Was ist die Lehrabschlussprüfung?
Die Lehrabschlussprüfung besiegelt den erfolgreichen Abschluss der Lehre. Jeder Lehrling hat nach Erfüllung seiner Lehrzeit das Recht im Rahmen der Lehrabschlussprüfung, die in der Ausbildung erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse nachzuweisen. Die Zulassung und Anmeldung zur Lehrabschlussprüfung ist im erlernten aber auch in einem verwandten Lehrberuf möglich und wird von der Lehrlingsstelle organisiert. Die Lehrabschlussprüfung wird vor einer Prüfungskommission, bestehend aus einem/einer Vorsitzenden und zwei Beisitzer*innen (jeweils von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite) abgelegt. Jede LAP gliedert sich in eine praktische und eine theoretische Prüfung. die theoretische Prüfung entfällt, wenn der Prüfling die Berufsschule positiv abgeschlossen hat.
Warum die Lehrabschlussprüfung?
Die LAP bildet den formalen Abschluss einer Lehre. Sie bescheinigt, dass der Absolvent in der Lage ist, den erlernten Beruf eigenständig auszuüben, wie es von einer Fachkraft zu erwarten ist. Viele Kollektivverträge knüpfen an die postitive Lehrabschlussprüfung die Voraussetzung für Gehaltseinstufungen. Mit der Lehrabschlussprüfung hat man die Berechtigung zur Ablegung der Berufsmatura und eröffnet in dieser Kombiantion alle Studienmöglichkeiten an österreichischen Hochschulen. Die Prüfung ist freiwillig und die Entscheidung über den Prüfungsantritt liegt ausschließlich beim Prüfungskandidaten.
Anmeldung zur Lehrabschlussprüfung
Reguläre Anmeldung
Die Anmeldung zur LAP wird frühestens 6 Monate vor Lehrzeitende empfohlen und ist online unter https://pruefung.wko.at/ möglich. Bei der Anmeldung ist unbedingt auf die Schreibweise des Vor- und Nachnamens zu achten und die richtige SV-Nummer einzutragen. Dann werden ihre Daten automatisch mit ihren Lehrvertragsdaten verknüpft. Eine genaue Anleitung zur Anmeldung finden Sie hier. Nach erfolgter Anmeldung zur Lehrabschlussprüfung erhalten Sie die Gebührenvorschreibung und bei fehlenden Unterlagen Informationen dazu per Email. Den Prüfungsbescheid bzw. die Prüfungseinladung erhalten Sie mindestens 3 Wochen vor dem Prüfungstermin.
Anmeldung mit ausnahmsweiser Zulassung
Ab dem 18. Lebensjahr ist die Anmeldung zur LAP auch ohne Absolvierung der Lehrzeit unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Hat man sich die Fertigkeiten und Kenntnisse für einen Lehrberuf durch
a) entsprechend lange und einschlägige Anlerntätigkeit
b) sonstige praktische Tätigkeit oder
c) entsprechende Kursbesuche angeeignet und kann dies nachweisen, kann man um außerordentliche Zulassung zur LAP unter http://pruefung.wko.at/ ansuchen. Die Praxisbestätigungen oder Kursbesuchsbestätigungen müssen in Summe mindestens die Hälfte der regulär vorgeschriebenen Lehrzeit für diesen Lehrberuf ergeben.
Welche Unterlagen brauche ich?
- Arbeits- oder Praktikumsbestätigung (für den gewünschten Lehrberuf)
- Facheinschlägige Kursbestätigungen (für den gewünschten Lehrberuf)
- Jahres- und Abschlusszeugnis der Berufsschule (für den gewünschten Lehrberuf, falls vorhanden)
- Meldezettel
- Passkopie (bei Nicht EU-Bürgern) (Dateiformat: pdf, png, jpg. oder jpeg)
Was bedeutet ausnahmsweise Zulassung?
Das Wort „ausnahmsweise“ bezieht sich nur auf die Art der Zulassung, da man sich das Wissen nicht durch Absolvierung der Lehrzeit in einem Betrieb oder in einer die Lehrzeit ersetzenden Schule sondern anderwärtig angeeignet hat. Auch bei ausnahmsweiser Zulassung zur LAP besteht die Prüfung aus einem theoretischen und einem praktischen Prüfungsteil und wird ebenfalls vor einer Prüfungskommission abgelegt. Bei positiver Absolvierung der Berufsschule für den gewünschten Lehrberuf, entfällt auch bei ausnahmsweiser Zulassung der theoretische Prüfungsteil.
Ist eine Anmeldung auch ohne Lehrvertrag möglich?
Ja, wenn gewisse Voraussetzungen erbracht werden. Siehe Antwort LAP mit ausnahmsweiser Zulassung.
Fragen zur Registrierung?
Nach der Registrierung erhalten Sie eine E-Mail mit einem Bestätigungslink zum Abschluss Ihrer Registrierung. Danach melden Sie sich mit Ihrem Benutzernamen unter https://pruefung.wko.at zur Lehrabschlussprüfung an. (Tipp: Prüfen Sie auch Ihren Spam-Ordner!) Die kostenlose WKO-Serviceline hilft Ihnen unter 0800 221 221 (Mo-Fr. 8-20 Uhr, Sa 8-12 Uhr) oder per E-Mail an benutzerverwaltung@wko.at.
Hier geht’s zur Anmeldung!
Zusatzprüfungen
Was ist eine Zusatzprüfung?
Die Zusatzprüfung ist die Möglichkeit für Absolventen verwandter Lehrberufe sowie Absolventen fachlich nahestehender Berufsbereiche von Fach-, mittlerer und höherer Schulen die Lehrabschlussprüfung in nahestehenden Lehrberufen abzulegen. Die Zusatzprüfung umfasst in diesem Fall die praktische Lehrabschlussprüfung.
Wie kann ich mich zur Zusatzprüfung anmelden?
Die Anmeldung zur Zusatzprüfung erfolgt über das eService.
Prüfungstermine
Wann kann ich zur Lehrabschlussprüfung antreten?
Das Gesetz schreibt vor, dass der Prüfungstermin zum Ende Lehrzeit festgelegt werden soll und maximal in den letzten 10 Wochen vor Lehrzeitende liegen darf. Bei einem Prüfungsantritt vor den letzten 10 Wochen der Lehrzeit ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Wann finden in Salzburg die Lehrabschlussprüfungen statt?
Rahmentermine alle Lehrabschlussprüfungen in Salzburg findet man hier.
Wann erfahre ich meinen Termin für die LAP?
Den eigenen Prüfungstermin und Prüfungsort erfährt man mindestens 3 Wochen vor der Prüfung mittels Prüfungsbescheid/Prüfungseinladung per Email.
ACHTUNG: Die Zuteilung zur Lehrabschlussprüfung erfolgt nur nach Einzahlung der Prüfungsgebühr und zum Ende Ihrer Lehrzeit laut Lehrvertrag.
Ich möchte die LAP in einem anderen Bundesland machen
Für Informationen zu den Lehrabschussprüfungen in den den anderen Bundesländern können Sie sich an die jeweilige Lehrlingsstelle wenden. Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen sowie Kontaktdaten finden Sie hier.
Ablauf und Umfang der Lehrabschlussprüfung
Wie läuft eine Lehrabschlussprüfung ab?
Jede LAP besteht aus einer praktischen und theoretischen Prüfung. Die theoretische Prüfung entfällt, wenn die Berufsschule positiv abgeschlossen wurde. Die genaue Ausgestaltung und Dauer der Prüfung ist in der jeweiligen Prüfungsordnung für den Lehrberuf gesetzlich geregelt.
Welche Inhalte werden bei der Lehrabschlussprüfung geprüft?
Der Inhalt der Lehrabschlussprüfung wird in der jeweiligen Prüfungsordnung eines Lehrberufs geregelt.
Prüfungsunterlagen und Vorbereitungskurse
Welche Lernunterlagen werden für die Prüfungsvorbereitung empfohlen?
Für die Prüfungsvorbereitung sind alle Lernunterlagen, die man während der Ausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule bekommen hat besonders zu empfehlen. Zusätzlich gibt es ibw-Lernunterlagen unter lap.at für verschiedene Lehrberufe mit Musterprüfungen und Lösungen, Themen der mündlichen Prüfung und Tipps rund um die Lehrabschlussprüfung. Wertvolle Tipps und Lernhilfen zu den kaufmännischen Lehrabschlussprüfungen und der LAP Einzelhandel sind auf lehrabschluss.at zu finden.
Gibt es Prüfungsunterlagen für die LAP in Salzburg?
Für folgende Lehrberufe gibt es eigene LAP-Unterlagen für die Prüfung in Salzburg:
- LAP-Unterlagen für den Lebensmitteleinzelhandel
- Prüfungsvorbereitung Installations- und Gebäudetechnik
- Zwischenprüfungsheft 2026 Friseur/-in und Perückenmacher/-in (Stylist/-in)
- LAP-Heft mit Zwischenprüfung Friseur/-in (Stylist/-in)
- LAP-Heft ohne Zwischenprüfung Friseur/-in (Stylist/-in)
- LAP Pharmazeutisch-kaufmännische Assistenz
- LAP Kraftfahrzeugtechnik (Modullehrberuf)
- LAP Modullehrberuf Mechatronik