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Lehrbetrieb werden

So werde ich Lehrbetrieb in Salzburg: Infos, Voraussetzungen

Wie werde ich Ausbilder:in?

Um Ausbilder zu werden können Sie einen Ausbilderkurs besuchen oder eine Ausbilderprüfung ablegen (z. B. im Rahmen der Meisterprüfung). Zahlreiche Prüfungen sind der Ausbilderprüfung gleichgehalten – vielleicht haben Sie die notwendige Qualifikation mit Ihrer Ausbildung bereits erworben.

Lehrbetrieb werden

Erstmaliges Ausbilden von Lehrlingen – was ist zu beachten?

  • Was muss ich tun, wenn ich das erste Mal Lehrlinge ausbilden möchte?
  • Wer kann im Betrieb Lehrlinge ausbilden?
  • Ist es möglich, Interessenten vor Lehrbeginn zu testen?
  • Wie wähle ich den geeigneten Lehrling aus?
  • Wo melde ich den Lehrvertrag an?
  • Gibt es eine Probezeit?
  • Was mache ich, wenn ich nach Ablauf der Probezeit den Lehrvertrag lösen möchte?
  • Was muss ich bei der Beschäftigung von Jugendlichen beachten?
  • Finanziellen Unterstützungen und Förderungen
  • Informationen für Unternehmer und Ausbilder

Ausbildungskurs absolvieren

Ein Ausbilderkurs dauert mindestens 40 Unterrichtseinheiten und schließt mit einem Fachgespräch ab. Voraussetzung für den Besuch eines Ausbilderkurses ist die Vollendung des 18. Lebensjahres

Ausbilderprüfung ablegen

Die Ausbilderprüfung kann im Rahmen der Meister- oder Befähigungsprüfung oder als eigene Prüfung vor einer Prüfungskommission abgelegt werden. Sie wird von den Meisterprüfungsstellen der Wirtschaftskammer organisiert. Voraussetzung für die Ablegung der Ausbilderprüfung ist die Vollendung des 18. Lebensjahres

Ersatz/Gleichhaltung der Ausbilderprüfung

Es gibt eine Reihe von Prüfungen bzw. Ausbildungen, die die Ausbilderprüfung ersetzen. Möglicherweise verfügen Sie oder einer Ihrer Mitarbeiter bereits über die notwendige Qualifikation.

Liste der gleichgehaltenen Prüfungen:

Wie viele Lehrlinge darf ein Ausbilder betreuen?

Um eine qualitativ hochwertige Ausbildung sicherzustellen, ist folgendes Verhältnis von Ausbildern und Lehrlingen einzuhalten:

  • max. fünf Lehrlinge pro Ausbilder, der nicht ausschließlich mit Ausbildungsaufgaben betraut ist, oder
  • max. 15 Lehrlinge

Online-Ratgeber „Lehrbetriebe“

Dieser Online-Ratgeber gibt bestehenden und künftigen Lehrbetrieben konkrete und individualisierte Antworten auf Fragen bei der Ausbildung von Lehrlingen.