Elektronik

Lehrzeit: 3 1/2 bzw. 4 Jahre

Einstiegsgehalt nach der Lehre: ca. 2.130,- bis 2.490,- €

Modullehrberuf

  • Worum es geht

    Elektroniker*innen entwickeln, erzeugen, montieren und reparieren elektronische Geräte, Maschinen und Anlagen aller Art (z. B. Mess-, Steuer-, Regel- und Signalanlagen), mikrotechnische Produkte wie Mikrochips, Leiterplatten und Sensoren und optische Elektronik, Hochfrequenzanlagen wie Funkanlagen, Antennen- und Satellitenanlagen, aber auch Geräte der Video- und Audiotechnik sowie Telefonanlagen und andere Geräte und Anlagen der Kommunikations- und Informationstechnik und vieles mehr.

    Sie entwickeln elektronische Bauelemente (z. B. Leiterplatten, Sensoren) oder digitale Steuerungen und bauen diese in Geräte und größere Anlagen (z. B. Industrieanlagen, Produktionsanlagen, Kommunikationsanlagen) ein, setzen sie in Betrieb und stellen die Funktionen ein. Sie montieren und verdrahten Geräte, bestücken und löten Leiterplatten, beheben Störungen oder messen elektronische Schaltungen. Elektroniker*innen arbeiten mit Berufskolleg*innen und Spezialist*innen aus den verschiedenen Anwendungsbereichen zusammen, z. B. mit Mikrotechniker*innen, Mechatroniker*innen, Kommunikationstechniker*innen oder Informatiker*innen. Sie arbeiten in Forschungs- und Entwicklungslabors an und mit Laborgeräten sowie in industriellen Produktions- und Fertigungshallen oder bei Montagearbeiten direkt beim Kunden.

    Weiterführende Informationen zu den Hauptmodulen findest du unter:

    • Elektronik – Angewandte Elektronik (Modullehrberuf)
    • Elektronik – Mikrotechnik (Modullehrberuf)
    • Elektronik – Informations- und Telekommunikationstechnik (Modullehrberuf)
    • Elektronik – Kommunikationselektronik (Modullehrberuf)
  • Wo man arbeitet

    „Man sollte logisch Denken können, man hat viel mit logischen Schaltungen zu tun. Zeitweise ist es schon kompliziert, aber es schaut meistens nur so aus. Man sollte sich auch mit Computern auskennen und teilweise mit Technik im mechanischen Bereich.“
    Tanja Bart, Lehrling, in einem Interview aus: AMS your job, 2005.

    Elektroniker*innen stellen elektronische Bauelemente, Bauteile und Baugruppen für Geräte, Maschinen und Anlagen sowie Leiterplatten und Printplatten, Mess-, Steuer-, Regel- und Signalanlagen und Computer her. Zu den wichtigsten Erzeugnissen gehören Regel- und Steuereinheiten für Fertigungsmaschinen, Mess- und Regelungsanlagen, Sicherungs- und Signalanlagen, elektronische Mess- und Prüfgeräte (z. B. Universalmessgeräte), aber auch elektromedizinische Geräte (z. B. Blutdruckmessgeräte), Geräte im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnik, Sende- und Empfangsanlagen, Mikrochips und Sensoren.

    Elektroniker*innen montieren die genannten Teile und Geräte und führen alle Vorarbeiten zur Inbetriebnahme durch. Sie stellen die Werkzeuge und Geräte für den Einsatz bereit, bedienen, beschicken, prüfen und überwachen die Produktionsanlagen (z. B. Mess-, Steuer- und Regelungsanlagen) und protokollieren den Produktionsprozess anhand prozessbegleitender Kontrollen. Sie führen Prüfungen und Endtests durch, beispielsweise durch optische, elektrische und mechanische Messungen, ermitteln elektrische und nichtelektrische Kennwerte von Bauelementen und halten die Daten in technischen Dokumentationen fest.

    Elektroniker*innen legen anhand technischer Unterlagen Arbeitsmittel und Produktionsschritte fest und achten auf die Einhaltung von Qualitäts- und Umweltstandards und Sicherheitsrichtlinien. Im Kundenservice warten und reparieren sie elektronische Geräte und Anlagen z. B. medizinische Geräte in Krankenhäusern und Arztpraxen oder kommunikationstechnische Anlagen in Betrieben oder auch Privathaushalten.

    Mit Ausbildung im Spezialmodul Netzwerktechnik:

    Elektroniker*innen mit Spezialisierung in der Netzwerktechnik errichten und betreuen Serverbetriebssysteme und deren Anwendungen im Bereich der Kommunikationstechnik. Sie warten die Betriebssysteme und Anwendungen, suchen und beheben Fehler und Störungen und kümmern sich um die Einrichtung von Zugriffsrechten, Verschlüsselungssystemen und um die Speicherung und Sicherung der Daten.

    Mit Ausbildung im Spezialmodul Eisenbahntelekommunikationstechnik:

    Elektroniker*innen mit Spezialisierung in der Eisenbahntelekommunikationstechnik richten die Bedienplätze für kommunikationstechnische Anlagen im Bahnbereich ein, das sind z. B. Heißläuferortungsanlagen, Video- und Lautsprecheranlagen, Uhrenanlagen, automatische Zugzielanzeigeanlagen und rechnergestützte Zugüberwachungen, aber auch Betriebsfernsprechanlagen und Zugfunkanlagen. Sie errichten diese Anlagen, programmieren und konfigurieren die erforderlichen Einstellungen und führen regelmäßige Überprüfungen der Anlagen durch und beheben Störungen.

    Weitere Informationen finden Sie in den Beschreibungen zu den Hauptmodulen:

    • Elektronik – Angewandte Elektronik (Modullehrberuf)
    • Elektronik – Mikrotechnik (Modullehrberuf)
    • Elektronik – Informations- und Telekommunikationstechnik (Modullehrberuf)
    • Elektronik – Kommunikationselektronik (Modullehrberuf)
  • Womit man arbeitet

    Elektroniker*innen verwenden bei ihrer Tätigkeit die verschiedensten analogen und digitalen Mess- und Prüfgeräte (z. B. Oszilloskop, Voltmeter, pH-Meter, Aräometer). Sie lesen Installations- und Montage-, Schalt- und Bestückungspläne, stellen Mikrochips, elektronische Schaltungen, Schaltkreise und Mikroleitungen her, bestücken Leiterplatten mit Widerständen, Dioden, Kondensatoren, Steckverbindungen und hantieren mit SMD-Bauteilen (= surface mounted device). Sie installieren und programmieren Telefonanlagen, Signal- und Schalteranlagen, arbeiten mit Geräten und Anlagen der Elektroakustik, Hochfrequenztechnik (z. B. Funk-, Antennen- und Satellitenanlagen), Digitaltechnik, Speichertechnik und mit Netzwerksystemen und -technologien wie z. B. LAN, WAN, DFÜ, VoIP, Breitbandtechnologie.

    Elektroniker*innen arbeiten unter Einhaltung der betrieblichen Qualitäts-, Umwelt- und Sicherheitsstandards mit Gasen, Ätzmitteln, Klebstoffen und anderen Arbeitsstoffen, verwenden Werkzeuge wie Schraubenzieher, Pinzetten, Zangen, Printbohrmaschinen, Lötgeräte und diverse Fein- und Spezialwerkzeuge. Computer und Kommunikationsanlagen gehören ebenso zum Arbeitsalltag.
    In Reinräumen tragen sie spezielle Arbeits- und Schutzkleidung, Schutzbrillen, chemikalienbeständige Handschuhe usw.

  • Wie man arbeitet

    Elektroniker*innen arbeiten in Forschungs- und Entwicklungslabors (Reinräumen), Werkstätten, Produktions- und Fertigungshallen von Gewerbe- und Industriebetrieben und bei Montage- und Serviceleistungen auch direkt bei Kund*innen vor Ort. Je nach betrieblicher Funktion sind sie dabei im Team mit Berufskolleg*innen, Vorgesetzten und Fachkräften anderer Abteilungen bzw. Spezialist*innen der unterschiedlichen Anwendungsbereiche der Elektronik, z. B. Mikrotechniker*in / Mikrosystemtechniker*in, Elektrotechniker*in, Mechatroniker*in, Regelungs- und Automatisierungstechniker*in, Medizintechniker*in, Kommunikationstechniker*in, Telematiker*in, Informatiker*in, Produktionsleiter*in, tätig.

  • Was man macht

    • elektrische und elektronische Bauelemente, Bauteile und Baugruppen für Geräte, Maschinen und Anlagen herstellen, prüfen und instand setzen
    • elektrische, elektronische und elektropneumatische Steuerungen einrichten und in Betrieb nehmen
    • Fehler und Störungen an Steuerungen suchen, eingrenzen und beheben
    • blanke und isolierte Leitungen sowie kabelähnlichen Leitungen und Kabel verlegen und anschließen
    • Klemm-, Löt-, Steck- und andere leitende Verbindungen herstellen
    • analoge und digitale Schaltungen mit komplexen Halbleiterbauelementen herstellen
    • Schaltungen mit elektromechanischen und elektronischen Bauelementen entwickeln und herstellen
    • Leiterplatten und Printplatten herstellen, bestücken, zusammenbauen, prüfen und instand setzen
    • Mess-, Steuer-, Regel- und Signalanlagen zusammenbauen, prüfen und instand setzen
    • Maßnahmen zur elektrostatischen (ESV) und elektromagnetischen (EMV) Verträglichkeit durchführen
    • Oszilloskop- und Leistungsmesstechnik anwenden
    • Schutzmaßnahmen zur Verhütung von Personen- und Sachschäden sowie von Störungen (Elektrostatik, Elektromagnetik) einrichten, prüfen und dokumentieren

    im Spezialmodul Netzwerktechnik außerdem:

    • Serverbetriebssysteme im Bereich Kommunikationstechnik aufbauen, einrichten, verwalten und absichern
    • Anwendungen der Serverbetriebssysteme einrichten (z. B. Breitbandtechnik, Audio und Video, Datenkompression, VoIP usw.)
    • Zugriffsrechte und Verschlüsselungssysteme einrichten
    • Multimediadaten sichern und verwalten, Kompressionsverfahren zur Datenkompression anwenden
    • Serverbetriebssysteme und deren Applikationen warten, Fehler aufsuchen und beheben

    im Spezialmodul Eisenbahntelekommunikationstechnik außerdem:

    • Bedienplätze an Heißläuferortungsanlagen, Video- und Lautsprecheranlagen, Uhren- und Anzeigeanlagen sowie Zugüberwachungsanlagen aufbauen und einrichten
    • Störungsmeldungen aufnehmen, Fehlerdiagnose erstellen und Maßnahmen zur Fehler- und Störungsbehebung einleiten
    • laufende, systematische Prüfung der Eisenbahntelekommunikationsanlagen
    • Help-Desk-Systeme und Workflow-Systeme bedienen, um Kund*innenbestellungen abzuwickeln
  • Für wen man arbeitet

    • Industrie- und Gewerbebetriebe, die in der Erzeugung, Montage und Reparatur von elektronischen, kommunikations- und informationstechnischen Geräten, Maschinen und Anlagen tätig sind (Elektro- und Elektronikindustrie und -gewerbe, Telekommunikationsbetriebe)
    • Serviceunternehmen des Kommunikationselektronikgewerbes
    • Handelsbetriebe für Elektro- und Elektronikgeräte mit Service- und Reparaturwerkstätten
    • Verkehrsbetriebe, Energieversorgungsunternehmen
  • Ausbildungs­inhalte / Was man lernt

    Die Ausbildung im Modullehrberuf Elektronik ist seit 1. Juni 2011 möglich.

    Die Ausbildung im Modullehrberuf Elektronik umfasst verpflichtend eine 2jährige Ausbildung im Grundmodul Elektronik und eine eineinhalbjährige Ausbildung in einem der folgenden Hauptmodule:

    • Angewandte Elektronik
    • Mikrotechnik
    • Kommunikationselektronik
    • Informations- und Telekommunikationstechnik

    Zusätzlich kann in einem weiteren halben Ausbildungsjahr ein zweites Hauptmodul oder eines der folgenden Spezialmodule gewählt werden:

    • Netzwerktechnik
    • Eisenbahntelekommunikationstechnik

    Dauer der Lehrzeit:

    • 3,5 Jahre: Grundmodul + ein Hauptmodul
    • 4 Jahre: Grundmodul + ein Hauptmodul + ein Spezialmodul
    • 4 Jahre: Grundmodul + zwei Hauptmodule

    Kombinationsmöglichkeiten: Es sind NICHT alle Haupt- und Spezialmodule miteinander kombinierbar. Die zulässigen Kombinationsmöglichkeiten sind aus der Ausbildungsordnung ersichtlich: Ausbildungsordnung Elektronik

    Wichtige Ausbildungsinhalte:

    • Elektrotechnik
    • Elektronik
    • Technische Physik
    • Hydraulik, Pneumatik
    • Sensortechnik
    • Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik
    • CAD (Computer Aided Design)
    • CNC- und NC-Technik
    • technische Dokumentation
  • Wie man sich weiterbilden kann

    Für Elektroniker*innen bedeutet Weiterbildung, berufliches Wissen und Können vor allem in Bezug auf technische Neuerungen laufend zu aktualisieren und zu ergänzen:

    Entwicklungs- und Weiterbildungsbereiche für Elektroniker*innen:

    • Computerprogrammierung und Betriebssysteme
    • Digitale und analoge Kommunikationssysteme (z. B. ISDN, GSM)
    • Elektrotechnik und Elektronik (z. B. Leistungselektronik, Analog- und Digitaltechnik)
    • Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik
    • Mikrosystemtechnik
    • Netzwerktechnik (LAN, WAN, Internet und Intranet usw.)
    • SPS-Technik) Speicherprogrammierbare Steuerungen
    • Maschinenbau
    • Qualitätsmanagement

    Das Berufsförderungsinstitut (bfi) und das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten Weiterbildungsmöglichkeiten in verschiedenen Kursen für Elektroberufe (z. B. Mikrocomputertechnik/Mikroprozessoren, Speicherprogrammierbare Steuerungstechnik, Europäischer Installationsbus, Verkabelungstechnik) an.

    Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

  • Was du mitbringen solltest

    Jeder Beruf erfordert ganz spezielle Sach- und Fachkenntnisse, die in der Ausbildung vermittelt werden. Daneben gibt es auch eine Reihe von Anforderungen, die praktisch in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören: Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und Pünktlichkeit, genaues und sorgfältiges Arbeiten, selbstständiges Arbeiten, Einsatzfreude und Verantwortungsbewusstsein. Auch die Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit) und Lernbereitschaft sind heute kaum noch wegzudenken.

    Welche Fähigkeiten und Eigenschaften in DIESEM Beruf sonst noch erwartet werden, kann von Betrieb zu Betrieb sehr unterschiedlich sein. Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere Anforderungen, die häufig gestellt werden.

    Denk daran: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

      Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?

    • Auge-Hand-Koordination
    • Farbsehen
    • Fingerfertigkeit

       

      Sachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

    • Anwendung und Bedienung digitaler Tools
    • Datensicherheit und Datenschutz
    • gutes Augenmaß
    • handwerkliche Geschicklichkeit
    • mathematisches Verständnis
    • räumliches Vorstellungsvermögen
    • technisches Verständnis

       

      Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

    • Kommunikationsfähigkeit
    • Kundinnen- / Kundenorientierung

       

      Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

    • Aufmerksamkeit
    • Belastbarkeit / Resilienz
    • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
    • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
    • Geduld
    • Sicherheitsbewusstsein
    • Umweltbewusstsein

       

      Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

    • Kreativität
    • logisch-analytisches Denken / Kombinationsfähigkeit
    • Problemlösungsfähigkeit
    • Prozessverständnis
    • systematische Arbeitsweise
  • Was es noch gibt

    Verwandte Lehrberufe

    Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf).

    Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

    • Kälteanlagentechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Konstrukteur*in – Elektroinstallationstechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Konstrukteur*in – Maschinenbautechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Konstrukteur*in – Werkzeugbautechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Kraftfahrzeugtechnik (Modullehrberuf), „1. voll“
    • Mechatronik (Modullehrberuf), „1. voll“
    • Metalltechnik (Modullehrberuf), „1. voll“
    • Prozesstechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Veranstaltungstechnik (Lehrberuf), „1. voll“

    Alternativen (Auswahl)

    Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

    Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

    • Kälteanlagentechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Konstrukteur*in – Elektroinstallationstechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Konstrukteur*in – Maschinenbautechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Konstrukteur*in – Werkzeugbautechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Kraftfahrzeugtechnik (Modullehrberuf), „1. voll“
    • Mechatronik (Modullehrberuf), „1. voll“
    • Metalltechnik (Modullehrberuf), „1. voll“
    • Prozesstechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Veranstaltungstechnik (Lehrberuf), „1. voll“

    Spezialisierungsmöglichkeiten (Auswahl):

    • Eisenbahntelekommunikationstechnik
    • SPS-Techniker*in
  • Lehre und Matura

    Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

    Und so geht es:

    Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

    Wie funktioniert die Vorbereitung?

    Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

    Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

    Link: Häufig gestellte Fragen!

  • Selbst­ständigkeit

    Selbstständigkeit

    Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist z. B. gegeben durch:

    a) Reglementierte Gewerbe/Handwerke:

    • Ingenieurbüros (Beratende Ingenieure), BGBl. II Nr. 89/2003 (Novelle mit Art. 58 BGBl. II Nr. 399/2008)
    • Mechatroniker für Elektromaschinenbau und Automatisierung, BGBl. II Nr. 69/2003 (Novelle mit Art. 31 BGBl. II Nr. 399/2008)
    • Mechatroniker für Elektronik, BGBl. II Nr. 69/2003 (Novelle mit Art. 31 BGBl. II Nr. 399/2008)
    • Mechatroniker für Büro- und EDV-Systemtechnik, BGBl. II Nr. 69/2003 (Novelle mit Art. 31 BGBl. II Nr. 399/2008)
    • Mechatroniker für Maschinen- und Fertigungstechnik, BGBl. II Nr. 69/2003 (Novelle mit Art. 31 BGBl. II Nr. 399/2008)
    • Mechatroniker für Medizingerätetechnik, BGBl. II Nr. 69/2003 (Novelle Art. 31 BGBl. II Nr. 399/2008)
    • Kommunikationselektronik, BGBl. Nr. II 62/2003 (Novelle mit Art. 25 BGBl. II Nr. 399/2008)

    Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
    Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe

    b) Rechtskraftgewerbe:

    • Elektrotechnik, BGBl. II Nr. 41/2003 (Novelle Art. 10 BGBl. II Nr. 399/2008).

    Rechtskraftgewerbe sind regelmentierte Gewerbe, bei denen die Zuverlässigkeit des Gewerbeanmelders/der Gewerbeanmelderin durch die Gewerbebehörde (Bezirksverwaltungsbehörde bzw. Magistrat) geprüft und festgestellt wird.

    ALLGEMEINE HINWEISE:

    Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
    Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
    • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
    • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

    In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

    Weitere Informationen und Kontakte:

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