Reinigungstechnik

Lehrzeit: 3 Jahre

Einstiegsgehalt nach der Lehre: ca. 1.660,- bis 1.790,- €

Lehrberuf

  • Worum es geht

    Reinigungstechniker*innen sind viel unterwegs, denn sie reinigen die Innenräume und Außenflächen (Fassadenteile, Glasflächen) von Wohn- und Geschäftshäusern, Krankenhäusern, Messe- und Ausstellungsgebäuden, von Industriebetrieben, aber auch von öffentlichen Schwimmbädern und Denkmälern. Sie führen weiters Imprägnierungs- und Desinfektionsmaßnahmen zum Schutz gegen Feuchtigkeit, Pilzbefall oder Umweltverschmutzung durch. Bei ihrer Arbeit verwenden sie Hochdruck-, Dampfreinigungs- und Sandstrahlgeräte, Wischer und Staubsauger. Sie arbeiten auch auf Gerüsten, die sie selbst auf- und abbauen. Reinigungstechniker*innen arbeiten vor Ort bei ihren Auftraggeber*innen im Team mit Berufskolleginnen und -kollegen und Hilfskräften zusammen.

  • Wo man arbeitet

    Reinigungstechniker*innen führen verschiedenste Reinigungsarbeiten in Innenräumen sowie an Fassaden und Glasflächen von Gebäuden durch. Zu den Objekten, die von ihnen gereinigt und betreut werden, gehören Krankenhäuser, Schulen, Büro- und Industriegebäude, Sportstätten, Schwimmbäder oder Ausstellungsflächen aber auch Wohnhäuser sowie Gewerbe- und Industrieanlagen (Industrie- und Maschinenreinigung).

    Bevor sie mit ihrer Arbeit beginnen, besichtigen sie die Objekte oder Räumlichkeiten, sie beurteilen die zu reinigenden Flächen und Untergründe, legen die Art der Reinigung und die Auswahl der Reinigungsmittel fest und erstellen einen Arbeitsplan. Sie mischen die Reinigungs-, Pflege- und Oberflächenbehandlungsmittel in der nötigen Menge und Zusammensetzung an und transportieren sie zum Einsatzort. Bei Fassadenreinigungen stellen sie Gerüste und Arbeitsbühnen auf und sichern den zu reinigenden Bereich ab. Sie behandeln die Fassadenflächen mit Hoch- und Niedrigdruck-, Dampfreinigungs-, Sandstrahlgeräten, Kratzern, Wischern etc. und bringen abschließend Imprägnierungs- und Schutzmittel an, um die Fassadenteile gegen Feuchtigkeit, Pilzbefall oder Umweltverschmutzung zu schützen.

    Im Innenbereich werden Böden, Wände, Fenster, Teppichböden, Möbel, Toiletten, Waschräume, Stiegenhäuser usw. durch Kehren, Wischen, Waschen, Scheuern, Staubsaugen oder Polieren mit entsprechenden Geräten (Kehrmaschinen, Einscheibenmaschinen, Schamponiermaschinen, Trocken- und Nasssauger, Scheuersaugautomaten usw.) oder im Trockenreinigungsverfahren mit Pulver, Kehrspänen und Sprays gesäubert. Die gereinigten Böden und Gegenstände werden mit Pflege- und Schutzmitteln behandelt. Die Reinigungstechniker*innen führen auch Desinfektionen z. B. in Krankenanstalten, Küchen und Nahrungsmittel verarbeitenden Betrieben, Bädern und Saunen durch.

    Spezielle Tätigkeitsbereich von Reinigungstechniker*innen umfassen Wartungs- und Reinigungsarbeiten im Bereich der Denkmalpflege, in der Gewerbe- und Industriereinigung, wo Reinigungstechniker*innen Werkstätten, Maschinen und Produktionsanlagen reinigen, Verkehrseinrichtungen (z. B. U-Bahnstationen und Bahnhöfe) und Verkehrsmittel (Züge, Busse, Straßenbahnen), aber auch die Reinigung von Außenbeleuchtungen, Signal- und Verkehrsanlagen, Verkehrsschildern, Lichtreklamen usw.

    Zu den Aufgaben von Reinigungstechniker*innen gehört neben der eigentlichen Reinigungstätigkeit aber auch die Mitwirkung bei der Organisation und Arbeitsplanung. Sie nehmen Kundenaufträge entgegen, unterstützen bei der Planung der Abwicklung der Aufträge und bei der Personaleinteilung und führen Aufzeichnungen wie Arbeitsprotokolle und Stundenlisten. Sie beraten die Kundinnen und Kunden über geeignete Reinigungsmaßnahmen und Pflegemittel, nehmen Reklamationen entgegen und klären die Kundenbeschwerden. Mit entsprechender Weiterbildung führen sie als Objektleiter*innen eigene Reinigungsteams und sind eigenverantwortlich für die umfassende Betreuung ihrer Bestandsobjekte verantwortlich.

    Reinigungsfirmen sind mitunter auf bestimmte Reinigungs- und Pflegebereiche spezialisiert: z. B. Brandschadenreinigung, Bauschlussreinigung, Reinigung nach Großveranstaltungen (Bälle, Stadtfeste), Pflege von Grünanlagen oder Hausbesorgerservice.

  • Womit man arbeitet

    Reinigungstechniker*innen verwenden unterschiedliche Reinigungs- und Pflegemittel, die sie teilweise auch selbst abmischen und Imprägnierungs- und Schutzmittel. Sie hantieren mit Staubsauger, Bodenwischer, Besen, Schmutzschaufel, Reinigungstücher, Schwämme aber auch mit Hoch- und Niedrigdruck-, Dampfreinigungs- und Sandstrahlgeräten, mit Kehrsaugmaschinen, Einscheibenmaschinen, Schamponiermaschinen, Scheuersaugautomaten etc. und bauen Gerüste und Arbeitsbühnen auf.

    Beim Umgang mit Chemikalien verwenden sie entsprechende Schutzkleidung (Hautschutz, Atemschutz) und bei der Arbeit auf Gerüsten Sicherheitsgeschirr.

  • Wie man arbeitet

    Reinigungstechniker*innen arbeiten in gewerblichen Reinigungsbetrieben oder direkt angestellt in Unternehmen und öffentlichen Institutionen. Sie arbeiten an wechselnden Einsatzorten. In kleineren Objekten (z. B. kleinere Wohnhäuser, Büros) arbeiten sie alleine, in großen Objekten in Arbeitspartien mit Berufskolleginnen und -kollegen und mit Hilfskräften zusammen. Dabei haben sie häufig direkten Kontakt zu ihren Auftraggeber*innen.

    Je nach Aufgabe und Einsatz sind sie oft im Freien bei unterschiedlichen Wetterbedingungen tätig (z. B. bei der Fassaden- und Denkmalreinigung oder der Reinigung von Verkehrsanlagen). Bei der Fassadenreinigung arbeiten sie auf Gerüsten und in Höhen, daher sollten sie schwindelfrei sein.

  • Was man macht

    • die zu reinigenden Fassaden, Flächen und Räumlichkeiten besichtigen, Art und Grad der Verschmutzung beurteilen und dokumentieren
    • einen Arbeitsplan erstellen: das Reinigungsverfahren und die Reinigungsmittel bestimmen, Reinigungs-, Pflege- und Oberflächenbehandlungsmittel zusammenstellen bzw. zusammenmischen, unter Berücksichtigung der zu reinigenden Flächen (Natur- und Kunststein, Textilbelege, Glas, Holz, Metalloberflächen usw.)
    • Gerüste und Arbeitsbühnen zur Reinigung von Fassaden, Außenglasflächen und Denkmälern aufbauen
    • verschiedene Reinigungs- und Pflegeverfahren anwenden, mit verschiedenen Reinigungsgeräten und -maschinen hantieren, z. B. Kehrsaugmaschinen, Einscheibenmaschinen, Trocken-/Nasssauger, Hochdruckreiniger
    • Innenräume und Außenflächen (Fassaden) von Gebäude, Denkmälern reinigen und pflegen, ebenso z. B. Licht- und Wetterschutzanlagen, Einkaufs- und Ausstellungsflächen, Verkehrsmittel und Verkehrseinrichtungen, Außenbeleuchtungen, Industrie- und Gewerbereinigung
    • Innenräume durch Kehren, Wischen, Waschen, Scheuern, Staubsaugen, Polieren usw. reinigen (händisch oder mit entsprechenden Geräten und Maschinen)
    • Desinfizieren von z. B. Heil-, Kur-, Pflege- und Krankenanstalten, Küchen, lebensmittelverarbeitende Betriebe, Tourismus- und Freizeiteinrichtungen, Badeanstalten, Saunen, aber auch Anlagen der Schwachstromtechnik, z. B. Telefon- oder IT-Anlagen
    • mit Pflege- und Schutzmittel nachbehandeln: z. B. Bodenwachs, Polier- und Imprägniermittel anbringen
    • Störungen an den Geräten erkennen und beheben
    • bei der Beratung von Kundinnen und Kunden mitwirken und Reklamationen behandeln
    • persönliche Schutzausrüstung, z. B. Atem- und Hautschutz, Sicherheitsgeschirr, einsetzen und alle erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen und Umweltstandards einhalten
  • Für wen man arbeitet

    • mittlere und große gewerbliche Reinigungsbetriebe
    • öffentliche Institutionen
    • Betriebe verschiedenster Branchen
  • Was du mitbringen solltest

    Jeder Beruf erfordert ganz spezielle Sach- und Fachkenntnisse, die in der Ausbildung vermittelt werden. Daneben gibt es auch eine Reihe von Anforderungen, die praktisch in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören: Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und Pünktlichkeit, genaues und sorgfältiges Arbeiten, selbstständiges Arbeiten, Einsatzfreude und Verantwortungsbewusstsein. Auch die Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit) und Lernbereitschaft sind heute kaum noch wegzudenken.

    Welche Fähigkeiten und Eigenschaften in DIESEM Beruf sonst noch erwartet werden, kann von Betrieb zu Betrieb sehr unterschiedlich sein. Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere Anforderungen, die häufig gestellt werden.

    Denk daran: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

      Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?

    • Beweglichkeit
    • gute körperliche Verfassung
    • Unempfindlichkeit gegenüber chemischen Stoffen
    • Unempfindlichkeit gegenüber Staub

       

      Sachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

    • chemisches Verständnis
    • gute Beobachtungsgabe
    • gute Deutschkenntnisse
    • handwerkliche Geschicklichkeit
    • räumliches Vorstellungsvermögen

       

      Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

    • Kommunikationsfähigkeit
    • Kontaktfreude
    • Kundinnen- / Kundenorientierung

       

      Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

    • Aufmerksamkeit
    • Ausdauer / Durchhaltevermögen
    • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
    • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
    • Sicherheitsbewusstsein
    • Umweltbewusstsein

       

      Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?

    • Hygienebewusstsein
    • Mobilität (wechselnde Arbeitsorte)

       

      Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

    • Organisationsfähigkeit
    • systematische Arbeitsweise
  • Was es noch gibt

    Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf).

    Für den Lehrberuf Reinigungstechnik gibt es keine verwandten Lehrberufe.

    Verwandte Lehrberufe

    Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf).

    Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

    • Entsorgungs- und Recyclingfachmann / Entsorgungs- und Recyclingfachfrau – Abfall (Lehrberuf)
    • Entsorgungs- und Recyclingfachmann / Entsorgungs- und Recyclingfachfrau – Abwasser (Lehrberuf)
    • Garten- und Grünflächengestaltung – Greenkeeping (Lehrberuf)
    • Garten- und Grünflächengestaltung – Landschaftsgärtnerei (Lehrberuf)
    • Labortechnik (Modullehrberuf)
    • Schädlingsbekämpfer*in (Lehrberuf)

    Alternativen (Auswahl)

    Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

    Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

    • Entsorgungs- und Recyclingfachmann / Entsorgungs- und Recyclingfachfrau – Abfall (Lehrberuf)
    • Entsorgungs- und Recyclingfachmann / Entsorgungs- und Recyclingfachfrau – Abwasser (Lehrberuf)
    • Facility-Manager*in
    • Garten- und Grünflächengestaltung – Greenkeeping (Lehrberuf)
    • Garten- und Grünflächengestaltung – Landschaftsgärtnerei (Lehrberuf)
    • Gartenbautechniker*in
    • Hausbesorger*in
    • Haushälter*in
    • Haustechniker*in
    • Hausverwalter*in
    • Industriekletterer / Industriekletterin
    • Labortechnik (Modullehrberuf)
    • Schädlingsbekämpfer*in (Lehrberuf)
    • Tatortreiniger*in
  • Lehre und Matura

    Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

    Und so geht es:

    Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

    Wie funktioniert die Vorbereitung?

    Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

    Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

    Link: Häufig gestellte Fragen!

  • Selbst­ständigkeit

    Selbstständigkeit

    Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:

    Reglementierte Gewerbe/Handwerke:

    • Handwerk der Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung, BGBl. II Nr. 39/2003 (Novelle mit Artikel 51 BGBl. II Nr. 399/2008)

    Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.

    Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe

    ALLGEMEINE HINWEISE:

    Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
    Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
    • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
    • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

    In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

    Weitere Informationen und Kontakte:

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