Maler*in und Beschichtungstechniker*in

Lehrzeit: 3 Jahre

Einstiegsgehalt nach der Lehre: ca. 1.810,- €

Lehrberuf

  • Worum es geht

    Maler*innen und Beschichtungstechniker*innen arbeiten, je nach Schwerpunkt, mit verschiedenen Arten von Farben, Lacken, Polituren und Lasuren. Sie gestalten Räume und Fassaden mit künstlerischen Malereien (Dekormaltechnik) oder restaurieren Malereien, Verzierungen und Schriften in und an historischen Gebäuden und Denkmälern (Historische Maltechnik). Sie schützen und verschönern Putz, Stein-, Holz-, Beton-, Metall- und Kunststoffflächen (Funktionsbeschichtungen) oder Freiflächen bzw. Konstruktionen aus Metall oder Beton (Korrosionsschutz). Bevor sie mit ihrer Arbeit beginnen besichtigen sie die Baustelle bzw. die zu bearbeitenden Objekte und Oberflächen, die sie dann mit verschiedenen Werkzeugen, Techniken und Materialien bearbeiten. Je nach Bedarf bauen sie auch Gerüste und Arbeitsbühnen auf.

    Maler*innen und Beschichtungstechniker*innen arbeiten, je nach Schwerpunkt, in Werkstätten, an und in Gebäuden zusammen mit Berufskolleginnen und -kollegen sowie anderen Gewerken auf der Baustelle und haben Kontakt zu ihren Kundinnen und Kunden.

    Der Lehrberuf Maler*in und Beschichtungstechniker*in ist ein Schwerpunktlehrberuf. Nähere Beschreibung zum Berufsprofil, Ausbildung, Alternativen etc. findest du bei den folgenden Schwerpunkten:

    • Maler*in und Beschichtungstechniker*in – Dekormaltechnik (Lehrberuf)
    • Maler*in und Beschichtungstechniker*in – Funktionsbeschichtungen (Lehrberuf)
    • Maler*in und Beschichtungstechniker*in – Historische Maltechnik (Lehrberuf)
    • Maler*in und Beschichtungstechniker*in – Korrosionsschutz (Lehrberuf)
  • Was du mitbringen solltest

    Jeder Beruf erfordert ganz spezielle Sach- und Fachkenntnisse, die in der Ausbildung vermittelt werden. Daneben gibt es auch eine Reihe von Anforderungen, die praktisch in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören: Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und Pünktlichkeit, genaues und sorgfältiges Arbeiten, selbstständiges Arbeiten, Einsatzfreude und Verantwortungsbewusstsein. Auch die Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit) und Lernbereitschaft sind heute kaum noch wegzudenken.

    Welche Fähigkeiten und Eigenschaften in DIESEM Beruf sonst noch erwartet werden, kann von Betrieb zu Betrieb sehr unterschiedlich sein. Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere Anforderungen, die häufig gestellt werden.

     

    Denk daran: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

     

    Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?

    • Auge-Hand-Koordination
    • Farbsehen
    • gute körperliche Verfassung
    • Schwindelfreiheit
    • Trittsicherheit
    • Unempfindlichkeit gegenüber chemischen Stoffen
    • Unempfindlichkeit gegenüber Gerüchen

     

    Sachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

    • Anwendung und Bedienung digitaler Tools
    • chemisches Verständnis
    • Gefühl für Farben und Formen
    • gestalterische Fähigkeit
    • gutes Augenmaß
    • handwerkliche Geschicklichkeit
    • räumliches Vorstellungsvermögen
    • Zahlenverständnis und Rechnen

     

    Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

    • Aufgeschlossenheit
    • Kommunikationsfähigkeit
    • Kundinnen- / Kundenorientierung

     

    Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

    • Belastbarkeit / Resilienz
    • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
    • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
    • Sicherheitsbewusstsein
    • Umweltbewusstsein

     

    Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?

    • Mobilität (wechselnde Arbeitsorte)

     

    Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

    • Kreativität
    • Organisationsfähigkeit
    • systematische Arbeitsweise
  • Was es noch gibt

    Verwandte Lehrberufe

    Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf).

    Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

    • Bodenleger*in (Lehrberuf)
    • Einzelhandel – Baustoffhandel (Lehrberuf)
    • Einzelhandel – Einrichtungsberatung (Lehrberuf)
    • Hafner*in (Lehrberuf)
    • Lackiertechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Ofenbau- und Verlegetechnik (Lehrberuf)
    • Stuckateur*in und Trockenausbauer*in (Lehrberuf)
    • Tapezierer*in und Dekorateur*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Vergolder*in und Staffierer*in (Lehrberuf), „1. voll“

    Alternativen (Auswahl)

    Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

    Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

    • Bodenleger*in (Lehrberuf)
    • Bühnenbildner*in
    • Bühnenmaler*in
    • Dekorateur*in
    • Denkmal- und Ensembelschützer*in
    • Einrichtungsberater*in
    • Einzelhandel – Baustoffhandel (Lehrberuf)
    • Einzelhandel – Einrichtungsberatung (Lehrberuf)
    • Hafner*in (Lehrberuf)
    • Innenarchitekt*in
    • Innenausbauer*in
    • Lackiertechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Maler*in (Kunst-)
    • Ofenbau- und Verlegetechnik (Lehrberuf)
    • Requisiteur*in
    • Restaurator*in
    • Stuckateur*in und Trockenausbauer*in (Lehrberuf)
    • Tapezierer*in und Dekorateur*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Vergolder*in und Staffierer*in (Lehrberuf), „1. voll“
  • Lehre und Matura

    Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

    Und so geht es:

    Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

    Wie funktioniert die Vorbereitung?

    Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

    Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

    Link: Häufig gestellte Fragen!

  • Selbst­ständigkeit

    Selbstständigkeit

    Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:

    Reglementierte Gewerbe/Handwerke:

    • Handwerk der Maler und Anstreicher, BGBl. II Nr. 67/2003 (Novelle mit Artikel 30 BGBl. II Nr. 399/2008)

    Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
    Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe.

    ALLGEMEINE HINWEISE:

    Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
    Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen Sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
    • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
    • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

    In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

    Weitere Informationen und Kontakte:

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