Bekleidungsgestaltung

Erfolgsgeschichte von Viktoria,

Bekleidungsgestalterin

Bei ihrer Lehre als Bekleidungsgestalterin muss Viktoria Fingerfertigkeit beweisen, denn jeder Millimeter zählt.

Lehrzeit: 3 bzw. 3 1/2 Jahre

Modullehrberuf

  • Worum es geht

    Modisch sind Bekleidungsgestalter*innen immer up to date. Ob Hosen, Röcke, Blusen, Mäntel, sie fertigen jedes Kleidungsstück, Wäsche, Hüte und diverse Pelz- und Lederbekleidung von A-Z. Sie nehmen Maß an den Kund*innen, zeichnen Schnittmuster, berechnen den Stoff- und Materialbedarf, schneiden die Teile zu, heften und nähen sie. Sie verarbeiten Materialien aller Art (z. B. Wollstoffe, Seidenstoffe, Leinen, Leder, Filz, Pelze). Außerdem führen sie Änderungsarbeiten und Reparaturen durch und beraten die Kund*innen.
    Bekleidungsgestalter*innen arbeiten in Werkstätten und Ateliers von Textilbetrieben (z. B. Maß- und Änderungsschneidereien) und in Produktionshallen der Textilindustrie. Sie haben Kontakt zu ihren Kund*innen, zu Berufskolleginnen und -kollegen und zu unterschiedlichen Fachkräften aus den Bereichen Design, Produktion, Verkauf usw.

    Nähere Informationen findest du bei den Beschreibungen zu den Hauptmodulen:

     

  • Wo man arbeitet

    Bekleidungsgestalter*innen stellen je nach Schwerpunkt ihrer Ausbildung Damen- oder Herrenoberbekleidung aller Art, Hüte und andere Kopfbedeckungen, Wäschewaren (Tisch- und Bettwäsche), Theaterbekleidung, Funktionsbekleidung usw. nach Maß oder in Serie (Konfektion) her und führen Änderungs- und Reparaturarbeiten an diesen durch. Sie fertigen Kleider, Anzüge, Röcke, Blusen, Hosen, Jacken, Kostüme, Hosenanzüge, Abend- und Ballkleider, Mäntel, Bühnenkleider, Hüte, Kappen usw.

    In den Klein- und Mittelbetrieben des Bekleidungsgewerbes wählen Bekleidungsgestalter*innen Stoffe und Materialien aus und stellen Kleidungsstücke, Hüte und Accessoires in Maßarbeit her. Dabei fertigen sie eigene Entwürfe und Schnitt an oder verwenden vorgegebenen Entwürfen. Sie beraten ihre Kund*innen, nehmen Maß und ändern und reparieren deren Kleidungsstücke. Sie führen auch Spezialanfertigungen, wie Trachten, Pelz- und Lederbekleidungen, Hüte und Theaterkostüme durch. Sie arbeiten meist in allen Teilbereichen des Berufes und stellen ein Kleidungsstück vom Entwurf bis zur Endausfertigung selbst her.

    In der industriellen Konfektionsfertigung werden nach vorgefertigten Modellschnitten in verschiedenen Größen (die internationalen Normen entsprechen = Konfektionsgrößen) große Stückzahlen hergestellt. Bekleidungsgestalter*innen sind hier mit der Koordination des gesamten Arbeitsablaufes, der Überwachung eines ihnen zugeteilten Teilbereiches der Erzeugung, der Herstellung der Modelle (Modellschneider*in) oder der Schnitterstellung befasst. Modellentwicklung, Schnittentwicklung und Zuschnitt erfolgen mittels CAD-System am Computer.

    Siehe dazu auch die Beschreibungen zu den Hauptmodulen:

    • Bekleidungsgestaltung – Damenbekleidung (Modullehrberuf)
    • Bekleidungsgestaltung – Herrenbekleidung (Modullehrberuf)
    • Bekleidungsgestaltung – Modist*in und Hutmacher*in (Modullehrberuf)
    • Bekleidungsgestaltung – Kürschner*in und Säckler*in (Modullehrberuf)
    • Bekleidungsgestaltung – Wäschewarenerzeugung (Modullehrberuf)
  • Womit man arbeitet

    Bekleidungsgestalter*innen verarbeiten Materialien und Textilien aller Art, wie Wolle, Baumwolle, Leinen, Seide, Kunstfaser, Leder, Pelze, Gummis, Bänder, Futterstoffe, Zwirn, Nähseide, Knöpfe, Reißverschlüsse usw. In der Herstellung von Hüten, Kappen und anderen Kopfbedeckungen auch Filzrohlinge, Stroh, verschiedene Leder. Dabei verwenden sie Formen aus Holz, Metall oder Kunststoff sowie Filz- und Walkmaschinen.
    Bekleidungsgestalter*innen benutzen Werkzeuge, wie (Steck-)Nadeln, Schere, Schneiderkreide und Maßbänder, Messer und bedienen Nähmaschinen und -automaten, Stepp-, Endel-, Säummaschinen, Knopflochautomaten, Zuschneid- und Stanzmaschinen, aber auch Dämpfanlagen und Bügeleisen. Bekleidungsgestalter*innen lesen Schnittmuster und fertigen diese auch selbst an. Dabei verwenden sie Computer und spezielle Designprogramme (CAD = Computer Aided Design = computerunterstütztes Design).

  • Wie man arbeitet

    Bekleidungsgestalter*innen arbeiten sowohl selbstständig in kleinen Werkstätten, Ateliers und Studios als auch in Werkstätten und Produktionshallen mittlerer und großer Textilbetriebe. Sie sind auch in der Änderungsschneiderei von großen Textilhandelsbetrieben tätig. Je nach Art und Größe des Betriebs erfolgt die Kleidungsherstellung alleine oder im Team mit Berufskolleg*innen und anderen Fach- und Hilfskräften der Bekleidungsfertigung, siehe z. B. die Berufe Bekleidungsfertiger*in (Lehrberuf), Textiltechnologie (Lehrberuf), Textiltechniker*in, Textildesigner*in, Modedesigner*in.

    In kleinen und mittleren Betrieben der Maßschneiderei haben Bekleidungsgestalter*innen Kontakt zu ihren Kund*innen, beraten diese, nehmen persönlich Maß und führen Anproben durch, außerdem haben sie Kontakt zu Verkäufer*innen im Textilhandel, in Stoff- und Nähzubehörgeschäften.

  • Was man macht

    Damen- und Herrenkleidermacher*innen:

    • die Kund*innen hinsichtlich Schnitt, Stoff und Verarbeitung des Kleidungsstückes oder Accessoires beraten
    • an den Kund*innen Maß nehmen und individuelle Schnitte und Entwürfe zeichnen
    • die Einzelteile zuschneiden (Vorder-, Rückenteil, Ärmel, Taschen etc.), die Ränder endeln (abnähen), die Einzelteile zusammenheften
    • die Passform der Kleidungsstücke überprüfen und Änderungen (1. Anprobe) durchführen
    • die Stoffteile mit der Nähmaschine zusammennähen und -fügen (inkl. Ärmel, Taschen, Krägen und sonstiger Teile)
    • den Futterstoff zuschneiden und einnähen
    • Knöpfe, Reißverschlüsse oder andere Accessoires händisch oder mit Spezialmaschinen anbringen
    • das Kleidungsstück nach der zweiten Anprobe bügeln

    Hutmacher*innen und Modist*innen:

    • vorgefertigte Filzrohlinge (Hutstumpen) durch Tauchen in eine Steiflösung (Appretur) steifen
    • überschüssige Steifmittel von Hand oder mit der Steifwringmaschine auswringen
    • Hutstumpen auf eine Holz- oder Metallform aufziehen
    • Hutstumpen mit Wasserdampf zum leichteren Formen behandeln (Plattieren)
    • den Kopfteil formen, die Bandstelle (Übergang des Kopfteils zur Krempe) mit einem Formband abbinden, die Hutkrempe formen
    • Kopfweitenband einnähen
    • Hüte mit der Garnierung (Bänder, Schleier, Tüll, Federn usw.) versehen
    • verschiedene Oberflächenbehandlungen wie z. B. „Abbrennen“ durchführen (Entfernen grober Haare des Filzes durch rasches Ziehen des Hutes über Gas- oder Spiritusflamme), die Oberfläche mit Reib- und Schleifpapier abreiben, verschiedene Schmiermittel aufbringen (z. B. Lorbeeröl und Pappelsalbe) um besseren Glanz zu erreichen
    • Hüte mit Schwämmen und Dunsttüchern bürsten und glänzen

    Kürschner*innen und Säckler*innen:

    • Kund*innen bezüglich Modell und Leder- und Fellart beraten, Maße nehmen und Schnitte anfertigen
    • Modelle entwerfen und Materialbedarf berechnen
    • Felle und Leder nach Schnitt und Vorlage zuschneiden, die am besten geeigneten Flächenstücke auswählen
    • fehlerhafte Fellstellen mit dem Kürschnermesser (Klingenmesser) herausschneiden
    • die Einzelteile verheften, Anproben durchführen, Änderungsarbeiten vornehmen
    • die Teile an Nähmaschinen zusammennähen, neuerliche Anproben durchführen
    • Einzelteile zu Leibteil, Ärmel und Kragen zusammennähen
    • Fellteile auf dem Zwecktisch reinigen, anfeuchten und aufspannen, Konturen markieren
    • Pikier- und Futterstoffe einnähen, Baumwollbänder usw. aufnähen
    • Taschen, Knöpfe, Ziernähte oder -stickereien ansetzen und einnähen
    • einzelne Teile endfertigen, Länge und Fasson bei der Anprobe prüfen und Korrekturen vornehmen

    Wäschewarenerzeuger*innen:

    • die Stoffe in mehreren Lagen auflegen, mittels Zuschneidemaschinen, Stanzmaschinen bzw. -automaten zuschneiden (die Zuschneideanlagen überwachen) – Produktion vorbereiten
    • Nähnadeln auswählen, das Nähmaterial einfädeln, die Stichlängen einstellen (die Kriterien auf den Tastaturen vollautomatisierter Maschinen, Automaten und Anlagen eingeben) – Produktion vorbereiten
    • die Stoffteile an Nähmaschinen bzw. -automaten zusammennähen (Nähmaschinen, -automaten und -anlagen überwachen) – Teilefertigung bzw. Endfertigung
    • Knopflöcher und Knöpfe durch Einlegen der entsprechenden Stelle in Knopflochautomaten anbringen – Endfertigung
    • Mustern und Stickereien durch Einlegen der Teile in entsprechende Maschinen einarbeiten bzw. die Kriterien auf Tastaturen eingeben – Endfertigung
    • Qualitätskontrolle durchführen
  • Für wen man arbeitet

    • Betriebe des Bekleidungsgewerbes (Maß- und Änderungsschneidereien, Trachtenschneiderei, Theaterschneiderei usw.)
    • Kleinbetriebe des Hutmacher*innengewerbes, Modist*innengewerbes
    • Textilindustrie (Konfektionsfertigung) (selten)
    • Betriebe des Kürschnereigewerbes
    • gewerbliche Betriebe der Lederbekleidungserzeugung
    • mittlere und größere Betriebe der Lederbekleidungsindustrie
    • Textilhandelsbetriebe, Hutfachhandel
    • Handelsbetriebe für Rauwaren und Pelze
  • Ausbildungs­inhalte / Was man lernt

    Der Lehrberuf Bekleidungsgestaltung ist ein Modullehrberuf. Die Ausbildung umfasst verpflichtend die 2jährige Ausbildung in Bekleidungsfertigung (=Grundmodul) und die einjährige Ausbildung in einem der Hauptmodule:

    • Damenbekleidung
    • Herrenbekleidung
    • Wäschewarenerzeugung
    • Modist und Hutmacher/Modistin und Hutmacherin
    • Kürschner und Säckler/Kürschnerin und Säcklerin

    Zusätzlich kann in einem weiteren halben Ausbildungsjahr ein zweites Hauptmodul oder eines der folgenden Spezialmodule gewählt werden:

    • Bekleidungsdesign
    • Theaterbekleidung
    • Bekleidungstechnik

     

    Dauer der Lehrzeit:

    • 3 Jahre: Grundmodul + ein Hauptmodul
    • 3,5 Jahre: Grundmodul + ein Hauptmodul + ein Spezialmodul
    • 3,5 Jahre: Grundmodul + zwei Hauptmodule

    Kombinationsmöglichkeiten: Die Hauptmodule „Modist*in und Hutmacher*in“ und „Kürschner*in und Säckler*in“ können nicht mit dem Spezialmodul Bekleidungstechnik kombiniert werden. Ansonsten sind alle Kombinationen zulässig.

    Wichtige Ausbildungsinhalte:

    • Textilhandwerk, Textilindustrie
    • Bekleidungsgestaltung
    • Schnittzeichnen und Modedesign
    • Damen- und Herrenkleidermacherei
    • Näh- und Fertigungstechniken
    • Werkzeug-, Maschinen- und Gerätekunde
    • Stoff- und Materialienkunde
    • Betriebsführung, Buchführung
    • Handel, Vertrieb, Werbung und Verkauf
    • Kund*innenberatung und -betreuung
  • Wie man sich weiterbilden kann

    Weiterbildung und der Erwerb von Spezialkenntnissen verbessern die Beschäftigungsmöglichkeiten für Bekleidungsgestalter*innen. Neue Entwicklungen und Weiterbildungsbereiche sind z. B.:

    • Spezielle Arbeitsbereiche (z. B. Design, Schnittzeichnen und -konstruktion, Modezeichnen)
    • Technische Kurse (Produktionstechnik, Maschineneinstellkurse)
    • EDV (EDV-Anwenderkenntnisse, CAD, CIM)
    • Qualitätssicherung
    • REFA-Technik und Arbeitsvorbereitung
    • Fremdsprachen

    Das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bietet neben Kursen zur Vorbereitung auf die Meister*innenprüfung berufsspezifische Weiterbildungskurse (z. B. Schnittkonstruktion) an. Die Künstlerische Volkshochschule bietet Kurse für Mode- und Schnittzeichnen an. Bei der Anschaffung von CAD-Systemen finden zumeist Einschulungskurse der Herstellerbetriebe statt.

    Der Besuch von Textilmessen und Modeschauen ermöglicht Weiterbildung hinsichtlich neuer internationaler Entwicklungen auf dem Modesektor.

    Die Textil- und Bekleidungsbranche ist durch einen kontinuierlichen Rückgang der Arbeitskräfte gekennzeichnet. Die Gründe dafür sind die schwierige wirtschaftliche Lage der österreichischen Textilindustrie (starker Konkurrenzdruck durch billigere ausländische Produkte), die teilweise Produktionsauslagerung heimischer Unternehmen in Länder mit niedrigerem Lohnniveau sowie der Rückgang des Arbeitskräftebedarfs infolge der zunehmenden Automatisierung. Gut ausgebildete Fachkräfte mit der Bereitschaft sich laufend weiterzuentwickeln und weiterzubilden finden trotzdem interessante Beschäftigungsmöglichkeiten vor. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der selbstständigen Berufsausübung im Rahmen eines Gewerbes (siehe Selbstständigkeit).

    Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

  • Was du mitbringen solltest

    Jeder Beruf erfordert ganz spezielle Sach- und Fachkenntnisse, die in der Ausbildung vermittelt werden. Daneben gibt es auch eine Reihe von Anforderungen, die praktisch in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören: Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und Pünktlichkeit, genaues und sorgfältiges Arbeiten, selbstständiges Arbeiten, Einsatzfreude und Verantwortungsbewusstsein. Auch die Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit) und Lernbereitschaft sind heute kaum noch wegzudenken.

    Welche Fähigkeiten und Eigenschaften in DIESEM Beruf sonst noch erwartet werden, kann von Betrieb zu Betrieb sehr unterschiedlich sein. Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere Anforderungen, die häufig gestellt werden.

     

    Denk daran: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

     

    Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?

    • Auge-Hand-Koordination
    • Fingerfertigkeit

     

    Sachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

    • Datensicherheit und Datenschutz
    • Gefühl für Farben und Formen
    • gestalterische Fähigkeit
    • gutes Augenmaß
    • handwerkliche Geschicklichkeit
    • räumliches Vorstellungsvermögen

     

    Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

    • Aufgeschlossenheit
    • Kommunikationsfähigkeit
    • Kritikfähigkeit
    • Kundinnen- / Kundenorientierung

     

    Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

    • Ausdauer / Durchhaltevermögen
    • Eigeninitiative
    • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
    • Modebewusstsein
    • Selbstvertrauen / Selbstbewusstsein

     

    Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?

    • gepflegtes Erscheinungsbild

     

    Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

    • Kreativität
    • Organisationsfähigkeit
    • systematische Arbeitsweise
  • Was es noch gibt

    Ersatz von Lehrabschlussprüfungen

    Die abgelegte Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Bekleidungsgestaltung ersetzt die Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf

    • Bekleidungsfertiger*in (Lehrberuf)

    Verwandte Lehrberufe

    Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf).

    Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

    • ?Einzelhandel – Textilhandel (Lehrberuf)
    • Textilchemie (Lehrberuf)
    • Textilgestaltung – Posamentiererei (Lehrberuf)
    • Textilgestaltung – Stickerei (Lehrberuf)
    • Textilgestaltung – Strickwaren (Lehrberuf)
    • Textilgestaltung – Weberei (Lehrberuf)
    • Textilreiniger*in (Lehrberuf)
    • Textiltechnologie (Lehrberuf)

    Alternativen (Auswahl)

    Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

    Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

    • Bekleidungstechniker*in
    • Einzelhandel – Textilhandel (Lehrberuf)
    • Kostümbildner*in
    • Modedesigner*in
    • Modehändler*in
    • Textilchemie (Lehrberuf)
    • Textildesigner*in
    • Textilgestaltung – Posamentiererei (Lehrberuf)
    • Textilgestaltung – Stickerei (Lehrberuf)
    • Textilgestaltung – Strickwaren (Lehrberuf)
    • Textilgestaltung – Weberei (Lehrberuf)
    • Textilkaufmann / Textilkauffrau
    • Textilreiniger*in (Lehrberuf)
    • Textiltechniker*in
    • Textiltechnologie (Lehrberuf)
  • Lehre und Matura

    Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

    Und so geht es:

    Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

    Wie funktioniert die Vorbereitung?

    Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

    Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

    Link: Häufig gestellte Fragen!

  • Selbst­ständigkeit

    Selbstständigkeit

    Die Möglichkeit der selbstständigen Berufsausübung ist beispielsweise gegeben durch:

    a) Reglementierte Gewerbe/Handwerke:

    • Handwerk der Damenkleidermacher*innen, BGBl. II Nr. 38/2003 (Novelle Art. 8, BGBl. II Nr. 399/2008),
    • Handwerk der Herrenkleidermacher*innen, BGBl. II Nr. 38/2003 (Novelle Art. 8, BGBl. II Nr. 399/2008)
    • Handwerk der Kürschner*innen und der Säckler*innen (Lederbekleidungserzeugung), BGBl. II Nr. 65/2003 (Novelle Art. 28, BGBl. II Nr. 399/2008)
    • Handwerk der Wäschewarenerzeuger*in, BGBl. II Nr. 38/2003 (Novelle Art. 8, BGBl. II Nr. 399/2008)

    Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
    Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe

     

    b) Freies Gewerbe:

    • Änderungsschneiderei
    • Erzeugung von Kopfbedeckungen (Modisten, Hut- und Kappenmacher)
    • Herstellung von zeichnerischen Entwürfen für Bekleidungsstücke nach rein optischen und geschmacklichen Gesichtspunkten (Modedesign)

    Informationen zum „Freien Gewerbe“: freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.

    Liste der Freien Gewerbe:

     

    ALLGEMEINE HINWEISE:

    Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
    Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
    • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
    • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

    In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

     

    Weitere Informationen und Kontakte:

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