Maler*in und Beschichtungstechniker*in – Funktionsbeschichtungen

Lehrzeit: 3 Jahre

Einstiegsgehalt nach der Lehre: ca. 1.810,- €

Lehrberuf

  • Worum es geht

    Maler*innen und Beschichtungstechniker*innen im Schwerpunkt Funktionsbeschichtungen schützen und verschönern Putz, Stein-, Holz-, Beton-, Metall- und Kunststoffflächen mit Grundier-, Farb- und Lackschichten. Sie besichtigen die Baustelle (Wohnungen, Büros, Außenfassaden von Gebäuden usw.), beraten die Kundinnen und Kunden und berechnen den Materialbedarf. Nachdem sie die Baustelle eingerichtet und eventuell nötige Gerüste und Arbeitsbühnen aufgebaut haben, malen sie die Objekte aus und bringen Zier-, Dekor- und Schmuckelemente an.

    Maler*innen und Beschichtungstechniker*innen verwenden Farben, Polituren, Lasuren, Malereiwerkzeuge (wie z. B. Spritzaggregate, Rollen, Pinsel und Spachteln), chemische Lösungsmittel usw. Sie arbeiten im Team mit Berufskolleginnen und Kollegen in Werkstätten, vor allem aber bei Kundinnen und Kunden vor Ort in Innenräumen und an Außenflächen. Meist sind sie in gewerblichen Klein- und Mittelbetrieben beschäftigt.

  • Wo man arbeitet

    Maler*innen und Beschichtungstechniker*innen im Schwerpunkt Funktionsbeschichtungen tragen Grundier-, Farb- oder Lackschichten auf Putz, Stein-, Holz-, Beton-, Metall- und Kunststoffflächen auf. Diese Flächen werden dadurch verschönert, vor Witterungseinflüssen geschützt oder auch gekennzeichnet (z. B. Beschriftungen). Gelegentlich führen sie auch Tapezierarbeiten durch.
    Die Farben und Lacke sind je nach Verwendungszweck unterschiedlich zusammengesetzt: z. B. Dispersions-, Leim- oder Mineralfarben für Wandbemalungen, Kunstharz-, Nitro-, Acryl- oder Polyesterlacke für Anstriche auf Holz oder Metall, Rostschutzfarben, Imprägnieranstriche für Naturholz, Beschichtungen von Containern oder Schwimmbassins oder geeignete Außenfarben für Fassaden oder auch Denkmäler.

    Maler*innen und Beschichtungstechniker*innen beraten ihre Kundinnen und Kunden und besprechen den Auftrag – die gewünschten Farbtönungen, die Qualität der Farben, Lacke, Tapeten usw. Sie wählen die benötigten Materialien aus und bereiten die entsprechenden Werkzeuge und Maschinen vor. Vor Beginn ihrer Arbeit überprüfen sie die zu bearbeitenden Flächen z. B. auf Schäden wie Feuchtigkeit, Risse oder Unebenheiten des Untergrunds, Rostbildung bei Metallflächen usw. Sie entfernen alte Farbschichten und Anstriche durch Abbeizmittel, Abbrennen oder Abschaben, beseitigen Unebenheiten und Risse mit Spachtel- und Füllmassen oder Armierungen (das sind Rissüberbrückungen aus Glasfasergeweben und Polyesterharzen) und glätten den Untergrund. Danach tragen sie Grundierungen auf, um die Haftung des Anstriches zu verbessern und seine Widerstandsfähigkeit zu erhöhen. Sie stimmen die Malerfarbe durch Beimengung spezieller Abtönpasten auf die mit dem Kunden vereinbarte Nuance ab.

    Maler*innen und Beschichtungstechniker*innen tragen Farben händisch mit Bürsten, Pinseln oder Rollern oder auch mit Spritzaggregaten auf, streichen und lackieren Holz- und Metalloberflächen und bringen auf Wunsch (auch vorgefertigte) Verzierungen und Schmuckelemente an. Zum Zweck der Wärmeisolierung werden auch spezielle Isolierbeschichtungen aufgetragen. Holzoberflächen werden durch Versiegeln, Wachsen, Polieren oder Ölen nachbehandelt. Abschließend räumen sie die Baustelle, reinigen sorgfältig alle Werkzeuge und entsorgen und verwerten etwaige Rest- und Abfallstoffe fachgerecht und umweltschonend.

    Maler*innen und Beschichtungstechniker*innen führen aber auch organisatorische und verwaltende Tätigkeiten durch. Sie erstellen Kostenvoranschläge und besprechen diese mit den Kundinnen/Kunden, führen Arbeitsaufzeichnungen (Arbeitsbücher), kontrollieren die Lagerbestände und bestellen die erforderlichen Materialien nach. Sie stellen Rechnungen und Arbeitsbestätigungen aus und besprechen etwaige Reklamationen mit ihren Kundinnen und Kunden.

    Der Lehrberuf Maler*in und Beschichtungstechniker*in ist mit folgenden weiteren Schwerpunkten eingerichtet:

    • Maler*in und Beschichtungstechniker*in – Historische Maltechnik (Lehrberuf)
    • Maler*in und Beschichtungstechniker*in – Dekormaltechnik (Lehrberuf)
    • Maler*in und Beschichtungstechniker*in – Korrosionsschutz (Lehrberuf)
  • Womit man arbeitet

    Maler*innen und Beschichtungstechniker*innen verwenden bei ihrer Arbeit Spritzaggregate, Bürsten, Rollen, Pinsel und Spachteln, verschiedene Farben und Lacke, chemische Lösungsmittel und spezielle Grundierungen, Entrostungs- und Korrosionsschutzmittel usw. Sie stellen Gerüste, Leitern, Arbeitsbühnen und Aufstiegshilfen auf, tragen Arbeitskleidung und bei bestimmten Arbeiten Mund- und Augenschutz.

    Für organisatorische Tätigkeiten arbeiten sie mit den üblichen Büro- und Kommunikationstechnik (Computer, Telefone, Mobiltelefone, E-Mail, Internet) und führen Aufzeichnungen und Datenbanken über Kundinnen/Kunden und Lieferanten, Arbeitsbücher, Ausmaßlisten, Materiallisten, Lagerkarteien usw. In der Kommunikation mit Kundinnen und Kunden, Auftraggeber*innen oder Lieferant*innen verwenden sie Telefone und Mobiltelefone, E-Mail und mitunter auch Internet- und Videotelefonie (z. B. Skype) und Messengerdienste.

  • Wie man arbeitet

    Maler*innen und Beschichtungstechniker*innen arbeiten in der Arbeitsvorbereitung in Werkstätten von gewerblichen Klein- und Mittelbetrieben, meist aber direkt bei den Kundinnen und Kunden vor Ort auf Baustellen in Innenräumen und an Außenfassaden. Sind sie auf Gerüsten, Arbeitsbühnen und Leitern tätig, müssen sie trittsicher und schwindelfrei sein.

    Maler*innen und Beschichtungstechniker*innen arbeiten eigenständig sowie im Team mit Berufskolleginnen und -kollegen und haben Kontakt zu Fach- und Hilfskräften anderer Gewerke auf der Baustelle (z. B. Maurer*in (Lehrberuf), Tapezierer*in und Dekorateur*in (Lehrberuf), Bodenleger*in (Lehrberuf), Platten- und Fliesenleger*in (Lehrberuf) oder Installations- und Gebäudetechnik (Modullehrberuf)) sowie zu ihren Kundinnen/Kunden und Lieferant*innen.

    Maler*innen und Beschichtungstechniker*innen arbeiten hauptsächlich im Stehen und viel über Kopf auf Leitern und Gerüsten. Bei Arbeiten an Fassaden und anderen Außenbereichen sind sie unterschiedlichen Wetterbedingungen und Temperaturen ausgesetzt.

  • Was man macht

    • Kundinnen/Kunden beraten, Aufträge besprechen
    • Baustelle besichtigen, Material- und Zeitaufwand kalkulieren
    • Kostenvoranschläge erstellen und vorlegen
    • Materialien und Geräte zusammenstellen und zur Baustelle transportieren
    • Baustelle einrichten, Gerüste und Arbeitsbühnen aufbauen, Böden und Einrichtungen etc. abdecken
    • Beschichtungen auf Untergründen entfernen, z. B. Abbeizen, Abbrennen, Abscheren
    • Altanstriche entfernen, Unebenheiten und Risse beseitigen
    • Putzuntergründe vorbereiten (z. B. Schleifen, Entrosten, Neutralisieren, Imprägnieren, Tiefengrundieren) und ausbessern/ausgleichen (z. B. Kitten, Überziehen, Spachteln)
    • Farben mischen und Beschichtungen vorbereiten
    • Farben und Beschichtungen auf unterschiedliche Materialien auftragen, z. B. je nach Untergrund durch Beschneiden, Streichen, Rollen, Spritzen, Verputzen, Verkleben oder Lackieren
    • Beschichtungen zum Zweck der Wärmeisolierung anbringen
    • Oberflächen mit Zier- und Schmuckelementen gestalten, vorgefertigte Zierprofile anbringen
    • Oberflächen nachbearbeiten: z. B. Holzoberflächen versiegeln, wachsen, polieren oder ölen
    • Anschluss- und Dehnverfugungen herstellen
  • Für wen man arbeitet

    • Klein- und Mittelbetriebe des Maler- und Anstreicher*innengewerbes
    • Betriebe des Baugewerbes und Baunebengewerbes
    • auf Fassadenrenovierung oder Denkmalpflege spezialisierte Einrichtungen (Bundesdenkmalamt) und Betriebe
  • Was du mitbringen solltest

    Jeder Beruf erfordert ganz spezielle Sach- und Fachkenntnisse, die in der Ausbildung vermittelt werden. Daneben gibt es auch eine Reihe von Anforderungen, die praktisch in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören: Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und Pünktlichkeit, genaues und sorgfältiges Arbeiten, selbstständiges Arbeiten, Einsatzfreude und Verantwortungsbewusstsein. Auch die Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit) und Lernbereitschaft sind heute kaum noch wegzudenken.

    Welche Fähigkeiten und Eigenschaften in DIESEM Beruf sonst noch erwartet werden, kann von Betrieb zu Betrieb sehr unterschiedlich sein. Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere Anforderungen, die häufig gestellt werden.

    Denk daran: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

      Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?

    • Auge-Hand-Koordination
    • Farbsehen
    • gute körperliche Verfassung
    • Schwindelfreiheit
    • Trittsicherheit
    • Unempfindlichkeit gegenüber chemischen Stoffen
    • Unempfindlichkeit gegenüber Gerüchen

       

      Sachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

    • chemisches Verständnis
    • Gefühl für Farben und Formen
    • gestalterische Fähigkeit
    • gutes Augenmaß
    • handwerkliche Geschicklichkeit
    • räumliches Vorstellungsvermögen
    • Zahlenverständnis und Rechnen

       

      Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

    • Aufgeschlossenheit
    • Kommunikationsfähigkeit
    • Kundinnen- / Kundenorientierung

       

      Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

    • Belastbarkeit / Resilienz
    • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
    • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
    • Sicherheitsbewusstsein
    • Umweltbewusstsein

       

      Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?

    • Mobilität (wechselnde Arbeitsorte)

       

      Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

    • Kreativität
    • Organisationsfähigkeit
    • systematische Arbeitsweise
  • Was es noch gibt

    Verwandte Lehrberufe

    Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf).

    Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

    • Bodenleger*in (Lehrberuf)
    • Einzelhandel – Baustoffhandel (Lehrberuf)
    • Einzelhandel – Einrichtungsberatung (Lehrberuf)
    • Hafner*in (Lehrberuf)
    • Lackiertechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Ofenbau- und Verlegetechnik (Lehrberuf)
    • Stuckateur*in und Trockenausbauer*in (Lehrberuf)
    • Tapezierer*in und Dekorateur*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Tischlerei (Lehrberuf)
    • Vergolder*in und Staffierer*in (Lehrberuf), „1. voll“

    Alternativen (Auswahl)

    Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

    Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

    • Bodenleger*in (Lehrberuf)
    • Bühnenbildner*in
    • Bühnenmaler*in
    • Dekorateur*in
    • Denkmal- und Ensembelschützer*in
    • Einrichtungsberater*in
    • Einzelhandel – Baustoffhandel (Lehrberuf)
    • Einzelhandel – Einrichtungsberatung (Lehrberuf)
    • Hafner*in (Lehrberuf)
    • Innenarchitekt*in
    • Innenausbauer*in
    • Lackiertechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Maler*in (Kunst-)
    • Ofenbau- und Verlegetechnik (Lehrberuf)
    • Requisiteur*in
    • Restaurator*in
    • Stuckateur*in und Trockenausbauer*in (Lehrberuf)
    • Tapezierer*in und Dekorateur*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Tischlerei (Lehrberuf)
    • Vergolder*in und Staffierer*in (Lehrberuf), „1. voll“
  • Lehre und Matura

    Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

    Und so geht es:

    Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

    Wie funktioniert die Vorbereitung?

    Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

    Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

    Link: Häufig gestellte Fragen!

  • Selbst­ständigkeit

    Selbstständigkeit

    Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:

    Reglementierte Gewerbe/Handwerke:

    • Handwerk der Maler und Anstreicher, BGBl. II Nr. 67/2003 (Novelle mit Artikel 30 BGBl. II Nr. 399/2008)

    Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
    Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe

    ALLGEMEINE HINWEISE:

    Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
    Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
    • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
    • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

    In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

    Weitere Informationen und Kontakte:

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