Oberflächentechnik – Mechanische Oberflächentechnik

Lehrzeit: 3 1/2 Jahre

Einstiegsgehalt nach der Lehre: ca. 1.460,- bis 2.530,- €

Lehrberuf

  • Worum es geht

    Oberflächentechniker*innen im Bereich mechanische Oberflächentechnik veredeln und verschönern die Oberflächen von metallischen und nichtmetallischen Gegenständen. Sie bearbeiten die Werkstücke mit verschiedenen mechanischen Verfahren und Techniken wie z. B. Schleifen, Polieren, Bürsten, Glänzen usw. Dabei kommen verschiedene Handwerkzeuge, Maschinen, Anlagen und Geräte zum Einsatz.
    Oberflächentechniker*innen – Mechanische Oberflächentechnik arbeiten in Werkstätten und Produktionshallen von Gewerbe- und Industriebetrieben im Team mit Berufskolleg*innen, Vorgesetzten und verschiedenen Fach- und Hilfskräften aus dem Bereich Kunststoff- und Metallbearbeitung.

  • Wo man arbeitet

    Oberflächentechniker*innen – Mechanische Oberflächentechnik behandeln und bearbeiten Werkstücke durch mechanische Techniken und Verfahren wie z. B. Schleifen, Polieren, Bürsten, Kratzen, Glänzen oder Strahlen/Sandstrahlen. Zur Vorbereitung der Werkstücke entfernen sie von diesen Verunreinigungen durch Öl-, Fett-, oder Staubablagerungen. Außerdem entfernen sie Rost oder alte Korrosionsschutz- oder Farblackschichten. Nach Abschluss der mechanischen Oberflächenbehandlung führen sie chemische Nachbehandlungsmaßnahmen wie Beizen, Versiegeln oder Lackieren durch.

    Die Durchführung von Maßnahmen zur Qualitätskontrolle und Qualitätssicherung gehört ebenso in den Tätigkeitsbereich von Oberflächentechniker*innen wie die Erfassung und Dokumentation der technischen Daten über Arbeitsablauf und Ergebnisse. Zu ihren Aufgaben zählen weiters die Reinigung, Wartung und Pflege von Maschinen und Anlagen sowie die Beratung von Auftraggeber*innen und Kundinnen und Kunden.

  • Womit man arbeitet

    Oberflächentechniker*innen – Mechanische Oberflächentechnik hantieren mit metallischen und nichtmetallischen Werkstücken aller Art wie z. B. Rohren, Stangen, Eisen- und Stahlteilen, Platten, Blechen und dergleichen mehr. Sie hantieren mit diversen Chemikalien zum Reinigen, Entfetten und Polieren der Werkstücke und steuern und bedienen Maschinen und Anlagen der mechanischen Oberflächentechnik wie z. B. Schleif- oder Polierbänder, Schleif- und Polierscheiben und -bürsten, Walz- und Pressanlagen sowie verschiedene Förder-, Hebe- und Transportanlagen.

    Außerdem verwenden sie Werkzeuge und Geräte wie Hämmer, Zangen, Metallscheren, Schraubenzieher und Schraubenschlüssel. Zur Nachbearbeitung der Werkstücke kommen verschiedene Lösungsmittel, Reinigungsmittel sowie diverse Lacke und Korrosionsschutzmitel zum Einsatz.

  • Wie man arbeitet

    Oberflächentechniker*innen – Mechanische Oberflächentechnik arbeiten in Werkstätten und Produktionshallen von Metall und Kunststoff verarbeitenden Gewerbe- und Industriebetrieben. Sie arbeiten im Team mit Berufskolleg*innen, Vorgesetzten und verschiedenen Fach- und Hilfskräften aus dem Bereich der Kunststoff- und Metallbearbeitung, siehe z. B. Kunststofftechnik (Lehrberuf), Metalltechnik (Modullehrberuf) oder Oberflächentechnik – Feuerverzinkung (Lehrberuf).

  • Was man macht

    • Werkstücke für die mechanische Oberflächenbehandlung vorbereiten: reinigen, entfetten, Rost und alte Lack- und Korrosionsschutzschichten entfernen
    • Arbeitsschritte anhand der technischen Unterlagen planen
    • Werkstücke mittels Verfahren der mechanische Oberflächentechnik bearbeiten und behandeln: z. B. Schleifen, Polieren, Kratzen, Glänzen, Strahlen, Sandstrahlen, Gleitschleifen
    • Maschinen und Anlagen der mechanische Oberflächenbehandlung programmieren, steuern und bedienen
    • Werkstücke durch Reinigen, Schleifen, Glänzen und Polieren nachbehandeln
    • Oberflächen durch Entfetten, Beizen, Versiegeln und Lackieren chemisch nachbehandeln
    • Maschinen, Anlagen und Ausrüstungen reinigen und warten, einfache Reparaturarbeiten durchführen
    • Qualitätskontrollen durchführen
    • technische Daten erfassen und dokumentieren
    • Kundinnen und Kunden beraten und informieren
  • Für wen man arbeitet

    • Metallbe- und verarbeitende Gewerbe- und Industriebetriebe
    • Kunststoffbe- und verarbeitende Gewerbe- und Industriebetriebe
  • Ausbildungs­inhalte / Was man lernt

    Wichtige Ausbildungsinhalte:

    • Arbeitsvorbereitung
    • Oberflächentechnik
    • mechanische Oberflächentechnik
    • Untergrund behandeln: Reinigen, Entfetten, Trocknen
    • Sandstrahlen, Schleifen, Bürsten, Polieren
    • Lacke und Korrosionsschutz anbringen
    • Maschinen- und Anlagenbedienung
    • Qualitätsprüfung, Qualitätssicherung
    • technische Dokumentation
    • Kundenberatung- und -betreuung
  • Wie man sich weiterbilden kann

    Weiterbildung bedeutet für Oberflächentechniker*innen, sich kontinuierlich zusätzliche Kenntnisse und Fähigkeiten in folgenden Bereichen anzueignen:

    • Oberflächenbeschichtungstechnik für Metalle und Kunststoffe
    • computergesteuerte Maschinen und Anlagen (CNC-Technik)
    • Zusatzkenntnisse aus den anderen Schwerpunktbereichen dieses Lehrberufes (Emailtechnik, Feuerverzinkung, Galvanik, Pulverbeschichtung)
    • Qualitätsmanagement
    • Fachenglisch
    • Kundenberatung und -betreuung (vor allem für Klein- und Mittelbetriebe)
    • Umweltschutz (Abfallentsorgung, Chemikalienlagerung)

    Möglichkeiten dazu bieten Fachkurse des Berufsförderungsinstitutes (bfi), des Wirtschaftsförderungsinstitutes (WIFI) sowie der Arbeitsgemeinschaft Oberflächentechnik (AOT).

    Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

  • Was du mitbringen solltest

    Jeder Beruf erfordert ganz spezielle Sach- und Fachkenntnisse, die in der Ausbildung vermittelt werden. Daneben gibt es auch eine Reihe von Anforderungen, die praktisch in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören: Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und Pünktlichkeit, genaues und sorgfältiges Arbeiten, selbstständiges Arbeiten, Einsatzfreude und Verantwortungsbewusstsein. Auch die Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit) und Lernbereitschaft sind heute kaum noch wegzudenken.

    Welche Fähigkeiten und Eigenschaften in DIESEM Beruf sonst noch erwartet werden, kann von Betrieb zu Betrieb sehr unterschiedlich sein. Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere Anforderungen, die häufig gestellt werden.

     

    Denk daran: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

     

    Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?

    • Auge-Hand-Koordination
    • gute körperliche Verfassung
    • Unempfindlichkeit gegenüber chemischen Stoffen
    • Unempfindlichkeit gegenüber Gerüchen

     

    Sachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

    • chemisches Verständnis
    • handwerkliche Geschicklichkeit
    • räumliches Vorstellungsvermögen
    • technisches Verständnis

     

    Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

    • Kommunikationsfähigkeit
    • Kundinnen- / Kundenorientierung

     

    Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

    • Aufmerksamkeit
    • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
    • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
    • Konzentrationsfähigkeit
    • Sicherheitsbewusstsein
    • Umweltbewusstsein

     

    Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

    • Organisationsfähigkeit
    • systematische Arbeitsweise
  • Was es noch gibt

    Verwandte Lehrberufe

    Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf).

    Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

    • Konstrukteur*in – Stahlbautechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Metalltechnik (Modullehrberuf), „1. voll“

    Alternativen (Auswahl)

    Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

    Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

    • Konstrukteur*in – Stahlbautechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Metalltechnik (Modullehrberuf), „1. voll“
  • Lehre und Matura

    Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

    Und so geht es:

    Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

    Wie funktioniert die Vorbereitung?

    Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

    Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

    Link: Häufig gestellte Fragen!

  • Selbst­ständigkeit

    Selbstständigkeit

    Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist z. B. gegeben durch:

    a) Reglementierte Gewerbe/Handwerke:

    • verbundene Handwerk der Oberflächentechnik und des Metalldesigns, BGBl. Nr. II 71/2003 (Novelle durch Art. 33 BGBl. II Nr. 399/2008)

    Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
    Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe

     

    b) Freies Gewerbe:

    • Aufbringen von partikelfreien nanotechnologischen Schutzschichten auf Oberflächen aller Art, unter Ausschluss der den Gewerben Oberflächentechnik, Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger, Karosseriebautechnik und Lackierer vorbehaltenen Tätigkeiten

    Informationen zum „Freien Gewerbe“:
    freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirksverwaltungsbehörde). Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.

    Liste der Freien Gewerbe:

     

    ALLGEMEINE HINWEISE:

    Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
    Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
    • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
    • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

    In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

    Weitere Informationen und Kontakte:

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