Masseur*in

Lehrzeit: 3 Jahre

Einstiegsgehalt nach der Lehre: ca. 1.660,- €

Lehrberuf

  • Worum es geht

    Masseur*innen führen zur Erhaltung des allgemeinen körperlichen Wohlbefindens und zu sportlichen Zwecken verschiedene Arten von Massagen durch. Sie arbeiten mit bloßen Händen unter Einsatz verschiedener Massagetechniken am Körper ihrer Kundinnen und Kunden. Durch Wärme- und Wasserbehandlungen, Bestrahlungen und Schlammpackungen setzen sie außerdem Maßnahmen zur Hebung der körperlichen Widerstandsfähigkeit und Leistungssteigerung. Sie arbeiten mit verschiedenen medizinischen und therapeutischen Fachkräften wie z. B. Physiotherapeut*innen, Heilmasseur*innen sowie mit Ärztinnen/Ärzten zusammen.

    Hinweis: Gewerbliche Masseurinnen und Masseure dürfen nur Massagen an gesunden Menschen durchführen, nicht zu medizinischen Zwecken oder Heilzwecken. Dazu ist eine Ausbildung bzw. Aufschulung zum*zur Medizinischen Masseur*in bzw. Heilmasseur*in erforderlich.

  • Wo man arbeitet

    Im Berufsfeld Massage muss grundsätzlich zwischen gewerblichen Masseur*innen, medizinischen Masseur*innen (siehe Medizinischer Masseur / Medizinische Masseurin) sowie Heilmasseur*innen (siehe Heilmasseur*in) unterschieden werden. Gewerbliche Masseur*innen dürfen laut Gesetz nur den gesunden Körper zur Prävention, Medizinische Masseur*innen und Heilmasseur*innen hingegen auch den kranken Körper behandeln. Gewerbliche Masseur*innen können sich zu Medizinischen Masseur*innen oder Heilmasseur*innen weiterbilden.

    Im Mittelpunkt der Arbeit von Masseur*innen stehen die zu „behandelnden“ und zu pflegenden Kundinnen/Kunden. Sie erfragen deren Wünsche und Beschwerden und erkundigen sich nach eventuellen ärztlichen Befunden und Vorschreibungen. Sie nehmen Daten auf und tragen diese in Karteikarten und Datenbanken ein. Masseur*innen erstellen zu Beginn der Massage Tast- und Sichtbefunde, sie untersuchen die Haut auf Rötungen und Ekzeme und stellen den Spannungszustand der Muskeln sowie Verhärtungen und Dehnbarkeit des Gewebes durch Tasten fest. Bei Gelenksmassagen prüfen sie den Bewegungsumfang der Gelenke. Mit diesen Untersuchungen legen sie auch Art und Dosierung der Massagetechniken fest.

    Masseur*innen decken die nicht zu massierenden Körperteile mit Tüchern und Decken ab, um einer partiellen Abkühlung vorzubeugen. Anschließend tragen sie Massageöl auf die eigenen Hände und auf die zu massierenden Körperteile auf und behandeln Körperteile wie z. B. Rücken, Schultern, Schenkel mit streichenden, reibenden, knetenden oder klopfenden Handgriffen. Dabei wenden sie klassische Teil- und Ganzkörpermassagen oder spezielle Massagetechniken wie Fußreflex- und Akupunkturmassagen an. Sie bereiten Packungen, Wickel und Kompressen vor und tragen diese auf die betreffenden Körperteile auf. Masseur*innen wenden außerdem Bestrahlungen mit Heißluft, Rotlicht, Blaulicht usw. an. Schließlich helfen sie gegebenenfalls beim Aufstehen und Ankleiden und bereiten Massagebett und -raum für den/die nächste Kunden/Kundin vor.

  • Womit man arbeitet

    Das wichtigste Arbeitsmittel von Masseur*innen sind ihre Hände. Masseur*innen arbeiten an Massagetischen und Liegebetten (auch mobile). Sie verwenden verschiedene wohlriechende, beruhigende oder aktivierende Massageöle, Handtücher und Hilfsgeräte, wie z. B. Heizstrahler und Lampen sowie Gelenks- und Nackenrollen. Sie setzen zur Behandlung verschiedene Heilpackungen und Wickel aus organischen Substanzen wie z. B. Lehm, Moor oder Topfen ein. Masseur*innen führen Kundendatenbanken und Aufzeichnungen über Kundinnen und Kunden und verwenden Unterlagen wie Handbücher und Fachbücher.

    Masseur*innen müssen körperlich belastbar sein, da sie die Massagetätigkeit oft stehend verrichten und ihre Hände stark beansprucht werden.

  • Wie man arbeitet

    Masseur*innen arbeiten in wohltemperierten und gut beheizten Massageräumen. Sie arbeiten überwiegend alleine, zum Teil aber auch zusammen mit Heilmasseur*innen, Medizinischen Masseur*innen (siehe Medizinischer Masseur / Medizinische Masseurin), Wellnesstrainer*innen, Ärzt*innen (siehe Arzt / Ärztin), Bade- und Saunawärter*innen sowie Angehörigen anderer medizinischer Berufe bzw. Wellnessberufe. Außerdem haben sie Kontakt zu Mitarbeiter*innen von Rehabilitations- und Kuranstalten und physiotherapeutischen Instituten (siehe z. B. Physiotherapeut*in) oder zu betrieblichen Auftraggeber*innen.

    Masseur*innen arbeiten zum Teil auch direkt bei ihren Kundinnen und Kunden zu Hause oder im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsvorsorgen in Betrieben. Dazu müssen sie mobil sein und verwenden mobile Massagebetten.

  • Was man macht

    • Kundinnen und Kunden über Massagetechniken, Empfehlungen und Verhaltensmaßnahmen zur Erhaltung des Massageergebnisses beraten
    • Kundinnen und Kunden (insb. älteren und gebrechlichen Personen) gegebenenfalls beim Auskleiden, Hinlegen, Aufstehen und Ankleiden helfen
    • Tast- und Sichtbefunde erstellen, Haut und Muskulatur auf Rötungen, Ekzeme usw. untersuchen
    • den Spannungszustand der Muskeln, Verhärtungen und Dehnbarkeit des Gewebes durch Tasten feststellen
    • Dehnungsvermögen und Bewegungsumfang der Gelenke prüfen
    • verschiedene Massagetechniken: klassische Teil- und Ganzkörpermassagen, Nacken- und Fußreflexzonenmassagen, Segmentmassagen, Akupunkt Meridian Massagen, Bindegewebsmassagen, Sportmassagen usw.
    • Bäder, Packungen und Wickel anwenden
    • Kältepackungen anwenden, Eiskompressen anlegen
    • Licht- und Thermoanwendungen durchführen (z. B. Heißlicht, Lichtkasten, Rotlicht, Blaulicht, Laser)
    • gegebenenfalls beim Aufstehen und Ankleiden helfen
    • Massagebett für die nächste Massage vorbereiten (desinfizieren, Handtuch wechseln etc.)
    • Geräte, Instrumente, Apparate und Arbeitsbehelfe regelmäßig reinigen, desinfizieren und instandhalten
    • Verwaltungsarbeiten und Zahlungsverkehr durchführen
  • Für wen man arbeitet

    • (selbstständige) Kleinbetriebe des Masseur*innengewerbes
    • Kuranstalten, Rehabilitationszentren
    • Physiotherapeutische Institute, Facharztpraxen
    • Fremdenverkehrsbetriebe (Bäder, Sauna, Sport- und Freizeitzentren, Wellness-Hotels)
  • Ausbildungs­inhalte / Was man lernt

    HINWEIS: Die Ausbildung im Lehrberuf „Masseur*in“ kann erst nach Vollendung des 17. Lebensjahres begonnen werden, da „Masseurarbeiten am menschlichen Körper“ für Jugendliche erst ab dem vollendeten 17. Lebensjahr erlaubt sind (siehe Verordnung „Beschäftigungsverbote und -beschränkungen für Jugendliche“, BGBl. II Nr.436/1999, §7 Ziffer 20).

    Allerdings erlaubt die aktuelle Regelung einen Beginn des Lehrberufs bereits mit dem vollendeten 16. Lebensjahr, wenn im Lehrvertrag festgelegt wird, dass die Vermittlung der Berufsbildposition „Ganzkörpermassagen“ erst nach Vollendung des 17. Lebensjahrs erfolgt. Davor sind nur Teilkörpermassagen (z. B. Nacken- und Fußreflexzonenmassagen) erlaubt.

    Die Ausbildung zum/zur Masseur*in kann – zusätzlich zur Lehrausbildung – auch über Lehrgänge von Aus- und Weiterbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI und diverse andere Institute) absolviert werden. Wer den Beruf als gewerblicher Masseur / gewerbliche Masseurin selbstständig ausüben will, muss eine Befähigungsprüfung über alle sechs klassischen Massagetechniken ablegen.

    Für Gewerbliche Masseur*innen besteht die Möglichkeit einer verkürzten Ausbildung zum/zur Medizinischer Masseur / Medizinische Masseurin und in der Folge zur Heilmasseur*in.

    Wichtige Ausbildungsinhalte:

    • klassische Massage
    • manuelle Lymphdrainage
    • Fußreflexzonenmassage
    • Segmentmassage oder Tiefenmassage
    • Bindegewebsmassage
    • Akupunkturmassage
    • Elektro- und Ultraschallanwendungen
    • Hydro-Thermo und Balneoanwendungen

    Weitere Ausbildungsinhalte sind:

    • Handhabung, Instandhaltung der zu verwendenden Geräte, Arbeits- und Hilfsmaterialien
    • Kenntnisse der Kräuter, Massagemittel, Präparate und Wirkstoffe
    • Somatologie, Anatomie, spezielle Dermatologie und Histologie, Physiologie sowie allgemeine Körper- und Arbeitshygiene
    • Unfallverhütung und Erste Hilfe
    • Vorbereiten und Anwenden von Packungen, Wickeln, Kompressen und Bädern
    • Atemübungen, Bewegungsübungen und Gymnastik sowie Grundkenntnisse Ernährung
  • Wie man sich weiterbilden kann

    Das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) und das Berufsförderungsinstitut (BFI) bieten Kurse in speziellen Massagetechniken an. Weiterbildungsveranstaltungen werden u. a. angeboten von der Vereinigung Österreichischer Sportmasseure und dem Österreichischen Bundesverband der Medizinischen Masseure und Heilmasseure.

    Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

  • Was du mitbringen solltest

    Jeder Beruf erfordert ganz spezielle Sach- und Fachkenntnisse, die in der Ausbildung vermittelt werden. Daneben gibt es auch eine Reihe von Anforderungen, die praktisch in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören: Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und Pünktlichkeit, genaues und sorgfältiges Arbeiten, selbstständiges Arbeiten, Einsatzfreude und Verantwortungsbewusstsein. Auch die Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit) und Lernbereitschaft sind heute kaum noch wegzudenken.

    Welche Fähigkeiten und Eigenschaften in DIESEM Beruf sonst noch erwartet werden, kann von Betrieb zu Betrieb sehr unterschiedlich sein. Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere Anforderungen, die häufig gestellt werden.

    Denk daran: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

      Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?

    • ausgeprägter Tastsinn
    • Beweglichkeit
    • Fingerfertigkeit
    • gute körperliche Verfassung
    • Kraft
    • Unempfindlichkeit gegenüber Gerüchen

       

      Sachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

    • Datensicherheit und Datenschutz
    • gute Beobachtungsgabe
    • medizinisches Verständnis

       

      Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

    • Bereitschaft zum Zuhören
    • Einfühlungsvermögen
    • Hilfsbereitschaft
    • Kommunikationsfähigkeit
    • Kontaktfreude
    • Kundinnen- / Kundenorientierung
    • Motivationsfähigkeit

       

      Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

    • Aufmerksamkeit
    • Ausdauer / Durchhaltevermögen
    • Belastbarkeit / Resilienz
    • Bewegungsfreudigkeit
    • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
    • Freundlichkeit
    • Gesundheitsbewusstsein
    • Verschwiegenheit / Diskretion

       

      Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?

    • gepflegtes Erscheinungsbild
    • Hygienebewusstsein
    • Infektionsfreiheit

       

      Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

    • Organisationsfähigkeit
  • Was es noch gibt

    Verwandte Lehrberufe

    Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf).

    Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

    • Fußpfleger*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Kosmetiker*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Medizinproduktekaufmann / Medizinproduktekauffrau (Lehrberuf)

    Alternativen (Auswahl)

    Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

    Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

    • Ergotherapiegehilfe / Ergotherapiegehilfin
    • Fitnessbetreuung (Lehrberuf)
    • Fußpfleger*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Gesundheitsmanager*in
    • Gesundheitstrainer*in
    • Heilmasseur*in
    • Kosmetiker*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Medizinischer Masseur / Medizinische Masseurin
    • Medizinproduktekaufmann / Medizinproduktekauffrau (Lehrberuf)
    • Physiotherapeut*in
    • Sporttherapeut*in
    • Wellnesstrainer*in

    Spezialisierungsmöglichkeiten (Auswahl):

    • Reiki-Praktiker*in
    • Shiatsu-Praktiker*in
  • Lehre und Matura

    Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

    Und so geht es:

    Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

    Wie funktioniert die Vorbereitung?

    Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

    Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

    Link: Häufig gestellte Fragen!

  • Selbst­ständigkeit

    Selbstständigkeit

    Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:

    a) reglementierter Gewerbe und Handwerke möglich:

    • Massage, BGBl. II Nr. 68/2003 (Novelle BGBl. II Nr. 135/2009; Ausübungsregeln gemäß BGBl. II Nr. 308/2013).

    Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
    Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe

    b) Freies Gewerbe:

    • Hilfestellung zur Erreichung einer körperlichen bzw. energetischen Ausgewogenheit

    Informationen zum „Freien Gewerbe“: freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.

    Liste der Freien Gewerbe:

    Medizinische Masseure können nur in einem Dienstverhältnis tätig werden.

    ALLGEMEINE HINWEISE:

    Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
    Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen Sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
    • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
    • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

    Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt/Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt/-anwältin, Musiker*in, Schriftsteller*in und andere Künstlerberufe). Für einige freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessensvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. Künstler*in, Schriftsteller*in, Journalist/Journalistin, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten.

    In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

    Weitere Informationen und Kontakte:

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