Kosmetiker*in

Lehrzeit: 2 Jahre

Einstiegsgehalt nach der Lehre: ca. 1.390,- €

Lehrberuf

  • Worum es geht

    Kosmetiker*innen führen pflegende, gesundheitsfördernde und dekorative Behandlungen an ihren Kundinnen und Kunden durch. Zur pflegenden Kosmetik gehört die Behandlung der Haut an Gesicht und Dekolleté, Körperteilbehandlungen, Hand- und Nagelpflege sowie das Entfernen von Gesichts- und Körperbehaarung. Zur dekorativen Behandlung gehört das Make-up, z. B. Tages- und Abend-Make-up oder auch Fantasie-Make-up. Kosmetiker*innen verwenden verschiedene Behandlungsgeräte, Präparate und kosmetische Mittel. Sie arbeiten in Kosmetiksalons und Kosmetikfachgeschäften in den Bereichen Behandlung, Beratung und Verkauf und haben engen Kontakt zu ihren Kund*innen.

  • Wo man arbeitet

    „Ich habe mich schon immer für Beauty und Schönheitspflege interessiert und kann diese Leidenschaft nun voll in meinem Beruf ausleben. Als Kosmetikerin und Fußpflegerin kann ich Kunden glücklich machen. Ich freue mich besonders, wenn ich das Lächeln meiner Kunden sehe, wenn sie mit meinen Leistungen zufrieden sind. Das ist die schönste Bestätigung für mich.“
    Melanie Chalupsky, Lehrling bei dm drogerie markt GmbH, ibw Fotowettbewerb 2007

    Kosmetiker*innen pflegen die Haut und Fingernägel ihrer Kund*innen und beraten sie in Schönheits- und Wellnessfragen wie z. B. Behandlungsverfahren, Pflege- und Schminkpräparate, mitunter aber auch über Entspannungs- und Atemübungen. Sie nehmen sich Zeit für eine genaue Untersuchung des Hautbildes und wissen Bescheid über die Wirkstoffe der verwendeten pflanzlichen, tierischen und synthetischen Präparate und Kosmetikartikel.

    Vor jeder Behandlung reinigen Kosmetiker*innen die Haut ihrer Kund*innen und entscheiden über die Art der kosmetischen Behandlung. Sie wenden Dampfbäder an, führen Gesichtsmassagen und Lymphdrainagen durch und tragen Gesichtsmasken oder pflegende Packungen auf. Störende Körperhaare entfernen sie mit Wachsstreifen, Epiliergeräten oder dauerhaft mithilfe von Lasergeräten.

    Bei einer Make-up Behandlung wählen sie typgerechte Schminkfarben, Gesichtspuder, Lidschatten und Wimperntusche aus und tragen diese auf. Sie färben Augenbrauen und Wimpern, lackieren Fingernägel und bringen die Augenbrauen durch z. B. Zupfen oder Harzen in Form. Weiters verkaufen sie kosmetische Produkte wie Haut- und Gesichtscremes, Lidschatten, Nagelcremes und Parfümerieartikel. Die Pflege der Füße zählt nicht zum Tätigkeitsbereich von Kosmetiker*innen.

  • Womit man arbeitet

    Kosmetiker*innen hantieren mit Instrumenten und Geräten wie z. B. Kompressen, Laser, elektrischen Schleifbürsten, Nagelscheren, Epiliergeräten, Pinzetten, Applikatoren und Pinseln. Sie verwenden Massageöle, Hautcremes, Kräuterpackungen, Lidschatten, Lippenstifte, Nagellacke, Wimperntuschen, Schminkfarben und Gesichtspuder etc. Um die zu behandelnden Stellen gut sehen zu können, arbeiten sie auch mit sogenannten Leuchtlupen.

    Hygiene spielt in der Kosmetik eine große Rolle. Mehrweginstrumente (Werkzeuge, die mehrfach verwendet werden) müssen daher nach jeder „Behandlung“ desinfiziert werden. In Kosmetiksalons behandeln sie ihre Kundinnen und Kunden auf speziellen Kosmetikliegen oder -stühlen.

  • Wie man arbeitet

    Kosmetiker*innen arbeiten in kleinen Kosmetiksalons ebenso wie in größeren Schönheitssalons, Wellnesseinrichtungen, Thermen, Kurbädern usw. Manchmal sind sie auch mobil tätig und besuchen ihre Kund*innen zu Hause oder auch in Alten- und Pflegeheimen. Sie arbeiten vorwiegend eigenständig. In größeren Instituten/Studios arbeiten sie im Team mit Fachkräften der Schönheits- und Körperpflege, siehe z. B. Masseur*in (Lehrberuf), Friseur*in (Stylist*in) (Lehrberuf), Fußpfleger*in (Lehrberuf).

    Kosmetiker*innen haben direkten Kontakt mit ihren Kundinnen und Kunden, aber auch zu Produktvertreter*innen, Fachberater*innen und Lieferant*innen.

    WICHTIG: Kosmetiker*innen führen nur Behandlungen an gesunder Haut durch, in Grenzbereichen (z. B. Aknebehandlungen) arbeiten sie auf Anweisung von Hautärzten und -ärztinnen (siehe Arzt / Ärztin).

  • Was man macht

    pflegende Kosmetik:

    • die Haut mit Reinigungspräparaten reinigen, Hautdiagnose (Hauttyp, Hautzustand) erstellen
    • Dekolleté, Nacken, Schultern, Gesicht, Hals und Hände massieren, um die Muskeln zu lockern und die Durchblutung zu fördern
    • Peelings durchführen, Hautunreinheiten entfernen und Packungen und Masken auftragen/auflegen
    • Körperhaare (z. B. Bein- und Achselhaare) durch Auftragen von Kalt- oder Warmharz oder mittels Laser entfernen
    • Spezialpackungen auf Gesicht, Hals und Hände auftragen und eincremen

    dekorative Kosmetik:

    • im Gesicht, am Hals und teilweise auch am Dekolleté Make-up auftragen
    • Augenbrauen und Wimpern färben/faconieren
    • den Augenbereich mit Kajalstift, Lidschatten und Wimperntusche schminken, gegebenenfalls künstliche Wimpern aufsetzen
    • Lippenkonturen mit einem Lipliner nachziehen und Lippenstift mit einem Pinsel auftragen
  • Für wen man arbeitet

    • gewerbliche Kosmetiksalons und Kosmetikfachgeschäfte
    • Thermen und Wellnesshotels, Schiffe, in Facharztordinationen wie Dermatologen/Dermatologinnen oder Plastische Chirurgen/Chirurginnen, im Verkauf oder Vertrieb von Kosmetikunternehmen
  • Ausbildungs­inhalte / Was man lernt

    Hinweis: Der Lehrberuf Kosmetiker*in wird häufig gemeinsam mit dem Lehrberuf Fußpfleger*in (Lehrberuf) erlernt und ausgeübt (=Doppellehre).

    Wichtige Ausbildungsinhalte:

    • Kosmetik, Gesichtskosmetik
    • Schminktechniken
    • Grundkenntnisse Anatomie, Somatologie, spezielle Histologie
    • physikalische Schönheitspflege (Elektrizität, Wasser, Licht, Wärme, Kälte)
    • Haut- und Haardiagnose
    • Hand- und Nagelpflege>/li>
    • Typen- und Verkaufsberatung
    • Styling und Make-up
    • Arbeitsgeräte- und Materialienkunde
    • Produkt- und Warenkunde
    • Buchhaltung, Kostenrechnung
    • EDV-Anwendungen
    • Arbeitsvorbereitung
    • Wartung und Reinigung
  • Wie man sich weiterbilden kann

    Kosmetiker*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Im Lehrberuf „Kosmetiker*in“ ist ständige Weiterbildung hinsichtlich neuer Behandlungsverfahren und -techniken und neuer Präparate Voraussetzung für eine erfolgreiche Berufsausübung. Das Berufsförderungsinstitut (BFI) und das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten laufend Kosmetikkurse an.

    Neue Entwicklungen und Weiterbildungsbereiche für Kosmetiker*innen:

    • Styling und Typenberatung
    • Make-up und Schminktechniken
    • Produkt- und Warenkunde

    Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

  • Was du mitbringen solltest

    Jeder Beruf erfordert ganz spezielle Sach- und Fachkenntnisse, die in der Ausbildung vermittelt werden. Daneben gibt es auch eine Reihe von Anforderungen, die praktisch in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören: Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und Pünktlichkeit, genaues und sorgfältiges Arbeiten, selbstständiges Arbeiten, Einsatzfreude und Verantwortungsbewusstsein. Auch die Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit) und Lernbereitschaft sind heute kaum noch wegzudenken.

    Welche Fähigkeiten und Eigenschaften in DIESEM Beruf sonst noch erwartet werden, kann von Betrieb zu Betrieb sehr unterschiedlich sein. Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere Anforderungen, die häufig gestellt werden.

    Denk daran: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

      Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?

    • ausgeprägter Tastsinn
    • Farbsehen
    • Fingerfertigkeit

       

      Sachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

    • Datensicherheit und Datenschutz
    • Gefühl für Farben und Formen
    • gestalterische Fähigkeit
    • gute Deutschkenntnisse
    • gute rhetorische Fähigkeit
    • gutes Augenmaß

       

      Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

    • Argumentationsfähigkeit / Überzeugungsfähigkeit
    • Aufgeschlossenheit
    • Bereitschaft zum Zuhören
    • Einfühlungsvermögen
    • Kommunikationsfähigkeit
    • Kontaktfreude
    • Kundinnen- / Kundenorientierung

       

      Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

    • Aufmerksamkeit
    • Begeisterungsfähigkeit
    • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
    • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
    • Freundlichkeit
    • Geduld
    • Verschwiegenheit / Diskretion

       

      Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?

    • gepflegtes Erscheinungsbild
    • Hygienebewusstsein

       

      Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

    • Kreativität
  • Was es noch gibt

    Verwandte Lehrberufe

    Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf).

    Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

    • Fußpfleger*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Maskenbildner*in (Lehrberuf)
    • Masseur*in (Lehrberuf), „1. voll“

    Alternativen (Auswahl)

    Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

    Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

    • Fotomodell (m./w./d.)
    • Friseur*in (Stylist*in) (Lehrberuf), „1. voll“
    • Fußpfleger*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Mannequin / Dressman
    • Maskenbildner*in
    • Maskenbildner*in (Lehrberuf)
    • Masseur*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Tätowierer*in und Piercer*in
    • Visagist*in
  • Lehre und Matura

    Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

    Und so geht es:

    Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

    Wie funktioniert die Vorbereitung?

    Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

    Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

    Link: Häufig gestellte Fragen!

  • Selbst­ständigkeit

    Selbstständigkeit

    Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:

    a) Reglementiertes Gewerbe:

    • Gewerbe der Kosmetik (Schönheitspflege), BGBl. II Nr. 139/2003 (Novelle mit Artikel 56 BGBl. II Nr. 399/2008), Ausübungsregeln für Fußpflege, Kosmetik und Massage durch Gewerbetreibende BGBl. II Nr. 262/2008

    Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
    Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe

    b) Freies Gewerbe:

    • Farb-, Typ- und Stilberatung betreffend Farben, Bekleidung und Accessoires nach geschmacklichen und optischen Gesichtspunkten
    • Modellieren von Fingernägeln (Nagelstudio)
    • Erzeugung kosmetischer Artikel

    Informationen zum „Freien Gewerbe“: freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.

    Liste der Freien Gewerbe:

    ALLGEMEINE HINWEISE:

    Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
    Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen Sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
    • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
    • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

    In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

    Weitere Informationen und Kontakte:

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