Tischlerei

Lehrzeit: 3 Jahre

Einstiegsgehalt nach der Lehre: ca. 1.550,- bis 1.980,- €

Lehrberuf

  • Worum es geht

    Tischler*innen fertigen nach Plänen und Werkzeichnungen Möbel, Fenster, Türen, Holzdecken, Fußböden und Bauteile aus Holz an und montieren die Teile in der Werkstatt oder vor Ort bei ihren Kund*innen. Außerdem führen sie an diesen Produkten Reparaturarbeiten durch. Tischler*innen fertigen Skizzen ihrer Werkstücke an, wählen die richtigen Holzsorten und Werkstoffe aus und wenden verschiedene Holzbearbeitungstechniken wie Hobeln, Sägen, Schleifen, Pressen etc. an. Dabei hantieren sie mit verschiedenen manuellen und elektrischen Werkzeugen und Geräten. Im Bereich der industriellen Fertigung bedienen sie auch computergestützte Holzbearbeitungsmaschinen. Tischler*innen arbeiten in Betrieben des Tischlereigewerbes oder in der Holz verarbeitenden Industrie in Werkstätten, Werkhallen oder bei Kund*innen vor Ort. Sie arbeiten im Team mit Berufskolleg*innen sowie mit verschiedenen Fach- und Hilfskräften.

  • Wo man arbeitet

    Tischler*innen, die in Gewerbebetrieben arbeiten, stellen in der Regel Einzelanfertigungen oder Kleinserien her. Sie wählen die Hölzer, Hilfsmittel und Werkzeuge aus, stellen sie bereit und fertigen diverse Möbel und Werkstücke nach Plänen und Zeichnungen unter Berücksichtigung der Wünsche und Vorstellungen ihrer Kund*innen. Zu ihren Erzeugnissen zählen Tische, Sessel, Betten, Einbaukästen oder Einbauküchen. Bei ihrer Arbeit kommen verschiedene holzbearbeitende Verfahren wie z. B. Messen, Anreißen, Hobeln, Sägen, Bohren, Schleifen, Schlitzen, Zinken, Dübeln, Fräsen, Leimen oder Kleben zum Einsatz. Sie liefern die Werkstücke zu den Kund*innen und stellen sie vor Ort auf. Sie bauen Kästen, Küchen, Wohnzimmerschränke und Betten auf, verlegen Parkettböden oder Deckenverkleidungen. In Betrieben der Holz verarbeitenden Industrie sind Tischler*innen vorwiegend mit der Serienproduktion befasst. Sie bedienen und überwachen computergesteuerte (CNC-)Maschinen und führen Qualitätskontrollen sowie verschiedenen Nachbearbeitungs- und Korrekturarbeiten durch.

    Im Baubereich stellen Tischler*innen Fenster- und Türstöcke, Wand- und Deckenverkleidungen oder Treppen und Balkongeländer und -verbauten her. Im Bereich der industriellen Möbelerzeugung fertigen sie verschiedene Einrichtungsgegenstände wie z. B. Tische, Sessel, Schränke, Kästen, Einbauküchen, Betten, Gartenmöbel. Im Bereich Kunsttischlerei sind Tischler*innen mit der Restaurierung oder mit dem originalgetreuen Nachbau von historischen Stilmöbeln befasst. Dabei kommen noch alte Handwerkstechniken zum Einsatz.

  • Womit man arbeitet

    Tischler*innen hantieren mit manuellen und elektrischen Werkzeugen und Geräten aller Art, wie z. B. Bohrer, Sägen, Hobel, Feilen, Hämmer, Schraubenzieher, aber auch mit computergestützten Fertigungsmaschinen. Sie bearbeiten verschiedene Holzsorten wie z. B. Buche, Fichte, Birke, Eiche, kennen deren Eigenschaften und Nutzungsmöglichkeiten. Weiters verwenden sie Furniere und Pressspannplatten sowie allerlei Hilfsmittel und -materialien wie z. B. Nägel, Schrauben, Scharniere, Lacke und Leime.

  • Wie man arbeitet

    Tischler*innen arbeiten in Werkstätten, Werkhallen von Betrieben des Tischlergewerbes oder in der Holz verarbeitenden Industrie aber auch direkt am Einsatzort bei den Kund*innen. Sie arbeiten im Team mit Berufskolleg*innen sowie mit verschiedenen Fach- und Hilfskräften zusammen, siehe z. B. die Berufe Drechsler*in (Lehrberuf), Wagner*in (Lehrberuf), Tischlereitechnik (Lehrberuf).

  • Was man macht

    • Skizzen und Zeichnungen lesen und anfertigen
    • Werkstücke planen und entwerfen
    • Holzsorten, Werkstoffe und Hilfsstoffe beurteilen, auswählen und fachgerecht Lagern
    • Holz, Holzwerkstoffe, Kunststoff und Metalle bearbeiten
    • dabei verschiedene holzbearbeitende Verfahren anwenden, wie z. B. Messen, Anreißen, Hobeln, Sägen, Stemmen, Bohren, Schleifen, Schweifen, Fügen, Schlitzen, Zinken, Dübeln, Fräsen, Leimen, Kleben
    • Werkzeuge, Geräte und Maschinen, z. B. Hämmer, Schraubenzieher, Feilen, Säge-, Hobel-, Fräs- und Dreh- und Bohrmaschinen, bedienen
    • computergestützte Holzbearbeitungsmaschinen einstellen, bedienen und steuern
    • Werkzeuge, Geräte und Maschinen reinigen, rüsten, bedienen und warten
    • Produkte und Werkstücke aus Holz herstellen z. B. Türen, Tore, Portale, Fenster, Fensterbalken, Rollläden, Jalousien, Wand- und Deckenverkleidungen, Holzfußböden
    • Werkstücke aus Holz zusammenbauen und montieren (in der Werkstätte oder bei Kund*innen am Aufstellungsort)
    • Oberflächenbehandlungsarbeiten durchführen, z. B. Hobeln, Polieren, Schleifen, Imprägnieren, Lackieren, Versiegeln
    • Funktionsprüfung und Qualitätskontrolle durchführen
    • Kunden und Kundinnen beraten und informieren
  • Für wen man arbeitet

    • Betriebe des Tischlereigewerbes
    • Betriebe der Holz verarbeitenden Industrie; Fenster-, Türen-, Möbelbaubetriebe
  • Wie man sich weiterbilden kann

    Im Lehrberuf Tischlerei sind die Beschäftigungsaussichten entsprechend dem Qualifikationsniveau relativ gut. Für Tischler*innen bedeutet Weiterbildung, sich mit neuen Entwicklungen und Fertigungstechniken vertraut zu machen, z. B. Nutzung computergesteuerter Anlagen und Steuerungen für die Möbelproduktion (CNC-Fräsen), Nutzung der CIM-Fertigung, Aspekte des Umweltschutzes (Kenntnisse über umweltgerechte Holzverbindungen und Holzschutzmittel) sowie Weiterbildung in den Bereichen Restauration und Design.

    Weiterbildung ist z. B. in folgenden Bereichen von Vorteil:

    • Fachkurse für spezielle Bereiche (z. B. Stiegenbau, Raum-Design, Möbelbau, Verarbeitungstechniken, CAD, CNC)
    • Kurse zur Baubiologie und -ökologie
    • Qualitätssicherung
    • Sicherheitstechnik
    • Umweltschutzbestimmungen
    • EDV
    • Fremdsprachenkenntnisse

    Als Weiterbildungsmöglichkeiten bieten das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) und das Berufsförderungsinstitut (bfi) u. a. Fachkurse in Fräsen, Möbel- und Innenausbau, Restaurieren von historischen Stil- und Bauernmöbel, Holzoberflächenbehandlung, Holzdrechseln, Holzeinkauf und -erkennung an. Tischler*innen die die Matura nachmachen oder eine Studienberechtigungsprüfung ablegen sind berechtigt ein Fachhochschul- oder Universitätsstudium zu beginnen.

    Darüber hinaus besteht die Möglichkeit die Meisterprüfung abzulegen und so die Grundlage für eine selbstständige Berufsausübung zu schaffen.

    Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

  • Was du mitbringen solltest

    Jeder Beruf erfordert ganz spezielle Sach- und Fachkenntnisse, die in der Ausbildung vermittelt werden. Daneben gibt es auch eine Reihe von Anforderungen, die praktisch in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören: Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und Pünktlichkeit, genaues und sorgfältiges Arbeiten, selbstständiges Arbeiten, Einsatzfreude und Verantwortungsbewusstsein. Auch die Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit) und Lernbereitschaft sind heute kaum noch wegzudenken.

    Welche Fähigkeiten und Eigenschaften in DIESEM Beruf sonst noch erwartet werden, kann von Betrieb zu Betrieb sehr unterschiedlich sein. Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere Anforderungen, die häufig gestellt werden.

    Denk daran: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

      Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?

    • Fingerfertigkeit
    • gute körperliche Verfassung
    • Kraft
    • Lärmunempfindlichkeit
    • Unempfindlichkeit gegenüber Staub

       

      Sachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

    • Datensicherheit und Datenschutz
    • gestalterische Fähigkeit
    • gutes Augenmaß
    • handwerkliche Geschicklichkeit
    • räumliches Vorstellungsvermögen
    • technisches Verständnis

       

      Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

    • Kommunikationsfähigkeit
    • Kundinnen- / Kundenorientierung

       

      Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

    • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
    • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
    • Sicherheitsbewusstsein
    • Umweltbewusstsein

       

      Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

    • Kreativität
  • Was es noch gibt

    Verwandte Lehrberufe

    Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf).

    Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

    • Drechsler*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Fassbinder*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Fertigteilhausbau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Holztechnik (Modullehrberuf), „1. voll“
    • Modellbauer*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Tischlereitechnik – Planung (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Tischlereitechnik – Produktion (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Wagner*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Zimmerei (Lehrberuf), „1. voll“
    • Zimmereitechnik (Lehrberuf), „1. voll“

    Alternativen (Auswahl)

    Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

    Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

    • Drechsler*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Fassbinder*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Fertigteilhausbau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Holztechnik (Modullehrberuf), „1. voll“
    • Modellbauer*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Tischlereitechnik – Planung (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Tischlereitechnik – Produktion (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Wagner*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Zimmerei (Lehrberuf), „1. voll“
    • Zimmereitechnik (Lehrberuf), „1. voll“

    Spezialisierungsmöglichkeiten (Auswahl):

    • Ausstellungstischler*in
    • Bautischler*in
    • Bühnentischler*in
    • Holzdesigner*in
    • Kunsttischler*in
  • Lehre und Matura

    Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

    Und so geht es:

    Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

    Wie funktioniert die Vorbereitung?

    Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

    Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

    Link: Häufig gestellte Fragen!

  • Selbst­ständigkeit

    Selbstständigkeit

    Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist z. B. gegeben durch:

    a) Reglementierte Gewerbe/Handwerke:

    • Handwerk der Tischler, BGBl. Nr. II 91/2003, Novelle mit Artikel 44 BGBl. II Nr. 399/2008
    • Handwerk der Drechsler, BGBl. Nr. II 91/2003, Novelle mit Artikel 44 BGBl. II Nr. 399/2008
    • Handwerk der Binder, BGBl. Nr. II 91/2003, Novelle mit Artikel 44 BGBl. II Nr. 399/2008
    • Handwerk der Bootbauer, BGBl. Nr. II 91/2003, Novelle mit Artikel 44 BGBl. II Nr. 399/2008
    • Handwerk der Modellbauer, BGBl. Nr. II 91/2003, Novelle mit Artikel 44 BGBl. II Nr. 399/2008

    b) Rechtskraftgewerbe:

    • Holzbau-Meister, BGBl. Nr. II 102/2003, Novelle mit Artikel 49 BGBl. II Nr. 399/2008

    Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.

    Rechtskraftgewerbe sind reglementierte Gewerbe, bei denen die Zuverlässigkeit des Gewerbeanmelders/der Gewerbeanmelderin durch die Gewerbebehörde (Bezirksverwaltungsbehörde bzw. Magistrat) geprüft und festgestellt wird.
    Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe

    c) Freie Gewerbe:

    • Zusammenbau von Möbelbausätzen
    • Wagner
    • Erzeugung von kunstgewerblichen Zier- und Schmuckgegenständen aus unedlen Metallen, Draht, Gips, Beton, Holz, Horn, Kunststoff, Leder, textilen Materialien, Stroh, Papier und Glaselementen, Gemüse und Obst sowie durch Fädeln von Edelsteinen, Silber-, Glas-, Kunststoff- und Filzelementen und das Bemalen und das Verzieren von Holz, Keramik, Porzellan, Seide, Textilien, Billets und Wachswaren
    • Erzeugung von Spielzeug
    • Holzschuherzeuger

    Informationen zum „Freien Gewerbe“:
    Freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirksverwaltungsbehörde). Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.

    Liste der Freien Gewerbe:

    ALLGEMEINE HINWEISE:

    Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
    Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
    • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
    • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

    Weitere Informationen und Kontakte:

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