Harmonikamacher*in

Lehrzeit: 3 Jahre

Einstiegsgehalt nach der Lehre: ca. 1.680,- €

Lehrberuf

  • Worum es geht

    Harmonikamacher*innen bauen Harmonikas, Akkordeons und Mundharmonikas. Sie erstellen Werkzeichnungen der Einzelteile und bearbeiten dann das Material (Holz, Metall, Kunststoffe). Dafür verwenden sie spezielle Mess- und Schleifgeräte, Fräsmaschinen und Sägen. Beim Herstellen der Instrumente achten sie vor allem auf die guten Klangeigenschaften der Instrumente. Außerdem reinigen und warten sie die Instrumente und führen gegebenenfalls Reparaturen durch. Harmonikamacher*innen beraten ihre Kund*innen bei der Auswahl der Instrumente und sind auch für die Verkaufsabwicklung zuständig.

  • Wo man arbeitet

    Harmonikas sind so genannte Zungeninstrumente, die Zungen werden durch Luftstrom in Schwingung versetzt und erzeugen dabei Töne. Der Luftstrom wird durch Ziehen und Pressen am Blasebalg oder Blasen mit dem Mund (z. B. Mundharmonika) erzeugt.

    Für den Harmonikabau wurden früher in erster Linie Materialien wie Holz und Celluloid verwendet, die neuen Modelle bestehen vorwiegend aus Metall, Kunststoffen und hochwertig brennlackierten Gehäuseteilen. Bei der Fertigung achten Harmonikamacher*innen vor allem auf die Klangeigenschaften der Materialien.

    Zu den Arbeitstechniken von Harmonikamacher*innen gehören Messen, Anreißen, Raspeln, Feilen, Sägen, Schneiden, Stechen, Bohren, Zahnen, Fügen, Hobeln, Fräsen, Schlitzen, Furnieren, Schleifen, Biegen, Löten, Oberflächenbehandeln usw. Dazu verwenden Sie u. a. spezielle Mess- und Schleifgeräte.

    Nach dem Zusammenbau eines Instruments überprüfen sie den Klang. Sie sind auch für das Reparieren, Warten oder Restaurieren (z. B. bei alten kostbaren Instrumenten) zuständig.

  • Womit man arbeitet

    Harmonikamacher*innen setzen unterschiedliche Materialien wie Holz, Kunststoff und Metall ein und lesen Konstruktionspläne und -zeichnungen. Sie verwenden für die Herstellung der Instrumente Messwerkzeuge (z. B. Winkel, Mikrometer, Feuchte- und Temperaturmessgeräte), verschiedene Handwerkzeuge (z. B. Hobel, div. Messer, Hämmer, Feilen) und Maschinen und Geräte wie Fräs-, Hobel- und Schleifmaschinen sowie Band- und Kreissägen.

  • Wie man arbeitet

    Harmonikamacher*innen arbeiten in Werkstätten gemeinsam mit ihren Arbeitskolleg*innen. Sie haben Kontakt zu ihren Auftraggeber*innen und Kund*innen sowie zu Lieferant*innen von Werkstoffen. Bei speziellen Einzelanfertigungen besprechen sie die Aufträge mit ihren Auftraggeber*innen (z. B. Instrumentalmusiker*innen). Je nach Größe des Betriebs haben sie auch Kontakte zu Mitarbeiter*innen des Musikalienhandels sowie zu Kolleg*innen, die in der Herstellung anderer Instrumente oder Instrumentenzubehör tätig sind.

    Weitere Lehrberufe des Musikinstrumentenbaus sind
    Streich- und Saiteninstrumentenbau – Streichinstrumente (Lehrberuf)
    Streich- und Saiteninstrumentenbau – Zupfinstrumente (Lehrberuf)
    Streich- und Saiteninstrumentenbau – Bogen (Lehrberuf)
    Klavierbau (Lehrberuf)
    Blechblasinstrumentenerzeugung (Lehrberuf)
    Holzblasinstrumentenerzeugung (Lehrberuf)
    und Orgelbau (Lehrberuf)

  • Was man macht

    • Technische Unterlagen, Pläne und Werkzeichnungen lesen und anwenden
    • Arbeitsschritte, Arbeitsmittel und Arbeitsmethoden festlegen
    • Arbeitsabläufe planen und steuern, Arbeitsergebnisse beurteilen
    • erforderliche und geeignete Werkstoffe und Hilfsstoffe fachgerecht auswählen, überprüfen und entsorgen
    • Werkstoffe (Metall, Holz, Kunststoff, Filz und Leder) unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen und Sicherheitsstandards be- und verarbeiten
    • Harmonikateile anfertigen und zusammenbauen
    • Harmonikas warten, reparieren und restaurieren
    • Harmonikas stimmen
    • Funktionsprüfung und Qualitätskontrolle fachgerecht durchführen
    • Oberflächen behandeln
    • Dokumentationen über Arbeitsabläufe erstellen
    • Kund*innenberatung
  • Für wen man arbeitet

    • Kleinbetriebe des Harmonikamachergewerbes
    • Musikalienhandlungen, denen eine Reparaturwerkstätte angeschlossen ist
  • Ausbildungs­inhalte / Was man lernt

    Wichtige Ausbildungsinhalte:

    • Instrumentenbau
    • Harmonikamachen
    • Arbeitsvorbereitung
    • Werkskizzenerstellung, von Hand und mit CAD
    • Maschinen- und Gerätekunde
    • Werkzeug- und Materialienkunde
    • Fertigungstechniken
    • Wartung und Reparatur
    • Instrumentenhandel
    • Betriebsführung, Buchführung
    • Kund*innenberatung und -betreuung
  • Wie man sich weiterbilden kann

    Weiterbildung und der Erwerb von Spezialkenntnissen verbessern die Beschäftigungsmöglichkeiten für Harmonikamacher*innen. Neue Entwicklungen und Weiterbildungsbereiche sind z. B.:

    • Neue Werkstoffe und Materialien
    • Instrumentenbau
    • Betriebswirtschaftliche Kurse (EDV, Finanz- und Rechnungswesen, Verkauf, Marketing etc.)
    • Computereinsatz, CAD

    Als Weiterbildungsmöglichkeiten für Harmonikamacher*innen kommen auch Holztechnikkurse des Wirtschaftsförderungsinstitutes (WIFI) in Frage, z. B. Kurse über

    • Holzoberflächenbehandlung und -oberflächentechniken
    • Intarsien oder
    • Umweltschutzmaßnahmen im Holzbearbeitungsbereich

    Das Berufsförderungsinstitut (bfi) und das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten Kurse in fast allen genannten Bereichen an, außerdem Kurse und Vorbereitungskurse für die Meister*innenprüfung.

    Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

  • Was du mitbringen solltest

    Jeder Beruf erfordert ganz spezielle Sach- und Fachkenntnisse, die in der Ausbildung vermittelt werden. Daneben gibt es auch eine Reihe von Anforderungen, die praktisch in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören: Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und Pünktlichkeit, genaues und sorgfältiges Arbeiten, selbstständiges Arbeiten, Einsatzfreude und Verantwortungsbewusstsein. Auch die Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit) und Lernbereitschaft sind heute kaum noch wegzudenken.

    Welche Fähigkeiten und Eigenschaften in DIESEM Beruf sonst noch erwartet werden, kann von Betrieb zu Betrieb sehr unterschiedlich sein. Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere Anforderungen, die häufig gestellt werden.

    Denk daran: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

      Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?

    • Fingerfertigkeit
    • gutes Hörvermögen

       

      Sachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

    • gestalterische Fähigkeit
    • gutes Augenmaß
    • handwerkliche Geschicklichkeit
    • kaufmännisches Verständnis
    • räumliches Vorstellungsvermögen

       

      Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

    • Aufgeschlossenheit
    • Kommunikationsfähigkeit
    • Kritikfähigkeit
    • Kundinnen- / Kundenorientierung

       

      Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

    • Aufmerksamkeit
    • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
    • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
    • Geduld
    • Musikalität

       

      Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

    • Kreativität
    • systematische Arbeitsweise
  • Was es noch gibt

    Verwandte Lehrberufe

    Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf).

    Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

      Alternativen (Auswahl)

      Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

      Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

      • Lehre und Matura

        Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

        Und so geht es:

        Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

        Wie funktioniert die Vorbereitung?

        Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

        Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

        Link: Häufig gestellte Fragen!

      • Selbst­ständigkeit

        Selbstständigkeit

        Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:

        Reglementierte Gewerbe/Handwerke:

        • Handwerk der Harmonikamacher, BGBl. II Nr. 72/2003 (Novelle Art. 34, BGBl. II Nr. 399/2008)

        Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
        Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe

        ALLGEMEINE HINWEISE:

        Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
        Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

        • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
        • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
        • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

        In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

        Weitere Informationen und Kontakte:

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