Pharmazeutisch-kaufmännische Assistenz

Erfolgsgeschichte von Lotus,

Pharmazeutisch-kaufmännische Assistenz

Lotus hat eine Schnupperlehre gemacht und dabei ihren Traumjob als Pharmazeutisch-kaufmännische Assistenz gefunden.

Lehrzeit: 3 Jahre

Einstiegsgehalt nach der Lehre: ca. 1.670,- bis 1.700,- €

Lehrberuf

  • Worum es geht

    Pharmazeutisch-kaufmännische Assistentinnen und Assistenten (kurz: PKA) unterstützen die Apothekerinnen und Apotheker bei der fachgerechten Versorgung ihrer Kundinnen und Kunden mit Arzneimitteln. Dabei kümmern sie sich vor allem um die kaufmännisch-organisatorische Seite des Apothekenbetriebes. Sie überprüfen den Arzneimittelbestand, geben Bestellungen auf, achten auf die ordnungsgemäße Lagerung der Arzneimittel und bearbeiten Rechnungen und Lieferscheine. Je nach Arbeitsplatz (Apotheke, pharmazeutischer Großhandel, Krankenhäuser) arbeiten sie gemeinsam mit Berufskolleginnen und -kollegen sowie mit weiteren Fachkräften (z. B. Apotheker*innen, Ärztinnen und Ärzten, Pharmareferent*innen).

  • Wo man arbeitet

    Pharmazeutisch-kaufmännische Assistentinnen und Assistenten (PKA) sind vor allem für kaufmännische Tätigkeiten in einer Apotheke zuständig. Hierzu gehören: Abrechnungen mit Krankenkassen, Schriftverkehr, Warenbestellung und Überprüfung der Lieferung und Lagerung der Waren, Preiskalkulation und Inventur sowie der selbstständige Verkauf von Waren, die zwar keine Medikamente sind, aber im weitesten Sinn der Gesundheit dienen (Verbandstoffe, Spezialkosmetik, Heilkräuter, Babynahrung). Außerdem helfen sie bei pharmazeutischen Tätigkeiten wie der Herstellung von Arzneimitteln in der Apotheke mit und gestalten die Verkaufsflächen und die Apothekenschaufenster (Präsentation der Waren).

    Im Bereich Wareneinkauf und Lagerhaltung ermitteln die Pharmazeutisch-kaufmännischen Assistentinnen und Assistenten den Warenbedarf des Betriebes, holen Angebote von Lieferfirmen ein und bestellen die benötigten Waren. Sie überwachen die Einhaltung der Liefertermine, kontrollieren die gelieferten Waren und Lieferpapiere und führen bei Mängel oder Transportschäden Reklamation durch. Sie lagern die Apothekerwaren gemäß den gesetzlichen Lagerungsvorschriften (besonders wichtig bei empfindlichen Arzneimitteln) und führen regelmäßige Qualitätskontrollen an den gelagerten Produkten durch (z. B. Kontrolle der Ablauffristen).
    Im Verkauf assistieren sie den Apothekerinnen und Apothekern und beraten selbstständig Kundinnen und Kunden über Produkte, die nicht zu den Medikamenten zählen, informieren sie z. B. über Anwendungsmöglichkeiten und Verwendung von Kosmetika, Tees, Pflegeprodukten. Besonders wichtig ist es dabei zu wissen, wann sie ein Beratungsgespräch an die Apothekerin, den Apotheker übergeben müssen, weil es um medizinische Produkte und Anwendungen geht.

    Pharmazeutisch-kaufmännischen Assistentinnen und Assistenten wirken außerdem bei der Gestaltung des Verkaufsraumes mit. Sie platzieren die Produkte in Regalen, auf Tischen und Verkaufsständern (z. B. Drehständer), dekorieren Auslagen und den Innenraum und überlegen sich dabei, auf welche Produkte man die Kundinnen und Kunden besonders aufmerksam machen möchte und wie diese gut zur Geltung kommen. Sie bringen Informationsplakate an und legen Werbe- und Informationsfolder aus. Im Büro arbeiten sie außerdem an der Buchhaltung und Kostenrechnung mit und unterstützen im Schriftverkehr und in der Abrechnung mit Krankenkassen.

    Ein weiterer wichtiger Aufgabenbereich der Pharmazeutisch-kaufmännischen Assistentinnen und Assistenten sind Arbeiten im Labor sowie das Assistieren bei verschiedenen Apothekertätigkeiten. Beispielsweise helfen sie beim Zubereiten von Arzneimitteln (Arzneipulvermischungen, Teemischungen, Salben, Zäpfchen, Tinkturen, Tropfen usw.) mit, sie füllen Tinkturen in Flaschen ab, mischen Salben an oder stellen verschiedene Alkohollösungen, Pasten und Cremes her. Weiters sterilisieren und desinfizieren sie diverse Werkzeuge, Geräte, Ampullen, Behälter und Flaschen mittels Dampfsterilisation oder mit speziellen Chemikalien. Sie reinigen medizinische Hilfsgeräte wie Apothekerwaagen und stellen deren Funktionen ein.

  • Womit man arbeitet

    Pharmazeutisch-kaufmännische Assistentinnen und Assistenten hantieren mit allerlei pharmazeutischen Produkten und Waren wie z. B. Tabletten, Arzneipulvermischungen, Salben, Zäpfchen, Tinkturen, Tropfen, Teemischungen, Babynahrung und Kosmetikprodukte. Sie hantieren mit medizinischen Werkzeugen und Laborgeräten wie z. B. Ampullen, Reagenzgläser, Apothekerwaagen, Pinzetten oder Scheren, aber auch mit Registrierkassen. Im Rahmen ihrer administrativen Tätigkeiten im Büro bedienen sie Computer, Laptops, Drucker, Scanner und Kopiergeräte, verwenden Bürosoftware und Bestellprogramme und führen Datenbanken und Karteien.

  • Wie man arbeitet

    Pharmazeutisch-kaufmännische Assistentinnen und Assistenten arbeiten in den Verkaufsräumen, Labors, Büros und Lagerräumen von Apotheken, Krankenhausapotheken oder pharmazeutischen Großhandelsbetrieben. Sie arbeiten im Team mit Berufskolleginnen und -kollegen, Apothekern und Apothekerinnen (siehe Apotheker*in) und weiteren Fachkräften und haben Kontakt zu Pharmareferent*innen, zu den Lieferanten des Pharmazeutischen Großhandels und zu den Kundinnen und Kunden der Apotheke. Wenn sie in Krankenhausapotheken arbeiten, haben sie außerdem Kontakt zu Ärztinnen und Ärzten (siehe Arzt / Ärztin).

    Wie in anderen Handelsberufen arbeiten PKA auch in Teilzeit und teilweise auch an Samstagen und am Abend. Im Handel arbeitet man viel im Stehen, was eine gewisse körperliche Fitness erfordert.

  • Was man macht

    Der Bereich Warenverkauf und Kundenberatung:

    • Apothekerinnen und Apotheker beim Verkauf apothekenpflichtiger Arzneimittel unterstützen
    • nicht-rezeptpflichtige Apothekerwaren (z. B. Kindernahrung, Heilbehelfe, Körperpflegemittel, Tees) eigenständig verkaufen
    • Kundinnen und Kunden über Eigenschaften, Verwendungsmöglichkeiten, sachgerechte Aufbewahrung und über Qualitäts- und Preisunterschiede der Waren informieren und beraten
    • Verkaufsräume und Schaufenster gestalten (Auslegen der Waren, Dekorationsarbeiten)

    Der Bereich Labor:

    • den Apotheker*innen beim Zubereiten von Arzneien, wie z. B. Arzneipulvermischungen, Teemischungen, Salben, Zäpfchen, Tinkturen, Tropfen usw. assistieren
    • pharmazeutische Werkzeuge, Geräte, Ampullen, Behälter, Flaschen usw. mittels Dampfsterilisation, Reinigungsmittel und Chemikalien reinigen und desinfizieren
    • Funktionen von Messgeräten, z. B. Apothekerwaagen, einstellen und kontrollieren

    Der Bereich Wareneinkauf und Lagerung:

    • Warenbedarf des Betriebes ermitteln
    • Angebote von Lieferanten einholen
    • benötigte Waren bei Großhändlern bestellen
    • Lieferpapiere und Rechnungen kontrollieren, Zahlungen abwickeln
    • eingelangte Waren auf Mängel oder Transportschäden überprüfen
    • Arzneiwaren gemäß den Lagerungsvorschriften einlagern

    Der Bereich Büro/Vertrieb und betriebliches Rechnungswesen:

    • Telefon-, E-Mail- und Schriftverkehr (Bestellungen, Geschäftsbriefe usw.) durchführen
    • Postein- und -ausgang erledigen
    • Buchungsunterlagen (Lieferscheine, Rechnungen usw.) prüfen und ordnen
    • Rezepte mit den Krankenversicherungsträgern verrechnen
    • Zahlungsverkehr mit Lieferanten, Kundinnen und Kunden, Behörden, Kreditinstituten durchführen
    • bei der Kalkulation der Verkaufspreise der Waren mitwirken
    • regelmäßige Inventuren (Aufnahme des Warenbestandes) durchführen
  • Für wen man arbeitet

    • Apotheken
    • Krankenhausapotheken
    • Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitswesens
    • Betriebe des pharmazeutischen Großhandels
  • Ausbildungs­inhalte / Was man lernt

    Wichtige Ausbildungsinhalte:

    • Allgemeine Chemie, Allgemeine Medizin
    • Pharmakologie, Pharmazie
    • Untersuchungs- und Messverfahren
    • Laborarbeiten, Labortechnik
    • Verkaufsberatung, Kund*innenberatung
    • fachgerechte Lagerhaltung
    • Buchführung und Bestellwesen
    • fachspezifische Softwareprogramme
  • Wie man sich weiterbilden kann

    Die Beschäftigungsaussichten für Pharmazeutisch-kaufmännische Assistentinnen und Assistenten sind relativ gut, denn die Nachfrage nach Medikamenten und damit die Geschäftstätigkeit von Apotheken unterliegen nur in geringerem Maße wirtschaftlichen Schwankungen.

    Laufende Weiterbildung ist für Pharmazeutisch-kaufmännische Assistentinnen und Assistenten wichtig, um immer am aktuellen Stand der Entwicklungen zu bleiben. Diese betreffen z. B.:

    • neue Medikamente
    • Ernährung und Diätetik (Diätologie)
    • alternative Medizin (z. B. Chinesische, Ayurveda) und Naturheilkunde
    • Kosmetik, Naturkosmetik
    • Kundenberatung und -betreuung
    • neue Technologien, E-Commerce
    • Datensicherheit, Datenschutz, Privacy
    • Marketing

    Weiterbildungsmöglichkeiten bieten zum Beispiel das Berufsförderungsinstitut (bfi) und das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) an. Auch die Österreichische Apothekerkammer und die PKA-Akademie des Österreichischen Apothekerverbands veranstalten regelmäßig Seminare zur Weiterbildung.

    Die Teilnahme an Kursen über neue pharmazeutische Produkte, die von Lieferfirmen abgehalten werden, bietet ebenso eine Möglichkeit zur Weiterbildung.

    Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

  • Was du mitbringen solltest

    Jeder Beruf erfordert ganz spezielle Sach- und Fachkenntnisse, die in der Ausbildung vermittelt werden. Daneben gibt es auch eine Reihe von Anforderungen, die praktisch in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören: Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und Pünktlichkeit, genaues und sorgfältiges Arbeiten, selbstständiges Arbeiten, Einsatzfreude und Verantwortungsbewusstsein. Auch die Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit) und Lernbereitschaft sind heute kaum noch wegzudenken.

    Welche Fähigkeiten und Eigenschaften in DIESEM Beruf sonst noch erwartet werden, kann von Betrieb zu Betrieb sehr unterschiedlich sein. Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere Anforderungen, die häufig gestellt werden.

     

    Denk daran: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

     

    Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?

    • gute körperliche Verfassung – Stehen

     

    Sachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

    • chemisches Verständnis
    • Datensicherheit und Datenschutz
    • gute Deutschkenntnisse
    • gutes Augenmaß
    • gutes Gedächtnis
    • kaufmännisches Verständnis
    • medizinisches Verständnis
    • Zahlenverständnis und Rechnen

     

    Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

    • Argumentationsfähigkeit / Überzeugungsfähigkeit
    • Aufgeschlossenheit
    • Hilfsbereitschaft
    • interkulturelle Kompetenz
    • Kommunikationsfähigkeit
    • Kundinnen- / Kundenorientierung

     

    Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

    • Aufmerksamkeit
    • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
    • Freundlichkeit
    • Gesundheitsbewusstsein
    • Selbstorganisation
    • Selbstvertrauen / Selbstbewusstsein

     

    Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?

    • gepflegtes Erscheinungsbild
    • Hygienebewusstsein

     

    Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

    • Informationsrecherche und Wissensmanagement
    • Koordinationsfähigkeit
    • Organisationsfähigkeit
    • Planungsfähigkeit
    • systematische Arbeitsweise
  • Was es noch gibt

    Ersatz von Lehrabschlussprüfungen

    Die abgelegte Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf EDV-Kaufmann/-frau ersetzt die Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf

    Verwandte Lehrberufe

    Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf).

    Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

    • ?Assistent*in in der Sicherheitsverwaltung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Bankkaufmann / Bankkauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Betriebsdienstleister*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Betriebslogistikkaufmann / Betriebslogistikkauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Buch- und Medienwirtschaft – Buch- und Musikalienhandel (Lehrberuf), „1. voll“
    • Buch- und Medienwirtschaft – Buch- und Pressegroßhandel (Lehrberuf), „1. voll“
    • Buch- und Medienwirtschaft – Verlag (Lehrberuf), „1. voll“
    • Bürokaufmann / Bürokauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Drogist*in (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • E-Commerce-Kaufmann / E-Commerce-Kauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • EDV-Kaufmann / EDV-Kauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Einkäufer*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Einzelhandel (Lehrberuf), „1. voll“
    • Eventkaufmann / Eventkauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Finanz- und Rechnungswesenassistenz (Lehrberuf), „1. voll“
    • Finanzdienstleistungskaufmann / Finanzdienstleistungskauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Fitnessbetreuung (Lehrberuf)
    • Foto- und Multimediakaufmann / Foto- und Multimediakauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Großhandelskaufmann / Großhandelskauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Hotel- und Gastgewerbeassistent*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Hotel- und Restaurantfachmann / Hotel- und Restaurantfachfrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Hotelkaufmann / Hotelkauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Immobilienkaufmann / Immobilienkauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Industriekaufmann / Industriekauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Kanzleiassistent*in – Notariatskanzlei (Lehrberuf), „1. voll“
    • Kanzleiassistent*in – Rechtsanwaltskanzlei (Lehrberuf), „1. voll“
    • Labortechnik (Modullehrberuf), „1. voll“
    • Medizinproduktekaufmann / Medizinproduktekauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Mobilitätsservice (Lehrberuf), „1. voll“
    • Personaldienstleistung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Pharmatechnologie (Lehrberuf), „1. voll“
    • Reisebüroassistent*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Speditionskaufmann / Speditionskauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Speditionslogistik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Sportadministration (Lehrberuf), „1. voll“
    • Steuerassistenz (Lehrberuf), „1. voll“
    • Versicherungskaufmann / Versicherungskauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Verwaltungsassistent*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Waffen- und Munitionshändler*in (Lehrberuf), „1. voll“

    Alternativen (Auswahl)

    Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

    Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

    • Archiv-, Bibliotheks- und Informationsassistent*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Assistent*in in der Sicherheitsverwaltung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Bankkaufmann / Bankkauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Betriebsdienstleister*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Betriebslogistikkaufmann / Betriebslogistikkauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Buch- und Medienwirtschaft – Buch- und Musikalienhandel (Lehrberuf), „1. voll“
    • Buch- und Medienwirtschaft – Buch- und Pressegroßhandel (Lehrberuf), „1. voll“
    • Buch- und Medienwirtschaft – Verlag (Lehrberuf), „1. voll“
    • Bürokaufmann / Bürokauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Direktberater*in
    • Drogist*in (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • E-Commerce-Kaufmann / E-Commerce-Kauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • E-Commerce-Manager*in
    • EDV-Kaufmann / EDV-Kauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Einkäufer*in
    • Einkäufer*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Einzelhandel (Lehrberuf), „1. voll“
    • Eventkaufmann / Eventkauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Finanz- und Rechnungswesenassistenz (Lehrberuf), „1. voll“
    • Finanzdienstleistungskaufmann / Finanzdienstleistungskauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Fitnessbetreuung (Lehrberuf)
    • Foto- und Multimediakaufmann / Foto- und Multimediakauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Großhandelskaufmann / Großhandelskauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Handelsvertreter*in
    • Hotel- und Gastgewerbeassistent*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Hotel- und Restaurantfachmann / Hotel- und Restaurantfachfrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Hotelkaufmann / Hotelkauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Immobilienkaufmann / Immobilienkauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Industriekaufmann / Industriekauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Kanzleiassistent*in – Notariatskanzlei (Lehrberuf), „1. voll“
    • Kanzleiassistent*in – Rechtsanwaltskanzlei (Lehrberuf), „1. voll“
    • Labortechnik (Modullehrberuf), „1. voll“
    • Medizinproduktekaufmann / Medizinproduktekauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Medizintechnischer Fachberater / Medizintechnische Fachberaterin
    • Mobilitätsservice (Lehrberuf), „1. voll“
    • Personaldienstleistung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Pharmakologe / Pharmakologin
    • Pharmareferent*in
    • Pharmatechnologie (Lehrberuf), „1. voll“
    • Reisebüroassistent*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Sachbearbeiter*in
    • Speditionskaufmann / Speditionskauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Speditionslogistik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Sportadministration (Lehrberuf), „1. voll“
    • Steuerassistenz (Lehrberuf), „1. voll“
    • Verkäufer*in
    • Verkaufstechniker*in / Vertriebstechniker*in
    • Versicherungskaufmann / Versicherungskauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Verwaltungsassistent*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Waffen- und Munitionshändler*in (Lehrberuf), „1. voll“
  • Lehre und Matura

    Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

    Und so geht es:

    Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

    Wie funktioniert die Vorbereitung?

    Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

    Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

    Link: Häufig gestellte Fragen!

  • Selbst­ständigkeit

    Selbstständigkeit

    Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:

    a) Reglementierte Gewerbe/Handwerke:

    • Gewerbe der Drogisten, BGBl. II Nr. 130/2003

    Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
    Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe

     

    b) Freies Gewerbe:
    – Handelsgewerbe

    Informationen zum „Freien Gewerbe“:
    freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirksverwaltungsbehörde). Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.

     

    Liste der Freien Gewerbe:

     

    ALLGEMEINE HINWEISE:

    Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
    Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
    • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
    • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

    Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt/Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt/-anwältin, Musiker*in, Schriftsteller*in und andere Künstlerberufe). Für einige freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessensvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. Künstler*in, Schriftsteller*in, Journalist/Journalistin, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten.

    In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

    Weitere Informationen und Kontakte:

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