Uhrmacher*in – Zeitmesstechniker*in

Lehrzeit: 3 1/2 Jahre

Einstiegsgehalt nach der Lehre: ca. 1.830,- bis 2.160,- €

Lehrberuf

  • Worum es geht

    Ohne Zeitmessung würde im Alltag vieles durcheinander gehen. Uhrmacher*innen und Zeitmesstechniker*innen sorgen dafür, dass Uhren die Zeit exakt anzeigen. Aber nicht nur Gebrauchsuhren, sondern auch Uhren für Sport, Wissenschaft und Industrie werden von ihnen hergestellt, gewartet und repariert. Uhren werden heute vorwiegend industriell gefertigt, und nur noch teure Designer- bzw. Markenuhren werden von Hand hergestellt (meist in traditionellen Kleingewerbebetrieben) – hier kommt dafür die Handwerkskunst von Uhrmacher*innen – Zeitmesstechniker*innen umso mehr zum Tragen. Uhrmacher*innen – Zeitmesstechniker*innen beraten ihre Kund*innen, reparieren Uhren, wechseln Batterien und Uhrgläser, montieren Armbänder und stellen die Zeit genau ein. Sie arbeiten mit Lupen und an Mikroskopen mit kleinsten Werkzeugen wie Feilen, Bohrern, Pinzetten usw. Sie arbeiten in Werkstätten, Büros und Verkaufslokalen von Gewerbebetrieben im Team mit Berufskolleg*innen und Vorgesetzten und haben Kontakt mit Kund*innen und Lieferant*innen.

  • Wo man arbeitet

    Uhrmacher*innen – Zeitmesstechniker*innen arbeiten mit verschiedenen mechanischen und elektronischen Uhren und Uhrwerken: Kleinuhren wie Armband- und Taschenuhren, Großuhren wie Wand-, Pendel- Stand-, Tisch-, Turm- und Außenuhren, außerdem Wecker, Quarzuhren sowie mit Zeitmessgeräten für den Sport oder für die Wissenschaft. Hauptsächlich sind sie heute im Service und in der Reparatur dieser Uhren tätig und stellen Ersatzteile her. In manchen Fällen stellen sie auch noch selbst Uhren in Handarbeit her.

    Uhrmacher*innen – Zeitmesstechniker*innen, die mechanische Uhren, wie beispielsweise mechanische Wecker reparieren, öffnen zuerst das Gehäuse mit einem Gehäuseöffner. Sie nehmen die Zeiger und das Zifferblatt ab und bauen das Uhrwerk aus. Dann kontrollieren sie die Abnützung der Lager und Wellen sowie die Verzahnung der Räder. Uhrmacher*innen – Zeitmesstechniker*innen zerlegen das Uhrwerk, reinigen die verschmutzten Einzelteile und tauschen fehlerhafte bzw. abgenutzte Bestandteile wie Zahnräder aus. Sie bauen das Uhrwerk wieder zusammen und prüfen dabei die Leichtgängigkeit aller beweglichen Teile. Dann ziehen sie die Uhr auf, prüfen die Ganggenauigkeit, setzen das gereinigte Zifferblatt und die Zeiger ein und bauen das Uhrwerk in das Gehäuse ein.

    Die Arbeit an elektronischen Uhren unterscheidet sich vor allem durch die Fehlersuche mit elektronischen Mess- und Prüfgeräten und dadurch, dass bei Fehlern an der Elektronik meist das gesamte Uhrwerk ausgetauscht wird.
    Bei ihrer Arbeit setzen Uhrmacher*innen – Zeitmesstechniker*innen unterschiedliche Materialien wie Metalle, Edelmetalle, Glas, Kunststoff und teilweise auch Edelsteine ein und bearbeiten diese z. B. durch Anreißen, Feilen, Sägen, Bohren, Gewindeschneiden. Sie führen auch maschinelle Arbeiten an Dreh- und Fräsmaschinen durch und schleifen, polieren und härten die Oberflächen. Mit speziellen Prüfverfahren werden Wasserdichtheit, Ganggenauigkeit oder Stoßfestigkeit gemessen.

    Uhrmacher*innen – Zeitmesstechniker*innen erbringen neben Wartungs- und Reparaturarbeiten an Klein- und Großuhren auch Serviceleistungen wie Batteriewechsel, Gläsertausch, Umstellung auf Sommer-/Winterzeit oder Montieren von Armbändern. In gewerblichen Uhrmacher*innenwerkstätten an die ein Einzelhandelsbetrieb angeschlossen ist, beraten sie auch Kund*innen, verkaufen Uhren und Zubehör und nehmen Reklamationen entgegen.

  • Womit man arbeitet

    Uhrmacher*innen – Zeitmesstechniker*innen arbeiten an den mechanischen und elektronischen Teilen von Klein- und Großuhren mit Lupen, Pinzetten und anderen Feinwerkzeugen. Sie hantieren mit Mikroskopen und mit elektronischen Mess- und Präzisionsprüfgeräten wie z. B. Voltmeter. Weiters setzen sie Werkzeuge wie Gehäuseöffner, Schraubenzieher, Feilen, Bohrer und Hämmer, aber auch Dreh- und Fräsmaschinen ein. Sie verwenden außerdem Hilfs- und Betriebsstoffe wie Öle oder Fette.

    Uhrmacher*innenarbeit ist Feinmechaniker*innenarbeit: Sie verwenden kleinste Teile wie z. B. Zahnräder, Lager, Ziffernblätter, Zeiger aus Metallen und Kunststoffen. Sie lesen und verwenden technische Unterlagen, Bau- und Montagepläne und führen Betriebsbücher wie z. B. Wartungs- und Serviceprotokolle, Kund*innenkarteien, Lagerlisten und dergleichen mehr.

  • Wie man arbeitet

    Uhrmacher*innen – Zeitmesstechniker*innen sind überwiegend in Werkstätten und Verkaufsräumen von gewerblichen Klein- und Mittelbetrieben tätig. Sie arbeiten mit Berufskolleg*innen und Vorgesetzten zusammen und haben Kontakt mit Kund*innen und Lieferant*innen. Bei Montagen oder Reparaturen von Großuhren sind sie auch bei Kundinnen und Kunden im Einsatz. Dabei müssen sie mitunter auch in größeren Höhen arbeiten.

  • Was man macht

    • Skizzen und Zeichnungen anfertigen
    • Werkstoffe (Metalle, Edelmetalle, Kunststoff etc.) manuell und maschinell bearbeiten
    • Werkstoffverbindungen herstellen (Schraub- und Stiftverbindungen, Nieten, Löten, Kleben) und Oberflächen bearbeiten (Schleifen, Polieren, Härten)
    • mechanische und elektrische Größen der Uhren messen und prüfen, z. B. Wasserdichtheit, Stoßfestigkeit, Ganggenauigkeit
    • Fehler an mechanische und elektronische Uhren feststellen und die Uhren reparieren
    • Ersatzteile für mechanische Uhren anfertigen und einsetzen
    • die Reparaturannahmen und durchgeführten Arbeiten dokumentieren

    Reparieren von mechanischen Uhren:

    • das Gehäuse mit einem speziellen Werkzeug (Gehäuseöffner) öffnen
    • Zeiger und Ziffernblatt abnehmen, das Uhrwerk ausbauen
    • die Abnützung der Lager, Wellen und der Verzahnung der Räder kontrollieren
    • das Uhrwerk mit Schraubenzieher und Pinzette zerlegen
    • verschmutzte Einzelteile reinigen, fehlerhafte oder abgenutzte Bestandteile austauschen
    • das Uhrwerk zusammenbauen und die Funktionen kontrollieren
    • Uhrwerk, Zeiger und Ziffernblatt in das Gehäuse einsetzen, die Uhr aufziehen und die Ganggenauigkeit überprüfen

    Reparieren von elektronischen Uhren:

    • das Gehäuse öffnen, die elektronischen und mechanischen Teile ausbauen
    • die Batterie mit einem Voltmeter überprüfen
    • die Schaltvorgänge des elektronischen Blocks mit elektronischen Messgeräten kontrollieren
    • ganze elektronische Uhrwerke austauschen
    • die mechanischen Teile der Uhr überprüfen und reparieren (Räder- und Zeigerwerk)
    • die Uhr zusammenbauen, die Ganggenauigkeit mit einem elektronischen Messgerät überprüfen
    • allgemein: technische Unterlagen, Bau- und Montagepläne führen
  • Für wen man arbeitet

    • gewerbliche Uhrmacherbetriebe
  • Ausbildungs­inhalte / Was man lernt

    Wichtige Ausbildungsinhalte:

    • Mechanik, Elektrik (Grundkenntnisse)
    • Uhrenbau, Uhrenmechanik
    • Werkstoff- und Materialienkunde
    • Metallbearbeitung
    • Feinwerktechnik
    • Service, Wartung und Reparatur
    • Kund*innenberatung- und -betreuung
    • Qualitätsmanagement
    • Buchhaltung
    • technische Dokumentation
  • Wie man sich weiterbilden kann

    Weiterbildung bedeutet für Uhrmacher*innen – Zeitmesstechniker*innen, sich kontinuierlich zusätzliche Kenntnisse und Fähigkeiten im Bereich der technologischen Entwicklung (Feinwerktechnik, EDV etc.) anzueignen. Da Uhrmacher*innen – Zeitmesstechniker*innen vorwiegend in Klein- und Mittelbetrieben des Gewerbes tätig sind, ist der Bereich Kund*innenberatung und -betreuung (Verkauf von Uhren und Schmuck, Qualitätssicherung, Restauration) ein wesentlicher Aufgabenbereich.

    Hinsichtlich der Technik elektronischer Uhren und Quarzuhrentechnik können sich Uhrmacher*innen – Zeitmesstechniker*innen in Kursen verschiedener Herstellerfirmen weiterbilden.

    Die Bundesfachschule für Uhrmacher*innen in Karlstein (NÖ) und das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI)bieten darüber hinaus Vorbereitungskurse für die Meister*innenprüfung und Seminare für Uhrmacher*innen (z. B. Quarzuhrentechnik) an.

    Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

  • Was du mitbringen solltest

    Jeder Beruf erfordert ganz spezielle Sach- und Fachkenntnisse, die in der Ausbildung vermittelt werden. Daneben gibt es auch eine Reihe von Anforderungen, die praktisch in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören: Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und Pünktlichkeit, genaues und sorgfältiges Arbeiten, selbstständiges Arbeiten, Einsatzfreude und Verantwortungsbewusstsein. Auch die Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit) und Lernbereitschaft sind heute kaum noch wegzudenken.

    Welche Fähigkeiten und Eigenschaften in DIESEM Beruf sonst noch erwartet werden, kann von Betrieb zu Betrieb sehr unterschiedlich sein. Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere Anforderungen, die häufig gestellt werden.

    Denk daran: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

      Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?

    • Auge-Hand-Koordination
    • Fingerfertigkeit
    • gutes Sehvermögen
    • Unempfindlichkeit gegenüber künstlicher Beleuchtung

       

      Sachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

    • Anwendung und Bedienung digitaler Tools
    • Datensicherheit und Datenschutz
    • gestalterische Fähigkeit
    • gutes Augenmaß
    • handwerkliche Geschicklichkeit
    • kaufmännisches Verständnis
    • technisches Verständnis

       

      Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

    • Kommunikationsfähigkeit
    • Kundinnen- / Kundenorientierung

       

      Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

    • Aufmerksamkeit
    • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
    • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
    • Geduld

       

      Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

    • logisch-analytisches Denken / Kombinationsfähigkeit
    • systematische Arbeitsweise
  • Was es noch gibt

    Verwandte Lehrberufe

    Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf).

    Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

    • Konstrukteur*in – Werkzeugbautechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Metalltechnik (Modullehrberuf), „1. voll“

    Alternativen (Auswahl)

    Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

    Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

    • Konstrukteur*in – Werkzeugbautechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Metalltechnik (Modullehrberuf), „1. voll“
  • Lehre und Matura

    Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

    Und so geht es:

    Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

    Wie funktioniert die Vorbereitung?

    Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

    Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

    Link: Häufig gestellte Fragen!

  • Selbst­ständigkeit

    Selbstständigkeit

    Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:

    Reglementierte Gewerbe/Handwerke:

    • Handwerk der Uhrmacher*innen, BGBl. Nr. II 93/2003 (Novelle mit Art. 45 BGBl. II Nr. 399/2008)
    • Metalltechnik für Metall- und Maschinenbau, Schlosser, BGBl. II Nr. 79/2003 (Novelle Art. 37 BGBl. II Nr. 399/2008)

    Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes (einschließlich Rechtskraftgewerbe) sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
    Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe

    ALLGEMEINE HINWEISE:

    Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
    Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
    • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
    • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

    In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

    Weitere Informationen und Kontakte:

Noch nichts Richtiges gefunden?
Filtere die Lehrberufe nach deinen Vorlieben oder stöbere in den Branchen. Vielleicht sagt dir das mehr zu: