Pflasterer / Pflasterin

Lehrzeit: 3 Jahre

Einstiegsgehalt nach der Lehre: ca. 2.220,- bis 2.500,- €

Lehrberuf

  • Worum es geht

    Pflasterer/Pflasterinnen verlegen und versetzen Steinplatten, Pflastersteine, Plattenbeläge, Randsteine und Randbegrenzungen. Sie arbeiten nach Skizzen und Verlegeplänen und verlegen nach diesen Straßen, Geh- und Radwege, öffentliche Plätze und Kreuzungen. Sie vermessen die zu bearbeitenden Vorlagemuster und berechnen den benötigten Materialbedarf. Sie stellen den Beton her, versetzen die Pflastersteine, bringen Verfugungen an und führen alle erforderlichen Abschluss- und Komplettierungsarbeiten durch.

    Pflasterer und Pflasterinnen verwenden Werkzeuge und Maschinen wie Presslufthämmer, Rüttelmaschinen, Bagger, Walzen und Betonschneidemaschinen. Die Arbeit erfolgt vorwiegend in Arbeitspartien im Freien, in denen sie im Team mit Vorarbeiter*innen, Berufskolleginnen und Berufskollegen und verschiedenen Fach- und Hilfskräften des Bauwesens zusammenarbeiten.

  • Wo man arbeitet

    Pflasterer/Pflasterinnen stellen mit Natur- und Kunststeinen verschiedene Pflasterungen für Verkehrsflächen, Gehsteige, Fußgängerübergänge, Wege und Plätze her und führen diverse Ausbesserungs- und Instandsetzungsarbeiten durch. Sie verarbeiten Materialien wie Granitstein, Verbundstein, Kalkstein, Gneisplatten, Kies oder Pflastersand.

    Vor Beginn der Arbeiten führen die Pflasterer/Pflasterinnen eine Reihe vorbereitender Arbeiten durch, wie z. B. die Baustelle abmessen und absperren und den Untergrund vorbereiten. Dann erstellen sie zunächst eine Unterlage zur Aufnahme von Pflaster- und Plattenbelägen, dabei führen sie wenn nötig Erdaushubarbeiten durch und bauen den nötigen Unter- und Oberbau auf, planieren Flächen und verdichten den Untergrund. Anschließend pflastern, verlegen oder versetzen sie Groß-, Klein-, Mosaik- und Verbundsteinpflastersteine und -platten, setzen Randsteine und Randleisten und verdichten und verfugen die Pflasterungen.

    Pflasterer/Pflasterinnen helfen auch bei Vermessungsarbeiten mit. Die Verlegung wird auf Grundlage von Skizzen und Plänen durchgeführt, die sie zum Teil auch selbst erstellen. Diese Pläne enthalten unter anderem Angaben über die Art der Pflasterung und deren Lage und Höhe. Beim Pflastern treiben die Pflasterer/Pflasterinnen den Stein oder die Platte mit einem Hammer (aus Hartgummi) in die Bettung hinein, so dass er in Lage und Höhe mit der Pflasterfläche übereinstimmt. Sie mischen den Mörtel bestehend aus Zement und Wasser an und verfugen die Pflasterung.

    Zu ihrer Tätigkeit gehört auch die fachgerechte Lagerung der Materialien, wie Steine, Zement, Kleber, Fugenmassen. Pflastern ist eine körperlich anstrengende Tätigkeit, die vorwiegend in den wärmeren Monaten durchgeführt wird (Saisonarbeit) und die große Genauigkeit erfordert.

  • Womit man arbeitet

    Pflasterer/Pflasterinnen verarbeiten Steinplatten (z. B. aus Granit, Gneis, Kalk, Marmor) sowie Pflastersteine, Kies, Randsteine und Randsteinplatten. Sie hantieren bei ihrer Arbeit mit verschiedenen Werkzeugen wie z. B. Schaufel, Krampen, Kleinsteinhammer, Großsteinhammer, Meißel oder Pflasterzangen. Sie bedienen Maschinen und Geräte wie z. B. Rüttelwalzen, Kompressoren, Presslufthämmer, Bagger, Verlegmaschinen, Betonschneidemaschinen und Betonmischmaschinen. Weiters benutzen sie verschiedene manuelle und digitale Messgeräte wie Visierkreuz, Wasserwaage, Maßband, Zollstab und Richtschnur.

    Bei der Planung, für Verwaltungsarbeiten und in der Kundenbetreuung arbeiten Pflasterer/Pflasterinnen mit Computern, Laptops, Tablets, Smartphones und setzen beispielsweise Planungs- und Bürosoftware ein. Sie lesen und verwenden technische Unterlagen wie Bau- und Montagepläne und tragen auf der Baustelle Schutzkleidung, festes Schuhwerk und mitunter auch Helme.

  • Wie man arbeitet

    Pflasterer/Pflasterinnen arbeiten im Freien auf (Straßen-)Baustellen im Team bzw. in Bau- und Verlegtrupps. Sie arbeiten mit Berufskolleginnen und -kollegen und verschiedenen Fach- und Hilfskräften zusammen und haben, vor allem auf Groß-Baustellen, Kontakt mit weiteren Fachkräften der Baubranche, siehe z. B. Straßenerhaltungsfachmann / Straßenerhaltungsfachfrau (Lehrberuf), Platten- und Fliesenleger*in (Lehrberuf), Tiefbau (Lehrberuf), Bautechniker*in.

    Bei der Arbeit im Freien sind sie unterschiedlichen Wetterverhältnissen wie Hitze, Kälte, Nässe oder Zugluft sowie Staub und Lärm ausgesetzt.

    Wie in den meisten Bauberufen ist auch für Pflasterer/Pflasterinnen eine gewisse Mobilität erforderlich, weil sich Baustellen meist an unterschiedlichen Orten befinden und auch weiter vom Betriebsstandort oder dem eigenen Wohnort entfernt sein können.

  • Was man macht

    • Skizzen, Zeichnungen und Verlegepläne anfertigen
    • benötigte Arbeitsmaterialien, Werkzeuge auswählen und Arbeitsmethode festlegen
    • Erde ausheben, Boden ebnen und vorbereiten, einen tragfähigen Untergrund herstellen
    • eine Sandschicht auftragen und Steinplatten und Pflastersteine nach Skizzen und Verlegeplänen anbringen
    • alle Arten von Pflasterungen verlegen wie z. B. Groß-, Klein- und Mosaikpflaster, Verbundpflaster, Gehwegplatten, Rasenkantsteine, Randsteine und Randleisten
    • mit diversen Geräten und Maschinen hantieren wie z. B. Rüttelplatte, Rüttelwalze, Kompressor, Presslufthammer, Bagger, Verlegmaschine, Betonschneidemaschine, Mischmaschine
    • verschiedene Messgeräte anwenden wie z. B. Visierkreuz (Gerät in Kreuzform aus Holzlatten zur Höhenmessung), Wasserwaage, Maßband, Zollstab, Richtschnur
    • die gelegten Pflastersteine durch Mörtel und Pflastersand fixieren
    • Verkehrsflächen, Gehsteige, Hauseinfahrten, Stiegen, Parkplätze etc. gestalten
    • Böschungen bepflastern, Wildpflaster an Flüssen versetzen, Stiegen und Tröge pflastern
    • Entwässerungseinrichtungen herstellen
  • Für wen man arbeitet

    • Gewerbebetriebe (Bauunternehmen, Tiefbauunternehmen)
    • Straßenbaufirmen mit Pflastererberechtigung
    • Straßenmeistereien
  • Was du mitbringen solltest

    Jeder Beruf erfordert ganz spezielle Sach- und Fachkenntnisse, die in der Ausbildung vermittelt werden. Daneben gibt es auch eine Reihe von Anforderungen, die praktisch in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören: Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und Pünktlichkeit, genaues und sorgfältiges Arbeiten, selbstständiges Arbeiten, Einsatzfreude und Verantwortungsbewusstsein. Auch die Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit) und Lernbereitschaft sind heute kaum noch wegzudenken.

    Welche Fähigkeiten und Eigenschaften in DIESEM Beruf sonst noch erwartet werden, kann von Betrieb zu Betrieb sehr unterschiedlich sein. Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere Anforderungen, die häufig gestellt werden.

    Denk daran: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

      Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?

    • Beweglichkeit
    • gute körperliche Verfassung
    • Kraft
    • Lärmunempfindlichkeit
    • Wetterfest

       

      Sachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

    • gestalterische Fähigkeit
    • gutes Augenmaß
    • handwerkliche Geschicklichkeit
    • räumliches Vorstellungsvermögen
    • technisches Verständnis

       

      Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

    • Kommunikationsfähigkeit
    • Kundinnen- / Kundenorientierung

       

      Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

    • Ausdauer / Durchhaltevermögen
    • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
    • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
    • Geduld
    • Sicherheitsbewusstsein
    • Umweltbewusstsein

       

      Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?

    • Mobilität (wechselnde Arbeitsorte)

       

      Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

    • Kreativität
    • Organisationsfähigkeit
    • Planungsfähigkeit
    • systematische Arbeitsweise
  • Was es noch gibt

    Verwandte Lehrberufe

    Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf).

    Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

    • Brunnen- und Grundbau (Lehrberuf)
    • Einzelhandel – Baustoffhandel (Lehrberuf)
    • Garten- und Grünflächengestaltung – Landschaftsgärtnerei (Lehrberuf)
    • Hochbau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Maurer*in (Lehrberuf)
    • Platten- und Fliesenleger*in (Lehrberuf)
    • Straßenerhaltungsfachmann / Straßenerhaltungsfachfrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Tiefbau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Tiefbauspezialist*in – Siedlungswasserbau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Tiefbauspezialist*in – Verkehrswegebau (Lehrberuf), „1. voll“

    Alternativen (Auswahl)

    Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

    Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

    • Brunnen- und Grundbau (Lehrberuf)
    • Einzelhandel – Baustoffhandel (Lehrberuf)
    • Garten- und Grünflächengestaltung – Landschaftsgärtnerei (Lehrberuf)
    • Hochbau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Landschaftsplaner*in
    • Maurer*in (Lehrberuf)
    • Platten- und Fliesenleger*in (Lehrberuf)
    • Schwarzdecker*in
    • Straßenbauarbeiter*in
    • Straßenerhaltungsfachmann / Straßenerhaltungsfachfrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Tiefbau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Tiefbauspezialist*in – Siedlungswasserbau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Tiefbauspezialist*in – Verkehrswegebau (Lehrberuf), „1. voll“
  • Lehre und Matura

    Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

    Und so geht es:

    Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

    Wie funktioniert die Vorbereitung?

    Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

    Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

    Link: Häufig gestellte Fragen!

  • Selbst­ständigkeit

    Selbstständigkeit

    Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:

    Reglementierte Gewerbe/Handwerke:

    • Handwerk der Pflasterer BGBl. II Nr. 74/2003 (Novelle Art. 35 BGBl. II Nr. 399/2008)

    Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
    Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe

    ALLGEMEINE HINWEISE

    Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
    Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
    • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
    • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

    In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

    Weitere Informationen und Kontakte:

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