Konstrukteur*in – Installations- und Gebäudetechnik

Lehrzeit: 4 Jahre

Einstiegsgehalt nach der Lehre: ca. 2.030,- bis 2.170,- €

Lehrberuf

  • Worum es geht

    Konstrukteur*innen mit Schwerpunkt Installations- und Gebäudetechnik erstellen Konstruktions- und Installationspläne vor allem für Heizungs-, Lüftungs-, Gas- und Wasserinstallationen. Sie berechnen die erforderlichen Rohdaten, erstellen Skizzen, konstruieren Modelle und zeichnen, planen und entwerfen Bauteile, Baugruppen und Komponenten. Für die Ausführung von Berechnungen, Simulationen, Zeichnungen und technischen Unterlagen arbeiten sie mit Computern und speziellen Softwareprogrammen (z. B. mit CAD = Computer Aided Design).

    Konstrukteur*innen für Installations- und Gebäudetechnik arbeiten in Planungsbüros und Werkstätten im Team mit Berufskolleg*innen aus den Bereichen Planung und Konstruktion und mit Fachkräften aus verschiedenen betrieblichen Abteilungen und haben Kontakt zu Kundinnen und Kunden.

  • Wo man arbeitet

    Konstrukteur*innen mit Schwerpunkt Installations- und Gebäudetechnik planen und entwerfen Sanitär- und Klimainstallationen für Gebäude aller Art. Dazu ermitteln und berechnen sie die erforderlichen technischen Basisdaten und Maße für die Konstruktions- und Installationspläne durch Besichtigung und Abmessung der Gegebenheiten vor Ort auf der Baustelle. Sie berücksichtigen dabei die vorhandenen Baupläne und besprechen die Anforderungen mit ihren Auftraggeber*innen (z. B. Privatkund*innen, Architekt*innen, Bautechniker*innen). Soweit erforderlich, fertigen sie händische Skizzen, Werkzeichnungen und Modelle vom jeweiligen Installationsprojekt an.

    Auf Basis der Rohdaten führen Konstrukteur*innen – Installations- und Gebäudetechnik die erforderlichen Berechnungen durch und erstellen Entwürfe, Zeichnungen, Konstruktions- und Installationspläne mit Hilfe von CAD-Programmen (CAD = Computer Aided Design) sowie auch Zeichnungen von Bauteilen, Baugruppen und Komponenten. Beim Zeichnen ihrer Pläne achten die Konstrukteur*innen auf die genaue Einhaltung fachbezogener Normen, damit die Pläne von den installationsausführenden Kolleg*innen richtig gelesen und verstanden werden können.

    Konstrukteur*innen für Installations- und Gebäudetechnik wählen die erforderlichen Materialien wie Rohre, Leitungen, Kabel, Scharniere usw. entsprechend dem Arbeitsauftrag aus und kalkulieren den Materialbedarf. Für die technische Ausführung auf der Baustelle vor Ort erstellen sie Unterlagen, z. B. Stücklisten, Prüf- und Steuerpläne sowie technische Dokumentationen und achten auf die Einhaltung aller technischen Vorschriften und Normen (z. B. umwelttechnische Vorschriften, Energieeffizienz). Ergeben sich während der Bauausführung Änderungswünsche oder -notwendigkeiten, führen sie Neuberechnungen und Planänderungen durch. Manchmal wirken sie auch bei den Installationsarbeiten vor Ort auf der Baustelle mit.

  • Womit man arbeitet

    Konstrukteur*innen im Schwerpunkt Installations- und Gebäudetechnik arbeiten hauptsächlich an Computern, aber auch mit Notebooks, Tablets und anderen mobilen Geräten mit speziellen Konstruktions- und Zeichenprogrammen (CAD). Auf den Baustellen verwenden sie Geräte zur elektronischen Aufnahme von Abmessungen.
    Sie lesen und verwenden technische Unterlagen, Konstruktions- und Installationspläne, Baupläne, Werkskizzen und Zeichnungen sowie Programmieranweisungen und Betriebsanleitungen usw. und führen technische Dokumentationen, Material- und Stücklisten, Arbeitsprotokolle und Wartungsjournale.
    Manchmal hantieren sie mit unterschiedlichen Metallen und Kunststoffen, mit Rohren und Kabeln und verwenden Messgeräte, Werkzeuge und Hilfsmaterialien, wie z. B. Bohrer, Sägen, Schweiß- und Lötgeräte, Schraubenzieher, Klemmen, und Klebstoffe.

  • Wie man arbeitet

    Konstrukteur*innen mit Schwerpunkt Installations- und Gebäudetechnik arbeiten in Planungsbüros sowie in Büros und Werkstätten des Installationsgewerbes (Sanitär- und Klimatechnik). Sie sind aber auch direkt bei den Kund*innen vor Ort und auf den Baustellen tätig.

    Sie arbeiten im Team mit Berufskolleg*innen, mit Installations- und Gebäudetechniker*innen (Installations- und Gebäudetechnik (Modullehrberuf)), Technischen oder Bautechnischen Zeichner*innen (siehe , Technischer Zeichner / Technische Zeichnerin (Lehrberuf), Bautechnischer Zeichner / Bautechnische Zeichnerin (Lehrberuf)), aber auch mit Bautechniker*innen, Architekt*innen und anderen Fachkräften des Installations- und Baubereiches sowie mit Hilfskräften aus diesem Bereich. Zum Teil haben sie auch Kontakt zu Kundinnen/Kunden und Auftraggeber*innen.

  • Was man macht

    • Begehungen und Besichtigungen vor Ort durchführen
    • technische Daten und Maße aufnehmen
    • Installationsprojekt mit Kundinnen/Kunden bzw. Auftraggeber*innen besprechen
    • Modelle, Werkskizzen und Zeichnungen anfertigen
    • normgerechte Zeichnungen von Bauteilen, Baugruppen und Komponenten anfertigen
    • Installationspläne für Gas-, Wasser-, Heizungs- und Klimaanlagen erstellen
    • technische Berechnungen durchführen
    • Pläne für Installations- und Gebäudetechnikanlagen überprüfen
    • moderne Computertechnologien und Konstruktions- und Zeichensoftware wie z. B. CAD einsetzen
    • Materialbedarf kalkulieren und die erforderlichen Materialien und Werkstoffe auswählen und zusammenstellen
    • Installationsteams (welche für die Umsetzung und Ausführung vor Ort auf der Baustelle zuständig sind) unterweisen
    • Pläne erklären und besprechen
    • Besprechungen mit Kundinnen/Kunden führen
    • technische Unterlagen, Pläne und Betriebsbücher führen
  • Für wen man arbeitet

    • technische Planungsbüros
    • Betriebe des Sanitär- und Heizungsinstallationsgewerbes
    • Bauunternehmen
    • Unternehmen der Wasser- und Gasversorgung
  • Was du mitbringen solltest

    Jeder Beruf erfordert ganz spezielle Sach- und Fachkenntnisse, die in der Ausbildung vermittelt werden. Daneben gibt es auch eine Reihe von Anforderungen, die praktisch in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören: Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und Pünktlichkeit, genaues und sorgfältiges Arbeiten, selbstständiges Arbeiten, Einsatzfreude und Verantwortungsbewusstsein. Auch die Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit) und Lernbereitschaft sind heute kaum noch wegzudenken.

    Welche Fähigkeiten und Eigenschaften in DIESEM Beruf sonst noch erwartet werden, kann von Betrieb zu Betrieb sehr unterschiedlich sein. Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere Anforderungen, die häufig gestellt werden.

     

    Denk daran: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

     

    Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?

    • Auge-Hand-Koordination
    • gutes Sehvermögen (viel Lesen bzw. Arbeiten am Computer)

     

    Sachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

    • Anwendung und Bedienung digitaler Tools
    • gutes Augenmaß
    • handwerkliche Geschicklichkeit
    • mathematisches Verständnis
    • räumliches Vorstellungsvermögen
    • technisches Verständnis

     

    Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

    • Kommunikationsfähigkeit
    • Kundinnen- / Kundenorientierung

     

    Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

    • Aufmerksamkeit
    • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
    • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
    • Geduld
    • Sicherheitsbewusstsein
    • Umweltbewusstsein

     

    Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

    • Kreativität
    • logisch-analytisches Denken / Kombinationsfähigkeit
    • Planungsfähigkeit
    • Problemlösungsfähigkeit
    • systematische Arbeitsweise
  • Was es noch gibt

    Ersatz von Lehrabschlussprüfungen

    Die abgelegte Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf KonstrukteurIn im Schwerpunkt Installations- und Gebäudetechnik ersetzt die Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf

    Verwandte Lehrberufe

    Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf).

    Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

    • ?Bautechnischer Zeichner / Bautechnische Zeichnerin (Lehrberuf), „1. voll“
    • Elektrotechnik – Elektro- und Gebäudetechnik (Modullehrberuf)
    • Entsorgungs- und Recyclingfachmann / Entsorgungs- und Recyclingfachfrau – Abwasser (Lehrberuf), „1. voll“
    • Installations- und Gebäudetechnik (Modullehrberuf), „1., 2. voll“
    • Kälteanlagentechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Metalltechnik (Modullehrberuf), „1. voll“
    • Spengler*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Technischer Zeichner / Technische Zeichnerin (Lehrberuf), „1., 2., 3., 4. voll“

    Alternativen (Auswahl)

    Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

    Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

    • Baukaufmann / Baukauffrau
    • Baumeister*in
    • Bauökologe / Bauökologin
    • Bautechniker*in
    • Bautechnische Assistenz (Lehrberuf)
    • Bautechnischer Zeichner / Bautechnische Zeichnerin (Lehrberuf), „1. voll“
    • Elektrotechnik – Elektro- und Gebäudetechnik (Modullehrberuf)
    • Elektrotechniker*in
    • Energietechniker*in
    • Entsorgungs- und Recyclingfachmann / Entsorgungs- und Recyclingfachfrau – Abwasser (Lehrberuf), „1. voll“
    • Gebäudetechniker*in
    • Haustechniker*in
    • Innenarchitekt*in
    • Innenausbauer*in
    • Installations- und Gebäudetechnik (Modullehrberuf), „1., 2. voll“
    • Instandhaltungstechniker*in
    • Kälteanlagentechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Konstruktionstechniker*in
    • Metalltechnik (Modullehrberuf), „1. voll“
    • Spengler*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Technischer Zeichner / Technische Zeichnerin (Lehrberuf), „1., 2., 3., 4. voll“
    • Ziviltechniker*in
  • Lehre und Matura

    Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

    Und so geht es:

    Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

    Wie funktioniert die Vorbereitung?

    Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

    Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

    Link: Häufig gestellte Fragen!

  • Selbst­ständigkeit

    Selbstständigkeit

    Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:

    a) Freies Gewerbe:

     

    • Erstellung von Reinzeichnungen aufgrund von Planungen Befugter (Zeichenbüro)

    (Info: Die Führung eines Zeichenbüros berechtigt ausschließlich zur Durchführung von Zeichenarbeiten, nicht jedoch von Planungsarbeiten. Die Durchführung von Planungsarbeiten ist durch das reglementierte gebundene Gewerbe „Technisches Büro – Ingenieurbüro (Beratende Ingenieure)“.)

    Informationen zum „Freien Gewerbe“: freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.

    Liste der Freien Gewerbe:

     

    b) Reglementierte Gewerbe/Handwerke:

    • Technisches Büro – Ingenieurbüros (Beratende Ingenieure), BGBl. II Nr. 89/2003 (Novelle BGBl. II Nr. 399/2008)
    • Handwerk der Heizungstechnik, BGBl. Nr. II 56/2003 (Novelle durch Art. 21 BGBl. II Nr. 399/2008),
    • Handwerk der Lüftungstechnik, BGBl. II Nr. 56/2003 (Novelle durch Art. 21 BGBl. II Nr. 399/2008),
    • Handwerk der Kälte- und Klimatechnik, BGB. II Nr. 60/2003 (Novelle durch Art. 23 BGBl. II Nr. 399/2008)

    Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
    Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe

     

    ALLGEMEINE HINWEISE:

    Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
    Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
    • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
    • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

    Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt/Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt/-anwältin, Musiker*in, Schriftsteller*in und andere Künstlerberufe). Für einige freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessensvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. Künstler*in, Schriftsteller*in, Journalist/Journalistin, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten.

    In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

    Weitere Informationen und Kontakte:

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