Konstrukteur*in

Lehrzeit: 4 Jahre

Einstiegsgehalt nach der Lehre: ca. 2.500,- bis 3.190,- €

Lehrberuf

  • Worum es geht

    Vom Industrieroboter bis zur Fußbodenheizung, von der Hebevorrichtung bis zum Spezialwerkzeug – Konstrukteur*innen entwerfen Bau- und Konstruktionspläne für die Herstellung von technischen Geräten, Werkzeugen, Bauteilen und Maschinen und Anlagen, Metallkonstruktionen, für Elektrogeräte, aber auch von Gebäudeinstallationen wie z. B. Elektro-, Heizungs-, Lüftungs-, Gas- und Wasserinstallationen.
    Sie fertigen Skizzen, Pläne und Modelle an und planen und simulieren am Computer (mit CAD- oder CAM -Programmen) den Herstellungsrozess und das finale Produkt. Dabei beachten sie die jeweils gültigen Normen und Standards. Sie wählen die nötigen Materialien aus, kalkulieren den Materialbedarf, legen die Arbeitsschritte und -methoden fest und stellen die Pläne, Listen, Materialbestellungen und Konstruktionsanleitungen den Kolleginnen und Kollegen in der Fertigung bzw. auf der Baustelle zur Verfügung. Fallweise arbeiten sich auch selbst bei der Ausführung mit. Zuletzt überprüfen sie, ob die Konstruktion einwandfrei funktioniert.

    Konstrukteur*innen arbeiten in Planungsbüros und Werkstätten zusammen mit Kolleginnen und Kollegen aus den Bereichen Planung und Entwicklung. Sie haben auch Kontakt zu Kolleginnen und Kollegen aus der Fertigung und Montage sowie zu ihren Auftraggeber*innen.

    Der Lehrberuf Konstrukteur*in ist ein Schwerpunktlehrberuf. Nähere Beschreibung zum Berufsprofil, Ausbildung, Alternativen etc. findest du bei den folgenden Schwerpunkten:

    • Konstrukteur*in – Elektroinstallationstechnik (Lehrberuf)
    • Konstrukteur*in – Installations- und Gebäudetechnik (Lehrberuf)
    • Konstrukteur*in – Maschinenbautechnik (Lehrberuf)
    • Konstrukteur*in – Metallbautechnik (Lehrberuf)
    • Konstrukteur*in – Stahlbautechnik (Lehrberuf)
    • Konstrukteur*in – Werkzeugbautechnik (Lehrberuf)
  • Was du mitbringen solltest

    Jeder Beruf erfordert ganz spezielle Sach- und Fachkenntnisse, die in der Ausbildung vermittelt werden. Daneben gibt es auch eine Reihe von Anforderungen, die praktisch in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören: Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und Pünktlichkeit, genaues und sorgfältiges Arbeiten, selbstständiges Arbeiten, Einsatzfreude und Verantwortungsbewusstsein. Auch die Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit) und Lernbereitschaft sind heute kaum noch wegzudenken.

    Welche Fähigkeiten und Eigenschaften in DIESEM Beruf sonst noch erwartet werden, kann von Betrieb zu Betrieb sehr unterschiedlich sein. Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere Anforderungen, die häufig gestellt werden.

    Denk daran: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

      Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?

    • Auge-Hand-Koordination
    • Fingerfertigkeit
    • gutes Sehvermögen

       

      Sachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

    • Anwendung und Bedienung digitaler Tools
    • Datensicherheit und Datenschutz
    • gestalterische Fähigkeit
    • gutes Augenmaß
    • handwerkliche Geschicklichkeit
    • mathematisches Verständnis
    • räumliches Vorstellungsvermögen
    • technisches Verständnis

       

      Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

    • Aufgeschlossenheit
    • Kommunikationsfähigkeit
    • Kundinnen- / Kundenorientierung

       

      Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

    • Aufmerksamkeit
    • Belastbarkeit / Resilienz
    • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
    • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
    • Geduld
    • Sicherheitsbewusstsein
    • Umweltbewusstsein

       

      Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?

    • gepflegtes Erscheinungsbild

       

      Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

    • Kreativität
    • logisch-analytisches Denken / Kombinationsfähigkeit
    • Planungsfähigkeit
    • Problemlösungsfähigkeit
    • systematische Arbeitsweise
  • Was es noch gibt

    Ersatz von Lehrabschlussprüfungen

    Die Verwandtschaften zu anderen Lehrberufen sind abhängig vom jeweiligen Ausbildungsschwerpunkt. Du findest diese bei den Beschreibungen der Schwerpunkte:

    Verwandte Lehrberufe

    Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf).

    Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

    • ?Elektrotechnik – Elektro- und Gebäudetechnik (Modullehrberuf)

    Alternativen (Auswahl)

    Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

    Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

    • Architekt*in
    • Baukaufmann / Baukauffrau
    • Baumeister*in
    • Bauökologe / Bauökologin
    • Bautechniker*in
    • Bautechnische Assistenz (Lehrberuf)
    • Elektrotechnik – Elektro- und Gebäudetechnik (Modullehrberuf)
    • Elektrotechniker*in
    • Energietechniker*in
    • Fahrzeugbautechniker*in
    • Gebäudetechniker*in
    • Haustechniker*in
    • Industrial-Designer*in
    • Industrietechniker*in
    • Innenarchitekt*in
    • Innenausbauer*in
    • Innovationstechniker*in
    • Instandhaltungstechniker*in
    • Konstruktionstechniker*in
    • Maschinenbautechniker*in
    • Patent Professional (m./w./d.)
    • Produktdesigner*in
    • Produktentwickler*in
    • Technischer Redakteur / Technische Redakteurin
    • Ziviltechniker*in
  • Lehre und Matura

    Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

    Und so geht es:

    Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

    Wie funktioniert die Vorbereitung?

    Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

    Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

    Link: Häufig gestellte Fragen!

  • Selbst­ständigkeit

    Selbstständigkeit

    Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:

    a) Freies Gewerbe:

    • Erstellung von Reinzeichnungen aufgrund von Planungen Befugter (Zeichenbüro)

    (Info: Die Führung eines Zeichenbüros berechtigt ausschließlich zur Durchführung von Zeichenarbeiten, nicht jedoch von Planungsarbeiten. Die Durchführung von Planungsarbeiten ist durch das reglementierte gebundene Gewerbe „Technisches Büro – Ingenieurbüro (Beratende Ingenieure)“.)

    Informationen zum „Freien Gewerbe“: freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.

    Liste der Freien Gewerbe:

    b) reglementierte Gewerbe und Handwerke:

    • Die Möglichkeit einer selbständigen Berufsausübung im Rahmen eines reglementierten Gewerbes sind je nach Ausbildungsschwerpunkt unterschiedlich, vergleiche dazu bitte die Infos zur Selbständigkeit bei den Beschreibungen zu den jeweiligen Schwerpunkten.
    • Konstrukteur*in – Elektroinstallationstechnik (Lehrberuf)
    • Konstrukteur*in – Installations- und Gebäudetechnik (Lehrberuf)
    • Konstrukteur*in – Maschinenbautechnik (Lehrberuf)
    • Konstrukteur*in – Metallbautechnik (Lehrberuf)
    • Konstrukteur*in – Stahlbautechnik (Lehrberuf)
    • Konstrukteur*in – Werkzeugbautechnik (Lehrberuf)

Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe.

ALLGEMEINE HINWEISE:

Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen Sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

Weitere Informationen und Kontakte:

Sieh dir an, was andere
zu diesem Lehrberuf zu sagen haben:

Franz Harrer

Director Mechanical Design

Jürgen Heftberger

Werkzeugbautechniker

Bernhard Voraberger

Abteilungsleiter Technology & Innovation Steelmaking

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