Sonnenschutztechnik

Lehrzeit: 3,5 Jahre

Einstiegsgehalt nach der Lehre: ca. 2.130,- bis 2.400,- €

Lehrberuf

  • Worum es geht

    Sonnenschutztechniker*innen planen und entwickeln Sonnenschutzvorrichtungen u. a. für Fenster (Rollläden, Jalousien), Balkone und Terrassen (Markisen, Sonnensegel). Sie fertigen diese aus Kunststoff, Holz, Metall und Textilien durch Messen, Biegen, Bohren, Sägen, Feilen, Schärfen usw. an und montieren sie an mechanisch oder automatisch betriebenen Anlagen direkt vor Ort bei ihren Kundinnen und Kunden.
    Sonnenschutztechniker*innen arbeiten vor allem in gewerblichen Klein- und Mittelbetrieben im Team mit Berufskolleginnen und -kollegen und Fachkräften aus unterschiedlichen Bereichen der Bau- und Gebäudetechnik. Sie haben Kontakt zu Planer*innen, zu ihren Kundinnen/Kunden und zu Lieferanten.

  • Wo man arbeitet

    Die Sonnenschutztechnik hat heute einen hohen technischen Standard erreicht und erfüllt mit den elektronisch gesteuerten Sonnenschutzanlagen Funktionen, die über die ursprünglichen Aufgaben hinausgehen. Sonnenschutztechniker*innen montieren Raffstoreanlagen, Rollländen, Rollladen-Fensterkombinationen, Innen- und Außenjalousien, Markisen, Wintergarten-Gegenzuganlagen, Sonnensegel, Verdunkelungsanlagen und andere multifunktionelle Sonnenschutzanlagen. Diese Sonnenschutzsysteme reagieren auf Bewölkung, Sonnenstand, Wind, Temperatur usw., sie regulieren das Raumklima und bieten einen guten Wind- und Wetterschutz für Gebäude und Fenster. Sonnenschutztechniker*innen müssen sich daher mit den dafür nötigen elektronischen Steuerungssystemen gut auskennen. Sonnenschutz spielt aber auch bei Fassaden- und Raumgestaltung eine wichtige Rolle und dient außerdem zur Einbruchssicherung.

    Moderne Technologie ist in diesem Beruf ebenso wichtig wie handwerkliches präzises Arbeiten. Computergesteuerte Beschattung ist bei vielen Gebäuden (z. B. Bürohochhäuser mit Glasfassaden, Shopping-Center) ebenso gefragt wie manuell steuerbare Sonnenschutzanlagen für Einfamilienhäuser. Sonnenschutztechniker*innen planen die Anlagen und bearbeiten zur Herstellung dieser Anlagen vor allem Metalle, Kunststoffe und Textilien, aber auch Holz und andere Materialien. Dazu beherrschen sie verschiedene Verarbeitungstechniken: Sie messen, biegen, richten, bohren, sägen, feilen, schleifen und schärfen Metalle und Kunststoffe. Sie rollieren, stanzen, schneiden, schweißen, nähen und kleben die verschiedenen Materialien. Neben verschiedensten Werkzeugen verwenden sie dabei auch manuelle und elektrische Antriebe und elektronische Steuerungen.

    Sonnenschutztechniker*innen behandeln die Werkstoffe durch Lasieren, Imprägnieren usw. und berücksichtigen dabei die Unterschiede in der Verwendbarkeit für Beschattung im Innen- und Außenbereich. Sie beraten ihre Kundinnen und Kunden über geeignete Sonnenschutzlösungen, montieren die ausgewählten Anlagen vor Ort, stellen die Steuerungen ein und führen nötige Reparaturen und Anpassungen durch. Bei der Auswahl und Montage der Sonnenschutzanlagen ist besonders darauf zu achten, dass dadurch häufig schon energieeffizient geplante Gebäudehüllen nicht beschädigt werden. Bei Bauprojekten ist der geeignete Sonnenschutz daher heute schon Teil der energieeffizienten Gesamtlösung.

    Im Rahmen von Wartungsarbeiten tauschen sie Verschleißteile aus und überprüfen die Motoren und Steuerungssysteme automatischer Anlagen.

  • Womit man arbeitet

    Sonnenschutztechniker*innen verarbeiten Materialien wie Metall, Kunststoff, Textilien und Holz mittels Werkzeugen und Maschinen wie z. B. beheizte Messer, Hobel, Zangen, Hämmer, Bohr- und Schleifmaschinen, Zuschneidegeräte, Schweißgeräte, aber auch Fertigungsautomaten wie Rollverformer, Stanzautomaten und Fädelautomaten. Sie hantieren mit digitale Schaltungen und Steuerungssysteme. Bei der Planung und Projektierung arbeiten sie mit Bau- und Montagezeichnungen, technischen Vorschriften wie DIN-Normen, Vorgaben aus der Bauordnung und sie lesen Skizzen und Werkzeichnungen für die Montage. Sie erstellen Zeichnungen und Pläne auch selbst mit entsprechenden Computerprogrammen und führen die erforderlichen Berechnungen für den Abmessungen und den Materialbedarf durch.

  • Wie man arbeitet

    Sonnenschutztechniker*innen arbeiten in Werkstätten von handwerklichen Klein- und Mittelbetrieben, in industriellen Produktionshallen, sowie bei Montage- und Installationsarbeiten an wechselnden Arbeitsorten auf Baustellen, in Rohbauten, sowie in den Häusern ihrer Kundinnen und Kunden vor Ort.

    Sonnenschutztechniker*innen sind bei ihrer Arbeit auf Leitern, Gerüsten und Balkonen tätig, daher sollten sie trittsicher und schwindelfrei sein. Sie arbeiten eigenständig sowie im Team mit Berufskolleginnen und -kollegen und verschiedenen Fach- und Hilfskräften des Bau-, Gebäudetechnik- und Installationsbereiches zusammen, siehe z. B. Bautechniker*in, Baumeister*in und haben Kontakt zu Kundinnen/Kunden und Lieferant*innen.

  • Was man macht

    • Kundinnen und Kunden beraten, Sonnenschutzanlagen projektieren, planen und kalkulieren
    • geeignete Sonnenschutzanlagen auf Basis der Kundenwünsche und baulichen Gegebenheiten auswählen (z. B. Rollläden, Innen- und Außenjalousien, Markisen, Sonnensegel, textile Innen- und Außenrollos)
    • Pläne lesen und Skizzen anfertigen, die erforderlichen Berechnungen durchführen (Materialbedarf kalkulieren, Maße berechnen, Stücklisten erstellen)
    • mechanische und elektrisch betriebene Sonnenschutzanlagen herstellen, zusammenbauen, montieren, in Betrieb nehmen und warten
    • sonnenschutztechnische Prozessleitanlagen anschließen, in Betrieb nehmen und prüfen
    • technische Daten über Arbeitsablauf und -ergebnisse erfassen und dokumentieren
    • Materialien warten und pflegen
    • Produktionsmaschinen bedienen und warten
    • Sonnenschutzanlagen regelmäßig warten, Fehler feststellen und beheben
  • Für wen man arbeitet

    • Gewerbe- und Industriebetriebe, die Sonnenschutzanlagen herstellen und montieren
  • Was du mitbringen solltest

    Jeder Beruf erfordert ganz spezielle Sach- und Fachkenntnisse, die in der Ausbildung vermittelt werden. Daneben gibt es auch eine Reihe von Anforderungen, die praktisch in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören: Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und Pünktlichkeit, genaues und sorgfältiges Arbeiten, selbstständiges Arbeiten, Einsatzfreude und Verantwortungsbewusstsein. Auch die Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit) und Lernbereitschaft sind heute kaum noch wegzudenken.

    Welche Fähigkeiten und Eigenschaften in DIESEM Beruf sonst noch erwartet werden, kann von Betrieb zu Betrieb sehr unterschiedlich sein. Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere Anforderungen, die häufig gestellt werden.

    Denk daran: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

      Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?

    • Fingerfertigkeit
    • gute körperliche Verfassung
    • gute körperliche Verfassung – über Kopf arbeiten
    • Schwindelfreiheit

       

      Sachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

    • gutes Augenmaß
    • mathematisches Verständnis
    • räumliches Vorstellungsvermögen
    • technisches Verständnis
    • Zahlenverständnis und Rechnen

       

      Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

    • Kommunikationsfähigkeit
    • Kundinnen- / Kundenorientierung

       

      Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

    • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
    • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
    • Sicherheitsbewusstsein
    • Umweltbewusstsein

       

      Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?

    • Mobilität (wechselnde Arbeitsorte)

       

      Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

    • logisch-analytisches Denken / Kombinationsfähigkeit
    • Planungsfähigkeit
    • Problemlösungsfähigkeit
    • systematische Arbeitsweise
  • Was es noch gibt

    Verwandte Lehrberufe

    Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf).

    Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

    • Installations- und Gebäudetechnik (Modullehrberuf)
    • Kälteanlagentechnik (Lehrberuf)
    • Konstrukteur*in – Metallbautechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Konstrukteur*in – Stahlbautechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Mechatronik (Modullehrberuf), „1. voll“
    • Metallbearbeitung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Metalltechnik (Modullehrberuf), „1. voll“
    • Tapezierer*in und Dekorateur*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutztechnik (Lehrberuf)

    Alternativen (Auswahl)

    Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

    Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

    • Dachdecker*in (Lehrberuf)
    • Energietechniker*in
    • Gebäudetechniker*in
    • Installations- und Gebäudetechnik (Modullehrberuf)
    • Kälteanlagentechnik (Lehrberuf)
    • Konstrukteur*in – Metallbautechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Konstrukteur*in – Stahlbautechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Konstruktionstechniker*in
    • Mechatronik (Modullehrberuf), „1. voll“
    • Metallbearbeitung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Metalltechnik (Modullehrberuf), „1. voll“
    • Ökoenergieinstallationstechniker*in
    • Solartechniker*in
    • Tapezierer*in und Dekorateur*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutztechnik (Lehrberuf)
  • Lehre und Matura

    Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

    Und so geht es:

    Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

    Wie funktioniert die Vorbereitung?

    Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

    Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

    Link: Häufig gestellte Fragen!

  • Selbst­ständigkeit

    Selbstständigkeit

    Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:

    Reglementierte Gewerbe/Handwerke:

    • Handwerk der Schlosser, Metalltechnik für Metall- und Maschinenbau, BGBl. II Nr. 79/2003 (Novelle mit Art. 37, BGBl. II Nr. 399/2008)
    • Spengler, BGBl. II Nr. 84/2003 (Novelle mit Art. 39 BGBl. II Nr. 399/2008)
    • Tapezierer und Dekorateure, BGBl. II Nr. 88/2003 (Novelle Art. 43 BGBl. II Nr. 399/2008)

    Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
    Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe

    ALLGEMEINE HINWEISE

    Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
    Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
    • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
    • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

    In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

    Weitere Informationen und Kontakte:

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