Zahntechnik

Lehrzeit: 4 Jahre

Einstiegsgehalt nach der Lehre: ca. 1.310,- bis 1.550,- €

Lehrberuf

  • Worum es geht

    Zahntechniker*innen stellen technischen Zahnersatz her, wie z. B. Inlays (Gussfüllungen), Vollgusskronen, Keramikkronen, Brücken, Teilprothesen, Totalprothesen und Regulierungen. Sie ändern, ergänzen, reparieren und reinigen Zahnersatzstücke und Kieferregulierungen. Dabei bearbeiten sie in Feinarbeit unterschiedliche Materialien (Wachs, Gips, Keramik, Metalle, Kunststoff) und hantieren mit Spezialmessern (Skalpellen), Pinzetten, Pinseln. Außerdem verwenden sie CAD – und CAM-Programme, 3D-Drucker und bedienen computergesteuerte Fräsmaschinen.
    Zahntechniker*innen arbeiten gemeinsam mit ihren Kolleg*innen in zahntechnischen Labors von Betrieben des Zahntechnikergewerbes, bei Zahnärzten und -ärztinnen oder in den entsprechenden Abteilungen in Krankenhäusern.

  • Wo man arbeitet

    Das Aufgabengebiet von Zahntechniker*innen erstreckt sich von der Verarbeitung von Gips, Keramik, Edel- und Nichtedelmetallen (z. B. Goldlegierungen) über Keramik bis hin zu High-Tech-Werkstoffen und Geräten. Diese werden speziell für den Einsatz in der Zahnmedizin entwickelt, z. B. computergesteuerte Aggregate, Werkstoffe aus der Weltraumforschung oder Laserfügetechnik. Zahntechniker*innen erzeugen alle Arten von Zahnersatz. Sie übernehmen von den Zahnärzt*innen digitale Daten (3D-Röntgen, Abformscan) oder einen Abdruck den sie für den erforderlichen Zahnersatz oder die kieferorthopädische Regulierung digitalisieren. Sie fertigen totale oder partielle Zahnprothesen, Brücken, Kronen und Stiftzähne an und richten bei Kieferfehlbildungen Regulierungsapparate ein. Für die manuelle Erstellung von Abdrücken und Modellen werden Wachs und Gips, für den 3D-Druck spezielles Modell-Material verwendet. Der eigentliche Zahnersatz wird dann aus Keramik, Metall (z. B. Goldlegierung) oder Kunststoffen erzeugt.

    Das Prothesenmodell wird meist von den Zahnärzt*innen an den Patient*innen ausprobiert, um Sitz und Biss zu überprüfen. Das Hauptgewicht der Tätigkeit der Zahntechniker*innen liegt in der handwerklich exakten Ausführung, weil die geringste Ungenauigkeit die einwandfreie Funktion des Zahnersatzes beeinträchtigt. Mit Fräsen und Absaugevorrichtungen werden unter dem Mikroskop kleinste Feinheiten am Zahnersatz herausgearbeitet. Mit dem Skalpell entfernen Zahntechniker*innen beim Modellieren des Zahnersatzes überschüssiges Material. Eine große Herausforderung besteht darin, die Form und Farbgebung so naturgetreu wie möglich an das übrige Gebiss anzupassen. Dazu tragen sie mit Pinseln hauchdünne Keramik- und Farbschichten auf den Zahnersatz auf, um die richtige Farbe und Form zu erhalten.

    Neben den manuellen und maschinellen Arbeiten erstellen Zahntechniker*innen den Zahnersatz, Maßnahmen der Kieferorthopädie oder andere komplexe zahntechnische Produkte anhand von digitalen Computerprogrammen (CAD -, CAM-Software). Dafür benötigen sie Kenntnisse für das Erfassen, Bearbeiten und Aufbereiten sowie dem sicheren Übertragen zahntechnischer Daten. Mit den modernen Fertigungstechniken können auch kleinste Besonderheiten am Zahn und den Kauflächen gezeichnet und in die bestehenden Zahnreihen eingepasst werden. Von diesen Programmen werden automatisch computergesteuerte Fräsmaschinen aktiviert, die die Kronen, Brücken usw. aus einem Keramikblock (Zirkon) herausgefräst oder mit 3-Druckern Rohgerüste erstellt. Die Nachbearbeitung einschließlich der richtigen Farbgebung erfolgt dann wieder händisch.

  • Womit man arbeitet

    Zahntechniker*innen verwenden unterschiedliche Werkstoffe (z. B. Wachs, Gips, zahnkeramische Massen, Edelmetalle wie z. B. Goldlegierungen, Kunststoffe). Diese Werkstoffe haben besondere Eigenschaften und müssen in sorgfältiger Handarbeit durch Modellieren, Gießen, Fräsen, Löten, Polieren und Pressen bearbeitet werden. Sie verwenden weiters Werkzeuge (z. B. Wachsmesser und Pinzetten, Skalpelle, Pinsel zum Auftragen von Farb- und Keramikschichten) und bedienen technische und elektronisch gesteuerte Geräte, Maschinen und Anlagen (z. B. Bohr- und Poliermaschinen, Fräsmaschinen, Mess- und Prüfgeräte). Weiters bedienen sie spezielle computergesteuerte zahntechnische Geräte, z. B. vollautomatisch Fräsen oder 3D-Drucker, die über digitale Computerprogramme (CAD-, CAM-Software) gesteuert werden.

  • Wie man arbeitet

    Zahntechniker*innen arbeiten in Labors von zahntechnischen Betrieben und zahnärztlichen Praxen. Teilweise werden sie auch in Werkstätten und Labors der Dentalindustrie eingesetzt. Zahntechniker*innen arbeiten im Team mit Berufskolleg*innen (siehe auch Zahntechnische Fachassistenz (Lehrberuf)) mit Zahnärzten/Zahnärztinnen (siehe Zahnarzt / Zahnärztin) und zahnärztlichen Assistent*innen (siehe Zahnärztliche Fachassistenz (Lehrberuf), Zahnärztlicher Assistent / Zahnärztliche Assistentin) und haben fallweise auch Kontakt zu Patient*innen.

  • Was man macht

    • digitale Daten erfassen bzw. Abdrücke und Modelle digitalisieren
    • Zahnersatzstücke oder kieferorthopädische Maßnahmen zusammen mit Zahnärzt*innen mittels digitaler Modelle (CAD) planen
    • komplexe zahntechnische Produkte konstruieren und digitale Konstruktionen an die Fertigungstechniken anpassen
    • festsitzenden und herausnehmbaren Zahnersatz manuell, maschinell und mit digitalen Fertigungstechniken (CAM) herstellen (Total- und Teilprothesen)
    • Zahnersatz aller Art ändern, ergänzen und instand setzen
    • kieferorthopädische und orthodontische Geräte anfertigen
    • Kronen und Brücken und deren Verblendung anfertigen
    • Reparaturen und Instandsetzungen durchführen
    • Arbeitsmodelle anfertigen und die Modelle in Spezialgeräte lagerichtig eingipsen
    • Material be- und verarbeiten, z. B. durch Beschleifen, Löten, Polieren, Biegen von Drähten, Feilen, Gipsen, Wachsen, Zementieren, Fräsen und Formen
    • die künstlichen Zähne anpassen
    • die im Mund sichtbaren Flächen mit Kunststoff oder zahnkeramischen Massen verblenden
    • zahntechnische Maschinen und Anlagen bedienen und pflegen
    • digitale Daten aufbereiten und sicher übertragen
  • Für wen man arbeitet

    • Klein- und Mittelbetriebe des Zahntechnikergewerbes
    • Zahntechnische Labors
    • Zahnärztliche Praxen von Kassenambulatorien oder Spitälern
    • Betriebe der Dentalindustrie
  • Wie man sich weiterbilden kann

    Da Arbeitsmethoden von Zahntechniker*innen ständig den neuen Erkenntnissen der technischen Entwicklung angepasst werden und sich auch Werkstoffen laufend weiterentwickeln, müssen sie sich kontinuierlich fort- und weiterbilden, z. B. durch die Teilnahme an Lehrgängen, Kursen oder Seminaren, z. B. über Keramikokklusion – biomechanisches Kauflächenkonzept, Kunststoff- und Keramikverblendtechnik, Farblehre, Keramikinlay, Frästechnik, Teilprothetik / Modellguss, Totalprothetik, Kieferorthopädie in der Zahntechnik, Betriebliche Organisation, Digitalisierung und virtuelle Simulation. Für neue Materialien werden seitens der Dentalindustrie oft Einführungskurse angeboten. Zunehmend wird auch die additive Produktion von Zahnersatz (beispielsweise 3D-Druck) ein wichtiges Thema.

    Informationen über Weiterbildungsmöglichkeiten bietet die Bundesinnung der österreichischen Zahntechniker.

    Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

  • Was du mitbringen solltest

    Jeder Beruf erfordert ganz spezielle Sach- und Fachkenntnisse, die in der Ausbildung vermittelt werden. Daneben gibt es auch eine Reihe von Anforderungen, die praktisch in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören: Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und Pünktlichkeit, genaues und sorgfältiges Arbeiten, selbstständiges Arbeiten, Einsatzfreude und Verantwortungsbewusstsein. Auch die Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit) und Lernbereitschaft sind heute kaum noch wegzudenken.

    Welche Fähigkeiten und Eigenschaften in DIESEM Beruf sonst noch erwartet werden, kann von Betrieb zu Betrieb sehr unterschiedlich sein. Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere Anforderungen, die häufig gestellt werden.

     

    Denk daran: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

     

    Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?

    • Auge-Hand-Koordination
    • Fingerfertigkeit
    • gutes Sehvermögen

     

    Sachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

    • Anwendung und Bedienung digitaler Tools
    • chemisches Verständnis
    • Datensicherheit und Datenschutz
    • Gefühl für Farben und Formen
    • gestalterische Fähigkeit
    • gutes Augenmaß
    • handwerkliche Geschicklichkeit
    • medizinisches Verständnis
    • räumliches Vorstellungsvermögen
    • technisches Verständnis
    • Zahlenverständnis und Rechnen

     

    Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

    • Aufgeschlossenheit
    • Kommunikationsfähigkeit
    • Kundinnen- / Kundenorientierung

     

    Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

    • Aufmerksamkeit
    • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
    • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
    • Geduld
    • Gesundheitsbewusstsein
    • Selbstorganisation
    • Sicherheitsbewusstsein

     

    Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?

    • Hygienebewusstsein
    • Infektionsfreiheit

     

    Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

    • systematische Arbeitsweise
  • Was es noch gibt

    Ersatz von Lehrabschlussprüfungen

    Die abgelegte Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Bankkaufmann/-frau ersetzt die Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf

    Verwandte Lehrberufe

    Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf).

    Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

    • ?Zahntechnische Fachassistenz (Lehrberuf), „1., 2., 3. voll“

    Alternativen (Auswahl)

    Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

    Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

    • Zahntechnische Fachassistenz (Lehrberuf), „1., 2., 3. voll“
  • Lehre und Matura

    Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

    Und so geht es:

    Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

    Wie funktioniert die Vorbereitung?

    Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

    Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

    Link: Häufig gestellte Fragen!

  • Selbst­ständigkeit

    Selbstständigkeit

    Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:

    Reglementierte Gewerbe/Handwerke:

    • Handwerk der Zahntechniker, BGBl. II Nr. 101/2003.

    Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
    Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe

     

    ALLGEMEINE HINWEISE:

    Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
    Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
    • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
    • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

    Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt/Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt/-anwältin, Musiker*in, Schriftsteller*in und andere Künstlerberufe). Für einige freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessensvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. Künstler*in, Schriftsteller*in, Journalist/Journalistin, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten.

    In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

    Weitere Informationen und Kontakte:

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