Bekleidungsgestaltung – Herrenbekleidung

Lehrzeit: 3 bzw. 3 1/2 Jahre

Einstiegsgehalt nach der Lehre: ca. 1.320,- bis 1.590,- €

Modullehrberuf

  • Worum es geht

    Der Beruf Herrenkleidermacher*in wird als Hauptmodul „Herrenbekleidung“ im Modullehrberuf Bekleidungsgestaltung ausgebildet.

    Herrenkleidermacher*innen (Bekleidungsgestalter*innen mit Ausbildung im Hauptmodule Herrenbekleidung) stellen aus den unterschiedlichsten Textilien Herrenoberbekleidung aller Art her. In der Maßanfertigung messen sie die Kunden mit Maßbändern ab und schneiden die Stoffe zu. Bei der industriellen Fertigung (Konfektion) arbeiten sie nach vorgegebenen Schnitten. Die Herrenkleidermacher*innen verwenden Nähmaschinen, Knopflochstanzgeräte und Bügeleisen. Sie führen außerdem Änderungs- und Reparaturarbeiten an Kleidungsstücken durch. Sie arbeiten zusammen mit ihren Berufskolleg*innen in Herrenmaßschneidereien, Schneidereien, Änderungsschneidereien, aber auch in Fachgeschäften für Textilwaren sowie in Warenhäusern. In der Maßschneiderei haben sie engen Kontakt zu ihren Kund*innen.

  • Wo man arbeitet

    In den Klein- und Mittelbetrieben des Bekleidungsgewerbes wählen Herrenkleidermacher*innen Stoffe aus und stellen Herrenbekleidung in Maßarbeit und Einzelanfertigung her (Maßschneiderei). Sie beraten Kund*innen und ändern bzw. reparieren deren Kleidungsstücke. Herrenkleidermacher*innen arbeiten meist in allen Teilbereichen des Berufes und stellen ein Kleidungsstück vom Entwurf bis zur Endausfertigung selbst her. Ihr Arbeitsplatz ist großteils die Schneiderwerkstatt.

    In der industriellen Konfektionsfertigung werden nach vorgefertigten Modellschnitten in verschiedenen Größen, die internationalen Normen entsprechen (Konfektionsgrößen), große Stückzahlen hergestellt. Herrenkleidermacher*innen sind hier mit der Koordination des gesamten Arbeitsablaufes, der Überwachung eines ihnen zugeteilten Teilbereiches der Erzeugung, der Herstellung der Modelle (Modellschneider*in) oder der Schnitterstellung befasst.

  • Womit man arbeitet

    Herrenkleidermacher*innen verarbeiten Materialien und Textilien aller Art, wie Wolle, Baumwolle, Leinen, Seide, Kunststoffe, Leder, Gummis, Bänder, Futterstoffe, Zwirn, Nähseide, Knöpfe, Reißverschluss usw. Sie benutzen dabei Werkzeuge, Geräte und Maschinen wie Nadeln, Scheren, Schneiderkreiden, Maßbänder, Zuschneide-, Knopflochstanz-, Näh- und Bügelmaschinen usw.
    Herrenkleidermacher*innen lesen Schnittmuster und fertigen diese auch selbst an. Dabei verwenden sie auch Computer und spezielle Designprogramme (CAD = Computer Aided Design = computerunterstütztes Design).

  • Wie man arbeitet

    Herrenkleidermacher*innen arbeiten sowohl selbstständig in kleinen Werkstätten und Studios als auch in Werkstätten und Produktionshallen mittlerer und großer Textilbetriebe. Außerdem sind sie in der Änderungsschneiderei von Textilhandelsbetrieben tätig. Je nach Art und Größe des Betriebs erfolgt die Kleidungsherstellung alleine oder im Team mit Berufskolleg*innen und anderen Fach- und Hilfskräften der Bekleidungsfertigung, siehe z. B. die Berufe Bekleidungsfertiger*in (Lehrberuf), Textiltechnologie (Lehrberuf), Textildesigner*in.

    In kleinen und mittleren Betrieben der Maßschneiderei haben Herrenkleidermacher*innen Kontakt zu ihren Kund*innen, beraten diese und nehmen persönlich Maß, außerdem haben sie Kontakt zu Verkäufer*innen in Stoff- und Nähzubehörgeschäften.

  • Was man macht

    Beispiel: Maßschneiderei

    • Kunden hinsichtlich Schnitt, Stoff und Verarbeitung des Kleidungsstückes beraten
    • Kunden vermessen und individuelle Schnitte zeichnen
    • Einzelteile (Vorder-, Rückenteil, Ärmel, Taschen etc.) zuschneiden, Ränder endeln (versäubern), Einzelteile zusammenheften
    • Passform und Änderung (1. Anprobe) des Kleidungsstückes überprüfen
    • Stoffteile mit der Nähmaschine zusammennähen und -fügen (inkl. Ärmel, Taschen, Krägen und sonstiger Teile)
    • Futterstoff zuschneiden und einnähen
    • Knöpfe, Reißverschlüsse oder andere Accessoires händisch oder mit Spezialmaschinen anbringen
    • Kleidungsstücke nach der zweiten Anprobe bügeln
  • Für wen man arbeitet

    • Betriebe des Bekleidungsgewerbes (Maß- und Änderungsschneidereien, Fachgeschäfte für Herrenbekleidung, Theaterschneiderei)
    • Textilbetriebe der Industrie (seltener)
  • Ausbildungs­inhalte / Was man lernt

    Die Ausbildung zum/zur Herrenkleidermacher*in erfolgt im Lehrberuf Bekleidungsgestaltung (Modullehrberuf) im Hauptmodul Herrenbekleidung.

    Zusätzlich kann in einem weiteren halben Ausbildungsjahr ein zweites Hauptmodul oder eines der folgenden Spezialmodule gewählt werden:

    • Bekleidungsdesign
    • Theaterbekleidung
    • Bekleidungstechnik

     

    Dauer der Lehrzeit:

    • 3 Jahre: Grundmodul + ein Hauptmodul
    • 3,5 Jahre: Grundmodul + ein Hauptmodul + ein Spezialmodul
    • 3,5 Jahre: Grundmodul + zwei Hauptmodule

     

  • Wie man sich weiterbilden kann

    Die Beschäftigungsaussichten für Herrenkleidermacher*innen sind bedingt durch starken Konkurrenzdruck durch Billigimporte, Rationalisierungsmaßnahmen und Produktionsauslagerung in Länder mit niedrigem Lohnniveau nicht günstig. Ein wesentlicher Aspekt erfolgreicher Berufsausübung ist auch in diesem Beruf die Weiterbildungsbereitschaft.

    Gute Beschäftigungschancen bestehen für qualifizierte Facharbeiter*innen mit guten Kenntnissen der industriellen Fertigung, handwerklichen Qualifikationen, Kenntnissen der EDV und der Bereitschaft, sich u. a. in folgenden Bereichen weiterzubilden:

    • Spezielle Arbeitsbereiche (z. B. Design, Schnittzeichnen und -konstruktion, Modezeichnen)
    • Technische Kurse (Produktionstechnik, Maschineneinstellkurse)
    • EDV (EDV-Anwenderkenntnisse, CAD, CIM)
    • Betriebswirtschaft (Finanz- und Rechnungswesen, Verkauf, Marketing, Werbung, Materialwirtschaft, Recht etc.)
    • Qualitätssicherung
    • REFA-Technik und Arbeitsvorbereitung
    • Fremdsprachen (Englisch und in stärkerem Maße auch osteuropäische Sprachen)

    Das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bietet neben Kursen zur Vorbereitung auf die Meister*innenprüfung berufsspezifische Weiterbildungskurse (z. B. Mode- und Schnittzeichnen und Schnittkonstruktion) und Kurse im betriebswirtschaftlichen Bereich an. Bei der Anschaffung von CAD-Systemen finden zumeist Einschulungskurse der Herstellerbetriebe statt.

    Der Besuch von Textilmessen und Modeschauen und die Lektüre von Fachzeitschriften ermöglicht Weiterbildung hinsichtlich neuer internationaler Entwicklungen auf dem Modesektor.

    Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

  • Was du mitbringen solltest

    Jeder Beruf erfordert ganz spezielle Sach- und Fachkenntnisse, die in der Ausbildung vermittelt werden. Daneben gibt es auch eine Reihe von Anforderungen, die praktisch in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören: Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und Pünktlichkeit, genaues und sorgfältiges Arbeiten, selbstständiges Arbeiten, Einsatzfreude und Verantwortungsbewusstsein. Auch die Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit) und Lernbereitschaft sind heute kaum noch wegzudenken.

    Welche Fähigkeiten und Eigenschaften in DIESEM Beruf sonst noch erwartet werden, kann von Betrieb zu Betrieb sehr unterschiedlich sein. Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere Anforderungen, die häufig gestellt werden.

     

    Denk daran: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

     

    Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?

    • Auge-Hand-Koordination
    • Fingerfertigkeit

     

    Sachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

    • Datensicherheit und Datenschutz
    • Gefühl für Farben und Formen
    • gestalterische Fähigkeit
    • gutes Augenmaß
    • handwerkliche Geschicklichkeit
    • räumliches Vorstellungsvermögen

     

    Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

    • Aufgeschlossenheit
    • Kommunikationsfähigkeit
    • Kundinnen- / Kundenorientierung

     

    Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

    • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
    • Eigeninitiative
    • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
    • Geduld
    • Modebewusstsein

     

    Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?

    • gepflegtes Erscheinungsbild

     

    Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

    • Kreativität
    • systematische Arbeitsweise
  • Was es noch gibt

    Ersatz von Lehrabschlussprüfungen

    Die abgelegte Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Bekleidungsgestaltung ersetzt die Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf

    • Bekleidungsfertiger*in (Lehrberuf)

    Verwandte Lehrberufe

    Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf).

    Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

    • ?Textilchemie (Lehrberuf)
    • Textilgestaltung – Posamentiererei (Lehrberuf)
    • Textilgestaltung – Stickerei (Lehrberuf)
    • Textilgestaltung – Strickwaren (Lehrberuf)
    • Textilgestaltung – Weberei (Lehrberuf)
    • Textilreiniger*in (Lehrberuf)
    • Textiltechnologie (Lehrberuf)

    Alternativen (Auswahl)

    Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

    Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

    • Bekleidungstechniker*in
    • Kostümbildner*in
    • Modedesigner*in
    • Modehändler*in
    • Textilchemie (Lehrberuf)
    • Textildesigner*in
    • Textilgestaltung – Posamentiererei (Lehrberuf)
    • Textilgestaltung – Stickerei (Lehrberuf)
    • Textilgestaltung – Strickwaren (Lehrberuf)
    • Textilgestaltung – Weberei (Lehrberuf)
    • Textilkaufmann / Textilkauffrau
    • Textilreiniger*in (Lehrberuf)
    • Textiltechniker*in
    • Textiltechnologie (Lehrberuf)
  • Lehre und Matura

    Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

    Und so geht es:

    Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

    Wie funktioniert die Vorbereitung?

    Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

    Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

    Link: Häufig gestellte Fragen!

  • Selbst­ständigkeit

    Selbstständigkeit

    Möglichkeiten der selbstständigen Berufsausübung sind beispielsweise gegeben durch:

    a) Reglementierte Gewerbe/Handwerke:

    • Handwerk der Damenkleidermacher*innen, BGBl. II Nr. 38/2003 (Novelle Art. 8, BGBl. II Nr. 399/2008),
    • Handwerk der Herrenkleidermacher*innen, BGBl. II Nr. 38/2003 (Novelle Art. 8, BGBl. II Nr. 399/2008)
    • Handwerk der Wäschewarenerzeuger*in, BGBl. II Nr. 38/2003 (Novelle Art. 8, BGBl. II Nr. 399/2008)

    Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
    Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe

     

    b) Freies Gewerbe:

    • Änderungsschneiderei
    • Erzeugung von Kopfbedeckungen (Modisten, Hut- und Kappenmacher)
    • Herstellung von zeichnerischen Entwürfen für Bekleidungsstücke nach rein optischen und geschmacklichen Gesichtspunkten (Modedesign)

    Informationen zum „Freien Gewerbe“: freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.

    Liste der Freien Gewerbe:

     

    ALLGEMEINE HINWEISE:

    Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
    Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
    • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
    • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

    In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

     

    Weitere Informationen und Kontakte:

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