Kupferschmied*in

Lehrzeit: 3 Jahre

Einstiegsgehalt nach der Lehre: ca. 2.130,- bis 2.160,- €

Lehrberuf

  • Worum es geht

    Kupferschmied*innen verarbeiten vor allem Kupfer, mitunter aber auch andere Metalle wie z. B. Stahl, Aluminium, Messing, Bronze, Nickel, Zinn oder Blei. Sie formen daraus Bleche und Platten, belegen Dächer mit Kupfer und stellen Produkte wie z. B. Kessel, Turbinen, Warmwasserbereiter, Rohrleitungen sowie verschiedene Gebrauchs- und Ziergegenstände her. Dabei hantieren sie mit Handwerkzeugen wie Hammer, Amboss, Rohrzangen, Feilen und Blechscheren und bedienen Maschinen und Anlagen wie z. B. Biege- und Abkantpressen, Schneid- und Richtanlagen.

    Kupferschmied*innen arbeiten im Team mit Berufskolleg*innen in Werkstätten von handwerklichen Gewerbebetrieben sowie in Produktionshallen von größeren Industriebetrieben. Sie montieren die erzeugten Produkte bei ihren Kund*innen vor Ort, führen mit ihnen Beratungs- und Verkaufsgespräche durch und erklären die Handhabung der Produkte.

  • Wo man arbeitet

    Kupferschmied*innen decken Dächer mit Kupfer, stellen Kessel, Behälter, Apparate und Rohrleitungen aus Metallen (vor allem aus Kupfer, Aluminium, Eisen und Stahl) sowie verschiedene Gebrauchsgegenstände aus Metalllegierungen her. Darüber hinaus fertigen sie auch Dekor- und Ziergegenstände wie Schalen, Krüge, Vasen, Becher usw. an. Bei ihrer Arbeit kommen handwerkliche Fertigkeiten und Techniken sowie auch moderne computergesteuerte Werkzeugmaschinen zum Einsatz, welche die Kupferschmied*innen programmieren, steuern und bedienen.

    Diverse Apparate, Anlagen und Rohrleitungen montieren Kupferschmied*innen bei den Kund*innen am jeweiligen Einsatzort. Sie verlegen Kabel und Rohrleitungen und verbinden diese mit den Kesseln, Behältern usw. Sie stellen die Anlagen und Apparaturen ein und nehmen sie in Betrieb. Für die Montage der Anlagen einschließlich der zugehörigen Armaturen müssen Kupferschmied*innen über Kenntnisse der Mess- und Regeltechnik verfügen. Sie führen Montage-, Wartungs- und Reparaturarbeiten durch und beraten und informieren ihre Kund*innen. Sie warten und reparieren diese Anlagen indem sie z. B. lecke Schweißstellen abdichten oder rostige Nieten erneuern.

  • Womit man arbeitet

    Kupferschmied*innen be- und verarbeiten vor allem Kupfer, aber teilweise auch andere Metalle wie z. B. Eisen, Stahl, Aluminium, Messing, Bronze, Nickel, Zinn oder Blei und führen Material-, Lager- und Stücklisten sowie Betriebsbücher und lesen technische Unterlagen, Werkskizzen und Entwurfszeichnungen. Zur Herstellung und Bearbeitung der Werkstücke bedienen sie Maschinen und Geräte wie Rohrbiegemaschinen, Biege- und Abkantpressen, Schneid- und Richtanlagen und verwenden Handwerkzeuge wie Hammer, Amboss, Rohrzange, Feile und Blechschere. Generell werden immer mehr computergesteuerte Werkzeugmaschinen eingesetzt, welche die Kupferschmied*innen steuern und bedienen.

  • Wie man arbeitet

    Kupferschmied*innen arbeiten in Werkstätten von Gewerbebetrieben, in Produktionshallen von Industriebetrieben sowie direkt vor Ort bei den Kund*innen bei der Montage. Bei Dacharbeiten sind sie auch in größerer Höhe tätig.
    Sie arbeiten im Team mit Berufskolleg*innen und verschiedenen Fach- und Hilfskräften der Metallverarbeitung, siehe z. B. Metalltechnik (Modullehrberuf) oder Spengler*in (Lehrberuf), auf Baustellen z. B. auch mit Dachdecker*innen (siehe Dachdecker*in (Lehrberuf)) und haben Kontakt zu Kund*innen und Lieferant*innen.

  • Was man macht

    • Werkskizzen und Werkzeichnungen anfertigen
    • Materialien, Bleche, Metallplatten usw. auswählen und bereitstellen
    • Maße mit Schiebelehre, Reißnadel und Maßband auf das ausgewählte Blechstück übertragen
    • Teile mit Blechscheren oder automatischen Schlagscheren zuschneiden, Blechteile mit Einrollmaschinen zurechtbiegen
    • eingerollte Blechteile verschweißen, Schweißnähte mit Schlichthämmer verhämmern
    • zusammengeschweißte Teile erhitzen, eingerollte Ränder herausarbeiten
    • Metallteile durch Hämmern, Biegen, Pressen usw. formen
    • Böden (z. B. Kesselböden) einschweißen, Schweißnaht glätten und verhämmern
    • ausgekühlten Werkstücke in ein Bad mit verdünnter Schwefelsäure eintauchen (zur Glättung der Oberfläche)
    • fertige Werkstücke reinigen, trocknen und polieren, sachgerecht verpacken und lagern
    • Schweißstellen erneuern, Oberflächen erneuern
    • Bauteile montieren und erneuern (z. B. bei Kupferdächern, Apparaturen …)
  • Für wen man arbeitet

    • Klein- und Mittelbetriebe des Metallgewerbes
    • Betriebe der metallverarbeitenden Industrie
  • Ausbildungs­inhalte / Was man lernt

    Wichtige Ausbildungsinhalte:

    • Schmieden, Kupferschmieden
    • Arbeitsvorbereitung
    • Schweiß- und Schmiedetechniken
    • Oberflächenbehandlungstechniken
    • Maschinen-, Anlagen- und Gerätekunde
    • Werkstoff- und Materialienkunde
    • CAD (Computer Aided Design)
    • CAM (Computer Aided Manufactoring)
    • Qualitätsmanagement
    • technische Dokumentation
  • Wie man sich weiterbilden kann

    Für Kupferschmied*innen bedeutet Weiterbildung, berufliches Wissen und Können vor allem in Bezug auf technische Neuerungen laufend zu aktualisieren und zu ergänzen. Weiterbildung und der Erwerb von Zusatzkenntnissen ist in folgenden Bereichen von Bedeutung:

    • Computergesteuerte Werkzeugmaschinen
    • Schweißtechnik
    • Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle, Material- und Werkstoffprüfung
    • Gestaltung und Formgebung (Produktdesign)

    Möglichkeiten zur Weiterbildung bieten Kurse des Berufsförderungsinstitutes (bfi) und des Wirtschaftsförderungsinstitutes (WIFI), z. B. CNC-Maschinen, Schweißkurse, Fachkurs für Kupferschmiede/Innen.

    Schweißkurse können auch in der Schweißtechnischen Zentralanstalt (SZA) in Wien besucht werden. Auch die Lehrwerkstätten „Jugend am Werk“ bieten Schweißtechnik- und CNC-Kurse an.

    Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

  • Was du mitbringen solltest

    Jeder Beruf erfordert ganz spezielle Sach- und Fachkenntnisse, die in der Ausbildung vermittelt werden. Daneben gibt es auch eine Reihe von Anforderungen, die praktisch in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören: Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und Pünktlichkeit, genaues und sorgfältiges Arbeiten, selbstständiges Arbeiten, Einsatzfreude und Verantwortungsbewusstsein. Auch die Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit) und Lernbereitschaft sind heute kaum noch wegzudenken.

    Welche Fähigkeiten und Eigenschaften in DIESEM Beruf sonst noch erwartet werden, kann von Betrieb zu Betrieb sehr unterschiedlich sein. Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere Anforderungen, die häufig gestellt werden.

    Denk daran: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

      Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?

    • Auge-Hand-Koordination
    • Fingerfertigkeit
    • gute körperliche Verfassung
    • Lärmunempfindlichkeit

       

      Sachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

    • gestalterische Fähigkeit
    • gutes Augenmaß
    • handwerkliche Geschicklichkeit
    • räumliches Vorstellungsvermögen
    • technisches Verständnis

       

      Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

    • Aufgeschlossenheit
    • Kommunikationsfähigkeit
    • Kundinnen- / Kundenorientierung

       

      Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

    • Aufmerksamkeit
    • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
    • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
    • Geduld
    • Umweltbewusstsein

       

      Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?

    • Mobilität (wechselnde Arbeitsorte)

       

      Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

    • Kreativität
  • Was es noch gibt

    Verwandte Lehrberufe

    Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf).

    Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

      Alternativen (Auswahl)

      Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

      Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

      • Lehre und Matura

        Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

        Und so geht es:

        Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

        Wie funktioniert die Vorbereitung?

        Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

        Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

        Link: Häufig gestellte Fragen!

      • Selbst­ständigkeit

        Selbstständigkeit

        Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:

        a) Reglementierte Gewerbe/Handwerke:

        • Handwerk der Spengler und Kupferschmiede, BGBl. II Nr. 84/2003 (Novelle mit Art. 39, BGBl. II Nr. 399/2008)
        • Gewerbe der Gas- und Sanitärtechnik, BGBl. II Nr. 50/2003 (Novelle mit Art. 16, BGBl. II Nr. 399/2008)
        • Handwerk der Heizungs- und Lüftungstechnik, BGBl. II Nr. 56/2003 (Novelle mit Art. 21, BGBl. II Nr. 399/2008)

        Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
        Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe

        ALLGEMEINE HINWEISE:

        Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
        Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

        • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
        • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
        • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

        Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt/Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt/-anwältin, Musiker*in, Schriftsteller*in und andere Künstlerberufe). Für einige freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessensvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. Künstler*in, Schriftsteller*in, Journalist/Journalistin, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten.

        In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

        Weitere Informationen und Kontakte:

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