Elektrotechnik – Anlagen- und Betriebstechnik

Erfolgsgeschichte von Max,

Betriebselektriker

Max fand Motoren immer schon total interessant und hat daher die Lehre zum Betriebs­elektriker bei der ÖBB absolviert. Jetzt ist er dafür verantwortlich, dass rund um den Bahnhof alles läuft: Aufzüge, Roll­treppen und elektrische Tore sind sein Spezial­gebiet.

Lehrzeit: 3 1/2 bzw. 4 Jahre

Einstiegsgehalt nach der Lehre: ca. 2.130,- bis 2.480,- €

Modullehrberuf

  • Worum es geht

    Elektrotechniker*innen in der Anlagen- und Betriebstechnik planen, montieren, installieren, warten und reparieren elektrische und elektrotechnische Bauteile, Komponenten und Systeme der Anlagen- und Betriebstechnik wie z. B. Steuerungs- und Regelungsanlagen, Alarmsysteme, Überwachungssysteme, elektrische Türen, Tore und Lifte, aber auch industrielle Maschinen und Anlagen, Kühl- und Klimaanlagen und Energieversorgungsanlagen.

    Sie arbeiten in Industrie- und Gewerbebetrieben der Elektrotechnik, auf Baustellen sowie für spezielle Wartungs- und Serviceunternehmen. Je nach Aufgabenbereich arbeiten sie im Team mit Berufskolleginnen und -kollegen sowie anderen Fach- und Hilfskräften der Energietechnik, Elektronik und der Baubranche und haben Kontakt zu Kundinnen/Kunden und Lieferanten.

  • Wo man arbeitet

    Elektrotechniker*innen in der Anlagen- und Betriebstechnik planen, montieren, installieren, warten und reparieren elektrische und elektrotechnische Bauteile, Komponenten und Systeme der Anlagen- und Betriebstechnik. Dazu gehören z. B. Steuerungs- und Regelungsanlagen, Alarmsysteme, Überwachungssysteme, elektrische Türen, Tore und Lifte, bis hin zu industrielle Maschinen und Großanlagen, Kühl- und Klimaanlagen und Energieversorgungsanlagen.

    Sie bauen betriebs- und anlagentechnische Teile und Komponenten zusammen und führen alle Vorarbeiten zur Inbetriebnahme durch. Außerdem warten und reparieren sie die elektrotechnischen Systeme, suchen nach Fehlern, grenzen diese ein und beheben die Störungen.

    Elektrotechniker*innen in der Anlagen- und Betriebstechnik sind außerdem in der Entwicklung und Planung von elektrotechnischen Komponenten und Systemen tätig. Sie entwerfen Schaltpläne und bauen Prototypen von elektrischer Schaltungen auf und testen diese. Zu ihren Aufgaben gehören häufig auch die Bedienung und Überwachung automatisierter Produktionsanlagen sowie das Justieren und Kalibrieren von Mess- und Steuergeräten.

    Zu den Aufgaben von Elektrotechniker*innen in der Anlagen- und Betriebstechnik zählen außerdem das Einrichten von Schutzmaßnahmen zur Verhütung von Personenschäden und Sachschäden sowie das Erkennen von Fehlern, Mängeln und Störungen durch systematische Fehlersuche und deren Eingrenzung, Beseitigung und Dokumentation. Elektrotechniker*innen sind damit sowohl in Betrieben als auch in Haushalten maßgeblich für die Sicherheit mitverantwortlich.

     

    Unter folgenden Links finden Sie Kurzbeschreibungen zu den Spezialisierungsmöglichkeiten im Bereich Eisenbahntechnik:

    • Eisenbahnbetriebstechnik
    • Eisenbahntransporttechnik
    • Eisenbahnfahrzeugtechnik
    • Eisenbahnelektrotechnik
    • Eisenbahnfahrzeuginstandhaltungstechnik
    • Eisenbahnsicherungstechnik
  • Womit man arbeitet

    Elektrotechniker*innen in der Anlagen- und Betriebstechnik arbeiten mit Bauteilen, Komponenten und Systeme wie z. B. Steuerungs- und Regelungsanlagen, Alarmsysteme, Überwachungssysteme, elektrische Türen, Tore und Lifte und dergleichen mehr.

    Sie verwenden Werkstoffe wie Metalle und Kunststoffe, diverse Bauteile und Hilfsmittel wie Kabel, Drähte, Stromschienen, Strom- und Datenleitungen, Wicklungen, Klemmen, Schalter, Steckdosen, Rohre, Schaltschränke und Sicherungskästen, Sicherungen usw. Dabei hantieren sie mit unterschiedlichen Werkzeugen und Geräten, z. B. mit Schraubenziehern, Hämmern, Sägen, Zangen, Abisolierzangen, Strommessgeräten, aber auch Bohrmaschinen, Stemmeisen, Elektroschweißgeräten, Lötgeräten, Gewindeschneidern und dergleichen mehr. Bei der Suche nach Störungen und Fehlerquellen verwenden sie elektronische Mess- und Prüfgeräte.

    In vielen Tätigkeitsbereichen von Elektrotechniker*innen (z. B. Baugruppen und Steuerungen programmieren, Funktionsprüfungen durchführen) ist der Computer als Hilfs- und Arbeitsmittel nicht mehr wegzudenken. Sie lesen, verwenden und zeichnen Montage-, Stromlauf- und Schaltpläne und arbeiten dabei mit speziellen Softwareprogrammen.

  • Wie man arbeitet

    Elektrotechniker*innen in der Anlagen- und Betriebstechnik arbeiten in Gewerbe- und Industriebetrieben der verschiedensten Branchen, etwa des Maschinen- und Anlagenbaus oder der Elektrotechnik und in Verkehrs- und Energieversorgungsunternehmen. Sie arbeiten sowohl in Werkstätten und Fertigungshallen als auch bei Montagen bei Auftraggeber*innen vor Ort.

    Elektrotechniker*innen arbeiten im Team mit Berufskolleginnen und -kollegen, technischen Fachkräften und Spezialistinnen/Spezialisten aus den Bereichen Elektronik, Elektro- und Energietechnik, Kommunikationstechnik, Regel- und Steuertechnik usw., siehe z. B.: Elektronik (Modullehrberuf), Mechatronik (Modullehrberuf), Kommunikationstechniker*in oder Energietechniker*in, Konstrukteur*in – Elektroinstallationstechnik (Lehrberuf).

    Elektrotechniker*innen, die im Anlagenbau tätig sind, werden immer wieder auch im Ausland eingesetzt.

  • Was man macht

    • elektrotechnische Anlagen, insbesondere der Anlagen- und Betriebstechnik zusammenbauen, montieren, rüsten, in Betrieb nehmen, warten und reparieren
    • Ruf-, Brandmelde- und Alarmanlagen sowie Blitzschutz- und Erdungsanlagen errichten, zusammenbauen, montieren, prüfen, in Betrieb nehmen und Wartungsarbeiten durchführen
    • elektrische Anlagen und Steuerungssysteme einrichten, prüfen und anschließen
    • Stromlauf-, Schalt- und Montagepläne lesen, zum Teil auch selbst anfertigen
    • Materiallisten erstellen, Hilfsmittel wie Kabel, Leitungen, Klemmen, Schalter etc. zusammenstellen
    • Sonderbauteile durch Feilen, Sägen, Bohren, Löten, Schweißen etc. anfertigen
    • Kabel und Leitungen ausmessen, verlegen und anschließen
    • (computer- oder sensorgesteuerte) Kontroll- und Steuerungseinrichtungen montieren und einstellen
    • elektronische, elektrische, pneumatische und hydraulische Steuerungen anschließen
    • Schutzmaßnahmen, wie z. B. elektrische Schutzschalter, Erdungen, automatische Geräte- und Maschinenabschaltungen montieren
    • Schaltkästen mit Sicherungen installieren und einstellen
    • Mess- und Prüfgeräte bedienen
    • Fehler, Mängel und Störungen an Bauelementen, Geräten und Anlagen suchen, eingrenzen und beheben
    • technische Unterlagen und Dokumentationen, Betriebsanleitungen, Installationspläne, Wartungs- und Serviceprotokolle führen

    Montage, Prüfung, Inbetriebnahme, Steuerung, Wartung und Reparatur:

    • von Maschinen und Produktionsanlagen in Industrie- und Gewerbebetrieben (wie z. B. Fertigungsstraßen, Produktionseinrichtungen, Fließ- und Förderbänder usw.)
    • von Kraftwerksanlagen, Anlagen der Energieversorgung und -verteilung
    • von Transporteinrichtungen (z. B. Industriekräne, Förderbänder, Seilbahnen und Aufzüge)
    • Verkehrsmitteln und deren Einrichtungen (z. B. Eisenbahnen, Straßenbahnen und U-Bahn, Bahnstromanlagen, Stellwerke)
  • Für wen man arbeitet

    • Industrie- und Gewerbebetriebe aller Branchen
    • Industrie- und Gewerbebetriebe der Elektrotechnik und der Elektroinstallation
    • Betriebe des Maschinen- und Anlagenbaus
    • Wartungs- und Servicebetriebe
    • Verkehrsbetriebe, Energieversorgungsunternehmen
  • Was du mitbringen solltest

    Jeder Beruf erfordert ganz spezielle Sach- und Fachkenntnisse, die in der Ausbildung vermittelt werden. Daneben gibt es auch eine Reihe von Anforderungen, die praktisch in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören: Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und Pünktlichkeit, genaues und sorgfältiges Arbeiten, selbstständiges Arbeiten, Einsatzfreude und Verantwortungsbewusstsein. Auch die Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit) und Lernbereitschaft sind heute kaum noch wegzudenken.

    Welche Fähigkeiten und Eigenschaften in DIESEM Beruf sonst noch erwartet werden, kann von Betrieb zu Betrieb sehr unterschiedlich sein. Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere Anforderungen, die häufig gestellt werden.

     

    Denk daran: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

     

    Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?

    • Auge-Hand-Koordination
    • Farbsehen
    • Fingerfertigkeit
    • gute körperliche Verfassung

     

    Sachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

    • Anwendung und Bedienung digitaler Tools
    • Datensicherheit und Datenschutz
    • gutes Gedächtnis
    • handwerkliche Geschicklichkeit
    • räumliches Vorstellungsvermögen
    • technisches Verständnis
    • Zahlenverständnis und Rechnen

     

    Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

    • Kommunikationsfähigkeit
    • Kundinnen- / Kundenorientierung

     

    Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

    • Aufmerksamkeit
    • Belastbarkeit / Resilienz
    • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
    • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
    • Geduld
    • Sicherheitsbewusstsein
    • Umweltbewusstsein

     

    Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?

    • Mobilität (wechselnde Arbeitsorte)

     

    Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

    • Kreativität
    • logisch-analytisches Denken / Kombinationsfähigkeit
    • Planungsfähigkeit
    • Prozessverständnis
    • systematische Arbeitsweise
  • Was es noch gibt

    Verwandte Lehrberufe

    Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf).

    Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

    • Kälteanlagentechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Konstrukteur*in – Elektroinstallationstechnik (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Konstrukteur*in – Maschinenbautechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Konstrukteur*in – Metallbautechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Luftfahrzeugtechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Mechatronik (Modullehrberuf), „1., 2. voll“
    • Metalltechnik (Modullehrberuf), „1. voll“
    • Prozesstechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Seilbahntechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Sonnenschutztechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Veranstaltungstechnik (Lehrberuf), „1. voll“

    Alternativen (Auswahl)

    Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

    Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

    • Apparatebautechniker*in
    • Automatisierungstechniker*in
    • Betriebstechniker*in
    • CAD-Techniker*in
    • Elektronik (Modullehrberuf), „1. voll“
    • Elektroniker*in
    • Elektrotechniker*in
    • Energietechniker*in
    • Fahrzeugbautechniker*in
    • Fertigungstechniker*in (Produktionstechnik)
    • Innovationstechniker*in
    • Kälteanlagentechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Konstrukteur*in – Elektroinstallationstechnik (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Konstrukteur*in – Maschinenbautechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Konstrukteur*in – Metallbautechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Konstruktionstechniker*in
    • Luftfahrzeugtechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Maschinenbautechniker*in
    • Mechatronik (Modullehrberuf), „1., 2. voll“
    • Mechatroniker*in
    • Metalltechnik (Modullehrberuf), „1. voll“
    • Prozesstechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Robotiktechniker*in
    • Seilbahntechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Sonnenschutztechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Veranstaltungstechnik (Lehrberuf), „1. voll“
  • Lehre und Matura

    Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

    Und so geht es:

    Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

    Wie funktioniert die Vorbereitung?

    Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

    Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

    Link: Häufig gestellte Fragen!

  • Selbst­ständigkeit

    Selbstständigkeit

    Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:

    a) Rechtskraftgewerbe:

    • Elektrotechnik, BGBl. II Nr. 41/2003 (Novelle Art. 10 BGBl. II Nr. 399/2008).

    Rechtskraftgewerbe sind reglementierte Gewerbe, bei denen die Zuverlässigkeit des Gewerbeanmelders/der Gewerbeanmelderin durch die Gewerbebehörde (Bezirksverwaltungsbehörde bzw. Magistrat) geprüft und festgestellt wird.

     

    b) Reglementierte Gewerbe/Handwerke:

    • Kälte- und Klimatechnik, BGBl. II Nr. 60/2003 (Novelle Art. 23 BGBl. II Nr. 399/2008),
    • Mechatroniker für Maschinen- und Fertigungstechnik, BGBl. II Nr. 69/2003 (Novelle Art. 31 BGBl. II Nr. 399/2008),
    • Mechatroniker für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik, BGBl. II Nr. 69/2003 (Novelle Art. 31 BGBl. II Nr. 399/2008),
    • Mechatroniker für Elektromaschinenbau und Automatisierung, BGBl. II Nr. 69/2003 (Novelle Art. 31 BGBl. II Nr. 399/2008),
    • Mechatroniker für Medizingerätetechnik, BGBl. II Nr. 69/2003 (Novelle Art. 31 BGBl. II Nr. 399/2008).

    Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes (einschließlich Rechtskraftgewerbe) sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
    Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe

     

    c) Freie Gewerbe:

    • Einbau von Radios, Telefonen und Alarmanlagen in Kraftfahrzeuge
    • Fahrradtechnik
    • Nähmaschinentechnik

    Informationen zum „Freien Gewerbe“: freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.

    Liste der Freien Gewerbe:

     

    ALLGEMEINE HINWEISE:

    Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
    Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
    • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
    • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

    In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

    Weitere Informationen und Kontakte:

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zu diesem Lehrberuf zu sagen haben:

Hannes Wild

Leiter Haustechnik

Benjamin Patschg

System Test Engineer

Carmen Teufel

Anlagen- und Betriebstechnik

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