Land- und Baumaschinentechnik – Landmaschinen

Lehrzeit: 3 1/2 Jahre

Einstiegsgehalt nach der Lehre: ca. 2.130,- bis 2.400,- €

Lehrberuf

  • Worum es geht

    Land- und Baumaschinentechniker*innen im Schwerpunkt Landmaschinen warten und reparieren landwirtschaftliche Fahrzeuge, Geräte, Maschinen und Anlagen wie Traktoren, Mähdrescher, Säh- und Pflanzmaschinen, Fütterungs- und Reinigungsmaschinen oder Melkanlagen. Sie stellen Störungen und Schäden an den Maschinen fest, bauen schadhafte Teile aus, reparieren sie oder ersetzen sie durch neue Teile. Dafür verwenden sie computergesteuerte Werkzeugmaschinen wie auch gewöhnliche Handwerkzeuge (Hämmer, Schraubenzieher, Feilen etc.) und elektronische Diagnosegeräte. Land- und Baumaschinentechniker*innen im Schwerpunkt Landmaschinen arbeiten vorwiegend in kleinen und mittleren Landmaschinenreparaturbetrieben und in landwirtschaftlichen Genossenschaften, gemeinsam mit Berufskolleg*innen und landwirtschaftlichen Fach- und Hilfskräften. Einen Teil ihrer Arbeiten verrichten sie bei den Kund*innen im Außendienst.

  • Wo man arbeitet

    „Wir haben einen landwirtschaftlichen Betrieb zuhause, und als Kind habe ich schon immer sehr viel bei den Traktoren herum gewerkt und das hat mich immer interessiert, darum habe ich dann den Beruf Landmaschinentechniker gewählt.“
    Franz Felberbauer, Lehrling, in einem Interview aus: AMS your job, 2005.

    Land- und Baumaschinentechniker*innen im Schwerpunkt Landmaschinen sind mit Wartungs- und Reparaturarbeiten an allen Arten von Fahrzeugen, Maschinen und Anlagen befasst, die in der Land-, Forst- und Gartenwirtschaft zum Einsatz kommen, z. B. Traktoren, Pflüge, Streuer, Sämaschinen, Pflanzgeräte, Erntemaschinen, Mähgeräte, Ladewagen, Stall-, Silo-, Futter- und Reinigungsanlagen, Lager- und Transporteinrichtungen. Im Rahmen von Wartungs- und Reparaturarbeiten kontrollieren Landmaschinentechniker*innen die landwirtschaftlichen Fahrzeuge und Maschinen mit verschiedenen Testgeräten. Sie überprüfen die Funktionstüchtigkeit von Motoren, Elektronik und Hydraulik sowie der Licht- und Bremsanlagen unter Einsatz von modernen Testgeräten wie Motorprüfstand, Abgastester oder Batterietestgerät.

    Elektronische Störungen suchen sie mit entsprechenden Messgeräten. Sie stellen Fehler und Mängel fest, reparieren fehlerhafte Bauelemente oder ersetzen schadhafte Bestandteile durch neue. Sie zerlegen die Bauelemente, reinigen sie und führen an ihnen Fehlermessungen durch. Bei der Reparatur fehlerhafter Bauelemente oder bei Karosseriearbeiten kommen verschiedene Metallbearbeitungstechniken (z. B. Bohren, Feilen, Schleifen, Schweißen, Sägen, Fräsen) zum Einsatz. Nach der Reparatur führen sie abschließend Funktionskontrollen durch. Sie nehmen elektrische, pneumatische, hydraulische und kälteanlagentechnische Nachjustierungen und Umstellungen z. B. an Elektromotoren, Spannungserzeugern, Hydraulikpumpen, Ventilen und Zylindern vor und erfassen technische Daten und dokumentieren diese in Betriebsbüchern und Wartungsprotokollen. Eine immer größere Bedeutung bekommen Wartungs-, Prüf-, Montage- und Umbauarbeiten an elektronischen Bauteilen und Komponenten wie z. b. Onboard-Systemen, Motormanagementsystemen, Bus- und ISO-Bussystemen, Sicherheits-, Komfort- und Kommunikationselektronik sowie Navigationsgeräten.

    Ein wichtiger Aufgabenbereich ist die Betreuung von automatischen Anlagen in landwirtschaftlichen Wirtschaftsgebäuden, z. B. Fütterungs- und Entmistungsanlagen, Förderbänder, Hebevorrichtungen oder Abfüllanlagen, an denen die Landmaschinentechniker*innen in regelmäßigen Abständen Service-, Ein- und Umstellarbeiten durchführen. Auch dabei kommen elektronische Messgeräte zur Fehlerdiagnose zum Einsatz.

    Außerdem schulen Land- und Baumaschinentechniker*innen ihre Kunden und Kundinnen auf die richtige Handhabung der Maschinen, Geräte und Fahrzeuge, erklären Besonderheiten und informieren über die erforderlichen Wartungsintervalle.

  • Womit man arbeitet

    Land- und Baumaschinentechniker*innen im Schwerpunkt Landmaschinen verwenden für ihre Arbeit Handwerkzeuge und Geräte wie z. B. Schraubenschlüssel, Schraubenzieher, Zangen, Feilen, Schweiß- und Lötgeräte, Gewindeschneider, Bohrer ebenso wie diverse elektronische Mess- und Prüfgeräte. Die moderne Modulbauweise ermöglicht den Ersatz ganzer Bauteile, sodass Reparaturen an einzelnen Bauelementen immer seltener werden. Zudem ersetzt der Einsatz von computergesteuerten Werkzeugmaschinen die händische Herstellung von Bauelementen. Weiters lesen und verwenden sie technische Unterlagen, Bau- und Montagepläne, Betriebsanleitungen, Werkskizzen und dergleichen und führen technische Dokumentationen, Arbeitsprotokolle, Stück- und Inventarlisten und Wartungsjournale.

    Bei ihrer Arbeit tragen sie entsprechende Schutzkleidung.

  • Wie man arbeitet

    Land- und Baumaschinentechniker*innen im Schwerpunkt Landmaschinen arbeiten in Reparaturwerkstätten von kleineren und mittleren Gewerbebetrieben und Lagerhausgenossenschaften, aber auch in Industriebetrieben im Bereich der Herstellung und Montage von land- und forstwirtschaftlichen Maschinen und Anlagen. Sie arbeiten im Team mit Berufskolleginnen und mit verschiedenen Fachkräften der Fahrzeugtechnik zusammen, siehe z. B. Kraftfahrzeugtechnik (Modullehrberuf), Karosseriebautechnik (Lehrberuf) und haben Kontakt zu ihren Kund*innen, z. B. zu Landwirt*innen oder zu Forstwirt*innen. Häufig führen sie die Reparatur- und Servicearbeiten direkt bei ihren Kund*innen vor Ort durch.

  • Was man macht

    • Wartungs- und Reparaturarbeiten an land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen und Maschinen (z. B. Traktoren, Mähdrescher, Pflug- und Sämaschinen) durchführen
    • Störungen, Mängel und Fehler an Motoren, Brems- und Lichtanlagen, an elektronischen und pneumatischen Bauteilen suchen und erkennen
    • Funktionskontrollen an Motoren, Licht- oder Bremsanlagen mit verschiedenen Testgeräten (z. B. Achsmessgerät, Voltmeter, Profiltiefenmesswerkzeug, Abgastester, Scheinwerfereinstellgerät, Batterietestgerät) durchführen
    • Servicearbeiten an automatischen Anlagen wie Fütterungs-, Förder- oder Melkanlagen durchführen
    • Sonderbauteile durch Drehen, Fräsen, Schweißen, Gewindeschneiden bearbeiten
    • Zubehörteile einbauen
    • Ein- und Nachstellarbeiten an mechanischen, pneumatischen, hydraulischen und elektronischen Fahrzeug- und Maschinenteilen durchführen
    • mit kraftfahrzeugtechnischen Werkzeugen (z. B. Schraubenzieher, Schraubenschlüssel, Zangen, Bohrer, Feilen, Gewindeschneider) hantieren
    • hydraulische Pressen, Metallschneidegeräte, Schweißgeräte verwenden
    • mit Schraubstock, Wagenheber, Hebekran hantieren
    • technische Unterlagen, Dokumentationen und Betriebsbücher (Arbeitsprotokolle, Wartungsjournale etc.) führen
  • Für wen man arbeitet

    • kleine und mittlere Landmaschinenreparatur und -wartungsbetriebe
    • Betriebe des Landmaschinenhandels
    • Lagerhausgenossenschaften mit Landmaschinenhandel und angeschlossenen Reparaturwerkstätten
    • industrielle Mittel- und Großbetriebe des landwirtschaftlichen Maschinen- und Anlagenbaus
  • Ausbildungs­inhalte / Was man lernt

    Wichtige Ausbildungsinhalte:

    • Fahrzeugtechnik
    • Land- und Baumaschinentechnik
    • Spezialisierung: Landmaschinentechnik
    • Antriebstechnik
    • KFZ-Technik, Elektronik
    • Technische Physik
    • Hydraulik, Pneumatik
    • Sensortechnik
    • Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik
    • Wartung und Reparatur
    • Qualitätssicherung
    • Fachenglisch
    • technische Dokumentation
  • Wie man sich weiterbilden kann

    Für Land- und Baumaschinentechniker*innen bedeutet Weiterbildung, berufliches Wissen und Können vor allem in Bezug auf technische Neuerungen laufend zu aktualisieren und zu ergänzen:

    Entwicklungs- und Weiterbildungsbereiche für Land- und Baumaschinentechniker*innen:

    • technische Entwicklungen und Innovationen im Bereich der Landmaschinentechnik
    • Steuer- und Regelungstechnik, Sensortechnik
    • Hydraulik, Pneumatik
    • Elektrotechnik, Elektronik
    • Sicherheits-, Komfort- und Kommunikationselektronik, Navigationselektronik

    Das Berufsförderungsinstitut (bfi), das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) und zahlreiche private Weiterbildungsinstitutionen bieten verschiedene Kurse in den genannten Bereichen an.

    Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

  • Was du mitbringen solltest

    Jeder Beruf erfordert ganz spezielle Sach- und Fachkenntnisse, die in der Ausbildung vermittelt werden. Daneben gibt es auch eine Reihe von Anforderungen, die praktisch in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören: Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und Pünktlichkeit, genaues und sorgfältiges Arbeiten, selbstständiges Arbeiten, Einsatzfreude und Verantwortungsbewusstsein. Auch die Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit) und Lernbereitschaft sind heute kaum noch wegzudenken.

    Welche Fähigkeiten und Eigenschaften in DIESEM Beruf sonst noch erwartet werden, kann von Betrieb zu Betrieb sehr unterschiedlich sein. Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere Anforderungen, die häufig gestellt werden.

    Denk daran: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

      Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?

    • Auge-Hand-Koordination
    • Fingerfertigkeit
    • gute körperliche Verfassung

       

      Sachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

    • gute Beobachtungsgabe
    • gutes Augenmaß
    • handwerkliche Geschicklichkeit
    • räumliches Vorstellungsvermögen
    • technisches Verständnis

       

      Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

    • Kommunikationsfähigkeit
    • Kundinnen- / Kundenorientierung

       

      Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

    • Aufmerksamkeit
    • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
    • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
    • Freundlichkeit
    • Geduld
    • Sicherheitsbewusstsein
    • Umweltbewusstsein

       

      Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?

    • Mobilität (wechselnde Arbeitsorte)

       

      Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

    • Problemlösungsfähigkeit
    • systematische Arbeitsweise
  • Was es noch gibt

    Verwandte Lehrberufe

    Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf).

    Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

    • Berufskraftfahrer*in – Personenbeförderung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Fahrradmechatronik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Karosseriebautechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Konstrukteur*in – Maschinenbautechnik (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Konstrukteur*in – Metallbautechnik (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Konstrukteur*in – Stahlbautechnik (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Konstrukteur*in – Werkzeugbautechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Kraftfahrzeugtechnik (Modullehrberuf), „1., 2. voll“
    • Luftfahrzeugtechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Metallbearbeitung (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Metalltechnik (Modullehrberuf), „1., 2. voll“
    • Tiefbauspezialist*in – Baumaschinenbetrieb (Lehrberuf), „1. voll“
    • Wagner*in (Lehrberuf), „1. voll“

    Alternativen (Auswahl)

    Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

    Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

    • Berufskraftfahrer*in – Personenbeförderung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Fahrradmechatronik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Karosseriebautechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Konstrukteur*in – Maschinenbautechnik (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Konstrukteur*in – Metallbautechnik (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Konstrukteur*in – Stahlbautechnik (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Konstrukteur*in – Werkzeugbautechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Kraftfahrzeugtechnik (Modullehrberuf), „1., 2. voll“
    • Luftfahrzeugtechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Metallbearbeitung (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Metalltechnik (Modullehrberuf), „1., 2. voll“
    • Tiefbauspezialist*in – Baumaschinenbetrieb (Lehrberuf), „1. voll“
    • Wagner*in (Lehrberuf), „1. voll“
  • Lehre und Matura

    Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

    Und so geht es:

    Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

    Wie funktioniert die Vorbereitung?

    Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

    Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

    Link: Häufig gestellte Fragen!

  • Selbst­ständigkeit

    Selbstständigkeit

    Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:

    a) Reglementierte Gewerbe/Handwerke:

    • Handwerk der Landmaschinentechnik, Metalltechnik für Land- und Baumaschinen, BGBl. II Nr. 79/2003 (Novelle mit Art. 37, BGBl. II Nr. 399/2008),
    • Handwerk der Schmiede, Metalltechnik für Schmiede und Fahrzeugbau, BGBl. II Nr. 79/2003 (Novelle mit Art. 37, BGBl. II Nr. 399/2008),
    • Handwerk der Schlosser, Metalltechnik für Metall- und Maschinenbau, BGBl. II Nr. 79/2003 (Novelle mit Art. 37, BGBl. II Nr. 399/2008),
    • Handwerk der Karosseriebauer einschließlich Karosseriespengler und Karosserielackierer, BGBl. II Nr. 64/2003 (Novelle mit Art. 27, BGBl. II Nr. 399/2008),
    • Handwerk der Kraftfahrzeugtechnik, BGBl. II Nr. 64/2003 (Novelle mit Art. 27, BGBl. II Nr. 399/2008),

    Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
    Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe

    c) Freies Gewerbe:
    – Wagner

    Informationen zum „Freien Gewerbe“:
    freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirksverwaltungsbehörde). Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.

    Liste der Freien Gewerbe:

    ALLGEMEINE HINWEISE:

    Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat). Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
    • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
    • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

    In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

    Weitere Informationen und Kontakte:

Noch nichts Richtiges gefunden?
Filtere die Lehrberufe nach deinen Vorlieben oder stöbere in den Branchen. Vielleicht sagt dir das mehr zu: