Metalldesign – Metalldrückerei

Lehrzeit: 3 Jahre

Einstiegsgehalt nach der Lehre: ca. 2.130,- bis 2.160,- €

Lehrberuf

  • Worum es geht

    Metalldesigner*innen mit Schwerpunkt Metalldrückerei verformen Blechscheiben (Ronden) durch Drücken, Tiefziehen und Pressen zu runden und ovalen Hohlkörpern und Formteilen. Dafür verwenden sie Modelle aus Holz oder Stahl. Sie arbeiten händisch mit verschiedenen Druckstählen oder maschinell mit halb- oder vollautomatischen (computergestützten) Druckbänken. Sie arbeiten in Werkstätten von Metalldrückereien sowie in Produktionshallen von Betrieben der metallverarbeitenden Industrie im Team mit Berufskolleg*innen, Vorgesetzten und verschiedenen Fach- und Hilfskräften.

  • Wo man arbeitet

    Metalldesigner*innen mit Schwerpunkt Metalldrückerei stellen Hohlkörper aus Blech auf sogenannten Drückbänken her. Zu ihren wichtigsten Erzeugnissen gehören Beleuchtungskörper wie z. B. Deckenrosetten für Luster und Lampenschirme, Beschläge alle Art, Treppengeländer, Ziergitter sowie verschiedene Formteile für die Elektro-, Maschinenbau- und Entlüftungsindustrie (z. B. Kabelendverschlüsse, Kupplungen für Maschinenteile, Abdeckhauben). Weiters stellen sie Pokale, Grabvasen, Blumentöpfe und Trichter (wie z. B. Mosttrichter, Altöltrichter) sowie Friedhofsschmuck und andere Schmuck- und Bronzewaren her.

    Bei ihrer Arbeit kommen meist hydraulische oder halb- und vollautomatische (computergesteuerte) Drückmaschinen und Drückpressen zum Einsatz. Bei der Produktion mit vollautomatischen Drückbänken gehört das Einspeichern der Drückdaten sowie das Steuern und Überwachen der automatisch ablaufenden Arbeitsprozesses zu ihren Hauptaufgaben. An den fertigen Werkstücken führen sie verschiedene Maßnahmen und Tests zur Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung durch, (z. B. Härtetests, Druck- und Biegeprüfungen und dergleichen). Weiters sind sie mit diversen Wartungs-, Reinigungs- und Instandhaltungsarbeiten an Werkzeugen, Geräten und Maschinen befasst.

  • Womit man arbeitet

    Metalldesigner*innen – Metalldrückerei bedienen verschiedene metallbearbeitende Anlagen, Maschinen und Geräte wie z. B. Metalldrückbänke, Metallpressbänke, Umformmaschinen, Schleif- und Bohrmaschinen, Schweiß- und Lötgeräte sowie Handwerkzeuge wie Feilen, Zangen, Hämmer, Schraubenzieher und Schraubenschlüssel. Sie hantieren mit verschiedenen Werkstoffen und Materialien wie z. B. Bleche, Metallteile, Formteile und Rohlinge, lesen und verwenden technische Unterlagen wie Werkskizzen, Montagepläne usw. und führen Betriebsbücher, Service- und Wartungsprotokolle, Inventar- und Stücklisten.

  • Wie man arbeitet

    Metalldrücker*innen arbeiten in Werkstätten sowie in Werk- und Produktionshallen von Gewerbe- und Industriebetrieben der Metallbranche. Je nach Aufgabenbereich und Betrieb arbeiten sie im Team mit Berufskolleg*innen, Vorgesetzten und weiteren Fach- und Hilfskräften, siehe z. B.: Metallgestalter*in, Metallbearbeitung (Lehrberuf), Metallgießer*in (Lehrberuf), Spengler*in (Lehrberuf).
    Bei Einzelanfertigungen haben sie auch direkten Kontakt zu ihren Kund*innen und Auftraggeber*innen sowie zu den Lieferant*innen von Werkstoffen und Materialien.

  • Was man macht

    • Werkstücke planen, entwerfen und kreativ gestalten (auch mit EDV-Unterstützung)
    • Arbeiten im Bereich der Metalldrückerei selbstständig planen, durchführen und kontrollieren
    • runde Hohlkörper und Formteile aus Blechen formen
    • technische Unterlagen lesen und anwenden
    • technische Daten über Arbeitsablauf und Ergebnisse erfassen und dokumentieren
    • Ausrüstungen, Maschinen und Werkzeuge pflegen, reinigen und warten
    • kleinere Instandhaltungsarbeiten durchführen
    • Qualitätskontrollen durchführen
    • Kund*innen beraten und informieren
  • Für wen man arbeitet

    • kleine und mittlere Metalldrückereien
    • Industriebetriebe im Bereich Metallverarbeitung
  • Ausbildungs­inhalte / Was man lernt

    Der Lehrberuf Metalldesign kann – zusätzlich zum Ausbildungsschwerpunkt „Metalldrückerei“ – mit folgenden Schwerpunkten erlernt werden:

    • Metalldesign – Gravur (Lehrberuf)
    • Metalldesign – Gürtlerei (Lehrberuf)

    Wichtige Ausbildungsinhalte:

    • Arbeitsvorbereitung
    • Arbeit nach technischen Zeichnungen und Werkskizzen
    • CAD, CNC-Technik
    • Materialien- und Gerätekunde
    • Metallbearbeitungstechniken
    • Wärmebehandlung, Löten, Härten
    • Zusammenbau, Montage und Installation
    • Oberflächenbehandlung, Reinigen, Polieren
    • Qualitätsprüfung, Qualitätssicherung
    • technische Dokumentation
    • Kunden*innenberatung und -betreuung
  • Wie man sich weiterbilden kann

    Metalldesigner*innen – Metalldrückerei sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

    Neue Entwicklungen und Weiterbildungsbereiche für Metalldesigner*innen – Metalldrückerei:

    • Arbeitsvorbereitung
    • Werkstoff- und Materialienkunde
    • Metallbearbeitungstechniken
    • CAD, CNC-Techniken
    • Qualitätsmanagement

    Durch den Besuch der Meisterschule für Kunst und Gestaltung, Ausbildungszweig Metallgestaltung können Metalldesigner*innen mit Schwerpunkt Metalldrückerei ihre künstlerischen Ausdrucksfähigkeiten erweitern und sich zusätzliches Wissen und Fähigkeiten in handwerklichen Metallgestaltungstechniken aneignen.

    Eine weitere Möglichkeit beruflicher Weiterbildung bieten die Meisterklassen für Medailleurkunst und Kleinplastik an der Akademie der bildenden Künste Wien. Dafür ist eine Aufnahmeprüfung abzulegen, weiters müssen Probestücke (Werkstücke, Entwürfe, Skizzen) vorgelegt werden, die eine Einschätzung der künstlerischen Eignung des/der Bewerbers/in ermöglichen.

    Das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) und das Berufsförderungsinstitut (bfi) bieten Kurse im Bereich Metallbearbeitung an. Kurse über Blechschweißen werden von der Schweißtechnischen Zentralanstalt (SZA) in Wien angeboten.

    Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

  • Was du mitbringen solltest

    Jeder Beruf erfordert ganz spezielle Sach- und Fachkenntnisse, die in der Ausbildung vermittelt werden. Daneben gibt es auch eine Reihe von Anforderungen, die praktisch in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören: Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und Pünktlichkeit, genaues und sorgfältiges Arbeiten, selbstständiges Arbeiten, Einsatzfreude und Verantwortungsbewusstsein. Auch die Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit) und Lernbereitschaft sind heute kaum noch wegzudenken.

    Welche Fähigkeiten und Eigenschaften in DIESEM Beruf sonst noch erwartet werden, kann von Betrieb zu Betrieb sehr unterschiedlich sein. Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere Anforderungen, die häufig gestellt werden.

     

    Denk daran: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

     

    Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?

    • Auge-Hand-Koordination
    • Fingerfertigkeit
    • gute körperliche Verfassung
    • gutes Sehvermögen
    • Lärmunempfindlichkeit

     

    Sachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

    • gestalterische Fähigkeit
    • handwerkliche Geschicklichkeit
    • räumliches Vorstellungsvermögen
    • technisches Verständnis

     

    Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

    • Kommunikationsfähigkeit
    • Kundinnen- / Kundenorientierung

     

    Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

    • Aufmerksamkeit
    • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
    • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
    • Geduld
    • Umweltbewusstsein

     

    Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

    • Kreativität
    • systematische Arbeitsweise
  • Was es noch gibt

    Verwandte Lehrberufe

    Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf).

    Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

    • Konstrukteur*in – Metallbautechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Konstrukteur*in – Stahlbautechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Spengler*in (Lehrberuf), „1. voll“

    Alternativen (Auswahl)

    Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

    Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

    • Konstrukteur*in – Metallbautechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Konstrukteur*in – Stahlbautechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Spengler*in (Lehrberuf), „1. voll“
  • Lehre und Matura

    Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

    Und so geht es:

    Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

    Wie funktioniert die Vorbereitung?

    Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

    Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

    Link: Häufig gestellte Fragen!

  • Selbst­ständigkeit

    Selbstständigkeit

    Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:

    a) Freies Gewerbe:

    • Anfertigung von Schlüsseln mittels Kopierfräsmaschinen

    Informationen zum „Freien Gewerbe“: freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.

    Liste der Freien Gewerbe:

    b) reglementierte Gewerbe und Handwerke:

    • Handwerk der Oberflächentechnik und Metalldesign, BGBl. II Nr. 71/2003 (Novelle Art. 33 BGBl. II Nr. 399/2008)
    • Handwerk der Schilderherstellung, BGBl. Nr. II 67/2003 (Novelle Art. 30 BGBl. II Nr. 399/2008)

    Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
    Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe.

    ALLGEMEINE HINWEISE:

    Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
    Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen Sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
    • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
    • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

    In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

    Weitere Informationen und Kontakte:

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