Tapezierer*in und Dekorateur*in

Lehrzeit: 3 Jahre

Einstiegsgehalt nach der Lehre: ca. 1.650,- €

Lehrberuf

  • Worum es geht

    Tapezierer*innen und Dekorateur*innen gestalten Innenräume und Möbelstücke mit Hilfe von Tapeten und Stoffen. Sie tapezieren Wände, montieren Karniesen, verlegen bzw. verspannen Teppiche, Laminat-, Kork- und andere Böden und montieren Rollos, Markisen oder Jalousien. Außerdem führen sie Näharbeiten an Polstermöbeln und Matratzen durch und reparieren diese.

    Sie arbeiten gemeinsam mit ihren Kolleginnen und Kollegen vorwiegend in Klein- und Mittelbetriebe des Tapezierer- und Bettwarenerzeugergewerbes, teilweise auch in den Werkstätten und Werkshallen von Betrieben der Bettwaren-, Matratzen- und Polstermöbelindustrie. Bei Tapezier- und Montagearbeiten sind sie direkt bei ihren Kundinnen und Kunden vor Ort tätig.

  • Wo man arbeitet

    Tapezierer*innen und Dekorateur*innen sind im Bereich der Innenausstattung von Räumen mit der Gestaltung von Wänden, Decken und Böden beschäftigt. Ihre wichtigste Tätigkeit ist dabei das Anbringen von Tapeten und Verlegen von Böden, wie z. B. Teppichböden, PVC- und Korkböden. Weiters entwerfen, dekorieren und restaurieren sie Polster- und andere Wohnmöbel, Matratzen und Bettwaren. In ihren Aufgabenbereich fallen auch verschiedene Näharbeiten mit groben und feinen Stoffen, mit denen die Räume ausgestattet und Möbel bezogen werden sowie Reparatur- und Renovierungsarbeiten. Da die handwerkliche Fertigung von Polstermöbeln durch die Konkurrenz der Polstermöbelindustrie stark an Bedeutung verloren hat, bilden die Reparatur von Polstermöbeln und Tätigkeiten im Bereich der modernen Raumgestaltung einen Schwerpunkt der Tätigkeiten der Tapezierer*innen und Dekorateur*innen.

    Bevor sie mit ihrer Arbeit beginnen, besichtigen sie die entsprechenden Räumlichkeiten, messen die Flächen aus und beraten ihre Kundinnen und Kunden über die Gestaltungsmöglichkeiten. Eine wichtige Aufgabe im Zuge der Arbeitsvorbereitung für das Tapezieren oder Bodenverlegen ist die fachgerechte Behandlung der Wände und Böden vor dem Streichen, Tapezieren oder Verlegen. Sie säubern, bürsten und schleifen die Untergründe und bessern fehlerhafte Stellen aus, da die aufzubringenden Tapeten oder Farbanstriche nur auf einwandfrei vorbereiteten Untergründen angebracht werden können. Die Tapeten bestehen aus unterschiedlichen Materialien, z. B. Papier-, Kork-, Gras-, Textil-, Metalltapeten und auch die Farbaufstriche haben unterschiedlicher Zusammensetzungen auf Öl- oder Wasserbasis. Das Anbringen von kompletten Wandverkleidungen bzw. -bespannungen z. B. mit Textilien, Leder, Kunststoff oder Holz gehört ebenfalls zu den Aufgaben von Tapezierer*innen und Dekorateur*innen.

  • Womit man arbeitet

    Tapezierer*innen und Dekorateur*innen arbeiten mit unterschiedlichen Materialien wie z. B. Papier- und Textiltapeten, PVC-Bodenbeläge, Holzparkette, welche sie mit Werkzeugen wie z. B. Hämmer, Pinsel, Stemm-, Schab- und Schleifwerkzeuge und Maschinen (z. B. Nähmaschinen) bearbeiten. Sie verwenden Hilfsmittel wie z. B. Kleber, Leisten, Stifte, Nägel, Klammern, Federkerne für Polstermöbel und lesen technische Unterlagen wie Werkskizzen, Bau- und Verlegezeichnungen und dergleichen mehr.

  • Wie man arbeitet

    Tapezierer*innen und Dekorateur*innen arbeiten an wechselnden Arbeitsorten bei ihren Kundinnen und Kunden vor Ort meist im Inneren von Gebäuden. Im Zuge von größeren baulichen Projekten (z. B. Sanierungsarbeiten, Neubauten) arbeiten sie mit verschiedenen Fach- und Hilfskräften der Baubranche zusammen, siehe z. B. Bodenleger*in (Lehrberuf), Innenarchitekt*in, Raumgestalter*in.

    Bei der Herstellung und Reparatur von Polstermöbeln arbeiten sie in den Werkstätten ihrer Betriebe. Sie haben Kontakt zu ihren Kundinnen/Kunden und Lieferanten und in größeren Betrieben zu Mitarbeiter*innen aus anderen Abteilungen wie z. B. Buchhaltung, Rechnungswesen, Lager und Vertrieb.

  • Was man macht

    • Kundinnen und Kunden beraten
    • die Räume ausmessen, den Materialbedarf berechnen und einen Kostenvoranschlag erstellen
    • Altanstriche, alte Tapeten und Bodenbelege entfernen
    • Wände vorbehandeln (säubern, bürsten, schleifen, absaugen), Putzuntergründe ausbessern und vorstreichen
    • Tapezieren, Wand-, Decken- und Bodenbeläge verlegen
    • Licht-, Sicht- und Sonnenschutzanlagen (z. B. Vorhänge, Karniesen, Jalousien und Markisen) montieren, Sonnenschutzanlagen bespannen
    • Polstermöbel fertigen und reparieren
    • Stoffe zuschneiden und nähen
    • Innenräume gestalten
  • Für wen man arbeitet

    • Klein- und Mittelbetriebe des Tapezierer- und Bettwarenerzeugergewerbes
    • Unternehmen der Polstermöbelindustrie, Bettwaren- und Matratzenfertigung
  • Was du mitbringen solltest

    Jeder Beruf erfordert ganz spezielle Sach- und Fachkenntnisse, die in der Ausbildung vermittelt werden. Daneben gibt es auch eine Reihe von Anforderungen, die praktisch in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören: Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und Pünktlichkeit, genaues und sorgfältiges Arbeiten, selbstständiges Arbeiten, Einsatzfreude und Verantwortungsbewusstsein. Auch die Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit) und Lernbereitschaft sind heute kaum noch wegzudenken.

    Welche Fähigkeiten und Eigenschaften in DIESEM Beruf sonst noch erwartet werden, kann von Betrieb zu Betrieb sehr unterschiedlich sein. Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere Anforderungen, die häufig gestellt werden.

     

    Denk daran: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

     

    Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?

    • Fingerfertigkeit
    • gute körperliche Verfassung – über Kopf arbeiten

     

    Sachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

    • Datensicherheit und Datenschutz
    • Gefühl für Farben und Formen
    • gestalterische Fähigkeit
    • gutes Augenmaß
    • handwerkliche Geschicklichkeit
    • räumliches Vorstellungsvermögen

     

    Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

    • Kommunikationsfähigkeit
    • Kundinnen- / Kundenorientierung

     

    Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

    • Aufmerksamkeit
    • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
    • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
    • Geduld
    • Sicherheitsbewusstsein
    • Umweltbewusstsein

     

    Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?

    • Mobilität (wechselnde Arbeitsorte)

     

    Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

    • Kreativität
    • Planungsfähigkeit
    • systematische Arbeitsweise
  • Was es noch gibt

    Ersatz von Lehrabschlussprüfung

    Die abgelegte Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf TapeziererIn und DekorateurIn ersetzt die Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf

    • Polsterer / Polsterin (Lehrberuf)

    Verwandte Lehrberufe

    Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf).

    Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

    • ?Einzelhandel – Einrichtungsberatung (Lehrberuf)
    • Maler*in und Beschichtungstechniker*in – Dekormaltechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Maler*in und Beschichtungstechniker*in – Funktionsbeschichtungen (Lehrberuf), „1. voll“
    • Maler*in und Beschichtungstechniker*in – Historische Maltechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Maler*in und Beschichtungstechniker*in – Korrosionsschutz (Lehrberuf), „1. voll“
    • Polsterer / Polsterin (Lehrberuf), „1., 2., 3. voll“
    • Sattlerei – Fahrzeugsattlerei (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Sattlerei – Reitsportsattlerei (Lehrberuf), „1. voll“
    • Sattlerei – Taschnerei (Lehrberuf), „1. voll“
    • Sonnenschutztechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Stuckateur*in und Trockenausbauer*in (Lehrberuf)

    Alternativen (Auswahl)

    Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

    Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

    • Bühnenbildner*in
    • Einrichtungsberater*in
    • Einzelhandel – Einrichtungsberatung (Lehrberuf)
    • Innenarchitekt*in
    • Innenausbauer*in
    • Maler*in und Beschichtungstechniker*in – Dekormaltechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Maler*in und Beschichtungstechniker*in – Funktionsbeschichtungen (Lehrberuf), „1. voll“
    • Maler*in und Beschichtungstechniker*in – Historische Maltechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Maler*in und Beschichtungstechniker*in – Korrosionsschutz (Lehrberuf), „1. voll“
    • Polsterer / Polsterin (Lehrberuf), „1., 2., 3. voll“
    • Raumgestalter*in
    • Sattlerei – Fahrzeugsattlerei (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Sattlerei – Reitsportsattlerei (Lehrberuf), „1. voll“
    • Sattlerei – Taschnerei (Lehrberuf), „1. voll“
    • Sonnenschutztechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Stuckateur*in und Trockenausbauer*in (Lehrberuf)
  • Lehre und Matura

    Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

    Und so geht es:

    Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

    Wie funktioniert die Vorbereitung?

    Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

    Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

    Link: Häufig gestellte Fragen!

  • Selbst­ständigkeit

    Selbstständigkeit

    Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist z. B. gegeben durch:

    Reglementierte Gewerbe/Handwerke:

    • Tapezierer und Dekorateure, BGBl. II Nr. 88/2003 (Novelle Art. 43 BGBl. II Nr. 399/2008)

    Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
    Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe

    ALLGEMEINE HINWEISE

    Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
    Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
    • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
    • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

    In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

    Weitere Informationen und Kontakte:

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