Veranstaltungstechnik

Lehrzeit: 3 1/2 Jahre

Einstiegsgehalt nach der Lehre: ca. 1.680,- bis 2.130,- €

Lehrberuf

  • Worum es geht

    Veranstaltungstechniker*innen sind für die technischen Aufbauten und Anlagen zuständig, die bei Veranstaltungen aller Art benötigt werden (Theateraufführungen, Konzerte, Fest- und Sportveranstaltungen, Tagungen und Seminare usw.). Sie bauen die technischen Anlagen und Aufbauten auf Bühnen auf, installieren/montieren die Ton-, Licht- und Multimediaanlagen, führen Wartungs- und Reparaturarbeiten an den veranstaltungstechnischen Anlagen durch und sorgen während der Veranstaltungen für den reibungslosen technischen Ablauf. Sie haben bei ihrer Arbeit engen Kontakt mit dem gesamten Team, das für die jeweilige Produktion zuständig ist (z. B. Regisseur*in, Kameraleute, Bühnenbildner*innen, Darsteller*innen, Musiker*innen).

  • Wo man arbeitet

    Veranstaltungstechniker*innen stellen veranstaltungstechnische Aufbauten her und montieren sie. Dabei handelt es sich um Dekorationen, Podeste, Gerüste, Traversen, vor allem aber Beleuchtungs-, Beschallungs- und Multimediaanlagen usw. Ihre Arbeitsorte reichen von Theaterbühnen bis zu Großveranstaltungen im Freien. Sie achten auf das richtige Sichern, Transportieren und Lagern von Dekorationen, Geräten und Anlagen.

    Für ihre Arbeit brauchen Veranstaltungstechniker*innen Kenntnisse im Bereich der Elektronik, der Elektrotechnik aber auch der Computer- und Digitaltechnik (z. B. sind Licht- und Tontechnikanlagen meist über Computer gesteuert). Sie schließen Kabelleitungen für Energieversorgung (steckfertige Energieverteilungen), Steuerungen, Beleuchtung und Beschallungen an, positionieren Mikrophone, montieren Projektionsgeräte (z. B. Scheinwerfer) und richten diese ein, bedienen Mischpulte und vieles mehr. Für all diese Arbeiten richten sie sich nach technischen Zeichnungen und Plänen (z. B. Bühnenbildpläne, Beleuchtungspläne, Tontechnikpläne).

    Während der Veranstaltungen bedienen sie alle bühnen- und szenentechnischen Einrichtungen, Beleuchtungs- und Projektionseinrichtungen sowie Beschallungseinrichtungen. Außerdem treffen sie die Auswahl der Spezialeffekte (Feuer-, Rauch- und Nebeleffekte) und sorgen für deren Einsatz.
    Nach Ende der Veranstaltungen bauen die Veranstaltungstechniker*innen die Aufbauten, Dekorationen und sonstigen technischen Einrichtungen wieder ab, führen fallweise Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten daran durch, lagern sie oder transportieren sie zum nächsten Veranstaltungsort.

  • Womit man arbeitet

    Veranstaltungstechniker*innen arbeiten mit unterschiedlichsten bühnentechnischen Anlagen, wie z. B. Licht- und Tonanlagen, Nebelmaschinen, Hebevorrichtungen, Podeste und Gerüste. Sie bauen diese auf und bedienen sie. Sie hantieren mit unterschiedlichen Handwerkzeugen wie Schraubenzieher, Hammer, Bohrmaschinen aber auch mit elektrotechnischen Messgeräten. Für den richtigen Aufbau und die Bedienung der Anlagen lesen sie Pläne und Bedienungsanleitungen. Außerdem kennen sie die für den jeweiligen Veranstaltungsort wichtigen veranstaltungs- und sicherheitstechnischen Bestimmungen.

  • Wie man arbeitet

    Die Arbeitsorte von Veranstaltungstechniker*innen können Theaterbühnen, Filmstudios, Konzerthäuser oder Messehallen sein, aber auch Großveranstaltungen im Freien (z. B. im Rahmen von Festivals) gehören dazu. Je nach Auftraggeber*in und Unternehmen arbeiten sie auch an häufig wechselnden Einsatzorten. Bei Aufführungen (Theater, Oper) und Konzerten arbeiten Veranstaltungstechniker*innen auch am Abend und an Wochenenden. Flexibilität ist deshalb eine ihrer wichtigsten persönlichen Eigenschaften.

    Veranstaltungstechniker*innen arbeiten meist mit dem gesamten Team der jeweiligen Produktion bzw. Veranstaltung zusammen (z. B. Regisseur*in, Produktionsleiter*in, Kameramann / Kamerafrau, Lichttechniker*in, Tontechniker*in, Produktionsleiter*in) und sie haben mitunter Kontakt zu den Künstler*innen.

  • Was man macht

    • veranstaltungstechnische Abläufe unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Grundsätze planen und durchführen
    • Infrastruktur und Sicherheit von Veranstaltungsstätten abschätzen und beurteilen
    • Proben und Vorstellungen in Zusammenarbeit mit allen beteiligten Arbeitsgruppen (Teamarbeit)betreuen
    • Energieversorgung organisieren, bereitstellen und prüfen
    • Beleuchtungs- und Projektionseinrichtungen aufbauen, einrichten und bedienen
    • Beschallungseinrichtungen aufbauen, einrichten und bedienen
    • Aufbauten bei Veranstaltungen und auf Bühnen aufstellen, montieren und abbauen
    • teilweise auch Dekorationen aufbauen, abbauen, instandhalten und lagern
    • Bühnen- und szenentechnische Einrichtungen bedienen
    • Spezialeffekte ausführen
    • Bild, Ton und Daten aufnehmen und übertragen
    • einschlägige technische Regelwerke sowie alle für Veranstaltungen relevanten rechtlichen und sicherheitstechnischen Bestimmungen anwenden
  • Für wen man arbeitet

    • Konzertagenturen
    • Event-Management-Agenturen
    • Kulturmanagement-Agenturen
    • Messeveranstalter
    • Werbeagenturen
    • Theater und Opernhäuser
    • Film- und Fernsehstudios
  • Ausbildungs­inhalte / Was man lernt

    Wichtige Ausbildungsinhalte:

    • Elektrotechnik, Elektronik
    • Veranstaltungstechnik
    • Audio- und Videotechnik
    • Tontechnik
    • Lichttechnik
    • Gerätekunde
    • EDV (Hard- und Software, Betriebssysteme, Anwendungsprogramme)
    • Steuerungs- und Regelungstechnik
    • Eventmanagement
    • Veranstaltungsrecht
    • Projektmanagement
  • Wie man sich weiterbilden kann

    Weiterbildung bedeutet für Veranstaltungstechniker*innen, sich kontinuierlich zusätzliche Kenntnisse und Fähigkeiten in folgenden Bereichen anzueignen:

    • Schwachstromelektrik, Elektronik
    • Audio- und Videotechnik
    • Lichttechnik
    • EDV (Hard- und Software, Betriebssysteme, Anwendungsprogramme)
    • Holz- und Metallbearbeitung (CNC-Technik)
    • Steuerungs- und Regelungstechnik
    • Eventmanagement, Veranstaltungsrecht

    Das Berufsförderungsinstitut (bfi) und das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten Kurse in den genannten Bereichen an.

    Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

  • Was du mitbringen solltest

    Jeder Beruf erfordert ganz spezielle Sach- und Fachkenntnisse, die in der Ausbildung vermittelt werden. Daneben gibt es auch eine Reihe von Anforderungen, die praktisch in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören: Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und Pünktlichkeit, genaues und sorgfältiges Arbeiten, selbstständiges Arbeiten, Einsatzfreude und Verantwortungsbewusstsein. Auch die Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit) und Lernbereitschaft sind heute kaum noch wegzudenken.

    Welche Fähigkeiten und Eigenschaften in DIESEM Beruf sonst noch erwartet werden, kann von Betrieb zu Betrieb sehr unterschiedlich sein. Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere Anforderungen, die häufig gestellt werden.

    Denk daran: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

      Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?

    • gute körperliche Verfassung
    • Lärmunempfindlichkeit

       

      Sachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

    • Anwendung und Bedienung digitaler Tools
    • Datensicherheit und Datenschutz
    • Fremdsprachenkenntnisse
    • handwerkliche Geschicklichkeit
    • räumliches Vorstellungsvermögen
    • technisches Verständnis

       

      Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

    • Aufgeschlossenheit
    • Kommunikationsfähigkeit
    • Kundinnen- / Kundenorientierung

       

      Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

    • Aufmerksamkeit
    • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
    • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
    • Selbstvertrauen / Selbstbewusstsein
    • Sicherheitsbewusstsein

       

      Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?

    • gepflegtes Erscheinungsbild
    • Mobilität (wechselnde Arbeitsorte)

       

      Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

    • Koordinationsfähigkeit
    • Kreativität
    • Organisationsfähigkeit
    • Planungsfähigkeit
    • systematische Arbeitsweise
  • Was es noch gibt

    Verwandte Lehrberufe

    Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf).

    Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

    • Elektrotechnik (Modullehrberuf), „1. voll“
    • Eventkaufmann / Eventkauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Metalltechnik (Modullehrberuf), „1. voll“

    Alternativen (Auswahl)

    Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

    Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

    • Elektrotechnik (Modullehrberuf), „1. voll“
    • Eventkaufmann / Eventkauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Metalltechnik (Modullehrberuf), „1. voll“
  • Lehre und Matura

    Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

    Und so geht es:

    Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

    Wie funktioniert die Vorbereitung?

    Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

    Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

    Link: Häufig gestellte Fragen!

  • Selbst­ständigkeit

    Selbstständigkeit

    Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist z. B. gegeben durch:

    a) Reglementierte Gewerbe/Handwerke:

    • Technisches Büro – Ingenieurbüros (Beratende Ingenieure), BGBl. II Nr. 89/2003 (Novelle BGBl. II Nr. 399/2008)
    • Mechatroniker für Elektronik, Maschinen- und Fertigungstechnik BGBl. Nr. II 69/2003
      (Novelle Art. 31 BGBl. II Nr. 399/2008),
    • Mechatroniker für Elektromaschinenbau und Automatisierung, BGBl. II Nr. 69/2003 (Novelle Art. 31 BGBl. II Nr. 399/2008)

    Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
    Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe

    b) Rechtskraftgewerbe:

    • Elektrotechnik, BGBl. II Nr. 41/2003 (Novelle Art. 10 BGBl. II Nr. 399/2008).

    Rechtskraftgewerbe sind regelmentierte Gewerbe, bei denen die Zuverlässigkeit des Gewerbeanmelders/der Gewerbeanmelderin durch die Gewerbeehörde (Bezirksverwaltungsbehörde bzw. Magistrat) geprüft und festgestellt wird.

    c) Freie Gewerbe:

    • Organisation von Veranstaltungen, Märkten und Messen (Eventmanagement)
    • Erzeugung statisch nicht belangreicher Bühnendekorationen sowie Beschallungs-, Dekorations- und Beleuchtungstätigkeiten fürVeranstaltungen mit Ausnahme der den Elektrotechnikern vorbehaltenen Tätigkeiten
    • Beratung über Lichteffekte und Ausleuchtungen, sowie Erstellung von Lichtkonzepten im Zusammenhang mit der Durchführung von Veranstaltungen unter Ausschluss der den Elektrotechnikern vorbehaltenen Tätigkeiten

    Informationen zum „Freien Gewerbe“: freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.

    Liste der Freien Gewerbe:

    ALLGEMEINE HINWEISE:

    Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
    Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
    • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
    • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

    In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

    Weitere Informationen und Kontakte:

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Simon Schleicher

Veranstaltungstechniker

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