Bekleidungsgestaltung – Wäschewarenerzeugung

Lehrzeit: 3 bzw. 3 1/2 Jahre

Einstiegsgehalt nach der Lehre: ca. 1.320,- bis 1.590,- €

Modullehrberuf

  • Worum es geht

    Der Beruf Wäschewarenerzeuger*in wird als Hauptmodul „Wäschewarenerzeugung“ im Modullehrberuf Bekleidungsgestaltung ausgebildet.

    Wäschewarenerzeuger*innen stellen Wäschewaren aus Natur- und Kunstfasern her und führen daran Änderungen und Reparaturen durch. Ihre wichtigsten Erzeugnisse sind z. B. Damen-, Herren- und Kinderwäsche, Arbeits-, Freizeitbekleidung. Wäschewarenerzeuger*innen arbeiten großteils in der industriellen Konfektionsfertigung, selten an Maßanfertigungen. In der Serienfertigung arbeiten sie meistens nur in einem Teilbereich: dem Zuschneiden, der Teilefertigung, der Endfertigung (wo sie Knöpfe und Knopflöcher anbringen) oder in der Qualitätskontrolle. Wäschewarenerzeuger*innen arbeiten mit ihren Kolleg*innen und Abteilungsleiter*innen in Werkstätten und Produktionshallen zusammen.

  • Wo man arbeitet

    Wäschewarenerzeuger*innen stellen Damen-, Herren- und Kinderwäsche, Herrenhemden, Damenblusen, Babywäsche, Sport-, Freizeit- und Arbeitskleidung, Tisch- und Bettwäsche, Hausbekleidung, Unterwäsche, Spitalswäsche, Krawatten, Schals, Tücher, Fahnen usw. her. Diese Wäschewaren werden großteils in industrieller Konfektionsfertigung hergestellt, d. h. es werden große Stückzahlen in verschiedenen Größen, die internationalen Normen entsprechen (Konfektionsgrößen), produziert. In Großbetrieben der Textilindustrie erfolgt die Serienfertigung arbeitsteilig, d. h. die Produktion ist in einzelne Teilbereiche aufgeteilt. Wäschewarenerzeuger*innen arbeiten meist in nur einem Bereich.

    Diese Teilbereiche können je nach Betriebsgröße und Organisation die Produktionsvorbereitung, Teile- und Endfertigung und Qualitätskontrolle sein. In der Produktionsvorbereitung legen Wäschewarenerzeuger*innen die Stoffe auf, schneiden sie zu und wählen die Kriterien (Nähmaterial, Stichlängen etc.) für die Teilefertigung aus. In der Teilefertigung nähen sie die zugeschnittenen Teile zu Einzelteilen und diese wiederum zu Endstücken zusammen. In der Endfertigung bringen Wäschewarenerzeuger*innen Knöpfe und Knopflöcher an und arbeiten Muster und Stickereien ein. Schließlich kontrollieren sie die Qualität.

    Wäschewarenerzeuger*innen, die in Gewerbebetrieben Maßanfertigungen herstellen (eher selten), führen alle Einzeltätigkeiten (Maßnehmen an Kund*innen, Zuschneiden, Nähen und Ausfertigen) selbst durch. Sie führen Reparatur- und Änderungsarbeiten, wie Enger- bzw. Weitermachen, Kürzen oder Verlängern an Wäschestücken durch.

  • Womit man arbeitet

    Wäschewarenerzeuger*innen arbeiten an und mit verschiedenen Natur- und Kunstfasern (Baumwolle, Leinen, Seide, Viskose, Modal, Jersey etc.) und Zubehör (Nähseiden und -garne, Ösen, Bordüren, Spitzen usw.). Sie bedienen Spezialmaschinen wie Nähmaschinen und -automaten, Stepp-, Endel-, Säummaschinen, Knopflochautomaten usw. In Großbetrieben der Industrie arbeiten sie an elektronisch gesteuerten Zuschneide- und anderen vollautomatischen Fertigungsanlagen.

  • Wie man arbeitet

    Wäschewarenerzeuger*innen führen ihre Arbeiten in Werkstätten und Produktionshallen von Betrieben der Textilindustrie und in kleinen und mittleren Betrieben des Textilgewerbes durch. Sie arbeiten gemeinsam mit Vorarbeiter*innen und Fachkräften aus dem Textildesignbereich, mit Textiltechniker*innen und mit angelernten Hilfskräften (siehe z. B. Textiltechnologie (Lehrberuf), Textildesigner*in).

  • Was man macht

    • die Stoffe in mehreren Lagen auflegen, mittels Zuschneidemaschinen, Stanzmaschinen bzw. -automaten zuschneiden (die Zuschneideanlagen überwachen)
    • Nähnadeln auswählen, das Nähmaterial einfädeln, die Stichlängen einstellen (die Kriterien auf den Tastaturen vollautomatisierter Maschinen, Automaten und Anlagen eingeben) – Produktion vorbereiten
    • die Stoffteile an Nähmaschinen bzw. -automaten zusammennähen (Nähmaschinen, -automaten und -anlagen überwachen) – Teilefertigung bzw. Endfertigung
    • Knopflöcher und Knöpfe durch Einlegen der entsprechenden Stelle in Knopflochautomaten anbringen – Endfertigung
    • Mustern und Stickereien durch Einlegen der Teile in entsprechende Maschinen einarbeiten bzw. die Kriterien auf Tastaturen eingeben – Endfertigung
    • Qualitätskontrolle durchführen
  • Für wen man arbeitet

    • Betriebe der Bekleidungsindustrie
    • kleine und mittlere Gewerbebetriebe
  • Ausbildungs­inhalte / Was man lernt

    Die Ausbildung zum/zur Wäschewarenerzeuger*in erfolgt im Lehrberuf Bekleidungsgestaltung (Modullehrberuf) im Hauptmodul Wäschewarenerzeugung.

    Zusätzlich kann in einem weiteren halben Ausbildungsjahr ein zweites Hauptmodul oder eines der folgenden Spezialmodule gewählt werden:

    • Bekleidungsdesign
    • Theaterbekleidung
    • Bekleidungstechnik

     

    Dauer der Lehrzeit:

    • 3 Jahre: Grundmodul + ein Hauptmodul
    • 3,5 Jahre: Grundmodul + ein Hauptmodul + ein Spezialmodul
    • 3,5 Jahre: Grundmodul + zwei Hauptmodule

     

  • Wie man sich weiterbilden kann

    Die Berufsaussichten für Wäschewarenerzeuger*innen hängen auch von der Weiterbildungsbereitschaft ab, da die Beschäftigungsmöglichkeiten in den Textilberufen allgemein eher ungünstig sind (bedingt durch starken Konkurrenzdruck durch Billigimporte, Rationalisierungsmaßnahmen und Produktionsauslagerung in Länder mit niedrigem Lohnniveau). Bessere Beschäftigungsmöglichkeiten ergeben sich in der Produktion hochwertiger Qualitätswaren (z. B. Maßanfertigungen, exklusive Textilwaren).

    Daher ist Weiterbildung im Sinne lebens- und berufsbegleitenden Lernens besonders in den Bereichen Maschinen- und Textilkunde, Zuschnitt und Schnittzeichnen, Kundenberatung und -betreuung von großer Bedeutung.

    Zusatzkenntnisse etwa in den Bereichen Qualitätssicherung und Umwelttechnik, umfassende EDV-Kenntnisse können die Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhöhen.

    Das Berufsförderungsinstitut (bfi) und das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten in den genannten Bereichen Weiterbildungsveranstaltungen an.

    Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

  • Was du mitbringen solltest

    Jeder Beruf erfordert ganz spezielle Sach- und Fachkenntnisse, die in der Ausbildung vermittelt werden. Daneben gibt es auch eine Reihe von Anforderungen, die praktisch in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören: Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und Pünktlichkeit, genaues und sorgfältiges Arbeiten, selbstständiges Arbeiten, Einsatzfreude und Verantwortungsbewusstsein. Auch die Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit) und Lernbereitschaft sind heute kaum noch wegzudenken.

    Welche Fähigkeiten und Eigenschaften in DIESEM Beruf sonst noch erwartet werden, kann von Betrieb zu Betrieb sehr unterschiedlich sein. Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere Anforderungen, die häufig gestellt werden.

     

    Denk daran: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

     

    Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?

    • Fingerfertigkeit
    • gutes Sehvermögen

     

    Sachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

    • Datensicherheit und Datenschutz
    • gestalterische Fähigkeit
    • gutes Augenmaß
    • handwerkliche Geschicklichkeit
    • technisches Verständnis

     

    Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

    • Aufgeschlossenheit
    • Kommunikationsfähigkeit
    • Kundinnen- / Kundenorientierung

     

    Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

    • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
    • Eigeninitiative
    • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
    • Geduld
    • Modebewusstsein

     

    Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

    • Kreativität
    • systematische Arbeitsweise
  • Was es noch gibt

    Ersatz von Lehrabschlussprüfungen

    Die abgelegte Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Bekleidungsgestaltung ersetzt die Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf

    • Bekleidungsfertiger*in (Lehrberuf)

    Verwandte Lehrberufe

    Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf).

    Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

    • ?Einzelhandel – Textilhandel (Lehrberuf)
    • Textilchemie (Lehrberuf)
    • Textilgestaltung – Posamentiererei (Lehrberuf)
    • Textilgestaltung – Stickerei (Lehrberuf)
    • Textilgestaltung – Strickwaren (Lehrberuf)
    • Textilgestaltung – Weberei (Lehrberuf)
    • Textilreiniger*in (Lehrberuf)
    • Textiltechnologie (Lehrberuf)

    Alternativen (Auswahl)

    Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

    Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

    • Bekleidungstechniker*in
    • Einzelhandel – Textilhandel (Lehrberuf)
    • Modedesigner*in
    • Modehändler*in
    • Textilchemie (Lehrberuf)
    • Textildesigner*in
    • Textilgestaltung – Posamentiererei (Lehrberuf)
    • Textilgestaltung – Stickerei (Lehrberuf)
    • Textilgestaltung – Strickwaren (Lehrberuf)
    • Textilgestaltung – Weberei (Lehrberuf)
    • Textilkaufmann / Textilkauffrau
    • Textilreiniger*in (Lehrberuf)
    • Textiltechniker*in
    • Textiltechnologie (Lehrberuf)
  • Lehre und Matura

    Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

    Und so geht es:

    Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

    Wie funktioniert die Vorbereitung?

    Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

    Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

    Link: Häufig gestellte Fragen!

  • Selbst­ständigkeit

    Selbstständigkeit

    Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist z. B. gegeben durch:

    a) Reglementierte Gewerbe/Handwerke:

    • Handwerk der Wäschewarenerzeuger*in, BGBl. II Nr. 38/2003 (Novelle Art. 8, BGBl. II Nr. 399/2008)

    Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
    Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe

     

    b) Freies Gewerbe:

    • Änderungsschneiderei
    • Erzeugung von Kopfbedeckungen (Modisten, Hut- und Kappenmacher)
    • Herstellung von zeichnerischen Entwürfen für Bekleidungsstücke nach rein optischen und geschmacklichen Gesichtspunkten (Modedesign)

    Informationen zum „Freien Gewerbe“: freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.

    Liste der Freien Gewerbe:

     

    ALLGEMEINE HINWEISE:

    Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
    Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
    • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
    • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

    In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

     

    Weitere Informationen und Kontakte:

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