Karosseriebautechnik

Lehrzeit: 3 1/2 Jahre

Einstiegsgehalt nach der Lehre: ca. 2.130,- bis 2.160,- €

Lehrberuf

  • Worum es geht

    Karosseriebautechniker*innen stellen Karosserien, Aufbauten und Verkleidungen für Spezialfahrzeuge (z. B. Lastkraftwagen, Kühlwagen, Feuerwehrwagen, Straßenreinigungswagen) her, und warten und reparieren sie. Dabei verarbeiten sie Werkstoffe wie z. B. Leichtmetallbleche, Stahl, Holz oder Kunststoff. Sie bauen Schiebedächer, Heizungs-, Klima- und Kühlanlagen ein und bringen Kappen, Verdecke, Versteifungen und Beschläge an den Aufbauten an. Karosseriebautechniker*innen arbeiten in Werkstätten im Team mit Berufskolleg*innen sowie mit verschiedenen Fach- und Hilfskräften zusammen.

  • Wo man arbeitet

    Karosseriebautechniker*innen arbeiten in Gewerbe- und Industriebetrieben und stellen Karosserien sowie Aufbauten und Anhänger für Spezialfahrzeuge her (Karosserien von seriengefertigten Fahrzeugen werden mittlerweile vollautomatisch am Fließband produziert). Sie bauen Schiebedächer, Hebebühnen oder Transportbehälter ein und sind weiters mit der Wartung und Reparatur von Karosserien und Fahrzeugaufbauten befasst. Die wichtigsten Erzeugnisse sind Aufbauten, Anhänger und Verkleidungen für Lastkraftwagen, Möbelwagen, Kühlwagen oder für Fahrzeuge des Öffentlichen Dienstes, z. B. Feuerwehrwägen, Polizei- und Rettungsautos, Straßenreinigungsfahrzeuge, Fahrzeuge der Müllabfuhr.

    Karosseriebautechniker*innen fertigen die Teile nach Skizzen und technischen Zeichnungen an. Bei ihrer Arbeit verwenden sie verschiedenste Materialien wie z. B. Metall, Kunststoff, Holz oder Glas. Sie bearbeiten die Werkstoffe mit verschiedenen Verfahren wie z. B. Messen, Schneiden, Sägen, Schleifen, Bohren, Feilen, Fräsen, Gewindeschneiden, Nieten, Löten, Klemmen oder Schweißen und hantieren mit verschiedenen Werkzeugen, Maschinen und Geräten (z. B. Hammer, Schraubenschlüssel, Sägen, Schweiß- und Lötgeräte). Danach führen sie an den Teilen verschiedene Oberflächenbehandlungen durch. Sie polieren und schleifen die Teile und lackieren oder imprägnieren sie.
    Abschließend bauen sie die Teile zusammen bzw. montieren die Aufbauten, Anhänger- oder Karosseriebauteile an den Spezialfahrzeugen. Sie schließen elektrische, hydraulische oder pneumatische Steuerungen und Regelsysteme an und führen Funktions- und Qualitätskontrollen durch.

  • Womit man arbeitet

    Karosseriebautechniker*innen verwenden technische Unterlagen, Pläne und Werkzeichnungen. Sie verarbeiten Materialien wie z. B. Metalle, Kunststoffe, Holz oder Glas. Bei ihrer Arbeit hantieren sie mit verschiedenen Werkzeugen, Maschinen und Geräten wie z. B. Schraubenschlüssel, Feilen, Sägen, Bohrer, Schweiß- und Lötgeräte. Sie tragen Arbeitskleidung, festes Schuhwerk, Arbeitshandschuhe und Schutzbrillen.

  • Wie man arbeitet

    Karosseriebautechniker*innen arbeiten in Werkstätten und Werkhallen im Team mit Berufskolleg*innen und verschiedenen Fach- und Hilfskräften, siehe z. B. die Berufe: Kraftfahrzeugtechnik (Modullehrberuf), Fahrzeugbautechniker*in, Metalltechnik (Modullehrberuf), Konstrukteur*in (Lehrberuf). Karosseriebetriebe sind in der Regel auf die Herstellung von Karosserien oder auf die Durchführung von Reparaturarbeiten spezialisiert.

  • Was man macht

    • Skizzen, Werkzeichnungen und technische Pläne lesen
    • Werkzeuge und Materialien (z. B. Metallbleche, Holz, Glas, Kunststoffe) auswählen und vorbereiten
    • Karosseriebauteile anfertigen, Aufbauten und Anhänger für Spezialfahrzeuge anfertigen
    • dabei Metall bearbeitende Verfahren wie z. B. Messen, Schneiden, Sägen, Schleifen, Bohren, Feilen, Fräsen, Gewindeschneiden, Brennschneiden, Nieten, Löten, Klemmen, Schweißen anwenden
    • Oberflächenbehandlungen an den fertigen Werkteilen durchführen, z. B. Polieren, Schleifen, Lackieren, Imprägnieren, Versiegeln
    • Fahrzeugteile, Ausrüstungen und Zubehörteile montieren
    • Karosserien, Aufbauten, Anhänger und Fahrgestelle warten und reparieren, regelmäßig diverse Servicearbeiten durchführen
    • Funktionsprüfungen und Qualitätskontrollen durchführen
    • technische Daten über den Arbeitsablauf und die Arbeitsergebnisse festhalten und dokumentieren
    • Betriebsbücher, Arbeits- und Wartungsprotokolle, Kund*innenkarteien etc. führen
  • Für wen man arbeitet

    • Industrie- und Gewerbebetriebe der Karosseriebautechnik
    • Reparatur- und Servicebetriebe
  • Ausbildungs­inhalte / Was man lernt

    Wichtige Ausbildungsinhalte:

    • Karosseriebautechnik
    • Fahrzeugbautechnik
    • Methoden und Verfahren der Metallbearbeitung
    • Werkstoff- und Materialienkunde
    • Technische Physik
    • Hydraulik, Pneumatik
    • Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik
    • Technisches Zeichnen
    • CAD (Computer Aided Design)
    • technische Dokumentation
    • technisches Projektmanagement
  • Wie man sich weiterbilden kann

    Für Karosseriebautechniker*innen bedeutet Weiterbildung immer am Stand der technischen Entwicklung zu bleiben und sich Kenntnisse im Umgang mit neuen Fertigungsverfahren und den dabei verwendeten Materialien anzueignen. Interessante Weiterbildungsbereiche für Karosseriebautechniker*innen: Werkstoffkunde, Werkstofftechnik, Hydraulik, Pneumatik, Qualitätssicherung, technische Dokumentation.

    Weiterbildungsmöglichkeiten können sich auch aus den Bereichen verwandter Lehrberufe ergeben (z. B. Lackierer*in, Spengler*in). Siehe Kursangebot Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) und Berufsförderungsinstitut (bfi).

    Das WIFI und das bfi bieten auch Kurse zur Vorbereitung auf die Meister*innenprüfung sowie Kurse über die verschiedenen Schweiß- und Metallbearbeitungstechniken an. Von der Schweißtechnischen Zentralanstalt (SZA) in Wien werden ebenfalls Schweißkurse durchgeführt.

    In größeren Betrieben werden die Karosseriebautechniker*innen bei Anwendung neuer Arbeitsmethoden bzw. beim Einsatz neuer Materialien auch betriebsintern geschult.

    Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

  • Was du mitbringen solltest

    Jeder Beruf erfordert ganz spezielle Sach- und Fachkenntnisse, die in der Ausbildung vermittelt werden. Daneben gibt es auch eine Reihe von Anforderungen, die praktisch in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören: Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und Pünktlichkeit, genaues und sorgfältiges Arbeiten, selbstständiges Arbeiten, Einsatzfreude und Verantwortungsbewusstsein. Auch die Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit) und Lernbereitschaft sind heute kaum noch wegzudenken.

    Welche Fähigkeiten und Eigenschaften in DIESEM Beruf sonst noch erwartet werden, kann von Betrieb zu Betrieb sehr unterschiedlich sein. Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere Anforderungen, die häufig gestellt werden.

    Denk daran: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

      Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?

    • Auge-Hand-Koordination
    • gute körperliche Verfassung
    • gute Reaktionsfähigkeit

       

      Sachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

    • Datensicherheit und Datenschutz
    • handwerkliche Geschicklichkeit
    • räumliches Vorstellungsvermögen
    • technisches Verständnis

       

      Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

    • Kommunikationsfähigkeit
    • Kundinnen- / Kundenorientierung

       

      Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

    • Aufmerksamkeit
    • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
    • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
    • Geduld
    • Sicherheitsbewusstsein
    • Umweltbewusstsein

       

      Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

    • Kreativität
    • logisch-analytisches Denken / Kombinationsfähigkeit
    • Problemlösungsfähigkeit
    • systematische Arbeitsweise
  • Was es noch gibt

    Ersatz von Lehrabschlussprüfungen

    Die abgelegte Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf KarosseriebautechnikerIn ersetzt die Lehrabschlussprüfung in den Lehrberufen

    Verwandte Lehrberufe

    Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf).

    Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

    • ?Fertigungsmesstechnik – Produktmessung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Konstrukteur*in – Metallbautechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Konstrukteur*in – Stahlbautechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Kraftfahrzeugtechnik (Modullehrberuf), „1. voll“
    • Lackiertechnik (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Land- und Baumaschinentechnik – Baumaschinen (Lehrberuf), „1. voll“
    • Land- und Baumaschinentechnik – Landmaschinen (Lehrberuf), „1. voll“
    • Metalltechnik (Modullehrberuf), „1. voll“
    • Spengler*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Wagner*in (Lehrberuf), „1. voll“

    Alternativen (Auswahl)

    Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

    Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

    • Fertigungsmesstechnik – Produktmessung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Konstrukteur*in – Metallbautechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Konstrukteur*in – Stahlbautechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Kraftfahrzeugtechnik (Modullehrberuf), „1. voll“
    • Lackiertechnik (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Land- und Baumaschinentechnik – Baumaschinen (Lehrberuf), „1. voll“
    • Land- und Baumaschinentechnik – Landmaschinen (Lehrberuf), „1. voll“
    • Metalltechnik (Modullehrberuf), „1. voll“
    • Spengler*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Wagner*in (Lehrberuf), „1. voll“
  • Lehre und Matura

    Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

    Und so geht es:

    Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

    Wie funktioniert die Vorbereitung?

    Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

    Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

    Link: Häufig gestellte Fragen!

  • Selbst­ständigkeit

    Selbstständigkeit

    Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:

    a) Reglementierte Gewerbe/Handwerke:

    • Handwerk der Karosseriebauer einschließlich Karosseriespengler und Karosserielackierer, BGBl. Nr. II 64/2003 (Novelle durch Art. 27 BGBl. Nr. II 399/2008),
    • Handwerk der Kraftfahrzeugtechnik (Novelle durch Art. 27 BGBl. Nr. II 399/2008),
    • Handwerk der Lackierer, BGBl. Nr. II 67/2003 (Novelle durch Art. 30 BGBl. Nr. II 399/2008),
    • Handwerk der Schlosser, Metalltechnik für Metall- und Maschinenbau, BGBl. Nr. II 79/2003 (Novelle durch Art. 37 BGBl. Nr. II 399/2008),
    • Handwerk der Schmiede, Metalltechnik für Schmiede u Fahrzeugbau, BGBl. Nr. II 79/2003 (Novelle durch Art. 37 BGBl. Nr. II 399/2008),
    • Handwerk der Landmaschinentechnik, Metalltechnik für Land- und Baumaschinen, BGBl. Nr. II 79/2003 (Novelle durch Art. 37 BGBl. Nr. II 399/2008),
    • Handwerk der Spengler, BGBl. Nr. II 84/2003 (Novelle durch Art. 39 BGBl. Nr. II 399/2008)

    Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes (einschließlich Rechtskraftgewerbe) sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
    Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe

    b) Freies Gewerbe:

    • Autoverglasung
    • Wagner

    Informationen zum „Freien Gewerbe“:
    freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirksverwaltungsbehörde). Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.

    Liste der Freien Gewerbe:

    ALLGEMEINE HINWEISE:

    Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
    Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
    • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
    • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

    Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt/Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt/-anwältin, Musiker*in, Schriftsteller*in und andere Künstlerberufe). Für einige freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessensvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. Künstler*in, Schriftsteller*in, Journalist/Journalistin, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten.

    In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

    Weitere Informationen und Kontakte:

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Michael Herzig

Karosseriebautechniker

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