Tierärztliche Ordinationsassistenz

Lehrzeit: 3 Jahre

Einstiegsgehalt nach der Lehre: ca. 1.540,- bis 2.300,- €

Lehrberuf

  • Worum es geht

    Tierärztliche Ordinationsassistent*innen unterstützen Tierärzt*innen bei der Betreuung, Behandlung und Operationen an ihren Patienten. Zu ihren Aufgaben gehören auch Hygienemaßnahmen an den Behandlungsgeräten und -instrumenten und die Dokumentation der Behandlungen. Außerdem betreuen sie die Patienten und Tierhalter*innen vor, während und nach der Behandlung und wickeln Administration, Verrechnung und Patientenverwaltung ab.

    Tierärztliche Ordinationsassistent*innen arbeiten in Tierarztpraxen und Tierkliniken, wo sie viel Kontakt zu Tieren und Tierhalter*innen haben. Um die Tierärzt*innen unterstützen zu können, benötigen sie Grundkenntnisse in Anatomie, Pharmakologie und Krankheiten von Haus-, Heim- und Nutztieren.

  • Wo man arbeitet

    Tierärztliche Ordinationsassistent*innen kümmern sich um administrative und organisatorische Aufgaben in Tierarztpraxen oder -kliniken und assistieren Tierärzt*innen bei der Behandlung der Patienten. Sie nehmen die Patienten auf, dokumentieren die Behandlungen und den stationären Aufenthalte, führen Terminvereinbarungen durch und kümmern sich um Bestellungen und die Lagerbestände in der Ordination. Außerdem führen sie die Verrechnungen mit den Patienteninhaber*innen und Behörden durch, verwalten den gesamten Zahlungsverkehr und führen die Kassa.

    Tierärztliche Ordinationsassistent*innen verfügen über Grundkenntnisse in Anatomie, Physiologie, Pharmakologie und Rassenkunde von Haus-, Heim- und Nutztieren sowie den veterinärmedizinischen Einrichtungen, Geräten und relevanten Medizinprodukten und kennen die wichtigsten Erkrankungen, Krankheitsbilder, Tierseuchen und die Tierschutzbestimmungen. Mit diesem Wissen können sie die Tierärzt*innen bei der regulären oder Notfall-Behandlung und Versorgung der Patienten unterstützen und bei der Narkose und Operationen assistieren. Sie bereiten alle benötigten Medizinprodukte (z. B. Mullbinden, Spritzen), Instrumente und Geräte vor und sorgen für deren Reinigung bzw. fachgerechte Entsorgung. Sie betreuen die Patienten und ihre Besitzer*innen vor, während und nach der Behandlung und die Tiere bei stationären Aufenthalten. Außerdem beraten sie die Besitzer*innen nach Anweisung des Tierarztes bzw. der Tierärztin über tiergerechte Haltung und allgemeine Ernährungsfragen ihrer Tiere.

    Tierärztliche Ordinationsassistent*innen arbeiten bei Röntgenaufnahmen mit und fertigen Blutausstriche und parasitologische Präparate mit den Laborgeräten des Betriebs an. Sie desinfizieren Medizinprodukte, Instrumente, Geräte und Behandlungstische und setzen Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Seuchen und Infektionskrankheiten um. Sie reinigen die Untersuchungs-, Behandlungs- und Operationsinstrumente und desinfizieren bzw. sterilisieren diese bevor sie sie zur weiteren Verwendung vorbereiten. Außerdem reinigen und warten sie die Geräte, die zur Desinfektion und Sterilisation genutzt werden, und kontrollieren Lagerung und Haltbarkeitsdatum des Sterilguts und der Hausapotheke.

  • Womit man arbeitet

    Für die Administration, Verrechnung, Dokumentation und Terminkoordination arbeiten Tierärztliche Ordinationsassitent*innen mit den üblichen Bürogeräten (Telefon, Computer/Laptop, Drucker, EDV-Systemen, etc.) sowie Büromaterial (Ordner, Kalender, etc.) und führen analoge oder digitale Patienten- und Diagnoseblätter, Lagerbestandslisten, Kassabücher.

    Außerdem arbeiten sie mit veterinärmedizinischen Instrumenten, Geräten und Produkten (z. B. Waage, Stethoskop, Handschuhe, Otoskop, Mullbinden, Spritzen, Skalpell etc.) sowie mit Mitteln, Materialien und Geräten zur Desinfektion und Sterilisation (z. B. Handschuhe, Desinfektionsmittel, Sterilisator).

  • Wie man arbeitet

    Tierärztliche Ordinationsassistent*innen arbeiten in Warte-, Empfangs- und Behandlungsräumen von Tierkliniken und Tierarztpraxen sowie in deren Lager-, Labor- und Röntgenräumen.

    Bei ihren Tätigkeiten arbeiten sie eng Tierärzt*innen (Tierarzt / Tierärztin) zusammen und haben Kontakt zu den behandelten Tieren und deren Besitzer*innen. Außerdem haben sie Kontakt mit Berufskolleg*innen (z. B. Tierpfleger*in (Lehrberuf), Lieferant*innen und Behörden).

  • Was man macht

    • Termine annehmen und koordinieren
    • Patienten aufnehmen und Kontaktdaten der Patientenbesitzer*innen administrieren
    • Behandlung der Patienten dokumentieren, Diagnoseblätter und Protokolle führen
    • Lagerbestand der Medizinischen Produkte, Medikamente, Instrumente, Materialien überwachen und gegebenenfalls nachbestellen
    • Medizinprodukte und Instrumente für Behandlungen und Operationen sowie der Notfallausrüstung desinfizieren und sterilisieren
    • Geräte und Flächen desinfizieren und sterilisieren
    • Patientenbesitzer*innen begrüßen, Patienten annehmen und betreuen (auch stationär)
    • bei Behandlungen, Narkose, Operationen und Notfällen assistieren
    • Blutausstriche und parasitologische Präparate mit den Laborgeräten anfertigen
    • bei Röntgenmaßnahmen mitarbeiten
    • Tierhalter*innen zu Tierschutz und Ernährung beraten
    • Kassabuch und Verrechnungen durchführen, Zahlungsverkehr mit Patientenbesitzer*innen, Lieferant*innen, Behörden abwickeln
  • Für wen man arbeitet

    • Tierarztpraxen
    • Tierkliniken
  • Ausbildungs­inhalte / Was man lernt

    Die Ausbildung im Lehrberuf Tierärztliche Ordinationsassistenz ist seit dem 1. Juni 2018 möglich.

  • Wie man sich weiterbilden kann

    Tierärztliche Ordinationsassistent*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt.

    Wichtige Weiterbildungsbereiche sind:

    • betriebliches Rechnungswesen
    • EDV, Internet, Datenschutz
    • Veterinärmedizin
    • Tierrecht, Tierethik
    • Desinfektion, Sterilisation, Hygiene
    • Tierschutzbestimmungen und -ernährung
    • Seuchen, Krankheiten, Krankheitsbilder

    Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

  • Was du mitbringen solltest

    Jeder Beruf erfordert ganz spezielle Sach- und Fachkenntnisse, die in der Ausbildung vermittelt werden. Daneben gibt es auch eine Reihe von Anforderungen, die praktisch in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören: Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und Pünktlichkeit, genaues und sorgfältiges Arbeiten, selbstständiges Arbeiten, Einsatzfreude und Verantwortungsbewusstsein. Auch die Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit) und Lernbereitschaft sind heute kaum noch wegzudenken.

    Welche Fähigkeiten und Eigenschaften in DIESEM Beruf sonst noch erwartet werden, kann von Betrieb zu Betrieb sehr unterschiedlich sein. Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere Anforderungen, die häufig gestellt werden.

    Denk daran: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

      Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?

    • Auge-Hand-Koordination
    • Beweglichkeit
    • Farbsehen
    • Fingerfertigkeit
    • gute körperliche Verfassung
    • gute Reaktionsfähigkeit
    • gutes Sehvermögen
    • Unempfindlichkeit gegenüber chemischen Stoffen
    • Unempfindlichkeit gegenüber Gerüchen
    • Unempfindlichkeit gegenüber künstlicher Beleuchtung

       

      Sachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

    • Datensicherheit und Datenschutz
    • Ernährungskompetenz
    • Fremdsprachenkenntnisse
    • kaufmännisches Verständnis
    • medizinisches Verständnis
    • mit Tieren umgehen können
    • Zahlenverständnis und Rechnen

       

      Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

    • Bereitschaft zum Zuhören
    • Einfühlungsvermögen
    • Hilfsbereitschaft
    • interkulturelle Kompetenz
    • Kommunikationsfähigkeit
    • Kontaktfreude
    • Kundinnen- / Kundenorientierung

       

      Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

    • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
    • Freundlichkeit
    • Geduld
    • Gesundheitsbewusstsein
    • Naturliebe
    • Sicherheitsbewusstsein
    • Verschwiegenheit / Diskretion

       

      Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?

    • gepflegtes Erscheinungsbild
    • Hygienebewusstsein
    • Infektionsfreiheit
    • möglichst frei von Allergien sein

       

      Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

    • Organisationsfähigkeit
  • Was es noch gibt

    Verwandte Lehrberufe

    Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf).

    Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

    • Facharbeiter*in Pferdewirtschaft (Lehrberuf)
    • Tierpfleger*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Zahnärztliche Fachassistenz (Lehrberuf)

    Alternativen (Auswahl)

    Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

    Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

    • Desinfektionsassistent*in
    • Diplomierte*r medizinische*r Fachassistent*in (MFA)
    • Fach-Sozialbetreuer*in / Diplom-Sozialbetreuer*in
    • Facharbeiter*in Pferdewirtschaft (Lehrberuf)
    • Medizintechnischer Fachberater / Medizintechnische Fachberaterin
    • Operationsassistent*in
    • Ordinationsassistent*in
    • Pferdepfleger*in
    • Pflegeassistent*in
    • Pflegefachassistent*in
    • Röntgenassistent*in
    • Tierarzt / Tierärztin
    • Tierhändler*in
    • Tierpfleger*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Tierpsychologe / Tierpsychologin
    • Viehhändler*in
    • Zahnärztliche Fachassistenz (Lehrberuf)
    • Zoofachhändler*in
  • Lehre und Matura

    Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

    Und so geht es:

    Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

    Wie funktioniert die Vorbereitung?

    Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

    Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

    Link: Häufig gestellte Fragen!

  • Selbst­ständigkeit

    Selbstständigkeit

    Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:

    Freie Gewerbe:

    • Handelsgewerbe (z. B. Zoofachhandel)
    • Ausbildung, Betreuung, Pflege und Vermietung von Tieren sowie die Beratung hinsichtlich artgerechter Haltung und Ernährung von Tieren mit Ausnahme der den Tierärzten vorbehaltenen diagnostischen und therapeutischen Tätigkeiten

    Informationen zum „Freien Gewerbe“: freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.

    Liste der Freien Gewerbe:

    ALLGEMEINE HINWEISE:

    Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
    Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
    • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
    • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

    In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

    Weitere Informationen und Kontakte:

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