Hochbauspezialist*in – Sanierung

Lehrzeit: 4 Jahre

Einstiegsgehalt nach der Lehre: ca. 2.390,- €

Lehrberuf

  • Worum es geht

    Die Ausbildung im Lehrberuf Hochbauspezialist*in ist seit 1. Jänner 2020 möglich.

    Hochbauspezialistinnen und -spezialisten im Schwerpunkt Sanierung sind auf die Instandsetzung und Wiederherstellung bestehender, meist historischer Gebäude spezialisiert, z. B. ältere Wohn-, Geschäfts- und Bürogebäude oder öffentliche Bauten. Sie verarbeiten Natursteine, gebrannte Ziegel, Beton, Leichtbeton und andere Formsteine. Dabei planen sie die erforderlichen Arbeiten, richten die Baustellen ein, sichern sie ab, bauen Mauern und Wände aus verschiedenen Materialien auf und bessern Schäden aus. Sie verputzen Innen- und Außenflächen mit historischen Putzen wie z. B. Kalk- oder Lehmputz und ziehen Gesimse. Außerdem sind sie für die Dämmarbeiten zuständig (Wärme-, Schall- und Brandschutz) und stellen Sichtflächenmauerwerke her (z. B. Kaminköpfe).

    Hochbauspezialistinnen und -spezialisten arbeiten in kleinen und mittleren Betrieben des Baugewerbes und für große Bauunternehmen. Sie arbeiten auf Baustellen unterschiedlicher Größe im Team mit Berufskolleg*innen, mit Vorarbeiter*innen und Polier*innen, mit Bautechniker*innen und Baumeister*innen und mit Fach- und Hilfskräften aus den unterschiedlichsten Bereichen des Bauwesens.

  • Wo man arbeitet

    Hochbauspezialistinnen und -spezialisten im Schwerpunkt Sanierung sind auf die Sanierung (d. h. Renovierung, Restauration, Reparatur) von bestehenden Gebäuden befasst. Dazu zählen z. B. ältere Wohnhäuser, Zinshäuser, Gewerbe- und Industriegebäude, öffentliche Gebäude und Anlagen, sowie insbesondere historische und/oder denkmalgeschützte Gebäude.

    Vor Beginn der Arbeiten richten die Hochbauspezialist*innen für Sanierung die Baustelle am zu sanierenden Gebäude ein. Sie bauen Gerüste auf und sichern die Baustelle ab. Gemeinsam mit Baumeister*innen, Bautechniker*innen, Architekt*innen oder Denkmal- und Ensembelschützer*innen besichtigen sie das Gebäude. Sie halten die Bauschäden an Mauern, Böden und Decken fest und bestimmen Art und Ausmaß der Sanierungsarbeiten: einfache Risse und Bruchlinien in Mauern können mittels Verspachtelungen repariert werden. Stark beschädigte Mauern, Decken oder Böden müssen mitunter abgerissen und neuaufgebaut werden. Bei Wasserschäden muss das Mauerwerk aufgebrochen und trockengelegt werden. Bei schadhaften oder veralteten Wasser-, Gas- oder Stromleitungen müssen die Mauern ebenfalls aufgestemmt werden, um neue Leitungen verlegen zu können. Im Rahmen von Sanierungsarbeiten am Dach werden morsche Dachbalken ausgetauscht und lecke Dächer repariert. Die Hochbauspezialist*innen sind in diesem Fall für die begleitenden Maurerarbeiten zuständig.

    Schäden an Fassaden werden repariert in dem ein neuer Verputz angebracht wird. Hochbauspezialist*innen für Sanierung verputzen Innen- und Außenflächen mit historischen Putzen wie z. B. Kalk- oder Lehmputz und ziehen Mauerwerke, Gewölbe, Gesimse und Kamine auf. Bei der Durchführung von Renovierungsarbeiten an historischen Bauwerken kommen traditionelle Handwerkstechniken und Materialien zur Anwendung. Im Rahmen der Renovierungsarbeiten befestigen sie neue Dämmstoffe für den Wärme-, Schall- und Brandschutz. Stehen die Gebäude unter Denkmalschutz, erfolgen alle Arbeiten unter Aufsicht des Denkmalamtes.

    Bei ihrer Arbeit verarbeiten Hochbauspezialistinnen und -spezialisten im Schwerpunkt Sanierung beispielsweise Ziegel und Natursteine wie Kalk, Granit oder Marmor sowie Holz, Beton und Stahlbeton. Sie führen technische Dokumentationen und warten und reinigen am Ende des Arbeitstages die Arbeitsmaschinen, Werkzeuge und Geräte, mit denen sie arbeiten.

  • Womit man arbeitet

    Hochbauspezialistinnen und -spezialisten im Schwerpunkt Sanierung arbeiten mit verschiedenen Baumaterialien wie z. B. Beton, Ziegeln, Platten, Holz und Stahl, Dämmstoffen, Schalungen, Fertigbauteilen. Sie verwenden unterschiedlichste Werkzeuge, Maschinen und Hilfsmittel wie z. B. Mörtel, Zement, Spachtel, Wasserwaage, Lot, Richtschnüre, Richt- und Abziehlatten, Schaufeln, Maurerkelle, Maurerhammer, Gummihammer und Gerüste, Aufzüge, Mischmaschine, Betonpumpen, Trennscheiben und arbeiten zum Teil auch mit Betonmischwagen (Fahrmischer), Baggern, Kränen und Abrissmaschinen.

    Sie lesen und verwenden Baupläne, technische Zeichnungen und andere technische Unterlagen und kommunizieren über Funkgeräte und Mobiltelefone (besonders auf großen Baustellen).

    Für die Steuerung von Baumaschinen und -geräten, für Vermessungs- und Kontrollarbeiten sowie zur Baudokumentation werden zunehmend digitale Tools und Messgeräte sowie spezielle Handhelds mit entsprechender Software eingesetzt (insb. elektronisches Datenmanagement, EDM), die Hochbauspezialistinnen und -spezialisten bedienen müssen.

    Abhängig von der jeweiligen Tätigkeit tragen sie Schutzbekleidung, Helme und Sicherheitsschuhe und bei bestimmten Arbeiten Schutzbrillen.

  • Wie man arbeitet

    Hochbauspezialistinnen und -spezialisten im Schwerpunkt Sanierung arbeiten für Klein- und Mittelbetriebe des Baugewerbes und für Betriebe der Bauindustrie. Sie werden bei kleineren Bauten ebenso eingesetzt wie auf Großbaustellen, wo sie im Team (Bautrupp) mit Berufskolleginnen und -kollegen sowie mit den verschiedensten Fach- und Hilfskräften der Baubranche zusammen arbeiten, siehe Betonbauer*innen (siehe Betonbau (Lehrberuf), Betonbauspezialist*in (Lehrberuf)), Tiefbauer*innen (Tiefbau (Lehrberuf)), Tiefbauspezialist*in (Lehrberuf)), Zimmerer/Zimmerinnen (Zimmerei (Lehrberuf) und Zimmereitechnik (Lehrberuf)), Polier*innen, Bautechniker*innen, Baumeister*innen, bis hin zu Architekt*innen und anderen Planer*innen.

    Hochbauspezialistinnen und -spezialisten sind überwiegend im Freien tätig und dabei verschiedenen Witterungsverhältnissen wie Hitze, Kälte, Nässe, Zugluft sowie Lärm und Staub ausgesetzt. Teilweise sind sie auch in größeren Höhen auf Gerüsten tätig, dazu müssen sie trittsicher und schwindelfrei sein.

    Wie in den meisten Bauberufen ist auch für Hochbauspezialistinnen und -spezialisten eine gewisse Mobilität erforderlich, weil sich Baustellen meist an unterschiedlichen Orten befinden und auch weiter vom Betriebsstandort oder dem eigenen Wohnort entfernt sein können.

  • Was man macht

    • Planvorgaben (Lage, Höhe, Material) unter Einbeziehung moderner Vermessungstechnik in die Natur umsetzen
    • Lohn-, Geräte- und Materialeinsatz berechnen
    • Baustellen einrichten und absichern, Vorleistungen prüfen und dokumentieren
    • Baugruben und Künetten herstellen
    • Über- und Unterzüge, Estrichen, Rauchfänge, Abgasfänge, Lüftungen und Treppen herstellen
    • Leichtbauwände aufstellen und Trockenbauarbeiten durchführen
    • Dämmstoffe für Wärme-, Schall- und Brandschutz einbauen
    • Einbauteile wie Fenster und Türen versetzen
    • Beton- und Stahlbetonbauteile instandhalten und sanieren
    • Innen- und Außenflächen verputzen, insbesondere mit historischen Putzen (z. B. Kalk- und Lehmputze)
    • Sichtflächenmauerwerk herstellen
    • Schablonen herstellen und Gesimse ziehen sowie Architekturen an Fassaden herstellen
    • Sanierungsarbeiten im Hochbau durchführen
  • Für wen man arbeitet

    • Klein- und Mittelbetriebe des Baugewerbes
    • Mittel- und Großbetriebe der Bauindustrie
  • Was du mitbringen solltest

    Jeder Beruf erfordert ganz spezielle Sach- und Fachkenntnisse, die in der Ausbildung vermittelt werden. Daneben gibt es auch eine Reihe von Anforderungen, die praktisch in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören: Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und Pünktlichkeit, genaues und sorgfältiges Arbeiten, selbstständiges Arbeiten, Einsatzfreude und Verantwortungsbewusstsein. Auch die Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit) und Lernbereitschaft sind heute kaum noch wegzudenken.

    Welche Fähigkeiten und Eigenschaften in DIESEM Beruf sonst noch erwartet werden, kann von Betrieb zu Betrieb sehr unterschiedlich sein. Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere Anforderungen, die häufig gestellt werden.

     

    Denk daran: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

     

    Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?

    • gute körperliche Verfassung
    • guter Gleichgewichtssinn
    • Kraft
    • Schwindelfreiheit
    • Trittsicherheit
    • Wetterfest

     

    Sachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

    • Anwendung und Bedienung digitaler Tools
    • Gefühl für Farben und Formen
    • gestalterische Fähigkeit
    • gutes Augenmaß
    • räumliches Vorstellungsvermögen
    • technisches Verständnis
    • Zahlenverständnis und Rechnen

     

    Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

    • Aufgeschlossenheit
    • Kommunikationsfähigkeit

     

    Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

    • Aufmerksamkeit
    • Ausdauer / Durchhaltevermögen
    • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
    • Sicherheitsbewusstsein
    • Umweltbewusstsein

     

    Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?

    • Mobilität (wechselnde Arbeitsorte)

     

    Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

    • Kreativität
    • Planungsfähigkeit
    • Problemlösungsfähigkeit
    • Prozessverständnis
    • systematische Arbeitsweise
  • Was es noch gibt

    Ersatz von Lehrabschlussprüfungen

    Die abgelegte Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf HochbauspezialistIn mit Schwerpunkg Sanierung ersetzt die Lehrabschlussprüfung in den Lehrberufen

    Verwandte Lehrberufe

    Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf).

    Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

    • ?Bautechnischer Zeichner / Bautechnische Zeichnerin (Lehrberuf)
    • Bauwerksabdichtungstechnik (Lehrberuf)
    • Betonbau (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Betonbauspezialist*in – Konstruktiver Betonbau (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Betonbauspezialist*in – Stahlbetonhochbau (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Bodenleger*in (Lehrberuf)
    • Einzelhandel – Baustoffhandel (Lehrberuf)
    • Hochbau (Lehrberuf), „1., 2., 3. voll“
    • Maurer*in (Lehrberuf), „1., 2., 3. voll“
    • Ofenbau- und Verlegetechnik (Lehrberuf)
    • Pflasterer / Pflasterin (Lehrberuf)
    • Platten- und Fliesenleger*in (Lehrberuf)
    • Stuckateur*in und Trockenausbauer*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Tiefbau (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Tiefbauspezialist*in – Baumaschinenbetrieb (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Tiefbauspezialist*in – Siedlungswasserbau (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Tiefbauspezialist*in – Verkehrswegebau (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Zimmerei (Lehrberuf), „1. voll“
    • Zimmereitechnik (Lehrberuf), „1. voll“

    Alternativen (Auswahl)

    Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

    Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

    • Baukaufmann / Baukauffrau
    • Baumaschinenführer*in
    • Baumeister*in
    • Bauökologe / Bauökologin
    • Baustatiker*in
    • Bautechniker*in
    • Bautechnische Assistenz (Lehrberuf), „1. voll“
    • Bautechnischer Zeichner / Bautechnische Zeichnerin (Lehrberuf)
    • Bauwerksabdichtungstechnik (Lehrberuf)
    • Betonbau (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Betonbauspezialist*in – Konstruktiver Betonbau (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Betonbauspezialist*in – Stahlbetonhochbau (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Bodenleger*in (Lehrberuf)
    • Denkmal- und Ensembelschützer*in
    • Einzelhandel – Baustoffhandel (Lehrberuf)
    • Hochbau (Lehrberuf), „1., 2., 3. voll“
    • Innenausbauer*in
    • Maurer*in (Lehrberuf), „1., 2., 3. voll“
    • Ofenbau- und Verlegetechnik (Lehrberuf)
    • Pflasterer / Pflasterin (Lehrberuf)
    • Platten- und Fliesenleger*in (Lehrberuf)
    • Polier*in
    • Restaurator*in
    • Stuckateur*in und Trockenausbauer*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Tiefbau (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Tiefbauspezialist*in – Baumaschinenbetrieb (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Tiefbauspezialist*in – Siedlungswasserbau (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Tiefbauspezialist*in – Verkehrswegebau (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Zimmerei (Lehrberuf), „1. voll“
    • Zimmereitechnik (Lehrberuf), „1. voll“

    Spezialisierungsmöglichkeiten (Auswahl):

    • Building Information Modeling (BIM) Manager*in
  • Lehre und Matura

    Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

    Und so geht es:

    Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

    Wie funktioniert die Vorbereitung?

    Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

    Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

    Link: Häufig gestellte Fragen!

  • Selbst­ständigkeit

    Selbstständigkeit

    Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:

    a) Reglementierte Gewerbe/Handwerke:

    • Handwerk der Stuckateure und Trockenausbauer, BGBl. II Nr. 87/2003, Novelle mit Artikel 42 BGBl. II Nr. 399/2008
    • Handwerk der Wärme-, Kälte-, Schall- und Branddämmer, BGBl. II Nr. 99/2003, Novelle mit Artikel 47 BGBl. II Nr. 399/2008

    b) Rechtskraftgewerbe:

    • Baumeister, BGBl. II Nr. 30/2003, BGBl. II Nr. 160/2004 (1. Novelle) und Novelle mit Artikel 2 BGBl. II Nr. 399/2008

    Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
    Rechtskraftgewerbe sind reglementierte Gewerbe, bei denen die Zuverlässigkeit des Gewerbeanmelders/der Gewerbeanmelderin durch die Gewerbebehörde (Bezirksverwaltungsbehörde bzw. Magistrat) geprüft und festgestellt wird.

    Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe

     

    Allgemeine Hinweise:

    Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
    Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
    • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
    • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

    In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

    Weitere Informationen und Kontakte:

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