Physiklaborant*in

Lehrzeit: 3 1/2 Jahre

Einstiegsgehalt nach der Lehre: ca. 1.760,- bis 2.130,- €

Lehrberuf

  • Worum es geht

    Physiklaborantinnen und -laboranten bereiten in Forschungs- und Entwicklungslabors physikalische Versuche und Messungen vor, führen sie gemeinsam mit den Spezialist*innen – zumeist Physiker*innen – durch und werten die Ergebnisse aus. Sie untersuchen Materialien auf ihre Zusammensetzung, Eigenschaften und Qualitätsmerkmale und dokumentieren die Ergebnisse in Form von Protokollen, Tabellen und Diagrammen. Bei ihrer Arbeit verwenden sie spezielle Messgeräte und Computerprogramme.

    Physiklaborantinnen und -laboranten wirken auch an der Entwicklung neuer Geräte und Produkte mit. Sie sind vor allem in Industriebetrieben mit eigenen Laboratorien, in Kontrolllabors und Prüfanstalten sowie an Universitäten, Technischen Universitäten und Fachhochschulen beschäftigt, wo sie gemeinsam mit Physiker*innen, Ingenieur*innen, Entwicklungsleiter*innen und Berufskolleg*innen zusammenarbeiten.

  • Wo man arbeitet

    Physiklaborantinnen und -laboranten untersuchen und prüfen Roh-, Zwischen- und Endprodukte wie z. B. Metalle, Kunststoffe, Gläser, Textilfasern, physikalisch-technische Geräte. Sie untersuchen beispielsweise die Korrosionseigenschaften von Metallen, das elektro-chemische Verhalten von Legierungen oder die physikalischen Eigenschaften von Mikrochips.

    Physiklaborantinnen und -laboranten bereiten physikalische Versuche und Experimente vor. Sie prüfen und justieren die Messgeräte wie z. B. Druckmesser, Frequenzzähler, Thermometer, stellen die Linsen bei den Mikroskopen ein, überprüfen die Funktionen der Geräte, bereiten die Materialproben für die Untersuchung vor (z. B. Kristallproben, Faserteile, Metallteile schneiden und herrichten). Sie bauen die Messvorrichtungen nach technischen Zeichnungen und Unterlagen zusammen, bauen sie nach Beendigung der Versuche wieder ab und lagern sie sachgerecht ein.

    Gemeinsam mit den Spezialist*innen (z. B. Physiker*innen, Elektroniker*innen) beobachten und überwachen die Physiklaborant*innen sämtliche Vorgänge während eines Versuches. Sie messen Gewicht, Länge, Zeit, Temperatur sowie elektrische Vorgänge und halten diese Daten in Protokollbüchern fest. Gelegentlich finden auch Messungen im Freien statt (z. B. Erdbeben- oder Lawinenmessungen im Bereich der Geophysik). Die Physiklaborant*innen lesen an den Geräten sämtliche Daten einer Mess-Serie ab und tragen sie in die über die Versuche geführten Protokollbücher und Datenbanken ein.
    Zu den weiteren Tätigkeiten von Physiklaborantinnen und -laboranten zählen die Pflege, Reinigung und Wartung der verschiedenen Geräte und Apparaturen, gegebenenfalls führen sie auch kleinere Reparaturarbeiten durch oder veranlassen diese.

  • Womit man arbeitet

    Physiklaborantinnen und -laboranten hantieren bei ihrer Arbeit mit verschiedenen physikalischen Einrichtungen und Messgeräten, wie z. B. Amperemeter, Elektronenmikroskop, Voltmeter, Thermometer oder Mikrowaage. Sie bauen Versuchsverläufe auf und bereiten alle nötigen Gerätschaften für physikalische Experimente vor. Außerdem verwenden sie Computer und Laptops mit spezieller Software und lesen technische und physikalische Unterlagen, Pläne, Handbücher, Skripten etc. Sie führen Datenbanken, Karteien, Protokolle und diverse technische Unterlagen und archivieren diese.

  • Wie man arbeitet

    Physiklaborantinnen und -laboranten arbeiten in Teams mit verschiedenen Expert*innen und weiteren Fachkräften. Meist sind als wissenschaftliche Mitarbeiter*innen von Physiker*innen (siehe Physiker*in, Physikingenieur*innen), Elektroniker*innen oder auch Werkstofftechniker*innen tätig. Sie haben Kontakt mit Fachkräften aus den Bereichen Biologie, Chemie oder Medizin und arbeiten auch mit Fachleuten aus anderen Abteilungen wie z. B. Konstruktion, Produktion und Kalkulation zusammen.

  • Was man macht

    • physikalische Messgeräte prüfen und justieren
    • Proben für Untersuchungen aufbereiten
    • Messvorrichtungen nach technischen Plänen und Unterlagen zusammenbauen
    • physikalische Vorgänge während eines Versuches beobachten und überwachen
    • Messdaten erheben und dokumentieren wie z. B. Gewicht, Länge, Zeit, Temperatur
    • Daten an den Geräten ablesen und in die Protokollbücher (meist in Computern) eintragen
    • verschiedene Berechnungen für die Auswertung der Messdaten am Computer durchführen
    • Ergebnisse in Form von Tabellen oder Diagrammen darstellen
    • Statistiken erstellen
    • Daten, Ergebnisse und Studien dokumentieren und archivieren
  • Für wen man arbeitet

    • Universitäten, Technische Universitäten, Fachhochschulen
    • Industriebetriebe und Konzerne (z. B. Chemische Industrie, Elektroindustrie, Herstellung optischer und medizinischer Geräte)
    • Kontrolllabors von Großbetrieben verschiedener Branchen (Kunststoff-, Motoren-, Glasindustrie)
    • Krankenhäuser, Ambulatorien und technische Mess- und Prüfanstalten
  • Ausbildungs­inhalte / Was man lernt

    Wichtige Ausbildungsinhalte:

    • Allgemeine Physik
    • Angewandte Physik
    • Mathematik
    • Labortechnik
    • Mess- und Prüfverfahren
    • EDV-Anwendungen
    • Computersimulation, Computermodellierung
    • technische Dokumentation
    • Projektmanagement
  • Wie man sich weiterbilden kann

    Für Physiklaborantinnen und -laboranten bedeutet Weiterbildung, sich zusätzliche Fähigkeiten und Kenntnisse vor allem in folgenden Bereichen anzueignen:

    • Labortechnik
    • Angewandte Physik
    • Werkstoffprüfung
    • Physikalische Verfahrenstechnik
    • Optische Mess- und Prüfsysteme
    • EDV-Anwendungen
    • Qualitätsmanagement

    Es gibt keine speziellen außerbetrieblichen Weiterbildungsmöglichkeiten für Physiklaborant*innen, es können jedoch Kurse des Berufsförderungsinstitutes (bfi)und des Wirtschaftsförderungsinstitutes (WIFI)in den Bereichen Elektronik, Werkstoffprüfung oder Labortechnik besucht werden.

    Eine weitere Bildungsmöglichkeit besteht im Studium von Fachzeitschriften und -büchern oder im Besuch von Seminaren zu Themen dieses Fachbereichs.

    Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

  • Was du mitbringen solltest

    Jeder Beruf erfordert ganz spezielle Sach- und Fachkenntnisse, die in der Ausbildung vermittelt werden. Daneben gibt es auch eine Reihe von Anforderungen, die praktisch in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören: Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und Pünktlichkeit, genaues und sorgfältiges Arbeiten, selbstständiges Arbeiten, Einsatzfreude und Verantwortungsbewusstsein. Auch die Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit) und Lernbereitschaft sind heute kaum noch wegzudenken.

    Welche Fähigkeiten und Eigenschaften in DIESEM Beruf sonst noch erwartet werden, kann von Betrieb zu Betrieb sehr unterschiedlich sein. Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere Anforderungen, die häufig gestellt werden.

    Denk daran: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

      Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?

    • Auge-Hand-Koordination
    • gute körperliche Verfassung
    • gute Reaktionsfähigkeit
    • Unempfindlichkeit gegenüber künstlicher Beleuchtung

       

      Sachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

    • Anwendung und Bedienung digitaler Tools
    • gute Beobachtungsgabe
    • handwerkliche Geschicklichkeit
    • technisches Verständnis

       

      Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

    • Kommunikationsfähigkeit
    • Kundinnen- / Kundenorientierung

       

      Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

    • Aufmerksamkeit
    • Belastbarkeit / Resilienz
    • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
    • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
    • Geduld
    • Sicherheitsbewusstsein
    • Umweltbewusstsein

       

      Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

    • Koordinationsfähigkeit
    • logisch-analytisches Denken / Kombinationsfähigkeit
    • Problemlösungsfähigkeit
    • systematische Arbeitsweise
  • Was es noch gibt

    Verwandte Lehrberufe

    Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf).

    Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

    • Labortechnik (Modullehrberuf), „1. voll“
    • Transportbetontechnik (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Werkstofftechnik (Modullehrberuf), „1. voll“

    Alternativen (Auswahl)

    Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

    Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

    • Labortechnik (Modullehrberuf), „1. voll“
    • Transportbetontechnik (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Werkstofftechnik (Modullehrberuf), „1. voll“
  • Lehre und Matura

    Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

    Und so geht es:

    Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

    Wie funktioniert die Vorbereitung?

    Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

    Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

    Link: Häufig gestellte Fragen!

  • Selbst­ständigkeit

    Selbstständigkeit

    Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist beispielsweise gegeben durch:

    a) Reglementierte Gewerbe:

    • verbundene Handwerk der Oberflächentechnik und des Metalldesigns, BGBl. Nr. II 71/2003 (Novelle durch Art. 33 BGBl. II Nr. 399/2008)
    • Metalltechnik für Land- und Baumaschinen, Handwerk der Landmaschinentechnik, BGBl. II Nr. 79/2003 (Novelle mit Art. 37, BGBl. II Nr. 399/2008)
    • Handwerk der Schlosser, Metalltechnik für Metall- und Maschinenbau, BGBl. II Nr. 79/2003 (Novelle mit Art. 37, BGBl. II Nr. 399/2008)
    • Handwerk der Schmiede, Metalltechnik für Schmiede und Fahrzeugbau, BGBl. II Nr. 79/2003 (Novelle mit Art. 37, BGBl. II Nr. 399/2008)
    • Handwerk der Kunststoffverarbeitung, BGBl. II Nr. /2003 (Novelle mit Art. 29, BGBl. II Nr. 399/2003)

    b) Rechtskraftgewerbe:

    • Chemische Laboratorien, BGBl. II Nr. 36/2003 (Novelle Art. 6 BGBl. II Nr. 399/2008)

    Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
    Rechtskraftgewerbe sind reglementierte Gewerbe, bei denen die Zuverlässigkeit des Gewerbeanmelders/der Gewerbeanmelderin durch die Gewerbebehörde (Bezirksverwaltungsbehörde bzw. Magistrat) geprüft und festgestellt wird.

    Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe

    c) Freies Gewerbe:

    • Aufbringen von partikelfreien nanotechnologischen Schutzschichten auf Oberflächen aller Art, unter Ausschluss der den Gewerben Oberflächentechnik, Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger, Karosseriebautechnik und Lackierer vorbehaltenen Tätigkeiten

    Informationen zum „Freien Gewerbe“:
    freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirksverwaltungsbehörde). Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.

    Liste der Freien Gewerbe:

    ALLGEMEINE HINWEISE:

    Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
    Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
    • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
    • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

    In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

    Weitere Informationen und Kontakte:

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