Seilbahntechnik

Erfolgsgeschichte von Celina,

Seilbahntechnikerin

Lehre mit Traum-Aussicht. Celina macht eine Lehre zur Seilbahntechnikerin auf der Schmittenhöhe.

Lehrzeit: 3 1/2 Jahre

Einstiegsgehalt nach der Lehre: ca. 1.560,- €

Lehrberuf

  • Worum es geht

    Seilbahntechniker*innen sind Allrounder*innen für den Betrieb und die Wartung von Seilbahnanlagen. Sie bedienen die Seilbahnen, überprüfen die Funktionstüchtigkeit der Seilbahnanlagen und führen laufende Service- und Wartungsarbeiten durch. Teilweise sind sie auch in der Beratung und Betreuung der Gäste tätig. Sie achten auf die Einhaltung der Beförderungsbedingungen und der Betriebsvorschriften. Zu überwachen sind im Speziellen die Beförderungen von Kindern (Schulgruppen usw.) sowie der Transport von Menschen mit Behinderungen, die Beförderungen diverser Wintersportgeräte und Lasten und dergleichen mehr. Im Fahrbetrieb gilt es insbesondere im Falle von schwierigen Witterungsbedingungen wie Nebel, Gewitter, Wind besonders achtsam zu sein, und die dafür notwendigen Sicherheitsmaßnahmen zu treffen.

    Seilbahntechniker*innen arbeiten sowohl im Winter als auch im Sommer viel im Freien. Sie arbeiten im Team im Berufskolleg*innen und weiteren Fach- und Hilfskräften, haben Kontakt mit Fahrgästen, aber auch mit Fachkräften aus Tourismus und Technik.

  • Wo man arbeitet

    Seilbahntechniker*innen bedienen, warten und überprüfen Seilbahnanlagen, wie z. B. Standseilbahnen, Kabinenseilbahnen, Sesselbahnen und Schlepplifte. Sie überwachen den laufenden Betrieb, warten die Anlagen und achten auf die Einhaltung der Betriebsvorschriften und Beförderungsbedingungen. Sie unterstützen den/die Betriebsleiter*in beim täglichen Technik-Check für jede Seilbahnanlage (Funktions-, Fahr- und Bremsproben etc.). Sie kontrollieren die Fahrstrecke, die Stützen und Seile, Klemmen, Laufwerke und Stationseinrichtungen, kennen alle Betriebssignale und können entsprechend mit den Funkanlagen umgehen.

    In der Station bedienen und warten sie die Antriebe, Bremsanlagen, Getriebe und Notantriebe. Ebenso tauschen sie bei Bedarf Verschleißteile aus. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen werden Seilbahnanlagen jährlich einer technischen Überprüfung – der Hauptrevision – unterzogen, welche außerhalb der Saison zwischen Winter- und Sommerbetrieb durchgeführt wird.

    Seilbahntechniker*innen beraten und betreuen auch die Gäste und sind somit die ersten Ansprechpartner*innen und das Aushängeschild des Seilbahnunternehmens. Kundengerechtes Verhalten sowie hohe Kommunikationsfähigkeit werden daher von den Seilbahntechniker*innen erwartet. Sie helfen auch bei der Pistenerhaltung mit und lernen in ihrer Ausbildung die Grundsätze der Pistenplanung, der Entwässerungssysteme und Begrünungsmöglichkeiten. Seilbahntechniker*innen müssen sich in regelmäßigen Abständen an Erste Hilfe- und Bergeübungen beteiligen, wo man sich im Training für den Ernstfall vorbereitet. Sie sollten auch das Skifahren gut beherrschen und gerne mit und in der Natur arbeiten.

  • Womit man arbeitet

    Seilbahntechniker*innen bedienen Seilbahnanlagen. Sie überprüfen die Funktionsfähigkeit von Liftsesseln, Bubbles, Bügeln, Kabinen, Seilen, Stützen, Laufrollen usw. Dabei hantieren sie mit Teilen der Seilbahnanlage, mit Metallen und Kunststoffen, elektrischen, hydraulischen und pneumatischen Einrichtungen, mit Reinigungs-, und Schmiermittel sowie mit Kraftstoffen und mit Standard-Werkzeugen wie z. B. Zangen, Schraubenzieher und -schlüssel, Löt- und Schweißgeräte und mit seilbahnspezifischen Spezialwerkzeugen (Hub- und Hebezeuge), aber auch mit elektronischen Messgeräten zur Feststellung von Störungen in den Steuerungsanlagen.

    Bei Wartungs- und Reparaturarbeiten lesen Seilbahntechniker*innen technische Unterlagen, Schaltpläne und Konstruktionszeichnungen. Sie führen Betriebstagebücher, Untersuchungsberichte, Wartungspläne und Materiallisten und dergleichen mehr.

  • Wie man arbeitet

    Seilbahntechniker*innen arbeiten in Werkstätten und Büros, vor allem aber in den Stationen der verschiedenen Anlagen, und oft auch im Freien (mitunter bei schwierigen Wetterverhältnissen wie Regen, Sturm oder Nebel. Vor allem im Winter sind sie Schneefall und Kälte ausgesetzt. Sie haben in erster Linie Kontakt zu den Fahrgästen und arbeiten im Team mit anderen Kollegen und Kolleginnen des Seilbahnunternehmens aus den Bereichen Verwaltung, Technik und Kundenbetreuung zusammen.

  • Was man macht

    • Seilbahnanlagen und Schleppliftanlagen bedienen, warten und überwachen
    • den laufenden Seilbahn-Betrieb überwachen
    • dabei die Betriebsvorschriften einhalten und die Beförderungsbedingungen kontrollieren
    • Seilbahnanlagen regelmäßig überprüfen
    • Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten an den Anlagen durchführen
    • an Erste Hilfe-, Berge- und Brandschutzübungen teilnehmen
    • betriebliche Funksysteme bedienen
    • Arbeiten auch unter Berücksichtigung des Umweltschutzes ausführen
    • im Anlassfall Erste Hilfe leisten, Rettung informieren
    • bei der Pistenerhaltung mitarbeiten
    • regelmäßige Überprüfungsarbeiten an Seilen und Rollenbatterien durchführen
    • außerhalb der Betriebssaison Generalüberholung der Anlage (Hauptrevision)
    • Gäste beraten und informieren
  • Für wen man arbeitet

    • Seilbahnunternehmen
  • Ausbildungs­inhalte / Was man lernt

    Wichtige Ausbildungsinhalte:

    • Mechanik, Elektrik (Grundkenntnisse)
    • Maschinen- und Anlagentechnik
    • Seilbahntechnik
    • Seilbahnbedienung
    • Ski-Pistenplanung, Pistenerhaltung
    • Wartung und Reparatur
    • Hauptrevision
    • Sicherheitsstandards
    • Betriebsvorschriften und Beförderungsbedingungen
    • Erste Hilfe
    • Qualitätsmanagement
    • Umweltschutz
    • technische Dokumentation
  • Wie man sich weiterbilden kann

    Für Seilbahntechniker*innen bedeutet Weiterbildung, berufliches Wissen und Können vor allem in Bezug auf technische Neuerungen laufend zu aktualisieren und zu ergänzen:

    Entwicklungs- und Weiterbildungsbereiche für Seilbahntechniker*innen:

    • Maschinen- und Anlagentechnik
    • Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik
    • Wartung und Reparatur
    • Sicherheitstechnik
    • Qualitätsmanagement
    • Umweltschutz, Nachhaltigkeit
    • Ressourcen- und Energieeffizienz

    Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

  • Was du mitbringen solltest

    Jeder Beruf erfordert ganz spezielle Sach- und Fachkenntnisse, die in der Ausbildung vermittelt werden. Daneben gibt es auch eine Reihe von Anforderungen, die praktisch in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören: Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und Pünktlichkeit, genaues und sorgfältiges Arbeiten, selbstständiges Arbeiten, Einsatzfreude und Verantwortungsbewusstsein. Auch die Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit) und Lernbereitschaft sind heute kaum noch wegzudenken.

    Welche Fähigkeiten und Eigenschaften in DIESEM Beruf sonst noch erwartet werden, kann von Betrieb zu Betrieb sehr unterschiedlich sein. Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere Anforderungen, die häufig gestellt werden.

     

    Denk daran: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

     

    Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?

    • Auge-Hand-Koordination
    • gute körperliche Verfassung
    • gute Reaktionsfähigkeit
    • Lärmunempfindlichkeit
    • Schwindelfreiheit
    • Trittsicherheit
    • Wetterfest

     

    Sachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

    • gute Beobachtungsgabe
    • handwerkliche Geschicklichkeit
    • technisches Verständnis

     

    Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

    • Aufgeschlossenheit
    • Hilfsbereitschaft
    • Kommunikationsfähigkeit
    • Kundinnen- / Kundenorientierung

     

    Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

    • Aufmerksamkeit
    • Ausdauer / Durchhaltevermögen
    • Belastbarkeit / Resilienz
    • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
    • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
    • Naturliebe
    • Sicherheitsbewusstsein
    • Umweltbewusstsein

     

    Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?

    • gepflegtes Erscheinungsbild
    • Mobilität (wechselnde Arbeitsorte)

     

    Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

    • Problemlösungsfähigkeit
  • Was es noch gibt

    Verwandte Lehrberufe

    Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf).

    Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

    • Mechatronik (Modullehrberuf), „1. voll“
    • Metallbearbeitung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Metalltechnik (Modullehrberuf), „1. voll“
    • Prozesstechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Veranstaltungstechnik (Lehrberuf)

    Alternativen (Auswahl)

    Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

    Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

    • Berg- und Schiführer*in
    • Betriebstechniker*in
    • Elektrotechnik (Modullehrberuf), „1. voll“
    • Elektrotechniker*in
    • Gebäudetechniker*in
    • Mechatronik (Modullehrberuf), „1. voll“
    • Mechatroniker*in
    • Metallbearbeitung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Metalltechnik (Modullehrberuf), „1. voll“
    • Prozesstechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Schilehrer*in
    • Servicetechniker*in
    • Shaper (m./w./d.)
    • Snowboardlehrer*in
    • Veranstaltungstechnik (Lehrberuf)
  • Lehre und Matura

    Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

    Und so geht es:

    Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

    Wie funktioniert die Vorbereitung?

    Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

    Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

    Link: Häufig gestellte Fragen!

  • Selbst­ständigkeit

    Selbstständigkeit

    Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:

    a) Betrieb einer Seilbahn:
    a) als öffentliche Seilbahn: Für den Bau und Betrieb bzw. nur den Betrieb einer Seilbahn ist eine Konzession gemäß § 21 des Seilbahngesetzes erforderlich. Die Konzession wird für Standseilbahnen, Pendelseilbahnen, Kabinenseilbahnen und Sesselbahnen vom örtlich zuständigen Landeshauptmann erteilt, in allen übrigen Konzessionsverfahren vom Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie sowie in allen Fällen von den Gemeinden, deren örtlicher Wirkungsbereich durch die geplante Seilbahn berührt wird.
    b) als nicht öffentliche Seilbahnen als freies Gewerbe: Das sind Schlepplifte sowie Seilbahnen mit Personenbeförderung, die ein Unternehmen lediglich für eigene Zwecke betreibt (Materialseilbahnen mit Werksverkehr oder beschränkt öffentlichem Verkehr). Nicht öffentliche Seilbahnen unterliegen nicht der Konzessionspflicht gemäß § 16 Seilbahngesetz.

    Details siehe Seilbahngesetz im RIS

    b) Rechtskraftgewerbe:

    • Elektrotechnik, BGBl. II Nr. 41/2003 (Novelle Art. 10 BGBl. II Nr. 399/2008)

    Rechtskraftgewerbe sind regelmentierte Gewerbe, bei denen die Zuverlässigkeit des Gewerbeanmelders/der Gewerbeanmelderin durch die Gewerbebehörde (Bezirksverwaltungsbehörde bzw. Magistrat) geprüft und festgestellt wird.

     

    c) Reglementierte Gewerbe/Handwerke:

    • Mechatroniker für Maschinen- und Fertigungstechnik, BGBl. II Nr. 69/2003 (Novelle Art. 31 BGBl. II Nr. 399/2008),
    • Mechatroniker für Elektromaschinenbau und Automatisierung, BGBl. II Nr. 69/2003 (Novelle Art. 31 BGBl. II Nr. 399/2008),
    • Metalltechnik für Metall- und Maschinenbau, Schlosser, BGBl. II Nr. 79/2003 (Novelle Art. 37 BGBl. II Nr. 399/2008),
    • Metalltechnik für Schmiede und Fahrzeugbau, Schmiede, BGBl. II Nr. 79/2003 (Novelle Art. 37 BGBl. II Nr. 399/2008).

    Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes (einschleißlich Rechtskraftgewerbe) sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
    Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe

     

    ALLGEMEINE HINWEISE:

    Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
    Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
    • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
    • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

    In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

    Weitere Informationen und Kontakte:

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