Stuckateur*in und Trockenausbauer*in

Lehrzeit: 3 Jahre

Einstiegsgehalt nach der Lehre: ca. 2.220,- bis 2.400,- €

Lehrberuf

  • Worum es geht

    Stuckateur*innen und Trockenausbauer*innen führen einfache und kunsthandwerkliche Verputz- und Stuckarbeiten an Fassaden und Innenwänden von Gebäuden durch. Sie stellen Innen- und Außenputze her, fertigen Stuckornamente und Zierfiguren an oder montieren vorgefertigte Stuckelemente. Sie befestigen Platten und Fassadenverkleidungen und stellen Zwischen- bzw. Leichtwände auf. Die Montage von Wärme-, Kälte-, Brand- und Schallschutzplatten gehört ebenso zu ihren Aufgaben wie die Altbausanierung.
    Stuckateur*innen und Trockenausbauer*innen arbeiten auf Baustellen mit Berufskolleginnen und -kollegen sowie mit verschiedenen Fach- und Hilfskräften aus dem Bauwesen, vor allem Innenausbau, zusammen.

  • Wo man arbeitet

    Stuckateur*innen und Trockenausbauer*innen führen einfache und kunsthandwerkliche Verputz- und Stuckarbeiten an Außen- und Innenwänden von Gebäuden sowie an Decken, Gewölben und Gesimsen aus. Sie verwenden dazu verschiedene Arten von Putzmörtel, die aus Kalk, Zement, Gips, Sand und Wasser bestehen. Stuck besteht aus Gipsmörtel, Gipskalkmörtel oder Kalkmörtel und wird auf bereits verputzte Decken und Wände aufgebracht und ausgeformt. In zunehmendem Maß werden dabei auch Fertigputze (zum Teil auf Kunststoffbasis) und vorgefertigte Stuckelemente verwendet.

    Zur Gestaltung eines Stuckprofils fertigen die Stuckateur*innen und Trockenausbauer*innen eine Werkzeichnung an und stellen eine Blechschablone her. Sie rühren die Stuckmasse an und tragen sie auf der Werkbank, dem Zugtisch, auf. Sie ziehen die Schablone entlang einer Holzlatte über die Stuckmasse und stellen so die gewünschte Profilierung her. Für Stuckornamente (z. B. Rosetten) stellen sie ein Gipsmodell her, von dem sie einen Modellabguss (Negativform) mit Silikonkautschuk abnehmen. In diese Form gießen sie die Stuckmasse.

    Bei Arbeiten auf Baustellen stellen sie Gerüste und Leitern auf und sichern den Arbeitsort ab. Sie stellen Außenputze her und verputzen Innenräume. Sie passen die Stuckornamente und Zierteile ein, befestigen sie und modellieren Übergänge. Weitere wichtige Aufgaben von Stuckateur*innen und Trockenausbauer*innen betreffen die Restaurierung von beschädigten oder historischen Stuckteilen sowie die Durchführung von Maßnahmen zur Konservierung von Stuck- und Zierputzarbeiten. Vor allem im Bereich der Althaussanierung und Restaurierung kommen traditionelle, sehr alte Handwerkstechniken zum Einsatz, wie z. B. Sgraffito (verschiedenfarbige Putzschichten, in die Linien und Flächen eingeschnitten werden, sodass die darunter liegenden Farbschichten sichtbar werden) oder Stuckmarmor (Herstellung einer marmorähnlichen Aderung des Putzes durch beigemengte Farbstoffe).

    Der zweite große Tätigkeitsbereich von Stuckateur*innen und Trockenausbauer*innen ist die Errichtung von Zwischen- und Leichtwänden sowie die Montage von Wärme-, Kälte-, Brand- und Schallschutzplatten oder Befestigung von Verkleidungen für Decken und Fassaden. Dabei errichten Stuckateur*innen und Trockenausbauer*innen zuerst die Profile, dass ist die Unterkonstruktion aus Metall, auf die die Platten befestigt werden. Sie bringen gegebenenfalls Dämmstoffe (z. B. Dämmwolle) zwischen den Platten ein. Dann schneiden sie die vorgefertigten Wände und Platten (z. B. Gipskartonwände und -platten) auf die erforderliche Größe zu und montieren die Wände auf den Profilen. Dabei achten sie darauf, dass diese passgenau zusammengefügt werden. Sie schneiden Auslässe z. B. für Steckdosen, Licht oder Rohre und verfugen und verspachteln die Plattenstöße (Zusammenschlüsse zwischen den Platten). Vor allem bei Übergängen zu Decken und Beton- oder Ziegelwänden bringen sie Dehnungsfugen an. Dieser Tätigkeitsbereich des Trockenausbaues ist heute meist die Hauptaufgabe von Stuckateur*innen und Trockenausbauer*innen.

  • Womit man arbeitet

    Stuckateur*innen und Trockenausbauer*innen arbeiten mit unterschiedlichen Materialien wie Gips, Zement, Kalk, Sand, Holz, Metall und zunehmend mit Kunststoffen, sowie mit Hilfsstoffen wie Verputzarten und Spachtelmasse. Häufig verwenden sie vorgefertigte Platten und Wände z. B. aus Gipskarton und Dämmmaterialien. Sie arbeiten mit Werkzeugen und Hilfsmitteln wie Schablonen, Werkbänken, Gussformen, Bohrmaschinen und Bohrschrauber, Gipskartonschneider, Klingenmesser, Kantenhobel, Wasserwaagen, Klebstoffen, sowie mit Geräten wie Laser und Nivellierungsgeräte für Mess-, An- und Aufreißarbeiten.

  • Wie man arbeitet

    Stuckateur*innen und Trockenausbauer*innen arbeiten für kleine und mittlere Stuckateur- und Trockenausbaubetriebe. Sie sind überwiegend an wechselnden Arbeitsorten auf Baustellen im Innen- und Außenbereich tätig. Auf Baustellen sind sie verschiedenen Witterungsbedingungen wie Hitze, Kälte, Nässe, Zugluft ausgesetzt und müssen mit Staub und Lärm zurechtkommen. Sie arbeiten häufig auf Leitern und Gerüsten und müssen daher trittsicher und schwindelfrei sein.

    Stuckateur*innen und Trockenausbauer*innen arbeiten im Team mit Berufskolleginnen und -kollegen sowie mit verschiedenen Fach- und Hilfskräften des Bauwesens zusammen, siehe z. B. Hochbau (Lehrberuf), Betonbau (Lehrberuf), Fassader*in, Bautechniker*in, Restaurator*in).

  • Was man macht

    • Räume ausmessen und den Materialbedarf berechnen
    • Arbeitspläne erstellen, die Arbeitsschritte festlegen
    • Mörtelmischungen für Innen- und Außenputzarbeiten herstellen, Putzsysteme für Innen- und Außenputz sowie Hohlraumböden- und Trockenestrichsysteme herstellen
    • Gerüste und Leitern aufbauen, den Arbeitsort absichern
    • den Putzgrund durch Grundanstrich vorbereiten, Putzträger, Dämmstoffe und deren Verankerungen sowie Putzsysteme für Innen- und Außenputz anbringen
    • Außen- und Innenputzarbeiten durchführen
    • Schablonen und Formen für Stuckarbeiten sowie anschließend die Stuckteile selbst herstellen
    • Stuckteile, Gesimse und Profile für den Innen- und Außenbereich herstellen und versetzen
    • Stuckornamente und Zierfiguren an Fassaden, Decken, Gesimsen herstellen
    • Profile für Zwischen- und Leichtwände anbringen
    • Zwischenwände und Platten zurichten (zuschneiden)
    • Wände- und Platten, insb. Wärme-, Kälte-, Brand- und Schallschutzplatten montieren; Bauplattensysteme und Bauteile (z. B. Fensterbänke, Sanitärbauteile) verarbeiten und montieren
    • Plattenstöße (Zusammenschlüsse zwischen den Platten) verspachteln und erforderlichenfalls Dehnungsfugen anbringen
    • Fassaden- und Deckenverkleidungen montieren
    • traditionelle Handwerkstechniken bei Restaurierungsarbeiten ausführen (z. B. Stuckmarmor- oder Sgraffitoarbeiten)
    • Maschinen, Werkzeuge und Geräte reinigen und pflegen
  • Für wen man arbeitet

    • Klein- und Mittelbetriebe des Stuckateur- und Trockenausbauergewerbes
  • Was du mitbringen solltest

    Jeder Beruf erfordert ganz spezielle Sach- und Fachkenntnisse, die in der Ausbildung vermittelt werden. Daneben gibt es auch eine Reihe von Anforderungen, die praktisch in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören: Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und Pünktlichkeit, genaues und sorgfältiges Arbeiten, selbstständiges Arbeiten, Einsatzfreude und Verantwortungsbewusstsein. Auch die Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit) und Lernbereitschaft sind heute kaum noch wegzudenken.

    Welche Fähigkeiten und Eigenschaften in DIESEM Beruf sonst noch erwartet werden, kann von Betrieb zu Betrieb sehr unterschiedlich sein. Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere Anforderungen, die häufig gestellt werden.

    Denk daran: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

      Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?

    • Fingerfertigkeit
    • gute körperliche Verfassung
    • Schwindelfreiheit

       

      Sachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

    • Gefühl für Farben und Formen
    • gestalterische Fähigkeit
    • gutes Augenmaß
    • handwerkliche Geschicklichkeit
    • räumliches Vorstellungsvermögen
    • technisches Verständnis

       

      Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

    • Kommunikationsfähigkeit
    • Kundinnen- / Kundenorientierung

       

      Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

    • Aufmerksamkeit
    • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
    • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
    • Sicherheitsbewusstsein
    • Umweltbewusstsein

       

      Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?

    • Mobilität (wechselnde Arbeitsorte)

       

      Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

    • Kreativität
    • Planungsfähigkeit
    • Prozessverständnis
    • systematische Arbeitsweise
  • Was es noch gibt

    Verwandte Lehrberufe

    Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf).

    Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

    • Dachdecker*in (Lehrberuf)
    • Einzelhandel – Baustoffhandel (Lehrberuf)
    • Fertigteilhausbau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Hafner*in (Lehrberuf)
    • Hochbau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Hochbauspezialist*in – Neubau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Hochbauspezialist*in – Sanierung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Maurer*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Ofenbau- und Verlegetechnik (Lehrberuf)
    • Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutztechnik (Lehrberuf), „1. voll“

    Alternativen (Auswahl)

    Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

    Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

    • Bodenleger*in (Lehrberuf)
    • Dachdecker*in (Lehrberuf)
    • Einzelhandel – Baustoffhandel (Lehrberuf)
    • Fertigteilhausbau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Hafner*in (Lehrberuf)
    • Hochbau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Hochbauspezialist*in – Neubau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Hochbauspezialist*in – Sanierung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Innenarchitekt*in
    • Innenausbauer*in
    • Maurer*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Ofenbau- und Verlegetechnik (Lehrberuf)
    • Polier*in
    • Raumgestalter*in
    • Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutztechnik (Lehrberuf), „1. voll“
  • Lehre und Matura

    Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

    Und so geht es:

    Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

    Wie funktioniert die Vorbereitung?

    Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

    Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

    Link: Häufig gestellte Fragen!

  • Selbst­ständigkeit

    Selbstständigkeit

    Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist z. B. gegeben durch:

    Reglementiertes Handwerk:

    • Handwerk der Stuckateure und Trockenausbauer, BGBl. II Nr. 87/2003, Novelle mit Artikel 42 BGBl. II Nr. 399/2008
    • Handwerk der Wärme-, Kälte-, Schall- und Branddämmer, BGBl. II Nr. 99/2003, Novelle mit Artikel 47 BGBl. II Nr. 399/2008

    Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
    Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe

    ALLGEMEINE HINWEISE:

    Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
    Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
    • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
    • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

    Weitere Informationen und Kontakte:

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