Kälteanlagentechnik

Lehrzeit: 3 1/2 Jahre

Einstiegsgehalt nach der Lehre: ca. 2.130,- bis 2.160,- €

Lehrberuf

  • Worum es geht

    Kälteanlagentechniker*innen bauen, montieren, warten und reparieren mechanisch- oder elektronisch gesteuerte Kühlmaschinen und -anlagen. In Wohn- und Bürogebäuden installieren, programmieren und warten sie klimatechnische Einrichtungen wie z. B. Klimaanlagen, Lüftungsanlagen und Wärmepumpen sowie kälte- bzw. klimatechnische Mess-, Steuer- und Regelungseinrichtungen.

    Sie bearbeiten Rohre aus Kupfer, Stahl, Eisen oder Aluminium z. B. durch Schweißen, Löten, Verschrauben und verwenden dafür Lötkolben, Schweißgeräte und Schneidmaschinen. Sie arbeiten in Werkstätten, Produktionshallen sowie bei den Kund*innen vor Ort und oft auf Leitern und Gerüsten. Sie arbeiten im Team mit Berufskolleg*innen und verschiedenen Fach- und Hilfskräften der Kälte- und Klimatechnik zusammen.

  • Wo man arbeitet

    Kälteanlagentechniker*innen bauen, reparieren und warten klimatechnische Anlagen, wie z. B. Kühlvitrinen, Tiefkühlräume, Klimaanlagen, computergesteuerte Schankanlagen aber auch Wärmepumpen und dergleichen mehr. Diese Anlagen werden beim Handel und Transport von Lebensmitteln, in Haushalt und Büros, in der Gastronomie, in Kühl- und Lagerhäusern, in der Getränke- und Lebensmittelindustrie sowie im Kraftfahrzeugbau und sogar in der Luft- und Raumfahrttechnik verwendet.

    Bei der Montage von Kühlanlagen verlegen die Kälteanlagentechniker*innen die für die Leitung der Kühlmittel erforderlichen Rohrsysteme aus Kupfer, Stahl, Eisen oder Gusseisen. Sie stellen Rohrverbindungen durch Schweißen, Löten, Verschrauben oder Kleben her und verwenden dabei Verbindungsstücke, sogenannte Fittings. Dabei arbeiten sie nach technischen Plänen, Konstruktionszeichnungen und Installationsanleitungen. Kälteanlagentechniker*innen installieren die Einzelteile der Anlage, wie z. B. Kompressoren, Kondensatoren, Regelsysteme, Abtauheizungen, Lüftungsschächte und -Filter sowie Trockenpatronen und Trockenfilter. Sie führen Dichtheits- und andere Qualitätskontrollen durch und kontrollieren regelmäßig die von ihnen betreuten Anlagen.

    Für die Steuerung der verschiedenen Anlagen kommen immer häufiger Mikroprozessoren zum Einsatz. Bei diesen elektronisch gesteuerten Kühl- und Klimasystemen montieren Kälteanlagentechniker*innen die Mess-, Steuer-, Regel-, Prozessleit- und Sicherheitssysteme, stellen sie ein und prüfen die Funktion.
    Kälteanlagentechniker*innen führen Beratungs- und Verkaufsgespräche und schulen in die richtige Handhabung der Geräte und Anlagen ein.

  • Womit man arbeitet

    Kälteanlagentechniker*innen arbeiten mit technischen Skizzen, Konstruktionszeichnungen, Strom- und Schaltplänen. Beim Montieren verwenden sie Werkzeuge wie Stanzwerkzeuge, Lötkolben, Biegevorrichtungen, Schweißgeräte, Bohrmaschinen, Kältemittelabsauggeräte sowie Mess- und Prüfgeräte (z. B. Elektrothermometer oder Ohm-Meter). Sie arbeiten mit Blechen, Profilen, Rohren, Kabeln und Leitungen und mit Verbindungsstücken aus Eisen, Stahl, Aluminium und Kunststoffen. Sie führen Material- und Stücklisten, Kund*innenkarteien und Betriebsbücher.

  • Wie man arbeitet

    Kälteanlagentechniker*innen arbeiten in Werkstätten und Produktionshallen von Gewerbe- und Industriebetrieben sowie direkt bei den Kund*innen vor Ort auf Baustellen. Teilweise verrichten sie ihre Arbeit auf Leitern und Gerüsten. Sie arbeiten im Team mit Berufskolleg*innen und verschiedenen Fach- und Hilfskräften der Kälte- und Klimatechnik und haben Kontakt zu Kund*innen und Lieferant*innen.

  • Was man macht

    • technische Pläne, Konstruktionszeichnungen, Werkzeichnungen lesen
    • Kühl- und Klimaanlagen, Wärmepumpen und andere klimatechnische Einrichtungen zusammenbauen, montieren, warten und reparieren
    • Dichtheitskontrollen und andere Qualitätskontrollen durchführen
    • kühl- und klimatechnische Anlagen konstruieren, berechnen und projektieren
    • Kabel und Rohrleitungen verlegen und anschließen
    • Regelungs- und Steuerungsinstrumente einrichten und einstellen
    • Bauteile zu einer funktionierenden Anlage zusammenbauen, Anlage einstellen und in Betrieb nehmen
    • Elektroinstallationen durchführen, Anlagen an Schaltkästen anschließen
    • Kund*innen beraten und informieren, Mitarbeiter*innen einschulen
    • Material- und Stücklisten, Kund*innenkarteien, Betriebsbücher etc. führen
  • Für wen man arbeitet

    • Industriebetriebe des Kühl- und Klimaanlagenbaues
    • Gewerbebetriebe im Bereich Kälte- und Klimatechnik
    • Kühlhäuser, Lagerhäuser, Labors und Krankenhäuser
  • Ausbildungs­inhalte / Was man lernt

    Wichtige Ausbildungsinhalte:

    • Gebäudesystemtechnik, Gebäudeleittechnik
    • Bau-, Sanitär-, Heizungs- und Aufzugstechnik
    • Klima- und Lüftungstechnik, Beleuchtungstechnik
    • Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
    • Elektrotechnik, Versorgungstechnik, Energiemanagement
    • Arbeits- und Umweltschutz
    • Betriebssicherheit
    • Qualitätsmanagement, Qualitätssicherung
    • Störungsmanagement
    • Wartung, Reparatur, Instandhaltung
    • Kalkulation und Dokumentation
  • Wie man sich weiterbilden kann

    Weiterbildung bedeutet für Kälteanlagentechniker*innen, sich zusätzliche Kenntnisse und Fähigkeiten in folgenden Bereichen anzueignen:

    • Elektrotechnik und Elektronik (Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik)
    • Mikroprozessortechnik
    • CNC- und NC-Technik
    • Metallverarbeitung und Schweißtechnik Kurse (Verfahren zur Schweißnahtprüfung etc.)
    • Qualitätssicherung

    Das Berufsförderungsinstitut (bfi) und das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten in allen Bundesländern zahlreiche Weiterbildungsveranstaltungen in diesen Bereichen an. Die Schweißtechnische Zentralanstalt (SZA) in Wien führt Schweißtechnik-Kurse durch. Die Lehrwerkstätten „Jugend am Werk“ in Wien bieten Kurse in den Bereichen CNC- und Schweißtechnik an.

    Größere Betriebe veranstalten bei der Einführung neuer Kältetechniken und -anlagen Einschulungskurse, die zum Teil in den Erzeugerbetrieben stattfinden.

    Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

  • Was du mitbringen solltest

    Jeder Beruf erfordert ganz spezielle Sach- und Fachkenntnisse, die in der Ausbildung vermittelt werden. Daneben gibt es auch eine Reihe von Anforderungen, die praktisch in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören: Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und Pünktlichkeit, genaues und sorgfältiges Arbeiten, selbstständiges Arbeiten, Einsatzfreude und Verantwortungsbewusstsein. Auch die Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit) und Lernbereitschaft sind heute kaum noch wegzudenken.

    Welche Fähigkeiten und Eigenschaften in DIESEM Beruf sonst noch erwartet werden, kann von Betrieb zu Betrieb sehr unterschiedlich sein. Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere Anforderungen, die häufig gestellt werden.

    Denk daran: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

      Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?

    • Auge-Hand-Koordination
    • gute körperliche Verfassung

       

      Sachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

    • chemisches Verständnis
    • handwerkliche Geschicklichkeit
    • mathematisches Verständnis
    • räumliches Vorstellungsvermögen
    • technisches Verständnis

       

      Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

    • Kommunikationsfähigkeit
    • Kundinnen- / Kundenorientierung

       

      Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

    • Aufmerksamkeit
    • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
    • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
    • Umweltbewusstsein

       

      Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?

    • Mobilität (wechselnde Arbeitsorte)
  • Was es noch gibt

    Verwandte Lehrberufe

    Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf).

    Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

    • Elektrotechnik (Modullehrberuf), „1. voll“
    • Installations- und Gebäudetechnik (Modullehrberuf), „1. voll“
    • Konstrukteur*in – Elektroinstallationstechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Konstrukteur*in – Installations- und Gebäudetechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Konstrukteur*in – Maschinenbautechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Konstrukteur*in – Metallbautechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Konstrukteur*in – Stahlbautechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Konstrukteur*in – Werkzeugbautechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Mechatronik (Modullehrberuf), „1., 2. voll“
    • Metalltechnik (Modullehrberuf), „1. voll“
    • Papiertechnik (Lehrberuf), „1. voll“

    Alternativen (Auswahl)

    Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

    Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

    • Elektrotechnik (Modullehrberuf), „1. voll“
    • Installations- und Gebäudetechnik (Modullehrberuf), „1. voll“
    • Konstrukteur*in – Elektroinstallationstechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Konstrukteur*in – Installations- und Gebäudetechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Konstrukteur*in – Maschinenbautechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Konstrukteur*in – Metallbautechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Konstrukteur*in – Stahlbautechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Konstrukteur*in – Werkzeugbautechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Mechatronik (Modullehrberuf), „1., 2. voll“
    • Metalltechnik (Modullehrberuf), „1. voll“
    • Papiertechnik (Lehrberuf), „1. voll“
  • Lehre und Matura

    Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

    Und so geht es:

    Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

    Wie funktioniert die Vorbereitung?

    Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

    Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

    Link: Häufig gestellte Fragen!

  • Selbst­ständigkeit

    Selbstständigkeit

    Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist im Rahmen folgenden reglementierten Handwerks möglich:

    • Handwerk der Kälte- und Klimatechnik, BGBl. Nr. II 60/2003 (Novelle Art. 23 BGBl. II Nr. 399/2008)

    Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
    Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe

    Allgemeine Hinweise:

    Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
    Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
    • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
    • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

    Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt/Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt/-anwältin, Musiker*in, Schriftsteller*in und andere Künstlerberufe). Für einige freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessensvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. Künstler*in, Schriftsteller*in, Journalist/Journalistin, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten.

    In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

    Weitere Informationen und Kontakte:

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