfähigkeit
    • Kundinnen- / Kundenorientierung

     

    Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

    • Aufmerksamkeit
    • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
    • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
    • Geduld

     

    Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?

    • gepflegtes Erscheinungsbild

     

    Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

    • Kreativität
    • Organisationsfähigkeit
    • systematische Arbeitsweise
  • Was es noch gibt

    Verwandte Lehrberufe

    Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf).

    Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

    • Druckvorstufentechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Technischer Zeichner / Technische Zeichnerin (Lehrberuf), „1. voll“
    • Vermessungstechniker*in (Lehrberuf), „1. voll“

    Alternativen (Auswahl)

    Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

    Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

    • Druckvorstufentechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Technischer Zeichner / Technische Zeichnerin (Lehrberuf), „1. voll“
    • Vermessungstechniker*in (Lehrberuf), „1. voll“
  • Lehre und Matura

    Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

    Und so geht es:

    Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

    Wie funktioniert die Vorbereitung?

    Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

    Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

    Link: Häufig gestellte Fragen!

  • Selbst­ständigkeit

    Selbstständigkeit

    Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist z. B. gegeben durch:

    a) Freies Gewerbe:

    • Kartografie
    • Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik

    Informationen zum „Freien Gewerbe“: freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.

    Liste der Freien Gewerbe:

     

    b) Reglementierte Gewerbe:

    • Ingenieurbüros (Beratende Ingenieure), BGBl. II Nr. 89/2003 (Novelle BGBl. II Nr. 399/2008)

    Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind. Rechtskraftgewerbe sind reglementierte Gewerbe, bei denen die Zuverlässigkeit des Gewerbeanmelders/der Gewerbeanmelderin durch die Gewerbebehörde (Bezirksverwaltungsbehörde bzw. Magistrat) geprüft und festgestellt wird.
    Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe

     

    c) Freier Beruf:

    • Ziviltechniker*in (Ingenieurkonsulent*in); Voraussetzung dafür ist die Zulassung zur und Ablegung der Ziviltechnikerprüfung (siehe auch den Beruf Ziviltechniker*in)

    Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt/Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt/-anwältin, Musiker*in, Schriftsteller*in und andere Künstlerberufe). Für einige freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessensvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. Künstler*in, Schriftsteller*in, Journalist/Journalistin, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten.

     

    ALLGEMEINE HINWEISE:

    Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
    Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
    • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
    • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

    In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

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