Wagner*in

Lehrzeit: 3 Jahre

Einstiegsgehalt nach der Lehre: ca. 1.550,- bis 1.980,- €

Lehrberuf

  • Worum es geht

    Wagner*innen stellen Transport- und Beförderungsmittel (z. B. Leiterwagen, Fuhrwerke, Schlitten, Handwagen) landwirtschaftliche Geräte (z. B. Leitern, Rechen, Gabeln) oder Gartenmöbel aus Holz her und reparieren diese. Ein Großteil der ehemals von Wagner*innen hergestellten Produkte wird mittlerweile nur noch maschinell in Industriebetrieben erzeugt. Wagner*innen bearbeiten ihre Werkstücke mit verschiedenen Werkzeugen, Maschinen und Geräten (Bohrer, Sägen, Hobel etc.). Sie arbeiten vorwiegend in kleinen handwerklichen Betrieben mit Berufskolleg*innen und anderen Fach- und Hilfskräften zusammen.

  • Wo man arbeitet

    Wagner*innen stellen Transport- und Beförderungsmittel, landwirtschaftliche Geräte sowie Gartenmöbel aus Holz her, warten und reparieren diese. Zu ihren Produkten zählen Leiterwagen, Handwagen, Schlitten, Leitern, Rechen, Heugabeln aber auch Gartenmöbel. Sie arbeiten nach technischen Angaben und Plänen und fertigen Werkzeichnungen selbst an. Sie berechnen die erforderliche Belastbarkeit und die Stärke von Achsen, Rädern, Kufen oder Balken. Dann wählen sie die Materialien (verschiedene Hölzer) und Hilfsmittel (Metallringe, Schrauben, Nieten, Nägel etc.) aus und fertigen das Werkstück unter Anwendung verschiedener holzbearbeitender Verfahren wie Sägen, Schneiden, Bohren, Fräsen, Hobeln oder Schleifen.

    Für Rodelkufen oder gebogene Holzteile müssen ausschließlich astfreie, zähe Hölzer verwendet werden. Die Wagner*innen machen die zugeschnittenen Holzteile über Wasserdampf biegsam und spannen sie mit Schraubzwingen in die gewünschte Form. Nach vollständiger Durchtrocknung verarbeiten sie diese Teile dann zu Schlitten, Rädern oder Gabeln weiter.

    Die Wagner*innen verbinden die Werkstücke mit verschiedenen Arten von Holzverbindungen wie z. B. Verzapfen, Verzahnen, Verleimen oder Verschrauben. Am fertigen Werkstück führen sie Oberflächenbehandlungen (z. B. Beizen, Lackieren oder Versiegeln) durch.

  • Womit man arbeitet

    Wagner*innen arbeiten mit manuellen oder automatischen holzbearbeitenden Maschinen und Handwerkzeugen wie z. B. Sägen (Band- und Kreissägen, Handsägen), Bohr-, Fräs-, Hobel- und Schleifmaschinen oder Handbohrern, Handhobeln, Feilen, Schnitzereimesser, Stemmeisen, Schraubzwingen. Sie verwenden Hilfsstoffe wie Schrauben, Holzschrauben, Leime, Lacke, Imprägnier- und Beizmittel, Metallringe, Nägel und lesen Konstruktionszeichnungen oder fertigen diese selbst an.

  • Wie man arbeitet

    Wagner*innen arbeiten in Werkstätten mit verschiedenen Fach- und Hilfskräften zusammen, siehe z. B. Tischlerei (Lehrberuf), Drechsler*in (Lehrberuf). In kleinen und mittleren Betrieben haben sie auch häufig Kontakt zu Kund*innen.

  • Was man macht

    • Werkzeichnungen anfertigen
    • die erforderliche Belastbarkeit und Stärke von Achsen, Rädern oder Rodelkufen berechnen
    • die benötigten Hölzer und Materialien auswählen
    • die Einzelteile entsprechend der Werkzeichnung mit Band- und Kreissägen zuschneiden
    • die Werkstücke unter Anwendung verschiedener holzverarbeitender Verfahren wie z. B. Bohren, Hobeln, Sägen, Fräsen, Feilen, Nageln herstellen
    • die Werkteile durch verschiedene Arten von Holzverbindungen (z. B. Verzapfen, Verzahnen, Verleimen oder Verschrauben) verbinden
    • alle vorgefertigten Einzelteile zum fertigen Werkstück zusammensetzen
    • die Teile mit Hobel- und Schleifmaschinen glätten
    • Späne und Verunreinigungen beseitigen
    • Oberflächenbehandlungen durchführen, z. B. Glattschleifen, Imprägnieren, Lackieren, Beizen
    • Werkzeuge, Maschinen und Geräte reinigen und warten
  • Für wen man arbeitet

    • kleine handwerkliche Wagnerbetriebe (vorwiegend im ländlichen Raum)
    • Kunsthandwerksbetriebe
    • holzbe- und verarbeitende Gewerbe- und Industriebetriebe
  • Wie man sich weiterbilden kann

    Weiterbildungserfordernisse für Wagner*innen ergeben sich vor allem in den Bereichen elektronisch gesteuerter Holz-, Kunststoff- und Metallbearbeitungsmaschinen und Kunststoffverarbeitung.

    Das Berufsförderungsinstitut (bfi) und das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) führen zahlreiche Weiterbildungsveranstaltungen in den genannten Bereichen durch.

    Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

  • Was du mitbringen solltest

    Jeder Beruf erfordert ganz spezielle Sach- und Fachkenntnisse, die in der Ausbildung vermittelt werden. Daneben gibt es auch eine Reihe von Anforderungen, die praktisch in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören: Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und Pünktlichkeit, genaues und sorgfältiges Arbeiten, selbstständiges Arbeiten, Einsatzfreude und Verantwortungsbewusstsein. Auch die Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit) und Lernbereitschaft sind heute kaum noch wegzudenken.

    Welche Fähigkeiten und Eigenschaften in DIESEM Beruf sonst noch erwartet werden, kann von Betrieb zu Betrieb sehr unterschiedlich sein. Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere Anforderungen, die häufig gestellt werden.

    Denk daran: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

      Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?

    • Auge-Hand-Koordination
    • Fingerfertigkeit
    • gute körperliche Verfassung

       

      Sachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

    • gutes Augenmaß
    • handwerkliche Geschicklichkeit
    • räumliches Vorstellungsvermögen
    • technisches Verständnis

       

      Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

    • Kommunikationsfähigkeit
    • Kundinnen- / Kundenorientierung

       

      Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

    • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
    • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
    • Umweltbewusstsein

       

      Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

    • Kreativität
  • Was es noch gibt

    Verwandte Lehrberufe

    Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf).

    Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

    • Fassbinder*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Karosseriebautechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Land- und Baumaschinentechnik – Baumaschinen (Lehrberuf), „1. voll“
    • Land- und Baumaschinentechnik – Landmaschinen (Lehrberuf), „1. voll“
    • Skibautechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Tischlerei (Lehrberuf), „1. voll“
    • Tischlereitechnik – Planung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Tischlereitechnik – Produktion (Lehrberuf), „1. voll“

    Alternativen (Auswahl)

    Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

    Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

    • Fassbinder*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Karosseriebautechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Land- und Baumaschinentechnik – Baumaschinen (Lehrberuf), „1. voll“
    • Land- und Baumaschinentechnik – Landmaschinen (Lehrberuf), „1. voll“
    • Skibautechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Tischlerei (Lehrberuf), „1. voll“
    • Tischlereitechnik – Planung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Tischlereitechnik – Produktion (Lehrberuf), „1. voll“
  • Lehre und Matura

    Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

    Und so geht es:

    Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

    Wie funktioniert die Vorbereitung?

    Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

    Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

    Link: Häufig gestellte Fragen!

  • Selbst­ständigkeit

    Selbstständigkeit

    Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist z. B. gegeben durch:

    a) Freies Gewerbe:

    • Wagner
    • Zusammenbau von Möbelbausätzen

    Informationen zum „Freien Gewerbe“:
    Freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirksverwaltungsbehörde). Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.

    Liste der Freien Gewerbe:

    b) Reglementierte Gewerbe/Handwerke:

    • Handwerk der Binder, BGBl. Nr. II 91/2003, Novelle mit Artikel 44 BGBl. II Nr. 399/2008
    • Handwerk der Bootbauer, BGBl. Nr. II 91/2003, Novelle mit Artikel 44 BGBl. II Nr. 399/2008
    • Handwerk der Drechsler, BGBl. Nr. II 91/2003, Novelle mit Artikel 44 BGBl. II Nr. 399/2008
    • Handwerk der Tischler, BGBl. Nr. II 91/2003, Novelle mit Artikel 44 BGBl. II Nr. 399/2008

    Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
    Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe

    ALLGEMEINE HINWEISE:

    Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
    Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
    • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
    • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

    Weitere Informationen und Kontakte:

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